Mangelhaft Bewegunsgfugen Zementestrich -Gutachten liegt vor

Diskutiere Mangelhaft Bewegunsgfugen Zementestrich -Gutachten liegt vor im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; einen Handwerker für 1-2 Tage bezahlen der dir das repariert; einen langen Prozes abwarten; oder was sonst. Es ist schon richtig, daß du dadurch...

  1. #21 Kater432, 16.06.2014
    Kater432

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    Du hast aber auch nicht wirklich Ahnung wie eine Bewegungsfuge im Estrich RICHTIG ausgeführt wird, oder ?

    Das EINE Problem hier ist, das im Türdurchgang HEIZUNGSROHRE kreuzen, somit NIX mit einfach irgendwie aufstemmen um die 2/3 Fuge bis zur Dämmschicht zu öffnen. Die Gefahr die Rohre irgendwie zu beschädigen wird recht gross sein.

    Der ZWEITE Punkt ist, das über die Heizungsrohre an solchen Bewegungsfugen Schutzrohre rübergezogen sein sollen die ca. 20-30 cm auf jeder Seite in den Estrich ragen. Diese sollen die Horizontale Bewegung abfangen und die Rohre schützen. Diese fehlen hier auch

    Der DRITTE Puntk der dann immer nicht fehlt, aber leichter zu beheben ist, sind die Querkraftdübel die eine Vertikale Bewegung vermeiden sollen. Somit ist eine Behebung wie aus seiner Laiensicht nicht soooooo einfach in 2Std möglich.

    Gruss
     
  2. Gwenny

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    Hast Du dann Ahnung von der Materie?
     
  3. caauoo

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    Ich kenne mich nicht besonders gut mit den Normen aus, aber schon mit der Praxis, manchmal fallen für mich -zig oder über hundert Appartments in einer Neubausiedlung an. Die sollen theoretisch alle gleich sein -- aber in der Praxis sieht das dann regelmäßig anders aus. Ich kenn zwar die Normen nicht genau, aber im Zweifelsfall mach ich selbst alles dicker, fester und besser damit es auch hält. An Türen insbesondere Bewegungsfugen, außer bei solchen die sehr dicht beieinander / gegenüber sind. Daher meine ich, ein ganzes Haus ohne jeder Bewegungsfuge ist "ungewöhnlich". Und ich sehe mir auch ab und zu eigene Arbeiten die Jahre zurückliegen, an, gerade um aus ggf Fehlern zu lernen, aber sehe sehr selten Probleme. Und -- ich mach auch keinerlei Probleme, wenn etwas schief geworden ist, oder Schaden aufweist, ich repariere das problemlos. Insbesondere daher wundere ich mich oft in Foren, das wegen relativ schnell behebbaren Problemen lange Threads, Gutachten, Gerichtsprozesse gestartet werden. Auch in vorliegendem Fall. Selbst wenn er evtl. recht hat, sollte er, falls der Handwerker das partout nicht nachbessern will, einen anderen bezahlen, der das an den 13 Türen binnen 2 Arbeitstagen repariert, und hat's sich, statt für "fünfstellige Beträge" lange Prozesse mit fraglichem Ausgang zu starten. Falls es nicht einer von denen ist, die immer nur Recht haben wollen.

    Deshalb nochmal: in den Normen mag stehen was will. Soweit ein Schaden auftritt, ist bewiesen, daß von Anfang an ein wenn auch zunächst versteckter Mangel oder eine Neigung dazu vorlag. Ob dafür dann noch überhaupt nötig ist nachzuweisen, dass das außerdem nicht dem Stand der Technik entsprach, gegen Normen verstoßen hat, usw, dürfte beim objektiven Vorliegen eines ziemlich zweifelsohne schon anfangs vorhandenen Mangels der dann zu dem Schaden geführt hat, evtl. überflüssig sein, müssen aber Juristen entscheiden. Gleichwohl sollte das aber mit geringem Aufwand behebbar sein, und aus praktischer Sicht gemacht werden.

