Mieterstrom mit Solar selbst implementieren

Diskutiere Mieterstrom mit Solar selbst implementieren im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich würde mir gerne etwas Input für ein Projekt in der Frühplanung holen. Weniger technisch, als rechtlich, regulatorisch,...

  1. #1 ElCaron, 29.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    Hallo zusammen, ich würde mir gerne etwas Input für ein Projekt in der Frühplanung holen. Weniger technisch, als rechtlich, regulatorisch, steuerlich.

    Ich bin einer von 3 Eigentümern, Bewohner und Verwalter von einem 3-Parteienhaus mit einer vermieten Einheit. Die Eigentümer und Mieter kommen alle gut miteinander aus (was natürlich keine verbindlichen Regelungen ersetzt, aber den Weg dahin erheblich erleichtert) und sind bereit, so einen Weg zu gehen.

    Das Haus hat derzeit zentrale Gasheizung, brauchbare Dämmung (<30MWh Gesamtgasverbrauch inklusive WW für 9 Personen und 550m²) und Fußbodenheizung.
    Eine Wärmepumpe ist damit innerhalb des nächsten Jahrzehnts absehbar.
    Elektroautos sind ebenfalls absehbar (1x Plugin-Hybrid schon da).

    Ost-West-Dach mit größeren Flachdachgauben für Südbelegung Der Solarkataster gibt 45kWp Potential an, ignoriert aber Dachfenster auf der einen und Gauben auf der anderen Seite. Nur so für die Größenordnung. Ob es sinn macht, auf 30kWp zu beschränken, muss man sehen. Im Winter wird der untere Teil des Ostdaches lange beschattet sein, so dass hier sowieso wohl bei Vollbelegung ein eigener Strang eines Wechselrichters mit 4 Trackern drankäme. Alternativ könnte man die Seite nur im oberen Teil belegen.

    Ich leite daraus ein paar Eckpunkte ab, die ich gerne erfüllt hätte:
    - Der Allgemeinstrom soll von der Anlage profitieren, insbesondere wenn eine WP installiert wird.
    - Die jeweiligen Bewohner sollen individuell von der Anlage profitieren, auch für die E-Autos
    - Die Leistung soll nicht hart aufgeteilt sein, weil das die Eigennutzung reduziert und insbesondere ganz doof für den Allgmeinstrom/WP ist (entweder sit der Anteil im Sommer zu groß, oder im Winter zu klein)
    - Die Abrechnung soll insofern fair sein, dass andere Bewohner nicht die ungünstige Verbrauchtsplanung eines Bewohners mit ausbaden müssen (E-Auto in der Nacht laden ...)
    - Ich möchte KEINE Cloudlösung eines kommerziellen Anbieters. Mal davon abgesehen, dass das wahrscheinlich nicht ganz billig ist, stehen wir dumm da, wenn der aufgibt.

    Meine technische Lösung ist: Die Eigentümergemeinschaft betreibt einen Netzanschluss. Dieser ist mit der PV-Anlage mit Speicher verbunden und speist den Allgemeinstrom, sowie 3 Smartmeter der Einzelparteien.
    In kurzen Zeitintervallen z.B. minütlich) wird per Modbus abgefragt:
    - der jeweilige Verbrauch der 3 Parteien
    - der Verbrauch des Allgemeinstroms
    - die aus dem Netz entnommene Leistung
    - die aus dem Speicher entnomme Leistung
    - die aus der PV entnomme Leistung

    Daraus kann ein Preis des jeweiligen Strommixes in diesem Messintervall berechnet werden.
    - Netzstrom kostet was er kostet. Er wird den Nutzern zum Selbstkostenpreis durchgereicht.
    - Batteriestrom kostet so viel wie der Netzstrom, damit abends kein Rennen um die Batteriekapazität entsteht. Die Gewinne werden aber natürlich im Endeffekt wieder ausgeschüttet.
    - PV-Strom kostet irgendwas zwischen der Einspeisevergütung und dem Netzpreis. Wo man den Preis hinlegt, hängt davon ab, wie sehr jemand, der überproportional verbraucht (z.B. weil er der einzige mit E-Auto ist oder eine Klimaanlage betreibt) davon profitiert, dass er Zugang zu den Überschüssen einer großen Anlage hat. Ich würde es irgendwo in die Mitte legen. So profitiert der Großverbraucher, aber die anderen haben auch noch was davon.*

    Aus Einspeisevergütung, "teurem" Batteriestrom, usw. generierte Gewinne werden natürlich nach Eigentumsverhältnissen ausgeschüttet. Bei annähernd gleichem Verbrauch der Parteien ist damit der Preis des selbstprodzierten Stroms auch egal.

