Lph 1-3 Pflichtverletzung des Architekten, Leistung schon 1 Jahr her

Diskutiere Lph 1-3 Pflichtverletzung des Architekten, Leistung schon 1 Jahr her im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir hatten letztes Jahr einen Architekten beauftragt, da wir uns Dachgeschoss ausbauen wollten. Bei einem Ortstermin vor...

  1. #1 Karlchen85, 11.07.2022
    Karlchen85

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    Hallo zusammen,

    wir hatten letztes Jahr einen Architekten beauftragt, da wir uns Dachgeschoss ausbauen wollten.
    Bei einem Ortstermin vor Angebotsabgabe haben wir unsere Wünsche geäußert und gefragt, was das etwa kosten würde (also der Ausbau). Der Architekt meinte, dass er sich ein Bild gemacht hätte und wir von ihm hören würden mit Angebot. Es kam dann ein Angebot nach HOAI Lph 1-3 mit anrechenbaren Kosten von 50.000€ und entsprechend Planungskosten von ca. 2.900€

    Man hat uns dann irgendwann 2 Entwürfe vorgelegt (nach der Vorplanung), aber keine Kostenschätzung, uns aber mitgeteilt, dass wir eine haben können. Ich habe dann 2 Tage später per Mail mitgeteilt, dass wir Variante 2 verfolgen würden, aber gerne noch die Kostenschätzung hätten. Nach 2 Monaten hat sich dann der Architekt gemeldet und gemeint, dass die Entwurfsplanung und die Kostenkalkulation fertig wären. Die anrechenbaren Kosten wurden dabei mit 147.500€ ausgezeichnet, also das 3-fache. Uns wurde mitgeteilt, dass das so in Ordnung sei, da wir ja schriftlich mitgeteilt hätten, dass die beauftrage Lph3 für die Entwurfsplanung umgesetzt werden soll (wobei wir wie gesagt mitgeteilt hatten, dass wir gerne noch die Kostenschätzung hätten), die anrechenbaren Kosten aus dem Angebot wären nur mal ganz grob geschätzt gewesen, usw..

    Nun, da wir diesbezüglich absolute Laien sind, haben wir zähneknirschend die Rechnung über 6.400€ bezahlt (quasi verdoppelt, da die Baukosten ja so gestiegen sind).

    Nun hatte ich vor ein paar Tagen ein Gespräch mit einem Bekannten, da wurde das Thema erwähnt. Diese kennte sich ein wenig besser aus und er meinte, dass die geschuldete Leistung garnicht erbracht wäre. Ich beauftrage mir als Laie ja extra einen Profi, dass der mich entsprechend berät. So hat er mich darauf verwiesen, dass der Architekt bereits in Lph1 das Budget erfragen und fixieren muss, die Kostenschätzung für die ausgearbeiteten Varianten ist auf jeden Fall zu erbringen und vorzulegen, usw.

    Das hat mich jetzt natürlich auf den Plan gerufen und ich habe das entsprechend recherchiert. Was ich jetzt nur nicht weiß, ist ob durch die Zahlung nicht entsprechende Ansprüche verfallen sind, usw. Ich habe aber gelesen, dass der Architekt 5 Jahre lang haftet. Mir sind durch sein Mangel in Lph1 ja entsprechend höhere Kosten enstanden.

    Kennt sich da Jemand aus?

    Danke!
     
  2. #2 Fabian Weber, 11.07.2022
    Fabian Weber

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    Die Kostenschätzung ist Teil der Lph2.

    Wenn Dein Anbau am Ende doch 147.500€ gekostet hat, dann passt ja wieder alles, oder?
     
  3. #3 Karlchen85, 11.07.2022
    Karlchen85

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    Nein, ich hab ja nix gebaut!

    Der Architekt hat etwas geplant (bis zur Lph3) ohne 1. in der Grundlagenermittlung das zur Verfügung stehende Budget zu klären (eigentlich hat er garkeine Lph1 gemacht) und hat die EP gemacht, ohne die Kostenschätzung zu min. einer der Varianten vorzulegen (hier hätte mir ja auffallen können, dass das viel zu teuer wird). Die Kostenschätzung hat er erst zur Lph 3 gebracht, da war das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

    Der viel zu teure Entwurf hat a) die Honorarkosten verdoppelt und b) zu einem Entwurf geführt, der für uns preislich einfach nicht sinnvoll umzusetzen ist. Beides wäre vermieden worden, wäre der Architekt seiner Pflicht nachgekommen und hätte a) in der Lph1 den Kostenrahmen abgesteckt und b) für seine Entwürfe der Vorplanung die Kostenschätzungen abgegeben.
     
  4. #4 Tilo, 16.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2022
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    Hallo
    Hier mal ein Link, wo die Leistungsphasen der HOAI schön erklärt werden.

    Leistungsphasen Architekt nach HOAI - Capmo
    ________________________________________________

    Dachgeschossausbau: 50.000 €
    Dachgeschossausbau: 150.000 €

    Natürlich will der Laie immer gleich wissen, was es kostet. Wie soll das denn ein Architekt in der Phase 1 machen ? Eine grobe Kostenschätzung ist erst in Phase 2 zu bringen.

    Sie haben aber vermutlich gleich den Architekten für die Phase 1 - 3 beauftragt und durch ihre Entscheidung "Variante 2" ist es dann zu der Kostensteigerung gekommen. Der Architekt hat dann geleistet und sie haben anschließend bezahlt.

    Was sie schriftlich vereinbart und mündlich besprochen haben, wissen wir nicht. Vielleicht ist das Ganze auch etwas blöd und mit Missverständnissen verlaufen.

    Dem Architekten jetzt noch einen Fehler nachzuweisen ist schwer. Man weiß ja nie, vielleicht bauen sie ja das Dachgeschoss noch nach seiner Planung aus.

    Gruß
     
  5. #5 hanghaus2000, 16.10.2022
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    Der Fehler ist, das Ihr bereits bezahlt habt. Damit habt Ihr die Leistung anerkannt. Es ist müßig nun darüber zu streiten.
     
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