    Denn: was will er denn sonst ? Den ganzen Estrich neumachen ?? Dann kann er, sozusagen als Teilmenge, erst mal versuchen, ihn nur an den Türen zu erneuern. Er wurde ja gefragt, ob das auch die Wände berührt, und auch seinen sonstigen Angaben scheint noch kein globaler Schaden entstanden zu sein.
     
  4. kike

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    Ich hoffe und glaube, dass der TE schlau genug ist bei dieser schadensträchtigen Materie nicht dem Rat zu folgen da etwas (vorab) in Eigenregie zu Handwerkern oder Handwerkern zu lassen...
     
  5. Markul

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    DEIN Gutachter sagt doch schon das es kein eindeutiger Mangel ist...
     
  6. caauoo

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    Aus technischer Sicht ist schon ein Mangel vhd, der sich durch den inzwischen entstandenen relevanten Schaden auch gezeigt und potentiell beweisbar ist, egal was Normen oder der ggw. Stand der Technik dazu sagen. Wohl die meisten Teilnehmer und auch die meisten Fliesöre würden sagen, bei dieser Größe ein Haus ohne Fugen ist falsch. Aber ob das in juristischer Sicht und Durchsetzbarkeit auch so ist, weis man halt nicht, wie auch das Gutachten andeutet. Sicherheit so einen Prozess zu gewinnen kann hier niemand geben. Der TE mus sich halt überlegen, welche Art von Lösung er will. Bei der Abwägung berücksichtigen, daß der Estrich nicht auch die Wand berührt und insofern wohl nicht "ganz falsch" ist, und sich das Problem auf den Bereich der Türen beschränkt, und auch sonst die Garantie des Estrichörs wenig wert ist

    Nochmal, ich sag das aus sehr praktischer, aber einzig alltagsbrauchbarer Sicht. Wenn ein Auftraggeber was bemängelt, und es ist in relativ kurzer Zeit behebbar, komm ich nicht mit Normen, mit daß ich Recht habe, usw usf, sondern mach das kurzerhand so wie der Kunde will, und hat's sich. In vorliegendem Fall hat der Kunde Pech gehabt, das er auf einen weniger toleranten Handwerker gestoßen ist, aber trotzdem ist die praktische Lösung, das kurzerhand zu beheben, und das selbst zu bezahlen. Nichts dagegen, dabei ggf. den Ersteller abmahnen usw, Fotos machen, und versuchen evtl. die Ausgaben einzuklagen, was dann aber drei- oder vierstellige statt fünfstellige Werte sein dürften und wo außerdem umgehend das Problem im Haus behoben ist
     
  7. #27 GWeberJ, 18.06.2014
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    Stell eine detaillierte Schilderung deines Falles hier rein: http://www.fussbodenbau-forum.com
    Da sind ein, zwei kompetenter und auskunftsfreudige Fußboden-SVs am Start.
     
  8. #28 Gast036816, 19.06.2014
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    Gast036816 Gast

    aus welcher institution stammt denn der sachverständige?

    vielleicht solltest du über eine weitere sachverständigenaussage nachdenken und dazu einen sachverständigen aus einem entfernteren bezirk einschalten. ich halte sie jetzige aussage für schwach - hätte man besser machen können - ist keine weiter verwertbare aussage. damit kommt bestimmt kein anwalt weiter.
     
  9. #29 GWeberJ, 19.06.2014
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    Mal allgemein gesprochen:

    Gehen wir mal davon aus, dass die aaRdT nicht eindeutig sind und dem Auftragnehmer hier grundsätzlich verschiedene regelgerechte Ausführungsvarianten offenstanden. Hätte der Auftraggeber nicht dennoch einen Anspruch darauf, dass vom Auftragnehmer die Variante, die bei zumutbarem Aufwand das geringste Risiko für spätere Schäden aufweist, gewählt wird?