    Technisch sehe ich da wenig Probleme. Ich würde einen Teensy mit Ethernet nehmen und die Daten lokal gepuffert und gebackupt irgendwo sicher in die Cloud schieben. Für Ausfallzeiten muss es eine Fallbackabrechnung im Vertrag geben.

    Die Frage ist, ob das regulatorisch klappt.
    Macht der Netzbetreiber das mit?
    Macht der Stromlieferant das mit? (Automatisch jeder den ich bei Check24 finde, oder nur mit Sonderverträgen?)
    Welche Steuern fallen ggf. an, die sonst in privaten Anlagen nicht anfallen? Evtl. treten hier Probleme auf, wenn man Batteriestrom und Solarstrom zu mehr als Einspeisevergütung abrechnet?

    Jemand Ideen? Bedenken?


    Anhang:
    * Eine Möglichkeit wäre, den Preis auf (I + (n-1)*S)/n, hier also (I+2N/3) zu setzen, mit
    I Einspeisevergütung
    S Arbeitspreis des Netzbetreiber
    n Anzahl der Eigentümer (zu gleichen Verhältnissen).

    Damit zahlt dann jemand, der die gesamte Kapazität voll nutzt, genauso viel wie wenn er nur seinen Anteil nutzen würde und den Rest zukauft.
     
  2. #2 nordanney, 29.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
  3. #3 Gast 85175, 29.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja, die „Fairness“… Das läuft auf ein epochales Regelwerk und einen Alptraum an Erfassung und Abrechnung raus. Wenn es schon so losgeht, tut euch einen Gefallen, macht aus den 30kWp 3x10kWp und haltet es strikt getrennt, dann ist es maximal fair, weil dann ist jeder für seinen Kram selbst zuständig und keiner „haftet“ für die Anderen.

    Und das soll so zwei Jahrzehnte oder länger funktionieren? Weil immer alle vernünftig sind und die selbe Definition von „Fairness“ haben?

    Und was zahlen die anderen Beiden bis der glückliche Kollege fertig ist mit laden? Den vollen Arbeitspreis, weil der Nachbar gerade am Laden ist und der jetzt fairerweise den billigeren Strom bekommt?
     
  4. #4 ElCaron, 29.06.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    Alle "Regeln" stehen sogar in meinem Posting. Die Erfassung erfolgt automatisch, Hausgeldabrechnung mache ich eh schon. Verhaltensregeln sind unnötig, das kann über den Preis gesteuert werden (s. Speicher).

    Und für die Wärmepumpe bezahlen wir dann einfach Netzstrom und fürs Auto laden (passiert vermutlich selten gleichzeitig bei allen dreien) auch zu nem guten Teil, während die anderen beiden Anlagen einspeisen. Clever.

    Dafür gibt es Verträge. Stand aber auch schon im Posting.

    Du hast nicht mal im Ansatz verstanden, was ich geschrieben habe. Aber gut gemeckert.
    Wenn zwei Leute mit je 5kW laden und die Solaranlage gerade 9kW liefert, dann werden 1kW aus dem Netz entnommen. Beide zahlen dann (9*Einspeisungspreis + 1*PV-Preis)/10. Die Messwerte dafür sind alle problemlos zu erfassen.
    Wären die Anlagen getrennt, würden beiden die EInspeisevergütung für kW entgehen und je 2kW müssten aus dem Netz entnommen und bezahlt werden, wärend der Dritte für einen Bruchteil einspeist.
     
  5. #5 Gast 85175, 29.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich habe jedes Wort verstanden.
     
  6. #6 ElCaron, 29.06.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    Offensichtlich nicht, sonst wäre die Antwort ja nicht von vorn bis hinten unzutreffend.

    *plonk*
     
  7. #7 Gast 85175, 30.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Du haust mit Smart und Vertragsrecht auf eine 30kWp-PV, schaffst einen min. 20-jährigen Abrechnungsalptraum den nur Du unter Kontrolle hast, ohne dich ist das alles nur Elektroschrott, versprichst Dir eine dauerhafte Verhaltensanpassung deiner Zeitgenossen und verwechselst Fairness mit Gewinnmaximierung.

