Lohnsteuererklärung Arbeitszimmer bei nebenberuflichen Gewerbe - ein paar Fragen...

Diskutiere Lohnsteuererklärung Arbeitszimmer bei nebenberuflichen Gewerbe - ein paar Fragen... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann hat mich die Sachbearbeiterin also angelogen? Was ich weis ist das die Höhe des Verspätungszuschlags (So steht es genau auf dem Bescheid)...

  1. R.B.

    R.B.

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    Nein, sie hat nicht gelogen. Du hast meinen Satz nicht richtig gelesen. Wenn der Säumniszuschlag erst vor 2 Wochen festgestellt wurde, und zwischenzeitlich die Steuererklärung eingegangen ist, dann kann dieser Zuschlag wieder zurückgezogen werden. Nicht zurückgezogen wird er wenn er festgestellt wurde und die Frist zur Abgabe der Erklärung (meist 4 Wochen) wieder überschritten wird, denn dann ist der Zuschlag begründet. Was sich dann noch verändern kann, wären die festgesetzten Zinsen.

    Ich staune ehrlich gesagt darüber, dass die so lange ruhig waren und den Jahrgang 2010 erst vor wenigen Wochen angemahnt haben. Abgabetermin wäre ja Ende Mai 2011 gewesen, mit Fristverlängerung dann Ende September 2011. Wir haben jetzt Ende 2013. In der Zwischenzeit hättest Du bei unserem FA schon heftigst geblutet, da hättest Du die Erklärung freiwillig abgegeben.

    A propos "freiwillig", vielleicht hatten die das mit den Nebeneinkünften übersehen und sind davon ausgegangen, dass Du freiwillig eine EkSt.erklärung abgeben musst, sprich nur Einnahmen aus Deinem Angestelltenverhältnis hast etc.. Dann wären die Fristen großzügiger.

    Ist aber egal, jetzt bringst Du das auf den Weg und die Sache ist erledigt. Aus vielen Jahren Erfahrung mit FA etc. kann ich Dir nur sagen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben, das FA vergisst nie.

    So habe ich auch mal gedacht, aber irgendwann versteht man das System. ;)

    Die Strafe hat nichts mit Deiner Steuerschuld an sich zu tun, sondern mit Deiner Pflicht eine Steuererklärung abzugeben. Deswegen ja auch die Trennung zwischen Zinsen und Säumniszuschlägen. d.h. ob DU eine Rückerstattung bekommst oder eine Steuerschuld besteht ist für die Einhaltung der Termine belanglos. Der Säumniszuschlag wird fällig weil Du die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben hast, und nicht weil Du dem Staat Geld schuldest, oder er Dir. Selbst ein zu Unrecht ausgefertigter Steuerbescheid wird erst einmal rechtswirksam und Du schuldest dem Staat dieses Geld. Deswegen muss man ja bei solchen Schätzungen so vorsichtig sein. Die können eine Firma ruinieren.

    Was auch gerne vergessen wird, ein Einspruch (dem Bescheid widersprechen) entbindet erst einmal nicht von der Pflicht die festgesetzte Steuer zu bezahlen. Selbst die Aussetzung der Vollziehung ist keine längerfristige Lösung. Hier muss dann notfalls der Rechtsweg beschritten werden (Aussetzungsantrag beim Finanzgericht mit allem drum und dran). Da ist aber weit jenseits dessen was man als normaler Bürger ohne Hilfe machen kann, denn man wird bereits bei den fachlichen Begründungen scheitern.
     
  2. Helmut

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    Das ist wirklich eine Frechheit,

    aber nicht vom Finanzamt, sondern von Deiner Seite.
    Fast Ende 2013, Steuerbescheid 2010 erst jetzt abgegeben, 2011 und 2012 noch ausstehend.
    Da würde ich als Sachbearbeiter anders mit Dir umspringen, wie R.B. schon angedeutet hat.

    Es wäre hier gr0ßes Geschrei, wenn Deine Rechnungen aus 2010 noch nicht bezahlt wären.

    Denkmal in Ruhe darüber nach, wenn Du am anderen Tischende sitzen würdest.

    mnfg Helmut
     
  3. Gina

    Gina

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    Hier wird gerade Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag vermischt...

    Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird. Es kann max. 10 % der festgesetzten Einkommensteuer als Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Maßgebend ist die festgesetzte und nicht etwa die nachzuzahlende Einkommensteuer.
    Wird ein Bescheid geändert, weil z.B. die Steuererklärung eingereicht wird, und mindert sich auch die festgesetzte Einkommensteuer, dann mindert sich auch der maximal mögliche Verspätungszuschlag auf dann 10 % der neu festgesetzten Einkommensteuer.

    Ein Säumniszuschlag wird nicht festgesetzt, sondern entsteht kraft Gesetz. Er beträgt 1 % für jeden angefangenen Monat der nachzuzahlenden (nicht festgesetzten) Einkommensteuer.
    Bsp. Festsetzung: 15.000 Euro; Nachzahlung 10.000 Euro (weil 5.000 Euro per Vorauszahlung oder Lohnsteuer schon gezahlt)
    Fälligkeit der Nachzahlung (1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides): 10.10.2013
    In diesem Fall entstehen kraft Gesetzt am 10.10., am 10.11. am 10.12. usw. jeweils 100 Euro Säumniszuschläge, wenn die Nachzahlung nicht
    gezahlt wird.
     
  4. #24 Schnabelkerf, 03.12.2013
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    Nur besteht der kleine Unterschied darin das ich ja mit den monatlichen Lohnsteuerabschlägen vom Gehalt bereits MEHR als nötig bezahlt habe. Zumindest für 2011 und 2012. Für 2010 muss ich noch einen kleinen dreistelligen Betrag nachzahlen. Für 2011 und 2012 aber einen mittleren vierstelligen Betrag zurückbekommen. Real habe ich dem FA also einen mehrjährigen zinslosen Kredit gegeben.

    Zum Säumnis /Verspätungszuschlag: Ich meine und schreibe die ganze Zeit vom Verspätungszuschlag.

    Zur Steuererkläung 2010 haben wir mehrfach um einn Aufschub gebeten der uns am Anfang auch erteilt wurde. Zu 2011 und 2012 haben wir nie Post erhalten, vermutlich weil 2010 noch ausstand?
     
  5. R.B.

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    Aber doch sicherlich nicht ein Aufschub um 3 Jahre, oder? ;)
     
  6. Gina

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    Da Du ja neben Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast, bist Du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Ich gehe mal davon aus, dass dies in allen 3 Jahren 2010, 2011 und 2012 so war. Abgabetermin ist jeweils der 31.05. des Folgejahres, Fristverlängerung wird i.d.R. bis max. 31.12. des Folgejahres gewährt, d.h. für 2010 nur bis zum 31.12.2011. Möglicherweise hast Du eine weitere Fristverlängerung bis zum 28.02.2012 bekommen, darüber hinaus kann ich mir eine Fristverlängerung nicht vorstellen. Diese Frist wäre demnach um weit über 1 1/2 Jahre abgelaufen.
    Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen und/oder das Festsetzen von Zwangsgeldern wären daher üblich.
    Wichtig hierbei ist, dass diese Maßnahmen unabhängig davon erfolgen, ob Du Erstattungen erwartest, oder ob mit Nachzahlungen zu rechnen ist (abgesehen davon, dass das Finanzamt ohne Steuererklärung dies nicht abschließend beurteilen kann).

    Dass Du noch keine Mahnung wegen 2011 und 2012 erhalten hast, ist ungewöhnlich und hat mit 2010 nichts zu tun.

    Die Unterschiede zu Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge habe ich dargestellt, da Du von Verspätungszuschlägen und R.B. von Säumniszuschlägen geschrieben hatte.
     
  7. #27 Mikalaya, 03.12.2013
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    Oh dear..
    Du brauchst eine ganz simple Buchführung, das ist kein Hexenwerk!
    Wenn du die machst (Einnahmen, Ausgaben/Fahrtkosten usw, Abschreibungen - mehr ist das doch nicht) tippst du einfach am Ende des Jahres ein paar Zahlen in Elster und gut is?
    Die Gewinnerzielungsabsicht muss man auf Verlangen nachweisen, dafür schreibt man dann einen kleinen Business Plan und schickt denen möglichst einen großen Stapel an Rechnungen, die man gestellt hat. Viele verschiedene Kunden sind da die einfachste Absicherung. Keiner ist verpflichtet viel Geld zu verdienen, nur den Versuch muss man belegen.
    Ob das Arbeitszimmer bei dem geringen Umsatz voll anerkannt wird, wage ich mal zu bezweifeln. Aber gib doch mal eine Rückmeldung, ich habe auch ein Arbeitszimmer und bin in ähnlich überschaubarem Umfang nebenbei selbstständig :shades
     
  8. #28 Schnabelkerf, 03.12.2013
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    Gina du bist nicht zufällig in der Finanzverwaltung? Wie ist denn die übliche Verfahrenweise mit dem Verspätungszuschlag? Besteht da Hoffnung das der sich stark reduziert oder ganz wegfällt?

