Mäuse unterm Dach

Diskutiere Mäuse unterm Dach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo in die Runde Ich habe fachliche Fragen zum Thema Bauschutz, Dach & Mäuse.. und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich bitte fehlerhafte...

  1. #1 Mausgeplagte, 02.02.2024
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    Hallo in die Runde

    Ich habe fachliche Fragen zum Thema Bauschutz, Dach & Mäuse.. und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich bitte fehlerhafte Begriffe / Ungenauigkeiten zu entschuldigen; mein Mann ist in der Verwaltung und ich im Gesundheitswesen.

    Rückfragen beantworte ich gerne nach besten Möglichkeiten.

    Zur Situation: Wir haben letztes Jahr ein Haus BJ 86 zur Miete bezogen. Größtenteils wurde es damals wohl in Eigenleistung fertiggestellt.

    Vor einigen Monaten haben wir das erste Mal Mäuse auf dem Speicher gehört und nach Rücksprache mit dem Vermieter Fallen aufgestellt (Hundesoftleckerlie mit Nutella) - bis vor ein paar Wochen allerdings ohne Erfolg.

    Inzwischen hören wir die Mäuse aber nicht mehr nur gelegentlich auf dem Dachboden.. sondern fast täglich (nächtlich) - und sie sind inzwischen ‚auf‘ der holzverkleideten Decke in den Wohnräumen darunter.

    Der Dachstuhl ist soweit sichtbar unisoliert - nur in den Zwischenräumen der Dachbalken / Abschluss Fußboden steckt - teilweise - zurechtgeschnittenes Styropor, was die Mäuse inzwischen großzügig weggeknabbert haben. Unter den (groben) Fussbodendielen mit großen Spalten am Speicher sind die Zwischenräume der Tragbalken mit dicken weissen Styroporplatten ausgelegt. Direkt darunter ist die hölzerne Dachschrägen-/Deckenverkleidung der Wohnräume. Diese ist nicht überall bündig, hat teils fingerdicke Spalten und es zieht sehr stark.

    Inzwischen sind auch zwei Mäuse in Fallen getappt und schlagartig größere Mengen Kot aufgetaucht - zusätzlich rieselt mittlerweile aus dem Spalt zwischen Deckenverkleidung und Wand gelegentlich Getreide und Styropor. Ein Blick mit einem Miniendoskop zeigte Frasgänge im Styropor. Aus Sorge vor durchrieselndem Kot oder expansionsfreudigen Mäusen haben wir die Spalten deswegen erstmal so gut es geht mit Klebeband zu gemacht (auch als Sichtkontrolle).

    Ich habe deswegen ausdrücklichst auf einen Kammerjäger insistiert.

    Die Erstbegehung hat inzwischen stattgefunden. Dabei hat der Kammerjäger (ursprünglich aus der Baubranche) festgestellt, dass das Dach keinen Abschluss hat. Dh man kann von beiden Seiten des Spitzdachs in diesen Hohlraum zwischen Dachhaut(?) und den Traglatten+Ziegeln schauen. … man sieht dort sogar von außen bereits Nestanlagen aus Gras/Heu.

    Jetzt suchen wir mit unserem Vermieter das Gespräch. Als erstes müssen die Mäuse weg - aber sinnhafterweise müssten auch Maßnahmen getroffen werden, dass sie nicht postwendend wieder einziehen… und zur Sanierung wegen Fäkalien.

    Da unser Vermieter sehr ökonomisch ist (er hatte gefragt, ob der Kammerjäger nicht über unsere Hausrat laufen könnte) befürchte ich eher passives Verhalten.

    Deswegen wollte ich zur Vorbereitung auf das Gespräch wissen, wie dieser Hohlraum unterhalb der Traufe heißt. Ob es Bauvorschriften gibt ob (oder wie) er verschlossen sein müsste bzw. ob das seit 86 durch Änderungen hätte nachgeholt werden müssen. Ebenso die Isolierung zwischen Speicherfussboden und Wohnraumdecke - ob das so (zumindest 86) okay war und / oder seither hätte modernisiert werden müssen.