    Ich werde dir sagen was da in meinem Universum passieren wird. Irgendwer fühlt sich irgendwann ungerecht behandelt und dann geht der Ärger los, da kannst Du dann vorrechnen was Du willst. Die Verhaltensanpassung ist immer nur dann zumutbar, wenn’s gerade passt, wieso der Zeitgenosse der einige Jahre lang beruflich nicht anders kann als sein E-Auto spät abends/nachts zu laden keinen Zugriff auf seinen eigenen günstigen Batteriestrom haben soll, etc… sind immer alles Fragen dies sich die Leute erst stellen wenn es soweit ist.

    Du bist ein großer Theoretiker, ich wünschte jetzt nur es wären mehr Parteien beteiligt, dann könnte ich dir zu 99% sagen, dass das im Streit endet, bei Dreien könntest eventuell noch Glück haben. Kannst ja mal in 10 Jahren berichten ob sich nicht doch die zwei Anderen zusammengetan haben, die Verträge mit 2/3-Mehrheit auf ihre Definition von Fairness gebogen haben und ob auch sonst noch alles in Ordnung ist…

    Du könntest es auch noch mit superschlauen Erben, aggressiven Insolvenzverwaltern und gierigen neuen Lebensgefährtinnen zu tun bekommen. Lass dich einfach überraschen.
     
    Viethps gefällt das.
  8. mojo2

    mojo2

    Dabei seit:
    14.04.2021
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    21
    Ich sehe das ähnlich wie chillig80. Du hast eine intelligente technische Lösung, tust aber dem Hausfrieden und vor allem dir damit keinen Gefallen.

    Die Modbus-MQTT-RaspberryPi-ioBroker-Javascript-SmartHome-Lösung ist schon im EFH anfällig und wartungsintensiv. Da muss man es aber mit sich selbst ausmachen, wenn das Ding gerade zum Beginn eines Urlaubs streikt und keine Daten mehr ankommen. In einem Mehrparteienhaus würde ich immer auf standardisierte, zertifizierte und von Dritten wartbare Varianten setzten, bei denen es keinen Diskussionsspielraum gibt.
     
    friedo76 und VollNormal gefällt das.
  9. #9 Tilo, 01.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2023
    Tilo

    Tilo

    Dabei seit:
    15.10.2022
    Beiträge:
    1.675
    Zustimmungen:
    529
    Beruf:
    Dipl.- Bauingenieur
    Ort:
    Dresden
    Hallo
    Bekommst überhaupt genügend Solar - Strom zusammen ?

    Wo sich zur Zeit aller halben Jahre die Vorschriften ändern, möchtest du gern wissen, ob dein Konzept / deine Lösung in 10 Jahren der Netzbetreiber und der Stromlieferant zustimmen und welche Steurern das Finanzamt dann kassieren wird ?
    Na dann frag die mal danach .... ?
    Sicherheiten gibt es keine.
     
  10. #10 Fasanenhof, 13.07.2023
    Fasanenhof

    Fasanenhof

    Dabei seit:
    20.02.2023
    Beiträge:
    698
    Zustimmungen:
    346
    Beruf:
    Ing für Maschinenbau
    Ort:
    Norddeutschland
    Ich denke, die Technisch sicherere und rechtlich sauberere Variante wäre es, eine gemeinsame Beschaffung von 3 ähnlichen bzw zusammen errichteten Anlagen zu planen.
    Jede Parzelle kann so für sich entscheiden, wie sie ihren Strom nutzt, ob sie für Gimmicks wie Ladesäule und Pufferspeicher Geld in die Hand nehmen will usw.

    In der Bestandssituation verstehe ich nicht: Wie ist der Hausanschluss aktuell gestaltet?
    Ein Anschluss durch den Netzbetreiber, interne Abrechnung über Zähler der Einheiten?
    Oder 3 Anschlüsse vom Netz?

    Wie ist das Verbrauchsprofil der Einheiten? Ähnlich oder unterschiedlich?

    Ich sehe bei dieser Anlage stark abweichende Interessen, welche miteinander kollidieren.
    - Tagsüber-Mehrverbraucher profitieren überproportional
    - Minderverbrauchern wird dadurch die Rendite durch Einspeisung geraubt
    - Beim Bau der WP wird die Last erstmal auf die WP, dann zu den Bewohnern verteilt, wodurch 24°-Heizer einen Vorteil gegenüber 18°-Heizern haben
    Die einzig fair messbare und berechenbare Größe ist die Gesamtleistung, welche eine Anlage pro Jahr liefert und der Individuelle Verbrauch, welcher von diesem "Anbieter" abgenommen wird.

