Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?

Diskutiere Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Ein Kinderspielplatz ist per definitionem für Kinder. Sonst wäre es ja kein Kinderspielplatz. sehe ich auch so. wegen meiner müßte er nicht mal...

  1. Baumal

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    sehe ich auch so.
    wegen meiner müßte er nicht mal als kinderspielplatz ausgewiesen werden.

    ein platz, wo spielgeräte für kinder montiert sind, ist ein kinderspielplatz
    auf deren geräte ein erwachsener nix zu suchen hat.

    möchte er aber doch so gerne rutschen, und verletzt sich dabei, ja mai selbst schuld.
     
  2. #22 Gast036816, 12.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den schaden beim spielplatzbetreiber einreichen, die werden es mit den hier schon genannten argumenten zurückweisen. dann bleibt nur der gang zum richter.
     
  3. LaZi

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    Mal abgesehen von "Arbeitsunfall" finde ich die 50 cm schon hoch und wenn es den Norm nicht entspricht, sollte man schon handeln, bevor auch Kinder sich verletzen.
    Ich würde gerne mal zuhören, wenn ihr einen 2,5 Jährigen erklärt, dass es nicht draufklettern darf, weil er noch keine 3 ist :D:cry:boxing
    Meine kletterten mit 1,5 schon überall drauf! Und wenn da ältere Geschwister mit dabei sind, hat man eh keine Chance mit Argumenten. Sollen wir dann erst ab 3 Jahren überhaupt zum Spielplatz gehen?
     
  4. #24 likema33, 12.10.2013
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    Es kommt darauf an, ob der Betreiber seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Wenn ja, besteht erst mal die Haftung dem Grunde nach.

    ABER: Hier muss man schon fragen, ob das Spielgerät bestimmungsgemäß genutzt wurde. Dies war ganz offensichtlich nicht der Fall, da ein Erwachsener auf solchen Geräten nichts zu suchen hat. M. E. weiß man das auch ohne Hinweisschild. Berücksichtigt werden muss aber die besondere Situation, dass das Kind offenbar nicht auf andere Weise herunter geholt werden konnte. Deshalb halte ich eine Haftung des Betreibers für nicht von vorn herein ausgeschlossen. Jedenfalls wird sich der Erwachsene ein gewisses Mitverschulden zurechnen lassen müssen.

    Also: Ab zum Anwalt - eher früher als später, um evtl. bestehende Anzeigepflichten nicht zu verpassen.
     
  5. H.PF

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    Kein Problem bisher gehabt. Das Zauberwort nennt sich NEIN.

    Und ja, ich habe ausreichend mit Kindern zu tun, Jungs und Mädels. Ein Nein bedeutet NEIN.

    Allerdings gibts das Problem nicht bei mir weil ich klettern kann... Ich pflück das Kind überall wieder runter, egal wo es hochgeklettert ist...
     
  6. #26 Gast943916, 12.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Bei einem NEIN gibt es halt mal ein paar Tränen, das war bei den meinen auch so, aber nach einer Verletzung gibt es viel mehr
     
  7. #27 Corinna72, 12.10.2013
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    Tja, nur blöderweise huscht ein Kind auch mal wo hoch, bevor man dazu kommt NEIN zu sagen und dann ist es halt oben.
    In diesem Falle musste halt der Erwachsene hochklettern und das herunterklettern mit dem Kind im Arm wäre gefährlich gewesen, Netz im oberen Bereich nahezu wagerecht. Das herunterrutschen mit dem Kind war hier die nahliegenste Lösung. Eine konkrete Gefahr war nicht zu erkennen.

    Außerdem müsste man bei Rutschen eigentlich im Auslaufteil zum Stillstand kommen. Das ist hier aber auch nicht der Fall, was zur Folge hat, dass die Kinder am Rutschenende über einen halben Meter herunterpurzeln. Der Erwachsene rammt sich beim Rutschen aus über 2m Höhe hier die Füße in den Boden. Gesund ist das nicht...

