LP 2 - Details der Planung

Diskutiere LP 2 - Details der Planung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, mir ist nicht ganz klar, welchen Detailgrad man üblicherweise von Architekten in der Leistungsphase 2 erwarten kann. Uns geht es...

  1. #1 dangertom, 05.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 08.10.2023
    dangertom

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    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar, welchen Detailgrad man üblicherweise von Architekten in der Leistungsphase 2 erwarten kann. Uns geht es insbesondere um Zeichnungen, an denen man bereits grob die Maße des Baukörpers ablesen kann.
    1. Sind solche Vermaßungen bereits in der LP 2 üblich?
    2. Gibt es dazu eine Quelle?
    Vielen Dank und Grüße!

    +++Frage beantwortet - Danke! ++++
    Nach Rücksprache mit einem Sachverständigen der Architektenkammer deckt sich seine Einschätzung mit den hilfreichen Antworten dieses Beitrags: Massstabsgetreue 1:200 als Skizzen, Angaben zu Vermaßungen aber nicht zwingend notwendig, wenn nichts anderes vertraglich ausgemacht wurde.
     
  2. #2 Gast 85175, 05.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, das gehört da mE zu den Grundleistungen, rein sprachlich steht da aber nur „im Maßstab zeichnen“. Man macht aber beides nicht bis hin zu jeder frühen Zerreißvorlage…
    „c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts.“

    HOAI Grundleistungen und besondere Leistungen - HOAI.de
     
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  3. #3 blackfriday, 05.10.2023
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    Schau dir doch mal die HOAI an, da steht eigentlich alles drin. Wörtlich bei LP2 : "Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts". So kenne ich das auch, wir haben in LP2 maßstabsgerechte Zeichnungen bekommen, aber noch keine Bemaßung. Sollte dann aber kein Problem sein, die wichtigsten Maße herauszufinden...

    ok, @chillig80 war schneller :bierchen:
     
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  4. #4 dangertom, 06.10.2023
    dangertom

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    Danke euch. Die Formulierungen von HOAI und anderen Quellen waren mir bisher in Bezug auf Vermaßung nicht konkret genug formuliert, weil man wohl eh (wie du bereits schreibst) aus dem Maßstab die Maße abtragen kann. :bierchen:

    Hat man eigentlich einen generellen Anspruch auf Aushändigung dieser Skizzen, wenn man nur LP2 beauftragt hat? Unser Architekt behauptet, wir hätten ja Fotos gemacht das sollte reichen (auf denen eigentlich der Maßstab durch Verzerrungen nicht mehr getreu ist :think)
     
  5. #5 Gast 85175, 06.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Eigentlich schon...

    Wenn die Rechnung kommt, dann schick ihm ein Foto von einem Bündel Bargeld...
     
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  6. #6 dangertom, 06.10.2023
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    :mega_lol::mega_lol: gute Idee!
     
  7. #7 blackfriday, 06.10.2023
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    Also bei uns waren die Entwürfe auf DIN A1 ausgeplottet…leider war auch das Architektenhonorar in der Höhe entsprechend dem Format der Pläne - aber das wussten wir ja vorher schon :deal
     
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  8. 11ant

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