Mietwohnung - PVC auf Teppich?

Diskutiere Mietwohnung - PVC auf Teppich? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; dazu meinte ich beitrag 12 + 13. :motz Und was war mit #11??? :frust

  1. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    :motz

    Und was war mit #11??? :frust
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sorry, ich kenn die frau nicht. aber auf ihrer zickige antwort,
    bin ich nicht sauer...
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    11 + 12 +13 :D

    (obwohl laminat immer aussen vor war)
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Daraus wird jetzt wohl nichts mehr. :biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  5. #45 wasweissich, 05.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wurden richtige antworten gegeben..........
    die waren aber nicht passend .

    firefox heroischer kampf für seine mietsachen in ehren , aber ein hinweis auf die rechtliche lage in D geht in einem satz.

    glücklich machen konnten wir die katzenmamma nicht , weil keiner bereit war zu schreiben , lass den teppich drin

    und robin muss ich diesmal ein bisschen zustimmen , seitenlange erklärungen zum deutschen mietrecht taten wirklich nicht not........

    aber lustich wars trotzdem........:mega_lol::mega_lol:
     
  6. #46 firefox_i, 06.08.2008
    firefox_i

    firefox_i

    Dabei seit:
    09.06.2006
    Beiträge:
    273
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.Ing. (FH)
    Ort:
    Stuttgart
    Mea culpa.
    Wenn es ungern gesehen ist nach dem ersten Hinweis und etwas abfällige Anmerkungen hierzu sich weiterhin dazu zu äußern werde ich dies natürlich in Zukunft unterlassen :o

    Ich meinte es nur gut und wollte jemandem mit knappem Geldbeutel davor bewahren etwas zu tun das eventuell Folgen haben könnte.

    Wenn der erste HInweis ignoriert und der zweite schnippisch kommentiert wird dann erwidere ich darauf etwas.
    Sorry, aber alles lass ich mir net gefallen.

    Sven
     
  7. Koni

    Koni Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    20.12.2002
    Beiträge:
    514
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Die Frau vom Chef
    Ort:
    Bayern
    war mal neugierig ...

    ....ich dachte sie ist weg ?


    zitat shadow
    " Nehm ich zur Kenntnis und verzieh mich. Unpackbar, sowas :irre "


    shadow
    Letzte Aktivität: 06.08.2008 21:36
     
  8. #48 wasweissich, 07.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber halt ein schatten ihrer selbst.........

    j.p.
     
  9. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...wen interessiert es? Wen bringt die Info auch nur 1mm weiter?

    Absichtsänderung ist legal, möglicherweise wars auch nur die Browsereinstellung...

    gruss
     
  10. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Tja, wennste das nicht verstehst...:cry

    ...klar ist ne Browsereinstellung immer gut, um die eigene Blödheit zu entschuldigen. Wer stellt die nur ein?

    :konfusius:winken
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Also ich würd da Niemand auf seinen in der Erregung gemachten Ausspruch festlegen wollen.

    Uns ist doch ein reumütiger Fragesteller lieber als 10 selbstgerechte solche... :mega_lol:
     
  12. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...ich hab nicht den Anspruch alles zu verstehen....

    den Spruch versteh ich zB nicht...vermute aber dass du nicht weißt was gemeint war.
    (Ich habe auf meinem Heimrechner Opera und Opera fragt dich bei einer neuen Sitzung ob es da weitermachen soll wo es aufgehört hat. Und da ich beim Forum ständig angemeldet bin (aufm Heimrechner) und vorm Opera beenden nicht die Fenster schliesse, bin ich automatisch beim Neustart in allen Sitzungen wieder drin...ob ich sie nutze oder auch nicht....
    Was soll daran blöd sein....:biggthumpup:
     
  13. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ich hab davon bestimmt sehr wenig Ahnung.
    Aber ich bin bei den erleichternden Automatismen sehr vorsichtig.
    Schäuble und Konsorten wirds nicht freuen. Die Stasi hab ich schon überlebt, da werden doch diese Stümper keine ernsthaften Gegner werden wollen.:bounce:
     
  14. #54 Gast88004, 04.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    Hallöchen. Ich weiß ich bin ziemlich spät mit der Antwort. Aber mich wurmte ein wenig euer Unwissen bezüglich des Teppichbodens und des Vermieters. Ist gibt Gesetze dazu. Und ich habe mich schlau gelesen, selbst jegliche Klausel im Mietvertrag hat keine Macht über die tatsächlichen Gesetze. Der Vermiter MUSS den Teppichboden erneuern und zwar in ungefähr 10 Jahren. Falls du aber selber für Schmutz, Kratzer oder anderes, dass nichts mit dem üblingen Gebrauch zu tun hat, zuständig bist, dann kommst du auf die Kosten auf. (DIe Kosten für den Teppich, die der Mieter dann zu zahlen hat, hängt davon ab, wie alt der Teppich schon war und wie stark der Teppich beschädigt wurde.