    Man müsste eine Gesellschaft (GbR) gründen, welche als Energieversorger vertraglich dazwischen geschaltet wird und die Energie zu Betriebskosten an die Bewohner verkauft. Jeder Teilhaber hat damit 1/3 des Energieertrags auf seinem "Haben" und wird entsprechend vergütet. Nutzt man weniger als sein drittel, bekommt man Geld von jenen, die mehr als ihr drittel verwenden bzw. von der Einspeisevergütung des Netzes.
    Eine gemeinsame WP wird dann als Zwischenrechnung verwendet.
     
    Tilo gefällt das.
  11. Tilo

    Tilo

    Dabei seit:
    15.10.2022
    Beiträge:
    1.675
    Zustimmungen:
    529
    Beruf:
    Dipl.- Bauingenieur
    Ort:
    Dresden
    Hallo
    Die Interessen der drei Pateien sind viel zu unterschiedlich. Ganz schnell sieht sich einer, aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Nutzungverhalten) benachteiligt und steigt aus oder unterschreibt erst gar nicht.
    Auch muss vorher geklärt werden, wie der Versorger, als vierte Partei, da drüber denkt und mitspielt. Laut TE ist ja alles noch lange hin .... Da änderten sich noch so einiges.
     
  12. #12 ElCaron, 13.07.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    Damit verschwendet man halt massig Strom in die Einspeisung, weil ja üblicherweise nicht alle gleichzeitig ihr E-Auto laden und die zentrale Wärmepumpe kriegt man gar nicht unter.

    4 Anschlüsse mit unterschiedlichen EVUs, 3 Parteien + Allgemeinstrom.

    Unterschiedlich. Derzeit hat eine Partei ein Hybridauto sond keiner etwas, aber in ein paar Jahren ist auch absolut absehbar, dass die Partei in Rente ist, während ich pro Tag 40km zur Arbeit fahre mit einem BEV und eine Splitklimaanlage im derzeit ungeheizten Wintergarten habe.
    Dazu kommen noch so ein paar Animositätenfaktoren wie die Gartenbeleuchtung des Nachbarn, die mich schon wegen der Lichtverschmutzung nervt, bei der ich dann aber auch noch zusehen könnte, wie sie einen pauschalen Strompreis nachts hochtreibt.

    Das hängt davon ab, wie man den internen Preis für eine PV-direkt-kWh ansetzt. Setzt man ihn auf die Einspeisevergütung, werden die Nichtverbraucher zumindest nicht schlechter gestellt. Setzt man ihn höher, haben alle was davon. Im Prinzip lässt eine quasikontinuierliche Ablesung aber sogar zu, ywischen "PV-direkt-Strom aus dem eigenen" und "PV-direkt-Strom aus dem fremdem Kontingent" zu unterscheiden und es wäre auch im Endeffekt kein DIng, das zu implementieren.
    Also, im gegeben Messinterval (A, B, C sind Eigentümer zu gleichen Teilen, ESV 8,6ct, Netzpreis 35ct):

    PV hat 1kWh gemacht.
    A hat hat 200Wh verbaucht,
    B hat hat 200Wh verbaucht,
    C hat hat 500Wh verbaucht,
    100Wh wurden eingespeist.

    A zahlt 8,6ct/kWh * 200Wh
    B zahlt 8,6ct/kWh * 200Wh
    C zahlt 8,6ct/kWh * 333Wh + 166Wh * x/kWh, mit 8,6ct < x < 35ct
    VNB zahlt 8,6ct/kWh * 200Wh
    Die Einnahmen werden zu gleichen Teilen auf Eigentümer aufgeteilt.

    Nehmen wir einfach mal an, dass ich das hinreichend zuverlässig laufend in Hard- und Software technisch implementieren kann.

    Ich mache mir da eigentlich weder technisch noch gerechtigkeitsmäßig Sorgen, nur die Möglichkeit, dass EVU (nun gemeinsam von den Eigentümern gebucht) oder der VNB das nicht akzeptieren, oder das Finanzamt an irgendeiner so viel Geld abgreift, dass es unrentabel wird.

    Das jemand die EInspeisevergütung für PV-Strom zahlt, sehe ich als Mindestmaß.

    Das ist im Prinzip korrekt, das kriegt man nicht zu 100% genau ausgeglichen. Das ist aber bereits jetzt so. Als Mittelwohnung haben wir letzten WInter kaum geheizt. Ich denke, mit den existierenden Wärmemengenzählern und einem passenden Preis für PV-an-WP-Strom kann man die Ungerechtigkeit weitestgehen eindämmen. Bei BEV nachts vs. tags laden sehe ich da ne ganz andere Kategorie.

