Kopfbrause zu niedrig

Diskutiere Kopfbrause zu niedrig im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; lesen musst du schon selbst http://www.bosy-online.de/Trinkwasser.htm Ich muss zugeben, dass es mit dem Verstehen bei mir nicht so weit her ist...

  1. stevie

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    Ich muss zugeben, dass es mit dem Verstehen bei mir nicht so weit her ist -
    wenn man mir mal auf Brunos Seite, oder innerhalb der anderen
    Hälfte des Internets zeigen könnte wann man gegen welches Gesetz in
    dem o.g. Zusammenhang verstößt.

    Danke
     
  2. #22 saarplaner, 28.10.2011
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  3. #23 ThomasMD, 28.10.2011
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    Na das ist doch mal ein Wort.

    Habe nur ich den Eindruck, dass hier in letzter Zeit die Bastelwastels jeden Blödsinn von sich geben können und die Fachleute mit dem Widerlegen gar nicht mehr nachkommen?
     
  4. #24 fmjuchi, 28.10.2011
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    Vielleicht mal AVBWasserV ausschreiben, dann erkennt man, was damit geregelt werden soll: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
    Versorgung mit Wasser.

    Es handelt sich um sowas wie durch Verordnung vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Wasserversorger anzuwenden hat. ES geht also darum, das Verhältnis zwischen Anschlussnehmer und Versorger zu regeln.

    Daraus abzuleiten, dass in Verbindung mit den Ausführungen des DVGW der Austausch einer Kopfbrause nach § 319 StGB strafbewehrt sein könnte, ist schon sehr weit her geholt.
     
  5. #25 saarplaner, 29.10.2011
    Zuletzt bearbeitet: 29.10.2011
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    Meine Ausführungen haben sich jetzt nicht speziell auf Kopfbaues bezogen!
    Aber wenn hier Tipps gegeben werden ein selbstgebasteltes Metallteil in eine Trinkwasseranlage zu integrieren, kann das ja wohl nicht sein!

    Such doch mal in Internet nach kontaminierend von Leitungsnetzen durch Laiengebastel!

    Gerade bei duscharmaturen ist das alles schon vorgekommen!

    Und das ist dann richtig strafbewehrt! Ob ihr das Glauben wollt oder nicht. Das kann mal schnell vorsätzliche Körperverletzung werden!

    Ich denke Oldbo wird hier auch noch was von seinen Erfahrungen zum besten geben!

    Nachtrag:
    Es ist auch gegen die Bestimmungen des Hausanschlussvertrages mit dem örtlichen Versorger!
     
  6. #26 OldBo, 29.10.2011
    Zuletzt bearbeitet: 29.10.2011
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    Das ist schon in vielen Beiträgen geschehen. Nur hat man immer mehr das Gefühl, dass man gegen eine Wand spricht :mauer, also ist mir meine Zeit irgendwann für solche Wiederholungen zu schade.

    Wer nicht lesen und verstehen kann oder will, dem ist sowieso nicht zu helfen :shades

    Die Betreiberpflichten sollte eigentlich jeder Bauherr und Mieter kennen.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  7. bernix

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    hast du konkrete Fälle....ich finde da nichts, auch bei Eingabe anderer Suchbegriffe
    gruss
     
  8. svjm

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    Das liegt vor Allem daran, dass die letztgenannten derzeit Hochkonjunktur haben, die Bastelwastels aus der selbst eingebrockten Bredouille zu holen....
    Und zunehmend keine Lust mehr verspüren, gegen Lau oder Anschiss den richtigen Gebrauch eines Zollstocks öffentlich zu erklären (passend zu diesem Faden).

    Ist doch eh sinnlos, beim nächsten Mal wird er wieder verkehrt herum angehalten und die Kopfbrause ist in Gesäßhöhe montiert.:e_smiley_brille02:

    svjm
     
  9. stevie

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    ...vielleicht kann ja ThomasMD wenigstens zur Erhellung beitragen , gerade
    bei auch mir..

    DANKE Thomas im Voraus!
     
  10. #30 tbmaennchen, 30.10.2011
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  11. #31 ThomasMD, 30.10.2011
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    Wollen ich versuchen:http://www.sw-magdeburg.de/mp_installateure_wasser.php

    Ähnliche Hinweise dürfte jeder deutsche Wasserversorger auszuhängen haben.

    Die aufgeführten Forderungen sind keine Erfindungen der örtlichen Wasserfürsten sondern Verweise auf bundesweit geltendes Recht.