    Über Hilfe / Lektüre hierzu würde ich mich sehr freuen, um sachliche Argumente für das Gespräch zu haben.. auch falls eine Forderungen über eine direkte / indirekte Kostenbeteiligung an den Maßnahmen (zb Mieterhöhung wegen Modernisierung) aufkommen sollte.

    Oder im Zweifelsfall für meinen Mann und mich eine Entscheidungshilfe, ob wir kurzfristig vor Entbindung & wegen meinem Asthma, das bereits ‚muckt’ doch nochmal umziehen.. .


    Vielen Dank bereits vorab und liebe Grüße,

    Eine Mäusegeplagte
     
  2. #2 Fred Astair, 02.02.2024
    Fred Astair

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    Ist die Schrotthütte im Osten?
    Ein "Gespräch" müsst Ihr nicht suchen. Schreibt eine Mängelanzeige und lasst Euch dabei vom Mieterverein/Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt beraten, verkündet eine angemessenene Mietkürzung und setzt eine Frist zur Beseitigung.
    Gibt es und gab es auch 1985. Ihr braucht aber keine Bauvorschriften sondern nur Euren Mietvertrag
    Unter diesen Umständen sofort nach Ersatz suchen und mit Rechtshilfe (s.o.) fristlos kündigen und Schadensersatz für alle zusätzlichen Aufwendungen verlangen.
     
  3. #3 Mausgeplagte, 02.02.2024
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    LK München… .

    Danke für deine Hinweise und Tipps. Dem DMB bin ich bereits beigetreten. Leider ist wegen hohem Beratungsbedarf die Wartezeit auf einen Termin 4-6 Wochen; die schnellere Onlineberatung ist wegen ‚Wartung‘ (oder Aufwand) aktuell nicht verfügbar. Ich versuche am Montag nochmal bei der Telefonsprechstunde durch zu kommen.

    Ich für mich sehe halt das Problem, dass wir die Mängel (und daraus ggf resultierende Kürzung), begründen müssen.. dafür hätte ich wenn möglich gerne eine Grundlage a la ‚nicht erfüllte DIN XY12 gültig seit xx‘.

    Die nächsten Tage haben wir einen Vorort-Termin (den ich wieder protokollieren werde); denn wir haben auch kein Einzugsprotokoll. Das hat der Vermieter - für mich überraschend - bei der Schlüsselübergabe ‚aus zeitlichen Gründen‘ abgelehnt. So das wir auch hier nur ein einseitiges Protokoll mit Fotos von uns haben.
     
  4. #4 Fred Astair, 02.02.2024
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    Nein, Du musst keine Baunormen anführen. Für den Mangelbegriff und eine darin begründete Mietminderung ist allein die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjektes wichtig und eine daraus entstehende Gesundheitsgefahr (Mäusekot, undefinierbare Staubpartikel etc.) verschärft die Mangelhaftigkeit .
    Das, also Euer Einzugsprotokoll habt Ihr hoffentlich Eurem Vermieter inzwischen beweisfähig übergeben?
     
  5. #5 Mausgeplagte, 02.02.2024
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    Prinzipiell bin ich absolut bei dir. Aber Mietminderung kann böse nach hinten losgehen, wenn ich etwas Verlange, dass der Vermieter überhaupt nicht ‚Muss‘.

    Ich weiß nicht, ob vor dem Lüftungsraum zwingend ein Gitter oä sein ‚muss‘, deswegen frag ich ja. Oder ob ich bei Einzug die Gegebenheiten (und damit etwaigen Risiken) so akzeptiert habe.

    Ich weiss nicht, ob die Isolierung / Bauschutz so (altersentsprechend) in Ordnung ist und wir das damit so bei Einzug ‚akzeptiert‘ haben - genau so wie die Lücken in der Verkleidung, die uns Initial nicht aufgefallen waren. Oder ob wir hier einen Austausch / Ausbesserung verlangen dürfen.

