Muss ein Blitzableiter im EFH regelmäßig gewartet werden?

Diskutiere Muss ein Blitzableiter im EFH regelmäßig gewartet werden? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ein Bauträger behauptet, dass nach Installation eines Blitzableiters, dieser regelmäßig gewartet werden muss. Anonsten könnte im Falle...

  1. #1 Andi1888, 10.07.2017
    Andi1888

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    Hallo,

    ein Bauträger behauptet, dass nach Installation eines Blitzableiters, dieser regelmäßig gewartet werden muss.
    Anonsten könnte im Falle eines Einschlages die Versicherung sagen, dass sie den Schaden nicht übernimmt (falls denn ein Schaden trotz Blitzableiter auftritt) da keine Wartung vorhanden.

    Wäre hingegen von vorn herein kein Blitzableiter installiert, würde die Versicherung bezahlen.

    Ist das so gängige Praxis bei den Versicherungen, hat hierzu jemand Erfahrung?
     
  2. Dipol

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    Gängige Praxis ist es, dass Versicherungen das Schadensereignis mit den Blitz-Registriersystemen von SIEMENS-Blids/EUCLID auf Plausibilität abgleichen und in den wenigsten Fällen eine Ortsbesichtigung erfolgt.

    Wenn man schon Blitzschutzsysteme/Blitzschutzanlagen freiwillig installiert, gehören die selbstverständlich auch fachgerecht mit einem Inneren Blitzschutz - bestehend aus normkonformen Blitzschutzpotenzialausgleich und Überspannungsschutz - ergänzt und konsequenterweise auch im Rahmen der Wartungsintervalle überprüft. Ansonsten ergibt das nur trügerische Sicherheit und führt die Installation irgendwann ad absurdum.

    Ich würde bei einem Neubau erst mal darauf achten, dass die Erdungsanlage nicht wie meistens entgegen DIN 18014 normwidrig vom Rohbauunternehmen ausgeführt wird und dass trotz Übergangszeit DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 eingehalten werden.

    FAZIT: Die Aussage des sicherlich nicht blitzschutzkundigen BT ist ein unhaltbares Gerücht, denn selbst bei baurechtlich vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen kann man nicht nur wegen einem überschrittenen Wartungsintervall die Regulierung verweigern, wenn die Anlage noch funktionstüchtig ist.

    HINWEIS: Es gibt keinen eigenen Handwerksberuf Blitzschutzbauer. Jeder der ein Stück Blitzableiterdraht biegen kann, darf sich so bezeichen. In diesem Metier betätigen sich vorwiegend Dachdecker, in deren Ausbildung oftmals noch kein Äußerer Blitzschutz gelehrt wurde. Es gibt ein krasses Missverhältnis der im Blitzschutzbau tätigen Firmen zu denen die vom VDE oder VdB geprüft sind.
     
  3. #3 petra345, 10.07.2017
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2017
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    Zunächst mal muß er richtig gebaut werden! D. h. jeweils eine Ableitung an den 4 Ecken des Hauses bzw. im Abstand von ca. 10 m. Sonst nützt der Blitzableiter dem Erbauer aber die elektrischen Geräte im Haus sind trotzdem beschädigt.

    Diese Ableitungen müssen auf dem kürzesten Weg mit dem Fundamenterder verbunden sein.
    Diese Fundamenterder muß in einer eigenen Betonschicht vor Rost geschützt werden aber auch "erdfühlig" sein.
    Früher war das WU-Beton, bis man merkte, daß dann der Erder nicht funktioniert.

    Jetzt nimmt man dafür normalen Beton. Aber da kommt schon das Problem, einen oder zwei m³ normalen Beton geliefert zu bekommen. Der Ausweg ist dann ein teurer Edelstahlerder ohne Betonummantelung direkt ins Erdreich.

    Ansonsten steigt die Einschlaggefahr mit der Höhe des Hauses. Bei 9 m ist alle 100 Jahre mit einem Ereignis zu rechnen.

    Die "Wartung" ist vorwiegend eine Sichtkontrolle ob der Ableiter nicht irgendwo abgerissen wurde. Wenn der Kunde den Leuten auf die Finger schaut, holen die auch noch ein tolles Meßgerät raus und messen mit Protokollausdruck.

    Das kann man sich dann an die Wand oder ins stille Örtchen hängen.
     
  4. #4 Dipol, 11.07.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.07.2017
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    SEUFZ!