    Oder wird der nach dem endgültigen Steuerbescheid auch wieder mit 10% der festgesetzten Steuer berechnet? Das würde nur in unserem Fall nur eine kleine Minderung bedeuten und einen ordentlichen Teil der Erstattung auffressen. Wäre schade... :(

    Das FA kann den ja nach Ermessen festlegen. Macht es also Sinn in nettem Ton um eine deutliche Minderung zu bitten auch wenn man keinen Anspruch darauf hat!? Oder haben die Mitarbeiter intern die Anweisung die 10% auf jeden Fall auszuschöpfen...
     
  9. Gina

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    @Schnabelkerf: Ja, ich bin bei der Finanzverwaltung, allerdings bei der hessischen und dann auch schon seit längerer Zeit nicht mehr im Innendienst, sondern im Außendienst. Habe daher selber mit Verspätungszuschlägen nichts mehr zu tun und kenne auch nicht die Anweisungen in Hamburg.
    Obergrenze ist gesetzlich auf jeden Fall 10 % der festgesetzten (neuen) Steuer. In Erstattungsfällen (ist dies 2010 bei Dir so?) wird meiner Erinnerung nach i.d.R. auch nicht dieser Höchstbetrag genommen. Es wird normalerweise geschaut, wie das Abgabeverhalten in der Vergangenheit war und derzeit ist. Gegen eine Minderung spricht bei Dir beispielsweise, dass Du 2011 und 2012 noch nicht eingereicht hast.
    Mein Ratschlag: Alle 3 Steuererklärungen umgehend einreichen und dann eine Minderung des Verspätungszuschlag beantragen.
     
  10. R.B.

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    das kann an sich nicht sein, denn eine fehlende Erklärung hindert das FA nicht daran neue Mahnungen zu verschicken. Jedes Jahr wird ja für sich betrachtet.

    Wobei ich mir gerade überlege, ob das FA überhaupt verpflichtet ist die Abgabe der Steuererklärung anzumahnen.
     
  11. #31 Linda2010, 03.12.2013
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    Hm, ich habe meine/unsere Steuer auch jahrelang selbst gemacht, allerdings immer pünktlich abgegeben. Von Jahr zu Jahr wurde es aber komplizierter, da mein Mann vom AG immer häufiger Aktienoptionen bekommen hat, die er auch bei gutem Kurs eingelöst hat. Ja, da fing das Geraffel an. Den die Optionen kamen von den USA ;-)
    Egal, im nachhinein habe ich einiges an den Staat verschenkt, da ich trotz guter Steuersoftware nie alles Positive angegeben habe, da mir meine Steuerlast gesenkt hätte. Die Tricks und Kniffel hat halt nur ein guter Steuerberater drauf.
    Seitdem wir selbständig (Kleingewerbe im Nebenerwerb) sind, wurde es mir endgültig zu heiß und ich habe mir einen Fachmann gesucht. Das einzige was ich in einer Tabelle sammel sind Einnahmen und Ausgaben sowie gefahrene km. Den Rest macht mein Spezi.
    Und so teuer ist der einmal im Jahr nicht und dafür raufe ich mir nicht mehr die Haare ;-)

    Ich würde mir das jährliche Geraffel nicht mehr antun...

    Lg
    Linda
     
  12. R.B.

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    Es gibt halt Konstellationen, da geht es ohne StB nicht mehr. Ich habe das auch jahrelang selbst gemacht, aber irgendwann erreicht das einen Umfang den man so "nebenbei" nicht mehr bewältigen kann. Je nach Branche haben auch die Sachbearbeiter beim FA nicht den Durchblick, was angesichts der sich ständig ändernden Gesetze und Verordnungen gar kein Wunder ist, und wenn man dann nicht mit Fakten kontern kann, geht man unter und zahlt sehr viel Lehrgeld. Sobald dann auch noch Bilanzen erstellt werden müssen ist endgültig Feierabend, da haben schon so manche StB ein Problem mit der gerade aktuellen Gesetzeslage.

    Wie war das noch mit dem Bierdeckel?
     