    Und was ich bisher gelesen habe sind Mäuse nicht per se ein Mietminderungsgrund, sondern eine Einzelfallentscheidung, die von der Schwere des Befalls abhängt. Gerade im ländlichen Raum ist die Toleranzgrenze wohl höher zu sehen, als in der Stadt (wir sind ländlich). Und ‚Beweisen‘ können wir aktuell physikalisch nur ein Nest und zwei Mäuse.

    Ich widerspreche dir nicht, dass es (aus meiner Sicht) eigentlich logischerweise und dringend gemacht gehört. Aber ich weiß nicht, was ich rechtlich Verlangen darf, deswegen wüsste ich gerne, was da überhaupt Mindeststandard ist, den die Immobilie erfüllen müsste und evtl. beim ‚Selbstbau‘ unterschritten wurde. Ich hoffe du verstehst was ich meine. :-/
     
  6. #6 Ab in die Ruine, 02.02.2024
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    Es kann doch kein Problem sein, den Vermieter aufzufordern, gegen Schädlinge im Haus vorzugehen.
    Der beauftragt einen Kammerjäger und das Mäuseproblem sollte in kurzer Zeit behoben sein.

    Gibt es bauliche Mängel, würde ich den Vermieter ansprechen. Spannend wäre, wie die Mängel Euch einschränken.
    Wenn es wie Hechtsuppe zieht, würde ich das beim Vermieter anzeigen und um Behebung bitten.
     
  7. #7 Mausgeplagte, 02.02.2024
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    Ist es auch nicht. Der Kammerjäger ist inzwischen da. Er wird auch etwas gegen die Mäuse machen. Aber die Frage ist, was an Folgemassnahmen kommt, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und damit nicht postwendend die nächsten Mäuse einziehen.

    Leider (aber verständlich) hat der Kammerjäger sich sehr bedeckt gehalten, als wir gefragt haben, was denn die bauliche Mindestanforderung wäre.

    Spontan würde ich sagen ‚Gesundheitsgefährdung‘ - zum einen Getreide & Styropor im Wohnraum - Kot wäre deswegen ebenso möglich. Und es ist bei unter ~7 Grad Aussentemperatur nahezu unmöglich in Bad und Gäste(Kinder)zimmer mehr als 17 - 18 Grad Raumtemperatur zu erreichen.

    Dem Vermieter werden wir es auch sagen - das steht ja gar nicht zur Debatte. Ich glaube meine Intention kommt falsch rüber; ich möchte mich vorbereiten für den Fall, dass er meint „Mei, das ist halt so…“. Vielleicht überrascht er mich ja und sagt beim Vorort-Termin ‚Ich wusste nicht wie schlimm es ist - da muss ein Dachdecker drüber schauen, was gemacht werden muss‘.

    Denn ich unterstell ihm erstmal keinen Böswill.
     
  8. #8 Fred Astair, 02.02.2024
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    Na da hast Du doch schon ausreichend Gründe gesammelt und wenn bei Euch nur Kriminelle vermieten, was man vermuten könnte, wenn die Beratungsstellen über Monate ausgebucht sind, nimm halt Geld in die Hand und bezahl einen Anwalt.
    Nicht sagen!
    Schreiben!

    Schon klar, Du nennst ihn ökonomisch.
     
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  9. #9 Mausgeplagte, 02.02.2024
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    Ich bin höflich - mehr noch wenn ich über Menschen rede, mit denen ich eine Geschäftsbeziehung habe.

    ‚Anders‘ kann ich als Mittel dritter Wahl immer noch. Aber ich trete nicht sofort auf wie eine Axt - zum einen will ich die kurze ‚gütliche’ Einigung, zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit als Laie etwas falsch einzuschätzen gegeben und dann kassiert man den Boomerang. Gerade im Mietrecht mitunter sehr teuer.

    Apropos Mietrecht.. ich bin nicht für eine Mietrechtberatung da. Sonst wäre ich in einem Forum für Mietrecht.