    Was micht echt total erstaunt, dass hier der Tenor vertreten wird, dass es egal ist, ob DIN-EN 1176 eingehalten wird, oder nicht.
    Bislang dachte ich immer, DIN Normen müssten eingehalten werden.

    Noch brisanter: der Betreiber wurde vom Geschädigten bereits im Mai aufgefordert, die Normverletzung zu beheben. Lapidare Antwort des Betreibers: Alles bleibt so wie es ist, weil der TÜV bei der Abnahme nichts beanstandet hat. Bis heute wurde auch nichts geändert. Aha....
     
  8. H.PF

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    Das ist jetzt ein etwas anderer Duft, der da weht... Wann war der Unfall?
     
  9. #29 Corinna72, 12.10.2013
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    War Anfang Mai. Ende Mai wurde der Betreiber vom Geschädigten informiert.
     
  10. #30 Anda2012, 12.10.2013
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    Ehrlich gesagt, einfach ohne rechtlichen Schnickschnack und was ich so denke: Ich finde das unangebracht wegen einem solchen Vorfall jemanden zu suchen der "Schuld" hat, weil evtl irgendetwas nicht irgendeiner Norm entsprochen hat. Dadurch ist ja dieses verquere System entstanden, dass erst mal die Schuld gesucht wird anstatt zu sagen: "Ich hab mich dusselig angestellt / Pech gehabt/ ... "
    Das find ich auch schon amerikanisch. Kann man nicht einfach mal die Schuld bei sich suchen oder einfach mal unglückliche Umstände.

    Auch wenn man damit Recht hatte, sein Kindlein vom Klettergerüst zu pflücken. Ich hatte auch so einen Turbo, aber ich hab den auch überall wieder runterbekommen bzw beim raufkommen begleitet und beim runterklettern auch Und ja , ich bin auch schon mit mehreren Kindern unterwegs gewesen, darunter ein Kind, das aufgrund von Motorik und Wahrnehmungsstörungen eher ein Kamikaze war. Und wenn ich mich dabei verletzt hätte: Nuja Pech gehabt, man kann auch zu Hause prima auf die Nase fallen.

    EDIT: Hab erst die Sachen gelesen. Ich hab mich bei meiner Bautätigkeit (KiGa) ehrlich gesagt teilweise schon über diese Normen/Vorschirften gescheit geärgert,denn blöd kanns immer kommen (siehe Deinen Fall), aber diese Überbehütung erzeugt m.E. einfach nur mehr Unfälle. Und das Behaaren auf: Das ist nicht Norm, deswegen bist Du schuld und nicht ich bzw. ich hab Pech gehabt.
     
  11. #31 Corinna72, 12.10.2013
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    @Anda2012: und wenn jetzt ein Kind zu Schaden kommt, weil die Rutsche gefährlicherweise nicht der DIN entspricht?

    -Absturzhöhe am Rutschenende über 50cm
    -Man kommt im Auslaufteil nicht zum stehen

    Außerdem ist die Edelstahl-Rutsche voll nach Süden ausgerichtet, wird also im Sommer auch noch knallheiß (das schreibt die DIN nicht zwingend vor, aber es wird von Südausrichtung abgeraten)
     
  12. H.PF

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    Dann soll verdammt noch mal die Person mal die Augen aufmachen die für das Kind dabei ist! Es KANN doch einfach nicht sein, das wegen solch einem kleinem Höhenunterschied so ein TamTam gemacht wird!

    SO werden Bewegungslegastheniker erzogen!

    Ich bekomme immer wieder die Krätze, wenn ich sehe wie Kinder überbehütet werden...
     
  13. #33 Corinna72, 12.10.2013
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    @H.PF: jetzt widersprichst Du Dir aber.

    Zum einen sagst Du, man soll halt besser auf das Kind aufpassen, zum anderen schimpfst Du, Kinder werden überbehütet.
     
  14. H.PF

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    Nö, wiederspreche mir da gar nicht...

    Besser aufpassen = Gefahren erkennen und passend bereit stehen

    Überbehüten: Kinder von allen Schwierigkeiten fernhalten...

    Also z.B. nicht im Steinbruch spielen lassen = Überbehüten

    mit den Kindern im Steinbruch spielen und klettern üben = Besser aufpassen...
     
