Nach Baugenehmigung festgestellt, dass keine 3 Meter Grenzabstand (SH)

Diskutiere Nach Baugenehmigung festgestellt, dass keine 3 Meter Grenzabstand (SH) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen: Ich wohne in Schleswig-Holstein und möchte an unser (über 100 Jahre) altes Haus ca. 35 m² bündig zum...

  1. Hausi

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    Hallo,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

    Ich wohne in Schleswig-Holstein und möchte an unser (über 100 Jahre) altes Haus ca. 35 m² bündig zum bestehenden Haus anbauen.
    Wir sind davon ausgegangen, dass das Haus ziemlich genau 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, so wurde dies auch auf der Flurkarte der Zeichnung für den Bauantrag eingezeichnet.
    Den Bauantrag haben wir gestellt und genehmigt zurückbekommen.
    Nun haben wir (vor Baubeginn) einen Bekannten, der bei einer Vermessungsfirma arbeitet, darum gebeten, die Grenze, bzw. den Abstand des Hauses nochmal nachzumessen:
    Leider sind es (beim Anbau nur 2,66 Meter bis zur Grenze - beim Nachbar ist übrigens genug "Luft" bis zum Haus, dieses steht ca. 4 Meter von der Grenze entfernt)
    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich möchte später keine Schwierigkeiten bekommen, aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
    Den Anbau nochmal umplanen (mit Versatz arbeiten) wollte ich nach Möglichkeit nicht, da wir dann alles nochmal neu zeichnen und genehmigen lassen müssten.
    Vielen Dank!
     
  2. #2 stockstadt, 06.09.2014
    stockstadt

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    Hallo,

    hat dein Bekannter einen Grenzstein gefunden oder bis zur vorhandenen (?) Einfriedung gemessen?
    Vielleicht steht nur der Zaun falsch

    LG
     
  3. Hausi

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    Ja, ist leider vom Grenzstein gemessen nur 2,66.
    Zum Zaun sind es ja drei Meter (also steht der Zaun zu unserem Gunsten falsch).
     
  4. #4 Inkognito, 06.09.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Entspricht auch das der Flurkarte? Wenn ja, dann würde ich eher vermuten, dass der Grenzstein falsch liegt.
     
  5. Neutal

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    Grenzsteine können verrückt werden und sind nicht der Bezugspunkt der Vermessung. Oftmals sind auch gar keine Grenzsteine mehr vorhanden.
    Sollte der Abstand allerdings wirklich nicht stimmen, so können sie, das Einverständnis des Nachbarn vorrausgestzt, eine Baulast eintragen lassen
     
  6. Hausi

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    Bei der Grenze sind wir uns schon ziemlich sicher, dass sie (leider zu dicht) an unserem Haus verläuft.
    Wie würde das mit der Baulast genau funktionieren?
    Normalerweise unterschreiben die Nachbarn in solch einem Fall ja schon den Bauantrag.
    Hätte dem Bauamt nicht eigentlich schon auffallen müssen, dass da keine 3 Meter vorliegen?
     
  7. Hausi

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    Ich gehe übrigens davon aus, dass die Nachbarn kein Problem damit haben. Möchte jedoch sicher stellen, dass dies auch so bleibt ;-)
    Genügt evtl. ein formloses Dokument, welches sie unterschreiben oder ein Formular?
     
  8. #8 Gast036816, 06.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    neu vermessen lassen - eine andere lösung kenne ich nicht.
     
  9. Hausi

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    Wie? Neu vermessen lassen? Und dann darauf hoffen, dass es doch passt?
    Oder dem Nachbarn den Teil seines Grundstücks (das läuft auch noch schräg zu, daher sind es weniger als 2 m²) abkaufen?
     
  10. #10 Gast71313, 07.09.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Dann musst du erst recht vermessen lassen. Feststellen von einer Grenzlinie ist nicht sooooo teuer...
     
  11. #11 Gast036816, 07.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht ist der grenzstein mehrmals ausgebuddelt worden und immer wieder falsch eingesetzt worden. mit dem zaun macht sich keiner diese mühe.
     
  12. Hausi

    Hausi

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    Mein Bekannter (der Vermessungstechniker) hat die Grenzen nicht anhand der Grenzsteine sondern mit seinem Messwerkzeug festgelegt (und mir dies auch per Ausdruck zur Verfügung gestellt). Das wird dann wohl leider schon so stimmen.
     
  13. #13 Gast036816, 07.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    deswegen ist es nichts amtliches.
     
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