MwSt: NUR bis 01.07.20 möglich: Vereinbarung über Teilleistung

Diskutiere MwSt: NUR bis 01.07.20 möglich: Vereinbarung über Teilleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wegen der MwSt-Reduzierung ab 01.07.2020 auf 16%: Klar ist mittlerweile, dass bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus die Berechnung...

  1. #1 ThomasMeyer67, 28.06.2020
    ThomasMeyer67

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    Hallo,
    wegen der MwSt-Reduzierung ab 01.07.2020 auf 16%:
    Klar ist mittlerweile, dass bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus die Berechnung der Mehrwertsteuer (entweder 19 oder eben 16%) ab dem Zeitpunkt der Endabnahme (=Leistungserbringung) berechnet wird.

    Nun habe ich gelesen, dass wenn absehbar das Haus erst ab dem 01.01.2021 schlüsselfertig gebaut sein und die Endabnahme entsprechend erst nach dem 01.01.2021 erfolgen würde (d.h. entsprechend wieder 19% MwSt), die Möglichkeit besteht, mit dem Generalunternehmer/Bauträger eine "Vereinbarung über Teilleistungen" vereinbart werden könnte, in der die Abnahme einzelner Gewerke noch vor dem 01.01.2021 festgelegt wird. DIESE VEREINBARUNG MUSS jedoch vor dem Zeitpunkt der MwSt-gesetzesänderung (= 01.07.20) zwischen den Beteiligten geschlossen werden. Ansonsten würde sie nicht von den Finanzämtern akzeptiert werden, wohl weil es spätestens ab dann den deutlichen Anschein einer Gefälligkeit aufzeigen würde.
    Das gilt für diejenigen, die jetzt gegenwärtig bauen oder in den nächsten Wochen beginnen.

    Hat jemand damit Erfahrungen, wie es aussieht (3-Zeiler, beide unterschreiben, z.B. Abnahme der Gewerke X, Y, Z wird nach Fertigstellung noch in 2020 vereinbart) oder es etwas komplizierter ist?
     
  2. Piofan

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    gute Frage. Was passiert mit uns,die den Bauvertrag mit 19 % in 2019 abgeschlossen hatten und der Bau nun beginnt. Wir unsere zweite Teilrechnung jetzt bekommen werden nach Erstellung der Betonelemente und des Dachstuhles. Höchstwahrscheinlich wird der Dachstuhl am Mittwoch fertig sein. Also genau am 01.07.20...:deal
     
  3. Piofan

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    Info: unsere Baufirma hat die Mwst-Differenz nun zurück gezahlt. Also alles super geklappt.:bef1003:
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
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