    Erstens ist Blitz nicht gleich Blitz und zweitens sind max. 10 m Abstand der Ableitungen nur in den Blitzschutzklassen I und II gefordert. Für normale Wohngebäude, die in Blitzschutzklasse III eingestuft sind, genügen 15 m. Unabhängig davon beträgt die Maschenweite von Ringerdern bei Gebäuden mit Blitzschutzanlage 10 m. :confused:

    Seit DIN 18014:2007-09 sind bei Neubauten mit WU-Beton ausnahmslos korrosionsbeständige Ringerder aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), und kein Gebastel mit Ringerderdern aus St/tZn in Beton gefordert. Auch manche Blitzschutzbeiträge von Usern, welche die für Blitzschutz relevanten Normen zwar nie gelesen aber trotzdem ein Mitteilungsbedürfnis haben, kann man aufs stille Örtchen hängen. ;)
     
  5. #5 Andybaut, 11.07.2017
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    ich würde mich hier nicht auf unsere Meinungen verlassen.
    Es zählt nur, was deine Versicherung im Vertrag stehen hat.
    Ob sie eine Wartung fordert oder eben nicht.
     
  6. Dipol

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    Auch wenn der Zahlendreher bislang noch keinem aufgefallen ist: Damit war die DIN 18014:2007-09 gemeint.
     
  7. #7 petra345, 12.07.2017
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    Solange mir Vertreter dieses besonders ehrbaren Handwerkes einen Blitzableiter mit einer einzigen(!) Ableitung errichten und verkaufen wollen, sind mir Angaben von DIN-Normen und Materialnummern, mit und ohne Wartungsvertrag und Abnahmeprotokoll recht gleichgültig.

    Auch erschließt sich mir nicht, warum von Beton ummantelter verzinkter Bandstahl gegenüber dem Edelstahl schlecht sein soll.

    "Seit DIN 18014:2009-07 sind bei Neubauten mit WU-Beton ausnahmslos korrosionsbeständige Ringerder aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), und kein Gebastel mit Ringerderdern aus St/tZn in Beton gefordert."

    Das hat die Firma Dehn, zumindest vor wenigen Jahren, noch ganz anders dargestellt.

    Aber auf dem Bau möchte man sich eben nicht mit zwei Sorten Beton aufhalten und verlegt Edelstahl direkt im Erdreich. Soll es der Kunde doch bezahlen.

    Wichtig ist sicher, daß der Blitz weiß zu welcher Blitzschutzklasse er gehört, damit er nicht ins falsche Objekt einschlägt. Scherz wieder aus.
     
  8. #8 Dipol, 12.07.2017
    Zuletzt bearbeitet: 12.07.2017
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    Das ist wie auch der folgende Rest mal wieder total of Topic.

    Für Blitzschutzanlagen können auch nur zwei (und keine vier!) Ableitungen ausreichend sein und für eine getrennte Fangstange zum individellen Schutz von Dachaufbauten wie insbesondere Antennen- oder PV-Anlagen auch nur eine.

    Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. 5 cm Beton-Mindestdeckung ist nicht nur für Fundamenterder und Funktionspotenzialausgleichsleiter einzuhalten.
    Wenn es eine Norm gibt, die man wegen überreichlicher Sekundärliteratur nicht haben muss, ist es die DIN 18014. Das macht normwidrige Aussagen nur noch unverständlicher.

    Ich lege für jeden DEHN-Referenten meine Hand ins Feuer, dass keiner einen Ringerder in Beton empfohlen hat. Ab DIN 18014:2007-09 war für Ringerder von Neubauten NIRO (V4A) Pflicht, davor noch St/tZn normkonform. Daher unke ich, dass Referent, Ort und Seminarthema dieser angeblichen DEHN-Darstellung ungenannt bleiben werden. Eine DEHN-Seminarfolie, in welcher das empfohlen wird, gibt es sowieso nicht.

    Womit der für blitzschutzunkundige User typische Sparwitz auch gebracht wurde aber noch der zweite "Scherz" über genormte Blitze fehlt. ;)

    Zu Blitzstromhäufigkeiten und dem Blitzschutzlevel (LPL) von Gebäuden eine Folie.

    BS-Erdung-PA_dS_[Fo08].jpg
     
  9. fuchsi

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    zum Thema Blitzschutz.

    Die Brandschadenstatistik 2016 für mein Bundesland (Niederösterreich) meldet 33,82% aller Brände verursacht. (zum vergleich elektrische Energie : 13,56% aller Brände)
     
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