Kostenvergleich: Wienerberger T9 vs. XELLA Porenbetonstein

Diskutiere Kostenvergleich: Wienerberger T9 vs. XELLA Porenbetonstein im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Die Entscheidung für den Stein wurde vom GÜ/GU (?) getroffen - weder Bauträger noch Architektenbüro hätten hier eine Entscheidung treffen können...

  1. ilis

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    Langsam wird's undurchsichtig ...
    GÜ : Irgendein Unternehmen, das selbst nix macht außer planen und kontrollieren und ansonsten alles an andere Unternehmen vergibt.
    GU : Wie GÜ, macht aber auch einiges oder sogar alles mit eigenen Leuten.
    Bauträger : Verkauft "1 Stück Haus inklusive Grundstück"
    Architekt : Wie GÜ (kann nicht mauern, dachdecken, etc), aber macht nur Planung und Ausschreibung etc. Aufträge an die Unternehmen vergibst du dann selbst.

    Die Entscheidung wurde mal von dem getroffen, der die Baubeschreibung verbrochen hat! Danach gibt's materialmäßig irgendwie nicht wirklich viel zu entscheiden. Solange in der Baubeschreibung nicht steht "Wandaufbau: nach Gefühl und Wellenschlag" sollte das ja entsprechend ausgeführt werden.
     
  2. #22 fahnder, 10.06.2008
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    Sehe ich genauso... Ich will ja jetzt auch nicht gleich nach dem Motto argumentieren: PB = 10 % Kostenersparnis = Gutschrift!

    Aber es wäre schon eine wertvolle Information für die Hinterhand...
     
  3. #23 Bauwahn, 10.06.2008
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    Du solltest nicht auf dem Preisunterschied herumreiten - der kann Dir wurscht sein (und auch etwas preiswerteres kann theoretisch gleichwertig sein). Ein Preisnachlass andererseits nützt einem auch nichts, wenn man ein Fahrrad bekommt, wo man ein Mottorad wollte.

    Aber Du solltest auf den Qualitätsunterschied achten und ein kleinerer Innenraum ist eine erhebliche Qualitätseinbuße, die Du nicht einfach hinzunehmen brauchst.
     
  4. ilis

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    Die paar Quadratmeter Innenraumgröße scheinen da nicht ausreichend? Oder hast du "1 Stück Haus mit so um 130 qm Wohnfläche" bestellt?
     
  5. #25 Bauwahn, 10.06.2008
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    Du kannst erstmal auf Vertragserfüllung pochen.
    Wenn Preisnachlass: Du kannst einen angemessenen Preisnachlass für die geringere Wohn-/Nutzfläche fordern, auch für evtl. schlechteren Schallschutz. Du kannst NICHT auf einen Preisnachlass entsprechend der Einkaufspreise pochen. Wobei das erste möglicherweise sogar höher ausfallen kann. Du hast ja auch keinen Anspruch auf Vergütung, wenn der Bauunternehmer bei seinem Lieferanten 10% Zusatzrabatt raushandelt.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2008
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    Was soll denn diese Gesundbeterei???
    Beauftragt -> Poroton ; Geliefert -> PB = Mangel (wenns nicht irgendeine fiese Vertragsklausel gibt)
    Beauftragt -> X m² ; geliefert Y m² weniger = Mangel
    Beauftragt -> Leistung im Wert X ; Geliefert Leistung im Wert von Y € weniger = wirtschaftlicher Nachteil für den Bauherren
    Am Ende ists wirklich beauftragt -> EFH ; geliefert -> Hundehütte.
    ******
    Da hilft es nicht zu sagen:
    Ach bitte Ihr lieben Stare, fresst doch meine Kirschen nicht.

    Da müssen die Feldgeschütze anrollen. Denn GÜ fallen nicht unter den Tierschutz.

    Der GÜ/GU muss merken, dass er mit sowas NICHT durchkommt.
     
  7. Baumal

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    ... da hier so auf der wohnfläche rumgeritten wird:

    mal nachlesen was vertraglich vereinbart ist bez.
    differenzen zum tatsächlichen wohnraum.

    xxx% berechtigen den vertragspartner zu keinen
    nachforderungen o.ä. wird sich bestimmt finden...

    15m² weniger werden durch einen etwas dickeren stein
    bestimmt nicht erzielt...
     
  8. mc3d

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    .
    Herr Dühlmeyer,

    bitte mal etwas zurückhaltender. Da keiner hier weiß was vertraglich mit GÜ/GU vereinbart wurde kann auch niemand den Sachverhalt richtig beurteilen.

