Modernes Haus mit wenig Schrägen, trotz B-Plan Hürden

Diskutiere Modernes Haus mit wenig Schrägen, trotz B-Plan Hürden im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe ein Grundstück, dass leider einige Einschränkungen seitens B-Plan aufweist. Ich würde hier gerne eine Stadtvilla...

  1. #1 Netzwerkkabel, 29.12.2014
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    Hallo zusammen,

    ich habe ein Grundstück, dass leider einige Einschränkungen seitens B-Plan aufweist. Ich würde hier gerne eine Stadtvilla bauen, jedoch habe ich als Auflage "Eingeschossig", DN >=23°, SD/WD/KWD, TH4,5m und FH12m. Bebaubare Fläche sind ca. 260qm. Um die eingeschossige Bauweise einzuhalten, dachte ich an eine Stadtvilla, die unten deutlich mehr Fläche aufweist. Ich habe dabei jedoch etwas bedenken wegen der Traufhöhe. Zählt hier das untere oder das Hauptdach als TH?
    Gibt es überhaupt eine Hoffnung unter diesen Auflagen so zu bauen oder muss ich mich auf jeden Fall nach einer anderen Bauart umschauen?
    Falls jemand sonst Tipps hat, wäre ich dankbar.

    Beispiel im Anhang. (Quelle: Favorit-haus.de)
    [​IMG]
     
  2. #2 Thomas B, 29.12.2014
    Thomas B

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    Das:
    hat aber damit:
    wenig zu tun.
     
  3. Taipan

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    Pöser Architekt ... Du ... :-)

    Ich fürchte sogar, dass die Einschränkung "eingeschossig" schon mal mit der abgebildeten Bude nicht Einklang zu kriegen ist.

    Ausserdem frage ich mich, warum sich um diesen verdammten Kram bei den Hausanbietern nicht endlich mal der dort verantwortliche Entwurfsverfasser nach LBO kümmert ... da könnt ich jedesmal auflippen ... aber Geit ist geil und deswegen ist Stempelaugust eben nur der Stempelaugust des Fischverkäufers, der wiederum aber GAR NICHTS zu melden hat ... und so nimmt mal wieder eine "Katastrophe" seinen Lauf ...


    Und liebe Bald-Bauherren: Lasst endlich mal bitte die sinnlose Wortkonstruktion "Stadtvilla". Die Hütten haben weder etwas mit einer Villa noch mit Stadt zu tun ...
     
  4. #4 Kater432, 29.12.2014
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    Vielleicht weil, der TE noch garkeinen entwurfsverfasser hat? Er schreibt ja weder von einer Firma noch von einem archi etwas. Sondern nur, das er gerne wenig schrägen haben möchte und selber sich schonmla vorab informiert. Da ha sich der TE also schonmal versucht sich mit der Materie auseinander zusetzen, bevor er jemanden beauftragt sich das genauer anzuschauen.
     
  5. #5 Netzwerkkabel, 29.12.2014
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    Danke Kater432, Du triffst den Nagel auf den Kopf :)
    Bevor ich Architekten und Baufirmen abklappere, wollte ich wenigstens eine Richtung haben.

    Das Haus auf dem Bild finde ich ebenfalls weder modern, noch schön. Es ging mir lediglich um die Bauart "unten größer als oben, möglichst wenig Schrägen".
     
  6. #6 Baufuchs, 29.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das gezeigte Haus dürfte die Anforderungen an ein (dann zulässiges) Staffelgeschoss nicht erfüllen (Grundfläche max. 2/3 des EG).

    Selbst wenn diese Begrenzung eingehalten würde, kippt das ganze über die Nichteinhaltung der Traufhöhe, denn Traufhöhe ist i.d.R. definiert mit "Schnittpunkt der verlängerten Außenwand mit Oberkante Dachhaut". Das heranzuziehende Dach ist das Dach über dem Staffelgeschoss.

    Und da werden die zulässigen 4,50m locker überschritten.

    Fazit: Haus wie Abbildung kannst Du vergessen.
     
  7. #7 toxicmolotow, 29.12.2014
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    Ich würde es "EFH mit mediteranem Stil" nennen wollen, dies ist aber mehr der Farbe, als dem Baukörper geschuldet.

    Stehen, vom B-Plan mal abgesehen, solche Häuser in der Umgebung? Warum kann man sich als Bauherr nicht einfach an die Regeln halten, die alle anderen drumherum auch einhalten mussten? Ich mag diesen Baustil zwar, aber er muss sich auch in die Umgebung einfügen. Das "Ding" wirkt überhaupt nicht zwischen einer Reihe klassischer Satteldächer, außer als Fremdkörper.
     
  8. #8 Netzwerkkabel, 29.12.2014
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    Du kennst weder die Größe vom Grundstück, noch das Baugebiet (Neubau). Wie willst Du beurteilen, ob das Haus dort rein passt? Warum soll ich mich an alle anderen Anpassen, wenn ich möglichst wenig Schrägen will?
    Mir ist wichtig, dass ich mich im Haus wohl fühle, nicht wie die Symbiose der Nachbarschaft ist. Mir geht es weder um die Farbe, noch um die Optik. Das Bild war lediglich als Beispiel für "wenig schrägen, 2/3 unten"
     
  9. #9 Baufuchs, 29.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist doch ganz einfach:

    Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans kannst Du das dargestellte Haus auf deinem Grundstück nicht bauen.