    In Sachen Schallschutz wurde z. B. geurteilt, dass der Schallschutzwert geschuldet ist, der mit den verwendeten Materialien bei fachgerechtem Einsatz zu erreichen ist. Selbst wenn dieser Wert noch höher liegt als die Empfehlungen für einen erhöhten Schalslchutz aus der DIN.

    Möglicherweise war der SV, an den der Fragesteller geraten ist, einfach nicht so die Bombe. Bei einem beträchtlichen Schaden würde ich mich davon nicht ins Boxhorn jagen lassen und erstmal versuchen, noch mehr (Experten-)Meinungen zu bekommen.
     
  10. Jan81

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    habe ähnliche Frage in diesem Forum gestellt (danke für den Link) und da wird klar gesagt, dass man zwischen den Räumen eine Bewegungsfuge benötigt.

    DIN 18560-2:
    Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Innerhalb einer Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen auch Bewegungsfugen anzuordnen.

    Und es gibt tatsächlich Ausnahmen:

    Zitat: (von Klaus)

    Die Ausnahmen gibt es tatsächlich. Sie sind allerdings nicht in allgemeinen Regelwerken des Gewerks verankert, sondern ausschließlich in den Verarbeitungsrichtlinien des Estrich- bzw. des Bindemittelherstellers und betrifft überwiegend die Calciumsulfatfließestriche (CAF)..


    Also wie ich Klaus verstanden habe, dann sollten die Heizungsrohre nicht beschädigt werden.

    Link zu meinem Beitrag:

    http://www.fussbodenbau-forum.com/1,13586,scheinfugen-bei-tueruebergaengen-fbh.html


    Ich habe bei mir wohl ähnliche Problem und habe heute morgen angezeigt. Mal gucken wie es ausgeht.
     
  11. #31 homerjaysimpson, 23.06.2014
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    Hallo Jan,

    danke für den interessanten Link. Würde meine Auffassung bestätigen, dass es sich um eine Abweichung von den aRdT handelt und somit als Mangel im juristischen Sinn gewertet werden kann (wichtig für die weitere Auseinandersetzung und den Anspruch auf Nachbesserung).
    Wobei ich im o.g. Forum von den SV auch schon Aussagen gelesen habe, dass ein Fehlen einer Bewegungsfuge allein noch keinen Mangel darstellen muss und auch funktionieren kann.
    man tut sich schwer, eine eindeutige Einschätzung abzugeben. Ich wäre froh, man wäre hier ähnlich eindeutig wie bei den Themen bzgl. Rissen im Beton.
    Anyway, mein Anwalt konfrontiert meinen Ex-Archi mit dem Gutachten, mal sehen, wie es weitergeht.
     
  12. #32 GWeberJ, 23.06.2014
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    Momentan hast du eine schadhafte Stelle und zwölf weitere, bei der die Ausführung deiner Vermutung nach zu weiteren solchen Schäden führen kann, richtig?
    Deine Karten wären besser, wenn du statt 1 aus 13 z. B. 4 aus 13 als Schaden darlegen könntest. Blöde Idee: Einfach mal mit Familie und Bekannten auf den in Frage kommenden Fugen herumüpfen. Dabei etwas Metallica oder ACDC hören. Ein paar Stunden später hast du vielleicht 'Erfolg'.
     
  13. Jan81

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    Eigeninteresse ... habe das selbe Problem. Bin mal gespannt was mein Bauleiter dazu sagen wird. Ich hatte noch keine Bauabnahme und habe deswegen einwenig bessere Karten.

    Ich verstehe das nicht ganz. Mit welchem Gutachten willst du einen Ex-Archi konfrontieren, wenn das Gutachten sagt, dass es sich um keinen Mangel handelt?

    Mich persönlich würde interessieren welcher Schaden bei dir genau aufgetretten ist.
    Ist der Schaden bei allen Türübergängen aufgetretten oder nur bei großen Räumen.
     
