Meßprotokolle und Freigabe elektrischer Anlagen, Garantie etc

Diskutiere Meßprotokolle und Freigabe elektrischer Anlagen, Garantie etc im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wie ist es eigentlich genau mit den Elektromeßprotokollen? Ist es nicht so daß der Kunde (z.B. Hausherr eines neuen Hauses) vom ausführenden...

  1. chipC

    chipC

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    Wie ist es eigentlich genau mit den Elektromeßprotokollen?

    Ist es nicht so daß der Kunde (z.B. Hausherr eines neuen Hauses) vom ausführenden E-Handwerksbetrieb ein MP erhalten muss oder aber eine mündliche oder schriftliche "Freigabe" erhalten muß und dann erst die elektrische Anlage benutzen darf (also so war ich es als Mitarbeiter aus unserem E-Betrieb gewöhnt) oder reicht es wenn der E-Handwerksberieb eines gemacht hat und aufbewahrt (wenns wahr ist - zum Messen ist er doch verpflichtet oder?)
    Also ab wann genau eigentlich darf der Kunde (etc) die Anlage nutzen?

    Ausserdem(bei mir im Bekanntenkreis so geschehen): Kann doch nicht sein oder:
    Daß der E-HWB das zulässt, daß in seinem Wissen ohne Hinweise bzw. ohne "Freigabe" oder ausgehändigtes Meßprotokoll der elektrischen Anlage (und ich bezweifele sehr stark, wenn ich mir so anhöre wie die Firma arbeitete, daß sie ausser dem "Schnelltest" mit dem 2-poligen Spannungsprüfer überhaupt eine Messung gemacht haben) also daß er es zuläßt daß

    Leute einziehen bzw die el. Anlage schon benutzt wird duch Bauherrn,Helfer, weitere Handwerker etc.
    Kann der E-Handwerksbetrieb(so geschehen!) einfach das Meßprotokoll in seinem Angebot "vergessen" und später wenn der Kunde eines will dies exta berechnen?

    Kann der Kunde wenn er denn auf dieses kostenpflichtige Meßprotokoll dann verzichten will wenigstens eine kostenlose schriftliche Zusicherung verlangen daß die elektrische Anlage in Ordnung ist und er nutzungsberechtigt ist?

    Ab wann läuft eigentlich die Garantie der Anlage mit "Freigabe" oder Rechnungsstellung/bezahlung oder wie?
    und wie lange?
     
  2. chipC

    chipC

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    Hallo weiss denn keiner wenigstens ne Teilantwort?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Willkommen in der realen Welt.......Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Richtig wäre, dass der Eli die Anlage freigibt bzw. durch Messprotokoll die (Funktions)sicherheit bestätigt.

    Aber an alles was nicht im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde, kann sich später keiner mehr erinnern.
    So mancher Eli bewegt sich in der Praxis auf sehr dünnem Eis, aber anscheinend interessiert das niemanden.

    Gruß
    Ralf
     
  4. chipC

    chipC

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    Doch ! Mich! R.B.
    und ich denk auch noch viele andere Forumsbesucher auch!
    Wo finde ich denn nu Antworten?
    Kann denn niemand hier im Forum noch etwas sagen dazu oder seine Erfahrungen schildern wenigstens???
     
  5. Trabi

    Trabi

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    Moin,

    tja, das alte Problem. Eiognetlich sollte es kein Problem sein, das Protokoll auf den Kopierer zu werfen. Selbst wenn man es als Mehraufwand betrachtet, ne Sache von 5 Euro. Setzt nur vorraus, dass es auch existiert, was in der Praxis wohl das größere Problem sein wird.
    Wenn man die DIN VDE 0105 heranzieht, wird's damit für den Kunden schon Heikel. er ist schließlich der Betreiber der Anlage, kann aber nicht den Nachweis über den Ordnungsgemäßen Zustand erbringen. Allerdings wird man in der Praxis wohl bei einem fachfremden Privatkunden eine Vermutungswirkung dahingehend haben, dass bei Auftragsnahme durch Fachbetrieb zunächst einmal vom sicheren Zustand ausgegangen werden kann. Kommt drauf an, wie gewieft da der Anwalt des fachlichen Murkser ist.