    Ich vermute mal am Preisunterschied lags nicht das PB verarbeitet wurde. Lieber vernünftige Verarbeitung mit PB als ERSTE GEHVERSUCHE mit Poroton und V-Plus, da kann man ne Menge falsch machen. :think
     
  9. Baumal

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    ... ich sach mal der bauherr selbst hat keine
    ahnung mit wem oder was er eigentlich baut...:p
     
  10. ilis

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    Der OP schrieb aber im Eingangspost:
    "in der Bauleistungsbeschreibung wurde als ausschließliches Material für die Außenmauern ab Oberkante Kellerdecke der Wienerberger Planziegel T9 / Poroton genannt."
    Und die Bauleistungsbeschreibung ist in den meisten Fällen Vertragsbestandteil. Alles andere wäre wohl auch für den Bauherrn kaum einsichtig.
     
  11. Yilmaz

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    und weiter Ralf? Er mauert alles nochmal`oder was?

    Der weg zum anwalt ist gegenwärtig keine lösung. T9 er und PP2 er sind gleichwertig. Der T9 er ist halt doppelt so teuer wie der PP2er.

    Mfg.
     
  12. ilis

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    Entweder das, oder fett Kohle auf den Tisch ...

    Nehmen wir an, Bauherr bekommt zwei Angebote. Mehr oder weniger vergleichbar. Einmal in Poroton T9, einmal in Porenbeton. Das PB Angebot ist billiger, aber der BH will sich was gutes tun und nimmt den T9. Dann wird auf einmal mit PB gebaut und außerdem noch kleiner (innen) als geplant. Der Bauherr sagt sich dann "Na, so ist halt das Leben" und alles geht weiter?

    Erstmal klären, wer jetzt wie was baut und wie die vertraglichen Grundlagen aussehen.
     
  13. #33 Bauwahn, 10.06.2008
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    oder evtl. Rücktritt vom Vertrag.
     
  14. #34 acensai, 10.06.2008
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    Na ja ...

    Es gibt doch nur 3 mögliche Ursachen, weshalb der GU nun mit PB mauert:

    1. Im Vertrag ist offen gelassen, ob PB oder T9
    -> Dann hat der GU natürlich korrekt gehandelt.

    2. Versehen / Fehler des GU
    -> Dies könnte schlimmstenfalls schon vorkommen. Dann sollte ich als GU aber sofort äusserst kooperativ sein und mit dem Bauherren diesen Fehler besprechen. ...

    3. Absicht des GU
    -> Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Da hat ein GU ein Angebot abgegeben, mit dem er korrekt arbeitende arbeitende Unternehmer "ausgestochen" hat die tatsächlich mit einem T9 kalkuliert haben. Und das würde ich mir definitiv nicht gefallen lassen - wir sind hier doch nicht im Dschungel! Solche Unternehmer würden die korrekt arbeitenden Handwerker ruinieren - und das kanns doch wohl nicht sein!


    ... meine ganz persönliche Meinung ...
     
  15. Yilmaz

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    mit nochmal mauern meinte ich den Anwalt :) es fehlen konktrete informationen deswegen nicht sofort so ein wirbel machen :bounce:
     
  16. ilis

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    Falls dem Bauherrn unklar ist, was er denn jetzt überhaupt genau bestellt hat, lohnt sich ja ggfs ebenfalls schon der Weg zum Anwalt (mit Ahnung von Baurecht), damit der den Vertrag mal unter die Lupe nimmt.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2008
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    Natürlich wissen wir nicht, welche Fangstricke der BT/GÜ/GU in seinem Vertrag versteckt hat. Was meinen Sie, warum ich AUCH zum RA geraten habe!!!!!!!
    Aber - wenn wir den Fragesteller nicht als Lügner verdächtigen wollen - wissen wir, das T9 ANGEBOTEN wurde.
    Wenn Sie morgen zu Mercedes gehen und eine E-Klasse bestellen, kommen in ein paar Wochen zum abholen und finden eine C-Klasse - nehmen Sie die mit, und das auch noch zum selben Preis :p
    Glaube ich nicht!

    Warum sollte der Frager als den Poroton klaglos abschreiben??

    Und wenn ich was nicht kann, gibts zei Möglichkeiten:
    Lernen
    Finger weg schon im Angebot.

    Beruf GF. GF eines GÜ ??? :angel:

    Ja und - dann mauert er eben nochmal. :frust :motz

    Sorry - das hat nix mehr mit "Kirche im Dorf lassen" oder "wir machen alle Fehler" zu tun.
    Ich glaube nicht mal an das handwerkliche Unvermögen bzgl des T 9.
    Entweder Lieferzeitprobem oder Preisproblem, vielleicht sogar beides.

    MfG
     
  18. Yilmaz

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    tja, was sollten man dann machen. Ich bestelle mir auch nicht irgendein auto und sehe erst wen die vor der haustür steht was für einer das ist.
    Ich würd empfehlen ein Bausachverständigen dazu holen, ist auf jedenfall besser als den anwalt informiert und kann gleich den gesamten bauablauf überwachen.
     
  19. Yilmaz

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    @Ralf ich glaub keine Unternehmer ist so doof und mauert eigenmächtig irgend ein stein. oder vieleicht doch? :lock
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2008
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    Nicht doof. Dreist! Und ja - ich glaube, dass es sowas gibt
     
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