    Falls das aber nicht der Fall ist und du hast den Teppich vielleicht schon so schmutzig übernommen, bist du sicherlich nicht dafür verantwortlich. Gesetzlich darfst du den Teppich sogar rausreißen, einen neuen Boden verlegen und dem Vermieter das in Rechnung stellen.

    Leute, Mieter haben genauso Rechte, wie Vermieter. Nur weil ein Vermieter, ein Vermieter ist, heißt es nicht, dass er alles in der Hand hat. Und alles entscheiden kann. Sondern Rechte hat jeder, und dazu gibt es Gesetze, über die selbst ein Vermieter nicht entscheiden kann ;). Lasst euch nicht verarschen, und macht euch selber schlau. Gibt das, was ihr wissen wollt, entweder im Internet ein. Oder fragt einen Rechtsanwalt. Oder geht zum Mieterschutz.

    rechtsanwalt-und-mietrecht.de/teppichboden-mietrecht/

    Im übrigen, ich komme auf dieses Thema, da ich selber ein ähnliches Problem habe :D
    Nur das der Teppich, in der Wohnung, in der ich vielleicht einziehe, leider niegelnagel neu ist. Er ist erstens, stark festgeklebt. Deshalb kann ich ihn nicht rausnehmen und einfach später wieder reinlegen. Hätte ja sein können oder? Ich dachte, das man einen Teppich vielleicht einfach nur teilweise klebt und nicht vollständig. Naja , in der Hinsicht ist nichts zu machen, schätze ich. Dann kam ich eben auch auf die Idee, einen PVC überzulegen, aber wie ich gelesen habe, können sich Ungezifer dort einnisten? naja und Feuchtigkeit einsammeln? Das ist natürlich ziemlich ödee. Denn wenn ich keine Lösung habe, muss ich den Teppich wohl übernehmen und hoffen, dass ich erst in 10 Jahren ausziehe.

    Zudem möchte ich dazu sagen, dass ich auch Katzen habe, deshalb bin ich und die Vermieterin bezüglich des Teppichs etwas unsicher. Da, wie gesagt, der Teppich leider gerade neu reingelegt wurde. Und ich davon ausgehen kann, das in dem Teppich, der ziemlich hard ist, sich jegliches Katzenhaar verfangen werden. Und nicht daran zu denken, wenn die mal urinieren, auch wenn das nicht oft vor kommt. Es KANN vor kommen.

    Es sei denn, jemand von hier, hat DIE Idee und kann mich vielleicht weiterhelfen.
     
  15. #55 Fred Astair, 04.11.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.731
    Zustimmungen:
    5.204
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Auch wenn die Leiche nach 10 Jahren schon arg verwest ist, wäre es ratsam, wenn Du Deine rechtliche Beratung mal mit den "Gesetzen" belegen würdest und nicht nur solchen Quatsch raushaust und dann verschwindest.
     
  16. #56 simon84, 04.11.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.898
    Zustimmungen:
    5.623
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Idiotisch platzierter Werbelink? Beitragswert geht gegen 0
     
  17. #57 Gast88004, 05.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    Oh Leute, müsst ihr immer so werten.. Als ob das weniger idiotiscch ist :D

    Das Ding ist, wenn ihr es genau wissen wollt. Gestern war mein erster Beitrag und eine Seite zu verlinken war mir noch nicht gestattet! UNd deshalb habe ich das http rausgenommen und www.
    Und wenn ihr nicht mal irgendwie freundlich antworten könnt, dann lasst es doch einfach ?!?!

    Und wie schon gesagt, man kann sich immer selber erkundigen.

    Ihr öffnet die Google - Seite und tippt in das leere Feld ,,Erneuerung, Reinigung und Rückbau des Teppichbodens im Mietrecht'' ein, dann gelangt ihr an mehreren Suchergebnissen. Und siehe da, da ist die von mir versuchte verlinkte Seite angezeigt, die ich hier leider noch nicht preisgeben kann! Rechtsanwalt-und-mietrecht......