    So ist es geplant und beschrieben. Ist halt nur die Frage, was EVU, VNB und FA dazu sagen.
     
  13. #13 Fasanenhof, 13.07.2023
    Fasanenhof

    Fasanenhof

    Dabei seit:
    20.02.2023
    Beiträge:
    698
    Zustimmungen:
    346
    Beruf:
    Ing für Maschinenbau
    Ort:
    Norddeutschland
    Diese Beispielrechnung ist nur für C interessant. A und B sind wirtschaftlich benachteiligt. Denn alle 3 haben gleich viel investiert, nur C als maximaler User profitiert vom 8.6ct Tarif.
     
    simon84 gefällt das.
  14. #14 ElCaron, 13.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    Ok, rechnen wir mal durch.

    Drei getrennte (ziemlich sicher in der Erstellung teurere) Anlagen, die jeweils 333Wh produzieren:
    A: -1.14ct (133Wh Resteinspeisung).
    B: -1.14ct
    C: 5.81ct
    für die 166Wh nicht selbst erzeugtem Strom.

    Für x=8.6ct, gemeinsame Anlage (das hatte ich eigentlich mit "8,6ct < x < 35ct" ausgeschlossen, aber nur der Vollständigkeit halber):
    A zahlt 1.72ct.
    B zahlt 1.72ct.
    C zahlt 4.3ct.
    VNB zahlt 0.86ct.
    => Gesamteinnahmen 8.6ct, Ausschüttung pro Partei 2.87ct
    Insgesamt:
    A: -1.14ct
    B: -1.14ct
    C: 1.43ct

    Hier ist nur C bessergestellt, aber z.B. beim E-Autoladen kann jeder mal C sein und außerdem ist die Investition mutmaßlich geringer.

    Für x=20ct, gemeinsame Anlage:
    A zahlt 1.72ct.
    B zahlt 1.72ct.
    C zahlt 6.18ct = 0.333*8.6 + 0.166*20.
    VNB zahlt 0.86ct.
    => Gesamteinnahmen 10.5ct, Ausschüttung pro Partei 3.5ct
    Insgesamt:
    A: -1.77ct
    B: -1.77ct
    C: 2.69ct

    Jetzt ist JEDER besser gestellt. C kann Überschusstrom der anderen günstiger erhalten als vom EVU und A und B können den Strom teurer absetzen als beim VNB.
     
  15. mojo2

    mojo2

    Dabei seit:
    14.04.2021
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    21
    Hast du mal abgeschätzt, wie viel du persönlich durch eine gemeinsame Anlage im Jahresdurchschnitt pro Monat sparst, und ob dir der Aufwand und das Unvorhergesehene diese Einsparung wert sind?
     
  16. #16 ElCaron, 15.07.2023
    ElCaron

    ElCaron

    Dabei seit:
    11.08.2013
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Osnabrück
    - Geringerer Anlagenpreis im Gegensatz zu drei Einzelanlagen
    - Besserere Auslastung, insbesondere mit absehbaren BEV
    - Überhaupt nur die Möglichkeit, eine zentrale Wärmepumpe zu betreiben.
    - Bessere Nutzung mit großem 4-Tracker-Wechselrichter (Ostdach ist morgens teilbeschattet, da könnte sich ein separater Tracker unten lohnen, Südfläche vermutlich zu klein, um lohnenswert einen eigenen Tracker für ein Drittel der Fläche zu planen)

    Ich halte das alles für erheblich + es muss nicht dikutiert werden, wer welchen Teil vom Dach kriegt.

    Laut Vattenfall (Messmodell 3, Mieterstrom, Mieterstrommodelle im Überblick | Vattenfall) ist das, was ich vorhabe, ein valides Mieterstrommodell. Den Aufwand halte ich für überschaubar, die Implementierung für persönlich interessant. Die bisherigen Einwände weitestgehen objektiv unzutreffend.
     