    Ich wollte eigentlich wissen, wie dieser Hohlraum am Dach heißt (inzwischen habe ich selbst gefunden, dass das wohl der Lüftungsraum ist).
    Ich wollte wissen, ob dieser mit einem Gitter oä abgeschlossen sein ‚muss‘ (& wo das wenn steht) oder das nur eine Empfehlung ist. Nach dem Motto ‚selber schuld, wenn du es nicht machst‘.
    Ich wollte wissen, ob einfaches Styropor als Dämmung nach einer (altersgerechten) Bauweise klingt. Und falls nicht… wo finde ich, wann das wie hätte gemacht werden müssen. ‚Ich‘ weiß ja nicht, ob das nicht vielleicht ‚echt schlecht, aber erlaubt‘ ist.

    Und wenn die Info bloß wäre ‚Das kann dir (teilweise) nur ein Dachdecker sagen‘.. wäre auch okay. Dann hatte meine Nachfrage hier halt keinen Erfolg.
     
  10. #10 simon84, 02.02.2024
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    Baurechtlich wäre mir nicht bekannt, dass 1986 ein absolut nagersicheres oder hermetisch abgeriegeltes Dach vorgeschrieben wäre.
    Dass an der Fußpfette oder bei den Dielen ein paar Ritzen sind steht meiner Meinung nach nicht in Konflikt mit damals geltenden Vorschriften.
    Ganz im Gegenteil, es gibt viele Dachräume die als Kaltdach sogar mit mehreren cm großen Öffnungen (z.B. in der Giebelwand) zur Belüftung geöffnet sind.

    Da gibt es ganz oft Marder, Mäuse, Vögel, Wespen usw. unter dem Dach.

    Unsere Dachdecker/Zimmerer können vielleicht mehr dazu sagen @DD A @ps0125 usw.

    Dass eine Nachrüstung mit Gitter etc. absolut sinnvoll und vermutlich auch verhältnismäßig ist steht außer Frage.
    Schliesslich geht es auch bis zu einem gewissen Grad um die Bausubstanz.

    Aber das hat dich doch als Mieter alles überhaupt nicht zu interessieren.
    Viel interessanter ist für dich doch, dass du eine normal benutzbare Wohnfläche erwarten kannst und die ist bei unverschuldetem Schädlingsbefall eben nicht gegeben.
    Dein Ansprechpartner ist dein Vermieter, dem gibst du ganz klar zu verstehen (finanziell), dass du das Haus gerne ohne Mäuse als Untermieter nutzen möchtest und dieser Mangel an der Mietsache unverzüglich zu beheben ist.
    In seinem eigenen Interesse ist eine langfristige Lösung doch auch ganz wichtig, sonst zahlt er den Kammerjäger mehrfach.

    Und eine Beratung von einem Fachanwalt für Mietrecht oder ggf. Mieterverein halte ich durchaus für sinnvoll, alleine schon um die Höhe der Mietkürzung usw. durchzusetzen.
     
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  11. #11 Fred Astair, 02.02.2024
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    Wo hast Du denn den Quatsch gefunden?

    Und nochmal: Dein Problem ist ein Mietrechtsproblem, kein Bauproblem.
    Und nun lass Dir weiter von Mäusen auf den Kopf kacken...
     
  12. Ines77

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    Ich seh schon.. Das zieht sich wie ein roter Faden bei dir. Bist wohl doch nicht NUR frauenfeindlich sondern allgemein frustriert.
     
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  13. #13 Andreas Teich, 07.02.2024
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    Ungezieferbekämpfung
    Die üblichen Fallen bringen bei stärkerem Befall keinen Erfolg.

