Nenndicke - Calciumsulfat-Fließestrich auf Dämmschicht

Diskutiere Nenndicke - Calciumsulfat-Fließestrich auf Dämmschicht im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich habe eine Frage zur Nenndicke zu einem Calciumsulfat-Fließestrich auf Dämmschicht. Ich habe voraussichtlich 6 cm an Aufbauhöhe für...

  1. #1 Tikonteroga, 25.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2023
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    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Nenndicke zu einem Calciumsulfat-Fließestrich auf Dämmschicht.

    Ich habe voraussichtlich 6 cm an Aufbauhöhe für den Fußbodenaufbau von Oberkannte Massivdecke bis der Oberkannte des Fußbodenbelags zur Verfügung.

    Ich habe mir bis jetzt vorerst folgenden Aufbau überlegt, der nach meinem Verständnis den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und den Schallschutz nach DIN 4109-1 erfüllt.:
    1. Fußbodenbelag: d = 0,01 m
    2. Calciumsulfat-Fließestrich: d = 0,035 m
    3. Trittschall-Dämmplatte: d = 0,015 m
    4. Stahlbetonmassivdecke: d = 0,16 m
    5. Putz: d = 0,01 m
    In Tabelle 1 DIN 18560-2:2004-04 ist für Calciumsulfat-Fließestriche auf Dämmschicht mit den Härteklassen F5 und F7 eine Estrichnenndicke von >= 30 mm angegeben. Im Datenblatt des oben verlinkten CAF beträgt die Estrichnenndicke für CAF auf Dämmschicht stattdessen >= 35 mm. Hat sich die Estrichnenndicke in der aktuellen Ausgabe der DIN 18560-2 geändert oder gibt der Hersteller den oben verlinkte CAF nicht für eine Nenndicke von >= 30 mm frei?
     
  2. #2 Fabian Weber, 25.09.2023
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    Weil das vielleicht nur ein F6 ist und Du aber den Wert von F7 gepostet hast?
     
  3. #3 Tikonteroga, 25.09.2023
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    Stimmt In der verlinkten DIN sind für die Festigkeitsklassen F5 und F7 eine Estrichnenndicke von >= 30 mm angegeben, während ich einen CAF der Festigkeitsklasse F6 angegeben habe. Aber laut der verlinkten DIN ist die Estrichnenndicke für F5 und F7 mit >= 30 mm angegeben. Auch für einen CAF der Härteklasse F5 des selben Herstellers ist im Datenblatt die Estrichnenndicke stattdessen mit >= 35 mm angegeben.
     
  4. #4 Fabian Weber, 25.09.2023
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    Na dann sichert sich der Hersteller halt ab.

    Was soll denn für ein Bodenbelag draufkommen?
     
  5. #5 Tikonteroga, 26.09.2023
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    Zum Teil Fliesen und zum Teil Parkett.

    Es geht mir darum, dass ich sowohl im Erdgeschoss (Kellerdecke) als auch im Obergeschoss (Wohnungstrenndecke) den Estrich erneuere und überprüfen möchte, ob auch die Möglichkeit besteht die Estrichnenndicke von 35 auf 30 mm zu reduzieren und dafür die Dämmschicht von 15 mm auf 20 mm zu erhöhen. Dann könnte ich im Erdgeschoss eine druckfeste Bodendämmplatte (PIR, WLS 024) anstelle der Trittschalldämmplatte verwenden und im Obergeschoss eine Trittschalldämmplatte mit noch geringerer dynamischer Steifigkeit. So wäre das Erdgeschoss für den Wärmeschutz und das Obergeschoss für den (Tritt-)Schallschutz optimiert.

    PS: Die druckfesten Wärmedämmplatten mit WLS <= 024 gibt es überwiegend ab 20 mm Stärke.
     
  6. #6 Fabian Weber, 26.09.2023
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    Bei Fliesen erlaubt die DIN ja sowie keine 30mm. Das steht ja im Text über der Tabelle.
     
  7. #7 Gast 85175, 26.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn der Rohboden aus einer von Feinmechanikern plangeschliffenen Stahlplatte besteht, dann kann man das alles so planen. Wenn es eine von Maurern betonierte StB-Platte ist, dann ist da schon heutzutage mit mehreren cm Toleranz zu rechnen, im Altbau sind die Toleranzen nicht selten größer als wie dein ganzer Aufbau hoch ist...

    Also die Frage "Estrich 30mm oder 35mm", verorte ich gerade eher an dem Tisch, an dem hochbezahlte Führungskräfte über irgendwelche Kosteneinsparungen theoretisieren, nur wenige Monate bevor sie damit anfangen den ausnahmsweise unschuldigen Estrichleger zu verklagen...
     
  8. Oehmi

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    Hast du schon Trockenestrich in Erwägung gezogen?
     
  9. #9 Tikonteroga, 26.09.2023
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    Stimmt.

    Ja gut dann warte ich mal ab, bis der jetzige Estrich draußen ist.

    Ja, wenn aber der Nassestrich geht, würde ich den Nassestrich bevorzugen.
     
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