Mehrkosten durch verzögerte Bestellung des Projektentwicklers

Diskutiere Mehrkosten durch verzögerte Bestellung des Projektentwicklers im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, wir bauen ein Haus mit einem Bauträgerkaufvertrag. Für Parkett und Fliesen haben wir ein gesetztes Budget pro Quadratmeter...

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  1. #1 Mimi123, 15.01.2024
    Mimi123

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    Liebes Forum,

    wir bauen ein Haus mit einem Bauträgerkaufvertrag.
    Für Parkett und Fliesen haben wir ein gesetztes Budget pro Quadratmeter Material. Mehrkosten tragen wir.
    Wir haben dem Projektentwickler bereits Mitte September 2023 schriftlich mitgeteilt, welches Parkett und welche Fliesen wir nutzen möchten. Die damaligen Endkundenpreise für Parkett und Fliesen haben wir über Angebote, die wir uns unabhängig Händlern wie Raab Karcher, Keramundo eingeholt haben, dokumentiert. Wir haben Parkett und Fliesen so gewählt, dass wir im Budget bleiben und keine Mehrkosten haben.

    Nun hat der Projektentwickler erst jetzt Parkett und Fliesen bestellt. Die Preise sind in der Zwischenzeit gestiegen. Die Mehrkosten sollen wir tragen.

    Welche Möglichkeiten haben wir, die Zahlung der Mehrkosten zu verweigern? Gibt es möglicherweise eine rechtliche Grundlage, die uns hier schützt bzw. absichert?
    Wir haben den Projektentwickler in den letzten Monaten mehrfach zum Bestellen aufgefordert (auch dies ist dokumentiert), um eben diese Situation zu vermeiden.

    Vielen Dank für Tipps und Ratschläge.
     
  2. #2 Fridolin77, 15.01.2024
    Fridolin77

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    Um welchen Gesamtbetrag geht es denn? Wo hätte das Material denn gelagert werden können, ohne dass es kaputt oder verloren geht und ohne dass es 5x umgetragen werden muss? Hättet ihr die Kosten dafür übernommen?
     
  3. #3 Fabian Weber, 16.01.2024
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    Ich würde die Mehrkosten nicht zahlen.
     
  4. Oehmi

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    Wenn der AG den AN schriftlich auffordert zu bestellen, um sich die aktuellen Preise zu sichern, dann sollte der AG bei Versäumnis keine Mehrkosten tragen.
    Dass hieraus ein Vergütungsanspruch entstehen kann, steht auf einem anderen Blatt. Bedenken wg. möglicher Schäden durch mehrfaches Umlagern auf der Baustelle und Mehrkosten für zus. Container, oder Pakete von Raum zu Raum schleppen.
    Alles möglich, aber wer nicht die Hand hebt, hat hier aus meiner Sicht das Nachsehen.
     
  5. #5 Mimi123, 16.01.2024
    Mimi123

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    Danke für die Antworten!

    Oehmi, können Sie hier eine konkrete rechtliche Grundlage nennen, um die Zahlung der Mehrkosten zu verweigern?

    Grundsätzlich verstehen wir natürlich auch den Punkt der Lagerkosten etc. bei einer früheren Bestellung. Auf der anderen Seite wurde eine solche Kostenabwägung nicht mit uns diskutiert.
     
  6. #6 JohnBirlo, 16.01.2024
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    Ist denn dazu nichts im Vertrag geregelt?
     
  7. Oehmi

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    Ich würde erstmal die Mehrkosten ablehnen, ohne Paragrafen zu zitieren.
    Ich habe das
    überlesen.
    Da bin ich nicht zu hause, kann mir aber kaum vorstellen, dass es bei diesem Thema anders als beim Bauen mit GU zugeht.
    Ansonsten:
     
  8. #8 simon84, 16.01.2024
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    Das ist eine rein rechtliche Frage die von einem fachlich versierten Anwalt vor Ort beantwortet werden sollte

    :closed:
     
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