KFW55 Sanierung U-Werte falsch berechnet?

Diskutiere KFW55 Sanierung U-Werte falsch berechnet? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich würde gerne KFW55 Sanieren und habe einen iSFP vom Energieberater erstellen lassen. Dabei sind auch die zu erreichenden...

  1. #1 Altbau1981, 30.07.2023
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    Hallo zusammen,

    ich würde gerne KFW55 Sanieren und habe einen iSFP vom Energieberater erstellen lassen. Dabei sind auch die zu erreichenden U-Werte für die energetische Hülle berechnet worden. Nur scheinen diese zu hoch.

    Jetzt in der Ausschreibungsphase sind alle Handwerker verdutzt, da die zu erreichenden U-werte so niedrig sind bzw. die Dämmstoffdicken so hoch. Ich habe ich jetzt mehrmals die Frage bekommen, ob ich ein Passivhaus bzw. KFW40 bauen will oder wirklich KFW55.

    Dazu kommt, dass die KFW ein Merkblatt für das Programm KFW153 erstellt hat, bei der sich der Energieberater die Berechnung der Hülle hätte sparen können (Seite 2, Alternativer Nachweis eines KfW-Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten ) und man dort eine Liste mit pauschalen U-Werte für die einzelnen Bauteile hat.
    Bsp inW/m²K:
    Dachflächen <0,14 , Außenwände <0,2, Fenster <0,9, Türen <1,2,...

    Jetzt hätte ich erwartet, dass man mit der pauschalen Berechnung nie besser fährt als mit einem pfiffigen Energieberater.
    In der Realität ist es aber so, dass ALLE 25%-50% Werte höher liegen, als die Berechnungen die für mich gemacht worden sind:
    Bauteiletabelle aus meinem iSFP/KFW55 Berechnung
    Dachflächen <0,112 (+25%) ,Außenwände <0,131 (+52%!), Fenster <0,8 (+12%), Türen <0,9 (+33%)

    Wie sieh es bei Euch aus? Sind die pauschalen Werte vom KFW153 so unrealistisch niedrig oder stimmt da irgendwo ein Parameter in meiner Berechnung nicht?
     
  2. #2 VollNormal, 30.07.2023
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    Du wirfst da anscheinend einiges durcheinander. Das von dir verlinkte Merkblatt gilt für den Neubau eines Gebäudes. Da ist eigentlich erforderlich, ein Referenzgebäude zu berechnen, welches die gleiche Geometrie hat, wie das zu errichtende Gebäude, und fest vorgegebene Werte für die Außenbauteile und die Anlagentechnik. Die Effizienzklasse errechnet sich dann aus dem Vergleich des geplanten Neubaus mit dem Referenzgebäude. Für den Nachweis der Klasse 55 ist dieser Aufwand nicht erforderlich, falls alle Bauteile die jeweiligen Anforderungen einhalten.

    Du schreibst aber oben von Sanierung, das Merkblatt ist also irrelevant. Außerdem ist dieses Programm bereits ausgelaufen.

    Die aktuellen Förderprodukte der KfW für Bestandsbauten findest du hier:
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderun...te/Förderprodukte-für-Bestandsimmobilien.html
     
  3. #3 Altbau1981, 31.07.2023
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    Das verwechsel ich nicht, sondern genau darauf will ich ja hinaus und ich gebe dir vollkommen recht. Die Methodik über Referenzgebäude ist bei beiden Programmen und auch den aktuellen identisch.
    Ich hätte es vielleicht doch gleich dazuschreiben sollen: Sowohl meine Förderung als auch das oben verlinkte Neubauprogramm sind aktuell nicht mehr zu beantragen, spielt aber m.E. für die Fragestellung keine Rolle, daher habe ich es weggelassen.
    Richtig ist, dass eigentlich immer ein Referenzgebäude zu erstellen ist und die U-Werte sich dann daraus ergeben. Man kann sich auch vorstellen, das mein Haus ein Neubau wäre, beantragt 2020; mein Energieberater hätte ja nichts anders gerechnet und würde 25-50% höhere U-Werte verlangen, als wenn er nichts gerechnet und die pauschale Liste genommen hätte. Das kann doch irgendwie nicht sein.

