Mehrkosten???

Diskutiere Mehrkosten??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ist nicht ganz richtig, denn er gibt ja zu dass der fliesenleger ihm vor der verlegung auf die mehrkosten hingewiesen hat als zeugen hierfür hat...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wo gibt der TE zu, V O R der Verlegung vn möglichen/tatsächlichen Mehrkosten gewusst zu haben und wo steht, das der GÜ dieses Wissen vor der Verlegung bezeugen kann???

    Bitte genau angeben!
     
  2. #22 Gast036816, 28.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist der vertrag nach vob oder bgb geschlossen worden?
    wann wurde die schlussrechnung gezahlt?
    gab es nach zahlung der schlussrechnung vorbehalte vom unternehmer?
     
  3. #23 Stroitel, 28.01.2013
    Stroitel

    Stroitel Gast

    Die Zitat aus dem Vertrag ist offensichtlich zu kurz... In der Regel werden im Vertrag auch die Formate sowie Verlegemuster, die der Käufer preisneutral bekommen kann, aufgezählt. Steht im Vertrag irgendwas mit "nach Wahl aus Bemusterung" oder so ähnliches?

    Ich denke, für GÜ wird es ja nicht der erste Vertrag sein, und somit wird er schon für GÜ mehr oder weniger wasserdicht sein. Der Fliesenleger würde auch wohl kaum irgendeine Arbeit ohne Auftrag erbringen. Wenn das nicht der erste Auftrag von GÜ war, so wird der Fliesenleger wissen, wie er mit den Sonderwünschen der Kunden zu verfahren hat.



    Nicht ganz klar beschrieben... Wen hat der Fliesenleger auf Mehrkosten hingewiesen? Euch oder GÜ? War das schriftlich gemacht? War es Angebot bzw. Kostenvoranschlag? Wem habt Ihr klares Nein gegeben? Und wie?
     
  4. #24 baldosa, 28.01.2013
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    @dühlmeyer

    unter e) beim ersten posting
     
  5. H.PF

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    Was interessiert den TE was der Fliesenleger sagt? Die haben doch überhaupt kein Vertragsverhältniss...

    Der GÜ hätte VORHER Mehrkosten anmelden müssen!
     
  6. #26 baldosa, 29.01.2013
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    das wird er im zweifel vor gericht schon erfahren:sleeping
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
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    Ja - und am Ende von e) steht der entscheidende Teil
    Es gibt ein paar klare Regeln, wann Nachträge auch nach Leistungserbringung noch abgerechnet werden dürfen, ohne sie vorher beauftragt bekommen zu haben!
    Sub sagt: Boß, ich brauch mehr Geld, Bauherr lehnt das ab. Ergo war klar, dass der Bauherr das nicht will. Hier hätte vorher eine Klärung erfolgen müssen
     
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Mehrkosten???

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