    Du musst Deine Planung nicht anderen anpassen, sondern nur dem B.-Plan.:konfusius

    Was die Schrägen im DG angeht:

    Die Drempelhöhe wird bei ca. 1,20m liegen, dann beginnen die Schrägen.
     
  10. rose24

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    Baufuchs hat Recht. Es fehlt bei dem Beispiel schon an der Eingeschossigkeit und der Einhaltung der Traufhöhe.
    Warum Du Dich an die Regeln halten musst? Weil die zuständige Gemeinde die Planungshoheit hat und deshalb eben diese Regeln gelten.

    Ich würde empfehlen, erstmal einen Architekten ran zu lassen, der kann z.B. anhand einiger einfacher Skizzen klären, was grundsätzlich möglich ist. Vielleicht hat der ja auch ganz gute Einfälle, mit denen Du Dich anfreunden kannst.
     
  11. #11 Baufuchs, 29.12.2014
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    Baufuchs Gast

    Na ja, Staffelgeschoss -und damit 1-geschossig- würde man u.U. ja noch hinkriegen.

    Es scheitert aber eindeutig an der max. Traufhöhe.
     
  12. #12 Netzwerkkabel, 29.12.2014
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    @Baufuchs
    Deine Aufklärung zur Definition der Traufhöhe war sehr verständlich und lässt eigentlich keine Fragen dazu mehr offen. Da wollte ich im letzten Post auch nicht dran rütteln. Vielen Dank dafür.
    Es ging auch nicht darum mich dem Bplan zu widersetzen, sondern lediglich was ich für Möglichkeiten habe. Eine Grundsatzdiskussion von toxicmolotow fand dabei weniger hilfreich.
     
  13. #13 Baufuchs, 29.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Übrigens:

    Sieh noch mal in deinem Bebauungsplan nach, unter "Textfestsetzungen" müsste dort die für diesen B.-Plan gültige Definition (unterer/oberer Bemessungspunkt) für die Traufhöhe zu finden sein.
     
  14. #14 Netzwerkkabel, 29.12.2014
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    Leider nichts, außer TH 4,5m über Erdgeschoss Fußboden
     
  15. #15 Thomas B, 29.12.2014
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    ...paßt doch. Damit wäre der Bemssungspunkt unten (Erdgeschoß Fußboden) doch klar definiert...
     
  16. #16 Kater432, 29.12.2014
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    Die Definition TH ist aber sicherlich bei staffelgeschoss auch je Bach Bundesland / Behörde unterschiedlich. Hier wurde mal eine andere Sichtweise dargelegt.
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73427-bestimmte-Traufh%F6he-welche-M%F6glichkeiten&p=785261&viewfull=1#post785261

    Da wurde die virtuelle verlängerte Linie vom oberen Dach bis zum Schnittpunkt der verlängerten aussenwand genommen. Beim staffelgeschoss gibt es ja keinen wirklichen Schnittpunkt der aussenwand mit der oberen dachhaut, wenn man es genau nimmt. Somit ist es ja auslegungssache. Warum sollte nur eine verlängerte Linie der aussenwand mit einem nicht vorhandenen Schnittpunkt in der dachhaut gelten?
     
  17. #17 ralph12345, 29.12.2014
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    Einfach mal in der Umgebung gucken, was da so steht und wenn es da schon ähnliche Bauten gibt, könnte man beim Amt doch mal nachfragen oder?
    Ist es die Intention, über den B-Plan möglichst einheitliche Bebauung hinzubekommen oder nur, "Hochhäuser" zu verhindern? In vielen Neubaugebieten sind die Leute ziemlich kreativ, wenn es darum geht, vom vermeindlich beabsichtigten Standard abzuweichen.

    Nachdem die Dachform im B-Plan festgelegt ist... Ist dieses mediterrane (kenn ich als Toskanahaus) geteilte Dach denn mit der Vorgabe SD / WD /KWD vereinbar? Wenn nein, ist die Diskussion um Traufhöhe auch müßig.
     
  18. #18 Baufuchs, 29.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus OLG Urteil:

    1.) Es gibt sehr wohl den Schnittpunkt Außenwand-obere Dachhaut.
    2.) deinen letzten Satz verstehe ich nicht, weil 1) gilt
     
  19. #19 Gast036816, 29.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich fürchte, dass man das hier nicht anwenden kann.
     
  20. #20 toxicmolotow, 30.12.2014
    toxicmolotow

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    Den wesentlichen und essenziellen Satz meines Beitrages wurde weder gelesen, noch verstanden oder gar ausreichend beantwortet.

    Gut, jetzt weiß ich schon mal dass es ein Neubaugebiet ist. Was für Häuser mit welchen Dachformen stehen dort denn schon oder werden gerade errichtet? Sind auch solche Stadtvillen geplant? Weiß man genaueres? Wie wirkt dein geplantes Haus denn dort?

    Es bringt (nach wie vor) nichts, wenn dein Haus wie ein Fremdkörper wirkt.

    Du bekommst diese Ausnahme, dafür baut dein Nachbar dann eine Garage mit Überlänge an seine Grundstücksgrenze als Ausnahme etc... der B-Plan ist da und damit musst du als zukünftiger Bauherr oder dein Architekt/Planer umzugehen wissen.
     
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