    Das und das Feedback der Handwerker, die ja viele Angebote schreiben und damit Vorgaben von Energieberatern vorgesetzt bekommen, bringt mich eben zu der Frage, ob mein Energieberater irgendwas falsch berechnet hat, oder ob die KFW wirklich so großzügig mit der pauschalen Liste war, dass alle Energieberater im Jahr 20/21 IMMER mit der pauschalen Liste vorgegangen sind, da mit der Berechnung über das Referenzgebäuse die Werte nie zu erreichen waren.
    Wir sprechen hier ja nicht über +-1cm mehr Dämmung:
    Bei der Aussenwand U-Wert 0,131 statt 0,2 ist bei
    WLS 035 (zB. Mineralwolle) mal eben 26cm statt 18cm bzw. bei 24cm Ziegelmauerwerk dann 14 cm statt 24 cm
    WLS 032 (z.B. gutes EPS) 24cm zu 16cm bzw. nach Abzug Mauerwerk/Putz 22cm zu 14cm
    Die Handwerker finden das jedenfalls unglaubwürdig hoch.
     
  4. #4 VollNormal, 31.07.2023
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    Bei den ganz allermeisten Sanierungen werden vermutlich nur einzelne Bauteile ertüchtigt, da sind dann eben die bauteilbezogenen Grenzwerte einzuhalten. Die Handwerker sind deswegen diese Werte gewohnt.

    Warum der Energieberater anders gerechnet hat, darüber kann ich nur spekulieren. Gibt es Bauteile, die nicht saniert werden? Da würde mir z.B. die Bodenplatte einfallen. Falls diese nur mit unverhältnismäßigen Aufwand ertüchtigt werden kann, muss an den anderen Bauteilen kompensiert werden, um das Effizienzhausniveau zu erreichen. Die Alternative wäre gewesen, auf KfW55 zu verzichten und nur Einzelmaßnahmen auszuführen (sofern zum Zeitpunkt des Antrags förderfähig).
     
  5. #5 Altbau1981, 31.07.2023
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    Es soll die komplette Hülle saniert werden.
    Energieberater will noch 15cm WLS 028 unter den Estrich im Keller, obwohl schon 10cm Perimeterdämmung unterhalb der Bodenplatte.
     
  6. #6 Tikonteroga, 31.07.2023
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    Hast du schon mal versucht, deine Fragen mit dem Energieberater zu klären?
     
    BaUT gefällt das.
  7. #7 Altbau1981, 31.07.2023
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    Ja klar.
    Der hat die Pauschalwerte mal in seine Software eingegeben und meinte nur lapidar, dass das dann ein KFW70 Haus wäre... Ich glaube er betrachtet seine Software und bestimmte Parameter und Grundeinstellungen als BlackBox. Er hat aber auch offen zu gegeben, dass er total überlastet ist. (und sich um sowas akutell nicht kümmern kann, er muss es ja nicht bezahlen).
     
  8. #8 Tikonteroga, 31.07.2023
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    Oi ... ("Oi darf man sagen :) )
     
  9. #9 Tikonteroga, 31.07.2023
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    Ist schon komisch. Wenn ich jetzt mal diese Pauschalwerte aus dem Merkblatt per Stichprobe mit dem Referenzgebäude des GEG abgleiche, komme ich auch zu dem Ergebnis, dass die Pauschalwerte die Werte des Referenzgebäude um 30 % unterschreiten.

    Beispiel:

    Dachfläche:
    • Referenzgebäude: < 0,20 W/(m²K)
    • Pauschalwert: < 0,14 W/(m²K)
    Vielleicht spielt es eine Rolle, dass das GEG zum 01.01.2023 so geändert wurde, dass bei einem Neubau die Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fach und nicht wie zuvor das 0,75-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäude nicht überschreiten darf.
     
  10. #10 Altbau1981, 31.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2023
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    M.E. nicht, da sich das Referenzgebäude doch nicht geändert hat, sondern nur die Mindestanforderung von 0,75 auf 0,55 oder eben genau auf KFW55 reduziert wurde, so jedenfalls die Kommentare zu GEG2023.
    Ausserdem spielt es ja für meine Fragestellung gar keine Rolle was nach dem 1.1.2023 passiert ist. Sowohl die Software von meinem Energieberater wird verschiedene Förderungsstände/zeitpunkte und Programme berechnen können, als auch mein Antrag ist vor dem 1.1.2023 genehmigt worden, als auch das Merkblatt ist von 2020.
    Wichtig ist doch nur, dass die Berechnungsmethodik des Referenzhauses in der Zwischenzeit nicht geändert wurde/wird.

