Müssen neue Tonziegel so aussehen?

Diskutiere Müssen neue Tonziegel so aussehen? im Dach Forum im Bereich Neubau; Nana, ob da nicht etwas falsch gelesen wurde? ;) Hier handelt es sich nicht um Splitterbildung/ Krater. Wenn ich mich nicht ganz irre, dann sind...

  1. #21 Siedler, 20.09.2015
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    So steht´s drin:

    "Dachziegel werden für den Transport so verpackt, dass ein Aneinanderreiben
    nahezu ausgeschlossen ist. Dennoch treten Abschürfungen, Kontakt- und
    Scheuerstellen vereinzelt bei Engoben oder Glasuren auf.
    Betragen diese in der Hauptrichtung gemessen weniger als je 7 mm, so stellen
    sie weder einen Mangel noch einen Fehler dar."

    Gruß
     
  2. #22 Kalle88, 20.09.2015
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    Von wann ist die Fassung deines Dokuments?
     
  3. #23 Siedler, 20.09.2015
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    05/2002.

    Gruß
     
  4. #24 Kalle88, 20.09.2015
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    Seltsam ist halt, das auf der Hompage des Verbandes genau zu dem Punkt in der Tabelle keinerlei Vermerke gemacht wurden. Ich habe selber die Fassung von 2002 nicht und kann auch nicht die Aktualität (im Fachkreis) wiedergeben. Logisch und rational hat es Biber zuvor aber schon beschrieben. Dass eben durch Transport und insbesondere durch die Herstellung Gebrauchspuren durchaus möglich und "normal" seien.

    Das Problem was der TS ja haben wird ist, dass der "schuldige" dafür erst Mal gefunden werden muss. Wenn auf der Baustelle jeder Ziegel noch mal "gestapelt" wurde und damit die Schäden hervorgerufen sind, wird der Hersteller nicht in Regress treten. Wenn der DD kein Handlungsbedarf sieht - immerhin hat er es ja eingedeckt - und sich bei dem Betrachtungsabstand der herangezogen werden sollte zur Beurteilung keine Auffälligkeiten auftreten, dann hat der TS ein Problem hier überhaupt einen Ersatz zu bekommen.

    Mit mal eben Neu ist es dann zu schnell geschossen. Sicherlich kann man dem DD hier Vorwürfe machen, die Biber schon benannt hat. Letztendlich sind das aber keine belastbaren "Fehler" auch wenn es natürlich doof für den TS ist. Ebenso denke ich nicht, dass sich hier einer der öbuv's zu einer Aussage hinreißen lassen wird - allein schon von Berufswegen.
     
  5. DirkZ1

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    Metaller
    Aus dem Anhang B der DIN EN 1304:2013-08 (auf die sich das Merkblatt bezieht)

    Aussehen
    [...]
    Oberflächenmerkmale und Tonfalten, wie sie in 3.5.7 und 3.5.8 beschrieben sind, stellen keine Fehler dar. Dies gilt auch für eventuelle Kratzer, Längssplitter und Reibungsspuren, welche an den Dachziegeln während der Fertigung, der Verpackung, der Behandlung oder des Transports verursacht worden sind.
    [...]
     
  6. #26 Gast360547, 21.09.2015
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    die auf den Bildern erkennbaren Abschürfungen scheinen in der Tat länger als 7mm zu sein. Und ich werde den "Verdacht" nicht los, dass die ein oder andere Schramme beim Verlegen/Eindecken hinzugekommen ist. Ich VERMUTE mal, dass bei den Zeigeln unten rechts ein Auflagepunkt ist, der bei der überwiegenden Zahl der Ziegel entweder zu lang ist oder, was genauso wahrscheinlich ist, dass der Ziegel leicht verformt ist beim Brand.

    Der gebrauchsübliche Abstand beträgt um die 7 - 8 m. Wenn auch bei wechselndem Lichteinfall und bei wechselnder Lichtintensität der Ziegel/die Fläche dur ursprüngliche Farbe behält und diese nicht rotbraun erscheint, dann wird auch ein optischer Mangel kaum zu konstruieren sein.

    Ansonsten bitte bedenken: Ton, der gebrannt wird, kann seine Form verändern. Konstruktionsfehler im Bereich der Auflagepunkte, können nachgewiesen werden. In anderen Bereichen bei Dachziegeln ist mir soetwas schon einmal gelungen. Der Weg dahin ist schwer und steinig.

    Grüße

    stefan ibold
     
  7. #27 Markus332, 23.09.2015
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    Ständig lese ich von gebrauchsüblichem Abstand. Ein mir bekannter Anwalt hat mir dazu allerdings nur geraten darauf nicht allzuviel zu geben, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

    Mal ganz nebenbei angemerkt: Montag war Ortstermin zur Besichtigung der Pfannen. Außer mir kam aber niemand. Auch keine Absage per Telefon. Ich gehe davon aus, dass dieses Ding echt noch spannend wird.
     
  8. #28 Kalle88, 23.09.2015
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    Fachanwalt für Baurecht? Wenn nicht, dann solltest du nicht all zu viel auf seinen Rat geben. Die rechtliche Grundlage liefern die entsprechenden DIN's/ Fachregeln und die sicherlich auch die Rechtssprechung.
     
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