    Ändert aber nichts daran, dass die DIN VDE 0100 Teil 600 zum einen in Punkt 61.4.1 deutlich eine Prüfung verlangt, zum anderen Mindeststandards des Umfangs der Prüfungen und festlegt und schließlich in 61.4.4 dem Auftraggeber auch ein Exemplar des Prüfberichts zugesteht. Zu den dort erwähnten Bestandteilen nach 61.4.3 gehören zum eine Aufzeichnungne über die Sichtkontrolle als auch die in den Stromkreisen durchgeführten Messungen. und zwar so, dass sie den jeweiligne Kreisen auch zugeordnet werden können. Ein lapidares "alles in Ordnung" ist da wenig hilfreich. Jedenfalls zur Entlastung des Elektricksers. Für den Kunden schon eher, ist es doch quasi ein Freibrief. Hilft ihm aber auch nur bedingt, wenn seine Tochter irgendwann einen unter Spannung stehenden Schutzleiterkontakt berührt oder ähnliches.


    DIN VDE 0100-600:

    61.4 Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung
    61.4.1 Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von
    Erweiterungen oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss
    ein Prüfbericht über die Erstprüfung erstellt werden. Dieser Prüfbericht
    muss Details des Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt
    ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über das Besichtigen und die
    Ergebnisse des Erprobens und Messens umfassen.

    [...]

    61.4.4 Die Person oder die Personen, die für die Sicherheit, Errichtung und
    Prüfung der Anlage verantwortlich sind, müssen dem Auftraggeber den
    Prüfbericht, aus dem die jeweilige Verantwortlichkeit hervorgeht, mit den
    in 61.4.3 geforderten Aufzeichnungen übergeben.




    Da die 61.4.x normative Bestandteile der Norm sind, kann man auch davon ausgehen, dass sie zur Anwendung kommen, wenn der Kunde eine normale Installationsarbeit beauftragt und dese Punkte nicht explizit auszuklammert. Also ggf. im Kleingedrucktne nochmal schauen, was exakt vereinbart wurde, einen versteckten Ausschluss halte ich aber zumindest für fragwürdig, eher noch nichtig, weil der gewöhnliche Kunde ihn ohne nähere Aufklärung gar nicht in der Bedeutung erfassen kann.
     
  6. chipC

    chipC

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    Respekt Trabi Spitzenbeitrag! Danke!

    Respekt, super Beitrag Trabi.