  13. KATMat

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    Man hat jetzt beschlossen die Bierdeckel zu vergrößern.
     
  14. Gina

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    Steuerreform mit dem Bierdeckel kam nicht, weil Merkel den Merz abserviert hat, und Schröder 2005 erfolreich Wahlkampf gegen Kirchhof gemacht hat.

    Das Schlimme an unserer Steuergesetzgebung ist ja nicht nur, dass es so kompliziert ist, sondern dass es ständig Änderungen gibt.
     
  15. R.B.

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    Wenn ich meinen Stb anrufe, dann habe ich fast immer den AB am Apparat, und da kriegt man zu hören "ich bin heute auf Fortbildung und daher nicht erreichbar". Das ist doch verrückt, wenn man selbst durch Spezialisierung keine Zeit mehr hat um seinen Job zu machen, nur weil man ständig mit neuen Gesetzen und Änderungen konfrontiert wird.

    Aber warum wird ständig geändert? Weil wir Deutschen meinen es müsste alles perfekt sein, und man müsste es jedem Recht machen. Das ist aber nicht möglich, und Steuern können niemals gerecht sein, denn es wird niemals möglich sein, jeden Einzelfall exakt abzubilden. Man muss das doch nur mal beobachten. Da wird heute ein neues Gesetz erlassen, und am nächsten Tag stehen schon wieder ein paar auf und fühlen sich benachteiligt. Also geht es in die nächste Runde. Unsere Gesetzgebung ist bereits eine riesige ABM die sich problemlos mit sich selbst beschäftigen könnte, und gar nicht merken würde, wenn niemand mehr da ist auf den die Gesetze anwendbar wären.
     
  16. #36 Corinna72, 04.12.2013
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    Meine volle Zustimmung!
    Es wird soviel produktive Arbeitszeit und soviel gesellschaftliches Potential durch diesen Schmarrn verhindert, dass es eine Schande ist!
     
  17. #37 Der Bauamateur, 04.12.2013
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    Es wird vor allem deshalb geändert, weil die Umverteilung durch das Steuersystem den Charakter frei verhandelbarer Subventionen hat, bei denen jeder gerne mal seine Lobby bedienen will - ob das nun die Hoteliers der FDP, die Eheleute der Konservativen, die Arbeitslosen der Linken oder wer auch immer ist. Steuern werden verteilt um den Machterhalt zu sichern, d.h. man muss genau austarieren, wem man wie doll weh tun kann und wem man was Gutes tun darf. So ein wackeliges Konstrukt muss selbstverständlich mindestens im Jahrestakt neu austariert werden, weil es sonst seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann.
     
  18. R.B.

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    und wann bin ich mal an der Reihe? :fleen

    Ich muss immer nur zahlen.
     
  19. #39 Mikalaya, 04.12.2013
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    Armes Tucktuck :D
    Gruß von Zahler zu Zahler :bierchen:
     
  20. #40 Pruefhammer, 04.12.2013
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    das wird auch immer so bleiben, die beiden Gründe dafür:
    1. Nur wer etwas hat, dem kann man etwas weg nehmen
    2. Die fleissigen in unserem Land haben keine Lobby. Während jede sonstige Interessengruppe prima Lobbyarbeit macht (egal ob Arbeitslose, Hartz4, Asylbewerber, Bauern, Apotheker, Hoteliers, usw.) hat der einfach nur fleissige Steuerzahler keine Lobby. Das wird gnadenlos ausgenutzt um das Spiel, welches der Bauamteuer sehr treffend beschrieben hat zu finanzieren.
    Man denke sich mal ein System, wo jeder die gleiche Summe pro Jahr einzahlen muß, also so wie bei anderen Gemeinschaften auch. Wie sehr wäre man darum bemüht den jährlichen Beitrag niedrig zu halten und wie wenig würde sich da die Politik noch für einzelne Grüppchen interessieren.
    Es ist aber der Politk (zumindest allen im Bundestag vertretenen Parteien) gelungen unser Steuersystem als prinzipiell gerecht zu verkaufen. Ein bißchen mehr wird dann noch durch die Schlagworte soziale Gerechtigkeit, Bildung und Umwelt eingefordert. Bisher ist das politisch unwidersprochen, bei der letzten Wahl gab es die Möglichkeit den etablierten Parteien mal die rote Karte zu zeigen. Genutzt hat die Möglichkeit kaum jemand. Also nicht heulen.
     
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