Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand

Diskutiere Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen. Dies wurde durch die WEG...

  1. #1 susisonnenschein, 26.02.2024
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    Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen.

    Dies wurde durch die WEG schriftlich genehmigt, durch Statiker und Prüfstatiker berechnet und von einem Bauunternehmen durchgeführt.

    Nun fehlt aber eins, was mir damals (ich bin absoluter Laie und habe die Wohnung damals mit 10 Jahren geerbt) nicht bewusst war: Die Baugenehmigung.

    Ich bin jetzt echt überfragt, was ich mit der Situation machen soll. Die Wand ist weg, die Backsteine auch. Im Internet finde ich nicht viel zu nachträglichen Baugenehmigungen und beim Bauamt möchte ich keine schlafenden Hunde wecken. Außerdem habe ich wenig Lust dafür auch noch einen Architekten (der den Bauantrag wohl schreiben muss?) zu engagieren?

    Hat jemand einen Rat für mich?
     
  2. #2 Wistful9588, 26.02.2024
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    Was ist denn bitte eine nachträgliche Baugenehmigung?
    Das wäre ja zu schön. Einfach mal machen und wenn jemand was bemerkt, dann mal schnell nachträglich genehmigen lassen.

    Ich würde, wie du schon geschrieben hast, keine schlafenden Hunde wecken.
     
  3. #3 susisonnenschein, 26.02.2024
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    Quelle Internet: "Eine Baugenehmigung kann nachträglich eingeholt werden, wenn der eigentliche Bau genehmigungsfähig ist – also sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch dem Bebauungsplan entspricht. Hierbei ist zu beachten, dass die nachträgliche Genehmigung nur im Hinblick auf das aktuell geltende Baurecht erteilt wird."
    Soweit ich das beurteilen kann (und Nachbarn auf der anderen Seite vom Haus haben auch schon diese Wand entfernt), war es generell legal, die Wand zu entfernen.

    Ich habe gestern zufällig gelesen, dass man – im Falle eines Verkaufs der Wohnung – eine Art Bestätigung vom Bauamt braucht. Und dort würde ja eben stehen, dass die Wohnung 3,5 Zimmer hat. Durch den Wegfall der Wand sind es aber nur noch 3 Zimmer. Daher der Gedanke, ob ich das einfach so auf mir ruhen lassen kann/sollte.
     
  4. #4 chris84, 26.02.2024
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    Schau dir mal die LBO an, in den meisten Ländern sind derartige Baumaßnahmen verfahrensfrei.
     
  5. #5 susisonnenschein, 26.02.2024
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    Das mache ich immer wieder, aber ich verstehe da leider überhaupt nichts. :mauer

    Verfahrensfreie Bauvorhaben ... ...
    Tragende und nicht tragenden Bauteile:
    10.1 nicht tragende und nicht aussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
    10.2 die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2

    Das klingt für mich so, als ob mein Bauvorhaben nicht verfahrensfrei war.
     
  6. #6 nordanney, 26.02.2024
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    Du bist zumindest der einzige Mensch, den es interessiert. Freu Dich über die Wohnung und lass es gut sein.
     
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  7. #7 chris84, 26.02.2024
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    Wenn das Gebäude jenseits der Gebäudeklasse 2 zu verorten ist, könnte das durchaus sein.
     
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  8. #8 susisonnenschein, 26.02.2024
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    Da ich sie eventuell demnächst wegen der anstehenden energetischen Sanierung verkaufen muss, bringt Freude mich leider nicht so weit ...
     
  9. #9 Fred Astair, 26.02.2024
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    Dann zeig uns doch mal, wo Du das gestern, ob zufällig oder absichtlich, gelesen hast oder frag am Besten den Urheber, falls der noch lebt.
    Und jetzt, wo die Wand fehlt, ist die Wohnung mehr oder weniger wert?
     
  10. #10 nordanney, 26.02.2024
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    Also kein Geld für eine Sonderumlage. Alte und energetisch schlechte Wohnung verkaufen zu MÜSSEN, wird Dir auch keinen guten Preis bringen.
    Die anstehenden Kosten wird dann jeder Interessent zusätzlich noch einmal vom Kaufpreis abziehen wollen. So ticken Menschen halt.

    Davon abgesehen verwette ich alles, dass kein einziger Interessent überhaupt auf die Idee kommt, nach einer Baugenehmigung zu fragen. 100%ig nicht. Da kommt die Frage "selbst gemacht?" - und Deine Antwort "ne, mit Statiker und Firma. Schaust Du, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft liegt auch vor.". Und alle haben leuchtende Augen.
     
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  11. #11 susisonnenschein, 26.02.2024
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    Quelle: https://mcusercontent.com/def1ef57e...erkaI_uferguide_Vorlage_Version_0.3_1_.01.pdf

    Bestandsaufnahme – wissen, was man hat

    □ Ein aktueller Grundbuchauszug
    □ Eine aktuelle Baulastenauskunft
    □ Grundrisse und Flächenberechnungen
    □ Eine aktuelle Flurkarte / Lageplan
    □ Grundsteuerbescheid
    □ Ein gültiger Energieausweis (Gesetzlich vorgeschrieben)
    □ Aktuelle Abrechnungen der Energieversorger
    □ Kopie der amtlichen Bauakte
    □ ggf. eine Aufstellung durchgeführter Reparaturen
    □ ggf. eine Aufstellung bestehender Miet- und Pachtverträge
    Zusätzlich bei Eigentumswohnungen:
    □ Teilungserklärung
    □ Hausgeldabrechnung
    □ Protokolle der Eigentümerversammlungen
    Die Checkliste habe ich als Teil eines Newsletters eines Maklers bekommen, den ich rein aus Interesse abonniert habe.
    Die Wohnung ist nicht mehr/weniger wert, aber der Grundriss, den das Bauamt hat, ist falsch.

    Nein, nicht im sechs- bis siebenstelligen Bereich (geteilt durch die Anzahl der WE).
     
  12. #12 nordanney, 26.02.2024
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    Vergiss die Kopie der Bauakte. Interessiert im richtigen Leben tatsächlich - und dann auch noch bei einer ETW - so gut wie niemanden. Flächenberechnung und Grundriss sind wichtig. Entspann Dich mal.

    P.S. Habe selber noch nie im Leben vom Makler noch an einen Makler eine Bauaktenkopie bekommen oder gegeben. Niemals.
     
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  13. #13 Fred Astair, 26.02.2024
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    Der Makler will sich mit solcher Liste vermutlich unersetzlich machen und hat offensichtlich, bei Leuten wie Dir, damit Erfolg.
     
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