    Naja und wenn ihr nicht das wirkliche Interesse habt, mir eine hilfreiche Antwort zu geben. Dann lasst es doch eben!
     
  18. #58 simon84, 05.11.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.898
    Zustimmungen:
    5.623
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Schreib doch lieber hier mal exakt die Urteile und Gesetztexte auf die dich beziehst dann bringt der Post auch etwas für die Nachwelt
     
    Fred Astair und Manufact gefällt das.
  19. #59 Gast88004, 05.11.2018
    Gast88004

    Gast88004 Gast

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1.
    der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2.
    die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
    1.
    die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
    2.
    nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
    3.
    ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.
    (Habe ich aus der Seite ,,Gesetze im Internet'' von dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz)

    Ich habe deine Beitrag nochmal nachgelesen und da stand, dass du von den Mängeln wusstest, bei deinem Umzug? und hast den so übernommen. Also bei Annahme oder Vertragsschluss,... Weil eigentlich hättest du darauf bestehen können, dass der Teppich erneuert wird bzw. der Boden, aber du hast mit Übernahme der Wohnung somit quasi dein Einverständnis gegeben...
     
  20. #60 simon84, 05.11.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.898
    Zustimmungen:
    5.623
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wie leitest du aus dem BGB ab, dass ein Teppich alle 10 Jahre zu erneuern wäre ?
    Und wo leitest du ab, dass ein Vermieter zur Erneuerung verpflichtet ist ?

    Beziehst du dich auf Gerichtsurteile ? Bitte Referenzen.
     
Thema: Mietwohnung - PVC auf Teppich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. pvc auf teppich

    ,
  2. pvc auf teppich verlegen

    ,
  3. pvc auf teppich legen

    ,
  4. pvc boden auf teppich verlegen,
  5. pvc über teppich,
  6. kann man auf teppichboden pvc verlegen,
  7. pvc über teppich legen,
  8. pvc boden verlegen auf teppich,
  9. kann man pvc belag auf teppichboden verlegen,
  10. pvc boden auf teppich,
  11. teppich unter PVC,
  12. pvc über teppichboden legen,
  13. pvc auf teppich kleben,
  14. pvc auf teppich schimmel,
  15. was kommt unter pvc boden,
  16. pvc fliesen auf teppich verlegen,
  17. pvc boden über teppich verlegen,
  18. pvc auf teppichboden,
  19. kann man pvc auf teppich kleben,
  20. pvc auf alten teppich ,
  21. pvc auf Teppich verlegen?,
  22. pvc auf teppuch verlegen?,
  23. pvc auf teppuch,
  24. pvc auf teppich geht das,
  25. kann man lenolium auf teppich festkleben
Die Seite wird geladen...

Mietwohnung - PVC auf Teppich? - Ähnliche Themen

  1. Fenster Schallschutz nachrüsten Mietwohnung

    Fenster Schallschutz nachrüsten Mietwohnung: Hallo zusammen und danke schonmal fürs Durchlesen, ich wohne in einer Mietwohnung direkt an einer vielbefahrenen Bundestraße und...
  2. Mietwohnung: Schimmel / Algen an Fassade über dem Bad Fenster?

    Mietwohnung: Schimmel / Algen an Fassade über dem Bad Fenster?: Hallo, ich habe einen leichten Befall von Schimmel / Algen über dem Fenster im Bad an der Fassaden Außenseite (Draußen) entdeckt. Ich weiß jedoch...
  3. Asbest Hitzeschutz in Mietwohnung

    Asbest Hitzeschutz in Mietwohnung: Hallo Bei mir war ein Baustoffexperte und fand leider in der Abdeckung beim Backofen eine Beschichtung aus angeblichem Asbest. Er war sich sehr...
  4. Wärmemengenzähler Fernauslese für Mietwohnung

    Wärmemengenzähler Fernauslese für Mietwohnung: Hallo, ich bin noch dabei ein Haus mit 2 Wohnung zu renovieren. Eine davon will ich selbst beziehen und die andere dann vermieten. Baulich...
  5. Muss eine Mietwohnung gemaltert übergeben werden?

    Muss eine Mietwohnung gemaltert übergeben werden?: Hallo, Eine Bekannte kam jetzt ins Pflegeheim. Von jetzt auf gleich. Die Wohnung wird Besenrein geräumt. Der Vermieter reisst danach die 23 Jahre...