  15. #35 Mikalaya, 12.10.2013
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    Wenn jemand im Reitunterricht aus eigener Unfähigkeit vom Pferd fällt, haftet der Reitlehrer (zu meiner Zeit hat das nen Anschiss und wieder draufklettern gegeben..).. übrigens auch, wenn außer dem Stolz nichts verletzt wurde, gibt Schmerzensgeld..
    wenn jemand das Privatgelände eines anderen unbefungt betritt und sich verletzt, haftet der Eigentümer des Grundstücks..
    wenn jemand trotz Verbotsschild eine eingezäunte Weide betritt, an die Tiere (seien es Jungpferde oder ein Deckbulle mit seiner Herde oder auch gemütliche Rentnerponies, die sich aber über dem mitgebrachten Kuchen/weichem Brot/sonstigem nicht artgerechtem Futter in die Köppe kriegen) herangeht und sich dabei verletzt, haftet der Eigentümer..
    wenn jemand versucht eine solche Weide zu betreten, sich aber an dem mit Schildern (Vorsicht Stromzaun!! Stacheldraht!! Betreten verboten!! Lebensgefahr!!) versehenen Zaun verletzt, haftet der Eigentümer..

    Warum sollte der Eigentümer des Spielgeräts nicht haften?
     
  16. Ortwin

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    Sorry Corinna, aber du versuchst deine/eure eigenen Unfähigkeiten auf andere abzuwälzen. Bisher habe ich aus deinen Beiträgen folgendes herauslesen können:
    Du hast bei deinem Kind Fehler bei der Erziehung gemacht, weil es sogar Angst hat, von so einer Pippifaxrutsche runter zu rutschen.
    Der Retter (wahrscheinlich der Papa) hat sich bei Rettungsaktion ziemlich blöd angestellt.
    Und jetzt wird verzweifelt nach einem Schuldigen gesucht.
    Ich finde das moralisch ganz schön verwerflich...armes Deutschland.
     
  17. H.PF

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    Danke, Ortwin!

    Ja, ich find es auch sehr daneben die eigene Dämlichkeit anderen in Rechnung zu stellen...
     
  18. Markul

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    So eine Scheixxe! Ein Erwachsener rutscht eine Rutsche runter und verletzt sich. Und jetzt wird um Zentimeter diskutiert.....Oh je, oh je....
     
  19. #39 Corinna72, 12.10.2013
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    Ihr findet es also ok, dass DIN Normen verletzt werden. Wenn was passiert, ist nur der Benutzer schuld. "Interessanter" Standpunkt...

    Übrigens: ich bin in den Fall nicht involviert.
     
  20. #40 Anda2012, 12.10.2013
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    Jungs, Kommt mal runter. Immer mit der Ruhe.

    in diesem speziellen Fall habe ich eher ein Problem mit den DIN Normen. Und ich finde, dass gerade am Spielplatz immer wieder was blöd laufen kann und man einfach mal damit rechnen kann/muss, dass etwas passiert.

    Ich kann mir vorstellen, dass es im vorliegenden Fall einfach wirklich ungeschickt gelaufen ist, wenn ich mir die Krankenakte so anschaue. Das hätte auch bei andere Lage so passieren können, mal den Fuß ein bisserl verdrehen und schon ists passiert.
    Rutschen werden im Sommer einfach heiß, das lernen Kinder ganz schnell. Die Welt ist voller Gefahren und der Spielplatz ist nicht freie Zone: Wenn ich so sehe, wie meiner teilweise evtl. irgendwo runtergesaust wäre so sichern kann man gar nicht, da müsste der Spielplatz eine einzige Sandfläche ohne Hügel sein und selbst das kann gefährlich werden (verschlucken, in Auge bekommen,....)
    Ich finde im vorliegenden Fall die Verhältnismäßigkeit nicht angebracht.

    PS: Die Rutsche in unserem Garten war auch garantiert außerhalb der DIN, der Kirschbaum auch. Bislang leben beide noch, auch wenns schon einige blaue Flecken gab.
     
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