    Aber was meinst du mit Referenzgebäude: < 0,20W/m²K. Von welchem Referenzgebäude sprichst du hier. Es gibt doch nicht das eine Referenzgebäude, sondern jedes Gebäude hat doch ein eigenes 100% Zwillingsgebäude.
     
  11. #11 VollNormal, 31.07.2023
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    Mit den fiktiven u-Werten aus Anlage 1 des GEG.
     
  12. #12 Tikonteroga, 31.07.2023
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    Die Frage ist halt, warum 0,7-fache U-Werte als KFW 55 anerkannt werden... Ich würde hier 0,55-fache U-Werte erwarten. Aber vielleicht ist meine Erwartungshaltung fehlerhaft...
     
  13. #13 Altbau1981, 31.07.2023
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    Hmm, wenn das GEG bereits für die einzelnen Bauteile jeweils feste U-Werte angibt, warum dann noch eine Zwillingsreferenzmodell je Gebäude berechnen? Nur für die Verschiebung zw. den einzelnen Bauteilen (also Wand soll etwas weniger, dafür Dach etwas mehr Dämmung haben?)
    Echt strange.
    Ich glaube wir haben da noch einen Denkfehler, sonst wäre es kaum möglich, dass es Energieberater gibt, die bei KFW55 = 0,24 bei der Aussenwand anpeilen:
    https://www.youtube.com/watch?v=0LHydPCxRrE&t=253s
    Würde ich nach Anlage 1 gehen 0,28 wären das ja 0,154
     
  14. #14 Tikonteroga, 31.07.2023
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    Ich glaube ich habe meinen Fehler gefunden:

    So wie ich es jetzt verstehe darf bei KFW 55 der Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Referenzgebäudes und der Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des Referenzgebäuses nicht überschreiten. Der Transmissionswärmeverslust wird hier über den U-Wert ausgedrückt.

    Im Merkblatt wird das auf Seite 1 in der Tabelle dargestellt (Transmissionswärmeverlust => H'_T [%] = 70, Jahres-Primärenergiebedarf => Q_P [%] = 55).

    Möglicherweise hat der Energieberater den gleichen Fehler gemacht wie ich...
     
  15. #15 VollNormal, 31.07.2023
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    Um KfW55 zu erreichen, darf der Primärenergiebedarf maximal 55% desjenigen des Referenzgebäudes betragen. Gleichzeitig sind die Transmissionswärmeverluste auf 70% derjenigen des Referenzgebäudes beschränkt - daraus resultieren die 0,7-fachen uWerte. Was über die Dämmung nicht erreicht wird, muss über die Anlagentechnik (bzw. die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Primärenergiefaktoren) reingeholt werden.
     
  16. #16 Altbau1981, 31.07.2023
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    Ich Horst wie konnte ich das eben übersehen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Dann stimmen die Werte der pauschalen Liste ja wieder grob. Mein Energieberater hat ganz sicher nur seine Software bedient. Glaube kaum, dass die diesen Fehler machen kann.
    Aber es festig meinen Glauben, dass das irgendwas nicht stimmen kann.
    Wie meinst du das, wenn ich Wärmepumpe, Solar und PV mit Speicher habe und nur noch 10% Primärenergie oder gar mehr Energie erzeuge als ich benötige, dann darf ich die HT von 70% ignorieren oder bezieht sich das nur auf QP?
     
  17. #17 VollNormal, 31.07.2023
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    Es muss beides erfüllt sein: HT von 0,7 und QP von 0,55.

    Mag vielleicht heute den QP drücken, aber wer weiß, was übermorgen politisch korrekt zu verheizen sein wird und wie dann die Primärenergiefaktoren aussehen ...
     
  18. Knebel

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    Einen Altbau auf KFW55 zu sanieren ist schon ne recht sportliche Sache.
    Es gilt wie oft...viele Wege führen nach Rom...
     
  19. #19 Altbau1981, 06.08.2023
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    Schon klar, aber wenn ich KFW55 saniere möchte ich auch nur Dämmstärken (/U-werte) für KFW55, nicht KFW40 Oder umgekehrt. Und wenn Dämmstärken (/U-werte) für KFW55 einbaue möchte ich nicht nur KFW85 angerechnet bekommen.
     
  20. #20 Tikonteroga, 06.08.2023
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    Konntest du nochmal mit dem Energieberater reden?
     
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