  17. #17 driver55, 15.07.2023
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.851
    Zustimmungen:
    1.228
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Dann leg los und berichte in 10 Jahren.
    Vermutlich dauert es nur 2 Jahre bis zur ersten größeren Diskussion…
     
    Fred Astair gefällt das.
  18. #18 Deliverer, 15.07.2023
    Deliverer

    Deliverer

    Dabei seit:
    24.07.2022
    Beiträge:
    1.040
    Zustimmungen:
    445
    Ich finde es toll und wichtig, dass auch MFH-Besitzer PV-Initiative zeigen. Aktuell ist das deutsche Gesetz aber noch nicht sehr entgegenkommend. Da aber in dem Bereich im letzten Jahr sehr viel passiert ist und Mieterstrom durchaus auch weit oben auf der Agenda steht, rechne mit umfangreichen Erleichterungen in dem Bereich. Es gibt auch erste Systeme für Load-Management im kleinen, also auch bei der Technik tut sich was. Und dann fallen auch noch die Preise für die Technik UND die Handwerker haben langsam wieder mehr Zeit.
    Aus all diesen Gründen würde zumindest ich noch ein wenig abwarten.
     
  19. #19 Gast 85175, 15.07.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es geht bei solchen Modellen nicht ums Gesetz, es geht ums Geld. Die Leute haben regelmäßig keine Vorstellung davon was los ist, wenn sich irgendwer um ein paar Euros betrogen fühlt… Oder auch der Knallerbsenstrauch am Gartenzaun, da gehen dann mal fünfstellige Beträge für Anwälte und Gerichte drauf, aus Prinzip! Verstehstschon…

    Das sind immer solche Schönwetter-Konstruktionen, die nur funktionieren, solange alle artig mitmachen und vernünftig sind.


    Da gibt’s schon gute Onlinerechner für…
    Prozesskostenrechner / RVG Rechner

    Wie auch immer, ich persönlich wollte halt wegen einer „normalen“ PV keine dauerhafte GbR mit meinen Nachbar haben. Meine Meinung.
     
  20. mojo2

    mojo2

    Dabei seit:
    14.04.2021
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    21
    Das sind qualitative Vorteile, die alle richtig sind. Nüchtern betrachtet müsste man doch für beide Varianten (Gemeinschafts-PV und Einzelanlagen) jeweils eine Kapitalwert-Rechnung erstellen, in die alle Initial-Kosten für Material und Einbau und eventuelle Förderungen zu Anfang eingehen und dann für die nächsten 10 - 15 Jahre die laufenden Erträge aus der PV, die verbleibenden Stromkosten vom Netz und ggfls. Kreditzinsen diskontiert aufsummiert werden. Erst dann kann man quantitativ bewerten, wie sehr sich das Ganze lohnt. Wenn dann rauskommt, dass jede Partei damit pro Monat 10 Euro spart, aber nur eine Partei den Aufwand und das Unvorhergesehene trägt, dann wäre es mir das nicht wert.

    Nicht falsch verstehen, ich tüftele auch gerne mit SmartHome und Microcontroller. Aber dort hängt keine kritische Infrastruktur dran. Eine Stromabrechnung kann, wenn es hart auf hart kommt, für den einen oder anderen halt schon kritisch werden.
     
Thema:

Mieterstrom mit Solar selbst implementieren

Die Seite wird geladen...

Mieterstrom mit Solar selbst implementieren - Ähnliche Themen

  1. Pfusch ? Solar "Stromleitungen" vom Dach in den Keller

    Pfusch ? Solar "Stromleitungen" vom Dach in den Keller: Hallo zusammen, erstmal freue ich mich hier ein Forum gefunden zu haben in dem ich Meine Erfahrung austauschen und teilen kann. Ich mache es...
  2. Versorgung Nachbargrundstücke mit eigenem (Solar-)Strom

    Versorgung Nachbargrundstücke mit eigenem (Solar-)Strom: Hallo, ich habe eine große Solaranlage mit knapp 200kWp auf einer Lagerhalle, die im Jahr rund 200MWh Strom erzeugt, wobei wir mit nur rund 20MWh...
  3. Alpha Innotec Wärmepumpe an Solar anbinden

    Alpha Innotec Wärmepumpe an Solar anbinden: Hallo in die Runde, ich bin Laie und deshalb suche ich Euren Rat. Ich habe jetzt eine Photovoltaik bekommen 13,9Kwp und möchte meine Solaranlage...
  4. Solar Terrassendach

    Solar Terrassendach: Kann jemand ein Solar Terrassendach empfehlen? Schwanken zwischen einem Glasdach mit Markise und einem Solar Terrassendach. Bin für alle...
  5. Heizung-Contracting, Mieterstrom

    Heizung-Contracting, Mieterstrom: Ich suche nach Möglichkeiten um das Doppelhaus (Neubau) mit je zwei Wohnungen also ein Haus mit insg. 4 Wohneinheiten zu heizen, das vermietet...