    Bei meiner Bekannten ihrem Einfam.häuschen war es halt so daß im Angebot nichts von einem Meßprotokoll aufgeführt war.
    Es gab auch keine offizielle Abnahme, der Betrieb brachte aber ein paar gerügte Mängel in Ordnung (technisch - vom optischen (schiefe Abzweigkästen usw. (wer zur Hölle braucht eine Wasserwaage...) wollen wir jetzt gar nicht mal weiterreden...)
    und ihr auch nicht bekannt war daß es sowas gibt oder braucht.
    Sie hatte mir ein paar Kapriolen der ausf. E-Install.Firma und damit verbundenem Ärger erzählt.
    Nachdem sie aber die Schlussrechnung schon bezahlt hatte und ich sie fragte ob denn ihre Anlage eigentlich irgendwie
    mündlich oder schriftlich freigegeben
    worden war
    bevor weitere Handwerker, Freunde , Verwandte den Endausbau des Hauses vollzogen, bzw. bis sie dann selbst einzog,
    verneinte sie (auch ward nie ein Elektriker mit einem Meßgerät gesehen,( Vater war normal täglich immer am Bau- man kann es aber nicht zu 100% ausschliessen) und forderte vom ausf. E-Install. Betrieb daraufhin die Aushändigung eines Meßprotokolls.
    (das es offensichtlich nicht gibt, da der Betrieb meinte daß sie dies dann bezahlen müsse! Rede ist von rund 200 €, also Arbeitszeit, etc was dazu gehört - ich nehme sehr sehr stark an daß hier maximal mal mit dem 2-pol.Spannungsprüfer? gearbeitet wurde was aber ja bekanntermaßen keine Messungen ersetzt. Jedenfalls sagte ihr der Chef zu diesem Zeitpunkt(soweit ich mich da jetzt nicht irre)wenigstens ihre Anlage sei in Ordnung.
    Ehrlich gesagt find ich das Verhalten unglaublich und/oder fahrlässig bis grob fahrlässig von dem leider ortsansässigen Betrieb im Dorf, ich denke dieser bewegt sich auch auf sehr sehr dünnem Eis, anscheinend ist bisher nie wirklich was passiert!?
    Wenn man böse Gedanken hätte könnte man auch auf die Idee kommen daß ein Betrieb vielleicht auch die Aushändigung eines Meßprotokolles oder Freigabe zur Benutzung der Anlage auch als Druckmittel einsetzen könnte nach dem Motto: Erst alles brav bezahlen, dann darfst du auch Strom...
    bis dahin bin ich aus dem Schneider...denke daß die da einen grossen Irrtum begehen, aber das wird vielleicht (hoffentlich nicht für den dann körperlich oder materiell geschädigten Kunden) einmal woanders entschieden werden müssen...
    Meines Erachtens dürfte der Betrieb nicht mal die Sicherungen eingeschalten lassen bzw den Sicherungskasten nicht ohne Warnschild zurücklassen.

    In der VDE steht wohl nichts darüber Trabi oder wer? wie das eigentlich genau ist,
    ab wann genau darf die elektrische Anlage eigentlich vom Kunden etc, genutzt werden:
    bei mündlicher oder schriftlicher Erlaubnis oder wirklich erst wenn der Kunde das Protokoll in der Hand hält?

    Hätte wirklich gute Lust mal mit der Innung oder der Handwerkskammer zu telefonieren aber meine Bekannte möchte das leider aus privaten, familiären, dorffriedenbewahrenden Gründen nicht mehr vertiefen (ist nun auch schon gutes Jahr her)
    Werde wohl demnächst von meinem Ex-Betrieb mal die Meßgeräte ausleihen und nach dem rechten sehen (bisher kam ich leider noch nicht dazu)
    Wäre interessant weitere Stimmen/Meinungen/Beiträge zu diesem, solchem Thema, Fall von Euch zu hören!

    Gruß Chip C
     
  7. #7 HansFranz, 03.07.2010
    HansFranz

    HansFranz

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    Der Beitrag ist nun zwar auch schon wieder etwas älter, aber das Einfachste zu dem Sachverhalt ist ein ganz normale Sichtprüfung an prägnanten Stellen.
    Angefangen am Zählerschrank / -Kasten, dann weiter am Pot.-Ausgleich, der Antennenanlage, in der UV sowie durch Demontage von ein paar Schaltern und Steckdosen.
    Sollte dabei alles ohne Merkwürdigkeiten der Norm entsprechen und die Cu- Querschnitte auch passen, sowie die SI-Automaten der jeweiligen Funktion wird eine Messung nur ganz grobe Schnitzer offenlegen, welche man durch die Sichtprüfung eine E-Fachmannses eigentl. schon erkennen sollte.
    Das Wichtigste ist halt auch der Einsatz eines passenden RCD, und ob über diesen sämtl. Steckdosenkreise geführt wurden.
    Eine Funktionsprüfung ist ja dann auch noch schnell gemacht.
    Der Wahrheit letzter Schluß bringt dann die Schleifenimpedanz- und Isolationsprüfung in Kombination mit dem Auslösestrom des RCD an Licht.
     
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