    Was hilft ist zB die von Profis verwendeten Mittel:

    Köderstation für Mäuseköder (Art-Nr:5010-ED101F
    Difenacoum Pastenköder gegen Ratten und Mäuse (Art-Nr:DE-2012-MA-14-00031)
    Bromadiolon Köderblock gegen Ratten und Mäuse (Art-Nr:N-45392-1000)

    Die Mittel wirken verzögert, sodass die Nager nicht gewarnt sind und Populationen komplett ausgerottet werden.
    Unterschiedliche Mittel in einer Köderstation sind sinnvoll, da die lieben Schädlinge unterschiedliche Geschmacksrichtungen bevorzugen

    Die Schädlingsbekämpfung und Kostenübernahme liegt ausschließlich in der Verantwortung des Eigentümers und auch die baulichen Maßnahmen um das Eindringen dauerhaft zu verhindern. Allerdings genügen schon 10 mm große Löcher um Mäusen das Eiindringen zu ermöglichen.
    Mäuse können auch problemlos an nicht ganz glatten Fassaden hochklettern

    Sofern es im Mietvertrag vereinbart wurde können die Kosten für regelmäßige!!! Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen auf die Mieter umgelegt werden
    - die erstmalig entstandenen Kosten sind vom Vermieter zu tragen!
    Sofern die Sachkunde vorliegt können o.g. Mittel selbst besorgt und angewendet werden- der Materialpreis ist gering.
    Da es für die Mieter am günstigsten ist mache ich das selbst, was problemlos möglich ist.
     
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  14. #14 Mausgeplagte, 07.02.2024
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    Das ist (d)eine negative Interpretation. Das habe ich nirgends gefordert.


    Wie gesagt.. ich will zum einen wider anderer Kommentare nichts utopisches von meinem Vermieter fordern. Zum anderen will ich mir wie ebenfalls mehrfach erklärt aber auch nicht wegen Unwissenheit ein X für ein U vormachen lassen.



    War wie geschrieben bereits in Arbeit.

    @Ines77 Danke.

    Jaaa… Nein. Auf keinen Fall.



    Für Interessierte: Über VitB konnte ich einen Architekten akquirieren. Auch beim Mieterschutzbund konnte ich mich mit etwas Glück und ‚Wagnis gewinnt‘ vordrängeln.

    Im Fazit: Da gehört ein Schutzblech am Dach in irgendeiner Form hin. Allein dessen Fehlen ist ein Mangel.

    Die Isolierung muss nach dem Schädlingsbefall geprüft werden. Sind Frasgänge vorhanden, muss sie als Teil der Mängelbeseitigung ausgetauscht und eine ‚nur‘ Vernebelungsdesinfektion nicht akzeptiert werden. (Das kann man bei selbstgenutzen Immobilien machen - nicht bei Vermieteten).

    Die nicht bündige Verkleidung müssen wir wie vermutet ‚eigentlich‘ akzeptieren, da sie bereits bei Einzug so war - außer sie wäre ursächlich für den Wärmeerlös. Bezüglich Wäremerlös haben wir Anspruch auf Klärung durch einen Sachverständigen und müssen kein ‚Nachbesserung in Eigenleistung‘ im Vorfeld akzeptieren.

    Denn vielleicht besteht eh ein ganz anderes Problem, das wir bisher nicht bedacht hatten. Auch der Laminatboden ist Eigenleistung (vom Vormieter). Es gibt lt Architekt einige Hinweise, das zur Kostenersparnis Material verwendet wurde, dass nicht für eine Fußbodenheizung zugelassen ist.

    Damit haben sich alle meine Fragen beantwortet.

    Wir müssen jetzt für uns Entscheiden, ob wir Gelegenheit geben die Mängel zu beseitigen.. oder uns die Baustellen, jetzt - wo wir sie Einschätzen können - zu viel sind und ausziehen. Denn so sehr uns dass ja ‚alles gar nix anzugehen hat‘.. die Nachbesserungen / Handwerker passieren nicht in einem Paralleluniversum, sondern beträfen uns erheblich.


    LG,
    eine Mausgeplagte
     
  15. #15 Fred Astair, 07.02.2024
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    Und das war wirklich ein Architekt und nicht der Elektriker?

    Was ist denn das bitteschön?
    Frage aus ehrlichem Interesse.
     
  16. #16 Andreas Teich, 08.02.2024
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    Nagersichere Bleche am Dach sind sicher keine baurechtliche Anforderung.
    Wenn die Nager bis zum Dach kommen gibts genügend andere Öffnungen wie Lüfter, Fugen, offenstehende Fenster etc
     
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