    Was eine "Errichtung oder Veränderung einer Kundenanlage" ist, erklärt Dir im Falle eines Falles dann der Richter, falls es "mit dem Verstehen mal wieder nicht so weit her ist".

    Wie der Laie im Baumarkt feststellen will, ob die "Materialien und Geräte ... entsprechend de(r) anerkannten Regeln und Techniken hergestellt sind" kannst Du uns mal erklären. Der Umstand, dass das Zeug verkauft wird, gilt nicht als Ausrede.

    Übrigens sind die Bleiwerte in manchen Installationen wieder im Anstieg begriffen, obwohl die alten Bleileitungen längst vom Netz genommen wurden. Grund: Manche Armaturen haben einen hohen Bleianteil, weil sie sich so besser produzieren lassen.
     
  12. #32 Rudolf Rakete, 30.10.2011
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    oioiuiuiu ..... jetzt ist es schon eine Straftat wenn man an einer Trinkwasserleitung einen Brausekopf wechselt. Blödsinn lest mal die Verordnungen und Vorschriften richtig.
    Straftatbestände sind es höchstens im indirekten Sinne und selbst da ist es immer die Frage ...... was sind z.B. wesentliche Änderungen einer Trinkwassanlage...... ????

    Mensch bleibt mal auf dem Teppich.
     
  13. #33 ThomasMD, 30.10.2011
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    Oder noch besser, lies mal den Eingangsthread. :(

    Da war einer so unbedarft, die feste Brausezuleitung zu niedrig in die Wand zu verlegen. Genau das Verlegen hätte er nicht gedurft.
    Den Kopf an einer vorschriftsmäßig errichteten Brauseanlage darf dann jeder Dödel wechseln, wenn er sich die Hände dabei nicht bricht.
     
  14. #34 saarplaner, 30.10.2011
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    Dann lies du mal meine Ausführungen richtig!

    Mir geht es einfach darum, dass die Bastelwastel verstehen, dass Trinkwasser ein Lebensmittel ist!

    Und es kann nicht sein, dass hier Tipps kommen, man soll einen Metallbauer da einfach mal was basteln lassen.

    Wenn eine Trinkwasseranlage durch sowas verseucht wird, Blei ist jetzt nur ein Beispiel, bist du bei einem Straftatbestand!

    Glaubt es oder glaubt es nicht! Desweiteren, nochmal: es ist lt. Anschlussvertrag nun mal nicht zulässig daran als Laie daran rumzufummeln!
     
  15. #35 saarplaner, 30.10.2011
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    Was wesentliche Änderungen an Trinkwasseranlagen sind steht groß und breit in Brunos link!
     
  16. stevie

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    Jo, und so ne schwammige Zusammenfassung ist der Grund dafür, dass
    der eine oder andere GWSler der Meinung ist, dass dazu auch schon
    das Wechseln von Wasserhahn und AP-Armatur gehören.

    Darum ging es mir, weil hier häufiger etwas anderes suggeriert wird.
    Danke Thomas. :bierchen:
     
  17. #37 Rudolf Rakete, 30.10.2011
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    Jeppp und darum ging es mir auch
    :bierchen:
     
  18. #38 Rudolf Rakete, 30.10.2011
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    Tja eben nicht. Denn ob z.B eine Trinkwasserleitung vom Mischventil zur Kopfbrause (egal ob Über oder Unterputz) eine wesentliche Änderung an einer Trinkwasseranlage ist, ist eben die große Frage und ich möchte das bezweifeln. Man muß eben nur sicher stellen, dass es nach dem anerkannten Stand der Technik ausgeführt wird. Und die ist eher eine Versicherungsfrage als ein Straftatbestand. (wißt Ihr eigentlich was ein Straftatbestand ist?)

    Die Seite von Bruno suggeriert immer man darf nix an einer Trinkwasserinstallation selber machen und dies ist eben nicht richtig.
     
  19. OldBo

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    Na Elektroingenieur, gibst Du entsprechende Auskünfte auch in Deinem Gewerk? Da darf sicherlich auch jeder fummeln, wie er es möchte, oder? :shades

    [​IMG]
     
  20. #40 Rudolf Rakete, 30.10.2011
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    Ne darf er nicht, aber falls er es macht ist es nicht unbedingt ein Straftatbestand, sondern eher ein Versicherungsproblem. Wenn z.B. das Haus abbrennt und die Versicherung kommt dahinter, dass der Besitzer selber an der Elektrik gefummelt hat, gibts eventuell Probleme. Doch eine Straftat ist etwas anderes.
     
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