Nebengebäude als Lagerraum Baurecht

Diskutiere Nebengebäude als Lagerraum Baurecht im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Baugemeinde, es geht um ein Problem mit dem Bauamt. Vorgeschichte: - alte Scheune, bis 2006 als Wohnhaus genutzt - durch uns 2018 gekauft -...

  1. #1 Provisional, 30.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2023
    Provisional

    Provisional

    Dabei seit:
    30.09.2023
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Liebe Baugemeinde,
    es geht um ein Problem mit dem Bauamt.

    Vorgeschichte:
    - alte Scheune, bis 2006 als Wohnhaus genutzt
    - durch uns 2018 gekauft
    - Wir wohnen in einem separaten Wohnhaus auf dem Grundstück
    - ehemaliger Dreiseitenhof, Scheune steht in zweiter Reihe und im Landschaftsschutzgebiet
    - neue Dacheindeckung mit Ziegeln, vorher altes kaputtes Reetdach
    - kein Denkmalschutz, Scheune vermutlich aus 19. Jh., altes Kiefernfachwerk
    - Wiederherstellung der Räumlichkeiten (neuer Lehmputz, Dämmung, streichen), keine Veränderung der Räume durch Versetzen der Wände
    - Einbau von großen Dachflächenfenstern
    - im EG Austausch der alten Fenster durch neue Holzfenster

    Aktuell:
    - Bauamt verhängt Baustopp, da bei einer Vorortkontrolle Nutzungsänderung bemerkt worden ist
    - Gespäch im Bauamt ergab, dass sie erkennen, dass ich die Scheune als Wohnraum ausbaue
    - Bauamt überlegt, ob Rückbau der baulichen Anlage angeordnet wird
    - Gespräch ergab, dass ich mit Hilfe eines Bauplaners nachweisen soll, dass das Nebengebäude ausschließlich als Lagerraum dient und nicht für Wohnzwecke
    - Die Scheune wird von mir wirklich nicht für Wohnzwecke ausgebaut, ich möchte sie nur wieder so herrichten, wie sie ursprünglich mal ausgesehen hat

    Unterstellung:
    - Das Bauamt denkt, dass ich sie für blöd verkaufe, da man ja nicht in einem Nebengebäude solch eine schöne Hauseingangstür und Holzfenster (mit Sprossen) einbaut. Ebenfalls sehen sie die großen Dachflächenfensterls Problem an (nicht für einen Lagerraum glaubwürdig).

    Frage:
    Kann mir jemand bezüglich der Begriffsdefinition helfen? Das Bauamt sagte mir nur, dass ich das Gebäude so herrichten soll, dass es nach einem Lagerraum aussieht und nicht für wohnliche Zwecke. Wie, das wissen sie auch nicht. Meine Frage ist, wo denn genau beschrieben ist, dass ein Lagerraum nicht über Dachflächenfenster verfügen darf? Weil das irgendwie das größte Problem (optisch) für das Bauamt ist.

    Land:
    - Brandenburg
    - in der brandenburgischen Bauordnung sowie im Baurecht für Deutschland habe ich nichts gefunden.

    Besten Dank
     
  2. #2 Gast 85175, 30.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich versteh das bis zu diesem Punkt noch einigermaßen, aber wenn mir einer erzählen würde, die Scheune habe ursprünglich Dachfenster, große Sprossenfenster, etc. gehabt, dann käme ich mir halt doch auch veräppelt vor…


    Ich würde das anders herum machen. Nimm die §47ff der Bauordnung Brandenburg her und dann zähle dem Amt die Punkte auf, die bei dir nicht verwirklicht sind, also warum das was Du machst, gemäß Bauordnung ja überhaupt keine Aufenthaltsräume, keine Wohnungen, kein Wohnraum, etc. sein kann…. Das würde ich konsequent durchziehen, bis hin zu fehlenden Fahrradstellplätzen, etc…

    Fehlende Heizung, rückgebaute Wasser- und Abwasserleitungen, Strom, etc… kannst gerne auch noch aufführen.

    Es gibt dann noch die Erweiterung mit Gebäudeklassen, Brandschutz, etc… Das ist aber mE garnicht nötig, man findet bei einem echten Lagerraum schon genügend Gründe wieso das vom Gesetz her überhaupt kein Aufenthaltsraum/Wohnraum sein kann und das ist dann eine Vorgehensweise die das Amt nicht einfach so vom Tisch wischen kann… Dass die Türe „zu schön“ für ein Lager ist, das ist nur ein Indiz und davon steht in keinem Gesetz irgendwas direkt und explizit, wenn Du beweisbare Tatsachen, auf die es laut Gesetz wirklich ankommt, dagegen setzt, dann gewinnst diese Runde… Ob es dann noch in die Verlängerung geht wirst dann sehen…

    Und dann noch ein Ratschlag. Wenn die in 3 Jahren merken, dass da doch irgendwer wohnt, dann wird’s evtl. verdammt teuer…
     
    msfox30 und 11ant gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 30.09.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.723
    Zustimmungen:
    5.201
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Und ursprünglich hatte die Scheune Zwischensparrendämmung und Gipskartonverkleidungen?
    ...und jetzt versuchst Du das selbe bei uns?
     
Thema:

Nebengebäude als Lagerraum Baurecht

Die Seite wird geladen...

Nebengebäude als Lagerraum Baurecht - Ähnliche Themen

  1. Vermessung Nebengebäude Kataster

    Vermessung Nebengebäude Kataster: Hallo Zusammen, ich hoffe mein Thema ist im richtigen Unterforum. Falls nicht sorry und bitte verschieben. Wir haben Mitte 2022 ein Haus...
  2. Nebengebäude ins bestehende Haus integrieren und nach Renovierung Haupthaus verkaufen

    Nebengebäude ins bestehende Haus integrieren und nach Renovierung Haupthaus verkaufen: Hallo ins Forum, ich wohne in einem Haus mit einem Nebengebäude (Halle/Scheune). Ich würde die Scheune nun gerne zu einem Wohnhaus umbauen. Wie...
  3. Abwasserleitung aus Nebengebäude an Kanal anschließen

    Abwasserleitung aus Nebengebäude an Kanal anschließen: Hallo zusammen, wir haben von meinen Schwiegerleuten den alten Bauernhof vermacht bekommen. Es handelt sich um einen klassischen Drei-Seiten-Hof,...
  4. Gipskarton in beheizten Nebengebäude

    Gipskarton in beheizten Nebengebäude: Hallo zusammen, ich hoffe ihr alle seid gut ins neue Jahr gekommen! :-) Ich habe eine Frage zum Einsatz einer „grünen“ Gipskartonplatte in einen...
  5. Taupunkt: Probleme an einzelnen Stellen Nebengebäude - Ursache und Nachbesserung?

    Taupunkt: Probleme an einzelnen Stellen Nebengebäude - Ursache und Nachbesserung?: Hallo zusammen, ich hoffe ich habe hier den richtigen Unterbereich erwischt. Ich habe eine Verständnisfrage was die Dämmung / Luftdichtigkeit...