  14. #34 homerjaysimpson, 23.06.2014
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    Hallo Jan,

    Mangel ist (nach meinem Laienverständnis) ein juristischer Begriff. Der Gutachter beschreibt einen Sachverhalt und erklärt ob die Ausführung den aRdt entsprechen. Den Mangel macht dann der Anwalt daraus. Mein Gutachter spricht von Risiken bzgl. Beschädigung der Heizleitungen und davon, dass die Ausführung besser sein könnte. Des weiteren zeigt er mögliche Sanierungsmaßnahmen und -kosten auf. Er erwähnt nicht explizit, dass eine Abweichung von Fachregeln vorliegt, beschreibt aber auch nicht, dass die Ausführung fachgerecht ist. Er verweist darauf, dass die Verlegerichtlinien des Fussbodenhei Mein Anwalt meint, das genügt ihm für die Kontaktaufbahme.
     
  15. #35 homerjaysimpson, 23.06.2014
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    Browser hat gesponnen, daher geht's hier weiter.
    Er verweist auch darauf, dass die Verlegerichtlinien des Fussbodenheizungsherstellers missachtet wurden.
    Und mein Anwalt meint, dass genügt ihm an Eindeutigkeit für die Kontaktaufnahme. Ich hätte halt eine eindeutigere Formulierung erwartet.

    Der Schaden ist bisher erst an einem Türübergang in Form von Geräuschen aufgetreten, steht aber alles im Threat drin.
    Ist zwischen Wohnzimmer und Flur (40m² zu 12m², 5m Länge zu 6m Länge)
     
  16. Jan81

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    Dieses knirschende Geräusch bei den Türübergängen kommt wirklich davon, aber ob das reicht? Ist das wirklich ein Mangel?
    Ich würde echt gern das Gutachten sehen? Kannst du mir vielleicht als PDF zuschicken, wenn ich dir meine Email Adresse gebe?
     
  17. caauoo

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    Schaden bisher erst an 1 von 13 Eingängen aufgetreten, an 12 nicht ? Dann können die sagen das beweist daß die Arbeit grundsätzlich korrekt ist. Technisch mag das mangelhaft sein, aber du weist nie was die Juristen draus machen. Besser du siehst zu, daß dir jemand das repariert, in Verzug setzen und ggf Kosten bezahlen und ggf zurückklagen kannst du ja ruhig, zumindest ist dann aber das Problem schnellstens behoben und der Schaden begrenzt
     
  18. Gwenny

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    caauoo, wartest Du auf Aufträge?
     
  19. kike

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    "Nuhr" wäre bei caauoo angebracht...
     
  20. caauoo

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    Blödsinn. Wie ich schon geschrieben habe, machen Leute aus einer Mücke oft einen Elefanten. Manche wollen sogar alles maximal kompliziert machen, und benutzen dann Teilnehmer und ihre Meinungen in Foren sozusagen als T****el um das beim Gericht auch noch zu benutzen.

    In der Zeit wo dieser Thread läuft, hätte der Threadsteller das schon längst relaiv billig beheben lassen können, einschlieslich weiteren Schaden vermeiden. Bisher trat erst Schaden an einem Eingang auf. Stattdessen schreibt er von fünfstelligem Schaden, und bereitet wohl auch schon einen entsprechenden elefantösen Prozess vor.

    Zitat oben: "Würde meine Auffassung bestätigen, dass es sich um eine Abweichung von den aRdT handelt und somit als Mangel im juristischen Sinn gewertet werden kann (wichtig für die weitere Auseinandersetzung und den Anspruch auf Nachbesserung).
    Wobei ich im o.g. Forum von den SV auch schon Aussagen gelesen habe, dass ein Fehlen einer Bewegungsfuge allein noch keinen Mangel darstellen muss und auch funktionieren kann.
    man tut sich schwer, eine eindeutige Einschätzung abzugeben. Ich wäre froh, man wäre hier ähnlich eindeutig wie bei den Themen bzgl. Rissen im Beton."
     
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