Neopor-Dämmung nicht mit mindestens 40% der Fläche und Wülsten aufgeklebt

Diskutiere Neopor-Dämmung nicht mit mindestens 40% der Fläche und Wülsten aufgeklebt im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, im Merkblatt von Knauf habe ich gelesen, wie theoretisch die Dämmung angebracht werden soll und dazu auch zahlreiche Videos im Internet...

  1. Hahni

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    Hallo,

    im Merkblatt von Knauf habe ich gelesen, wie theoretisch die Dämmung angebracht werden soll und dazu auch zahlreiche Videos im Internet gefunden. Es waren immer Verfahren mit Wülsten außen herum und es war angegeben, mindestens 40% der Fläche mit Kleber an die Wand zu kleben, unter bestimmten Umständen sogar 60%.
    Es wurde nun mit der Dämmung begonnen und leider wurde das nicht so gemacht, sondern auf die 1m x 0,5 m großen Platten fünf Kleckse gemacht (in jede Ecke einen und einen in die Mitte).
    Auf meine Frage, wieso das so gemacht wird (fünf Kleckse und nicht das mit den Wülsten) wurde mir gesagt, dass die Luft hinter den Platten zirkulieren können soll, um Schimmelbildung zu vermeiden, etc.
    Was hat das für Folgen, wenn die Dämmung (20 cm dick auf 24 er Poroton) mit dieser „Fünf-Klecksmethode“ angeklebt wird? Ist die Dämmwirkung schlechter? Ich dachte die Luft soll gerade nicht zirkulieren und was ist mit Schimmel? Muss das alles runter und mit den Wülsten angeklebt werden? Bis jetzt ist ein knapper halber Giebel so « gedämmt ».

    Für Hinweise aller Art wäre ich sehr dankbar.
     
  2. #2 nordanney, 09.05.2023
    nordanney

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    Es muss eine ruhende Luftschicht existieren, keine Zirkulation. Keine reine Punktverklebung. Dürfte auch so bei allen Systemen vorgegeben sein. Neu machen lassen.
     
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  3. Hahni

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    Danke für die Antwort.
    Geht das denn so einfach wieder ab, ohne die Steine zu beschädigen?
     
  4. Hahni

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    Die Reaktion war sinngemäß, wenn ich alles besser weiß, dann soll ich es doch selber machen.
    Wenigstens fällt wegen Regen das Weiterpfuschen heute erstmal aus.
    Ich weiß nicht, ob die nochmal kommen, um es abzureißen und besser zu machen.
    Und ich weiß auch nicht, ob ich das will und leider auch nicht, wie ich jetzt jmd finde, der das ordentlich macht.
     
  5. artibi

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    Im Zweifel nen Sachverständigen holen und Mängelanzeige schreiben.
     
  6. Alex88

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    und schon wäre der bei von der Baustelle geflogen
    wenn du in ein paar Jahren den Schaden hast, weißt du jedenfalls, dass es besser gewesen wäre es zu wollen
     
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  7. Hahni

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    Also ich bin mir sicher, dass ich nicht will, dass die weitermachen … ;-), so war es gemeint …
    Vielleicht allenfalls den Mist abreißen …

    Aber wie finde ich jemanden, der das ordentlich macht?
    Habe schon andere Handwerker gefragt, ob die wen kennen, der das zeitnah ordentlich machen könnte, aber leider bisher ohne Erfolg, da alle wohl Personalmangel und ausgebucht …
    Ich will da vor dem nächsten Winter unbedingt wenigstens die Dämmung und den Putz draufhaben, wenn wir schon letzte Weihnachten nicht einziehen konnten …
     
  8. Netzer

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    Abreißen lassen und neu !
     
  9. #9 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nö, das hast du gelesen wie das praktisch gemacht werden muss.

    Das hat die Folge, dass da die Zulassung erlischt und du ohne Standsicherheitsnachweis dastehst.

    Korrekte Antwort: Ich nehme ihr Angebot zur Vertragsaufhebung an. Oft geht’s dann plötzlich doch…

    Entweder sind das deine Schwarzarbeiter, die kannst dann einfach wegschicken, oder du hast da einen Vertrag, dann wird’s schwieriger…
     
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  10. #10 VollNormal, 11.05.2023
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    Bitte lassen Sie mir Ihr Angebot zur Vertragsaufhebung schriftlich zukommen.
     
    Ab in die Ruine und Gast 85175 gefällt das.
  11. #11 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Oder doch lieber: Verpiss dich, Du Pfuscher! :boxing
     
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  12. Hahni

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    Also die Folgen sind, wie ich bisher gelesen habe,
    - keine Zulassung, weil Statik nicht gewährleistet, sich das Zeug evtl. verbiegt, abfällt, o.ä.
    - Dämmwerte sind nicht wie geplant, da zu viel Luft dahinter ist, die sich bewegt
    - über kurz oder lang Probleme mit dem Putz
    - und wahrscheinlich noch vieles andere mehr, was ich noch nicht weiß

    Ich muss mal sehen, ob wenn der Nebel etwas verraucht ist, ein vernünftiges Gespräch möglich ist.

    Ich tendiere dazu zu sagen, dass ich die Kündigung annehme.

    Kann mir jmd bitte Tipps geben, wie ich das Zeug möglichst zerstörungsfrei (für die Wand aus 24 er Poroton) abbekomme?
    Morgen soll das Wetter hier schön sein und ich habe Lust dazu, meinen ganzen Ärger nach Feierabend irgendwie abzubauen.
    Dafür ist so eine Tätigkeit sicher sehr gut geeignet.
     
  13. #13 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn Du es noch hin bekommst bevor der Klebemörtel zu sehr ausgehärtet ist könnte das noch einigermaßen gut gehen, ich würde da erstmal versuchen „seitlich“ auf die Platten zu klopfen um sie „abzuscheren“, oder halt doch einfach mal nur dran ziehen. Wenn der Kleber schon zu hart ist, dann wird’s halt schwierig…
     
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  14. #14 VollNormal, 11.05.2023
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    Lass dich dazu bitte rechtlich beraten, damit du dir nicht wegen eines Formfehlers selber ins Knie schießt.
     
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  15. #15 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

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    Ich vermute es ist die Sorte von Bauvertrag die man einem Richter lieber nie zeigt…
     
  16. Hahni

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    Wie lange dauert das, bis der Kleber zu hart ist?
     
  17. #17 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Morgen Abend weißt du mehr.


    Entweder :hammer: oder :bierchen:, am Besten eines nach dem anderen!

    Du kannst jetzt nur noch das Beste draus machen. Den offiziellen Pfusch-Ungeschehenmachen-Leitfaden gibt’s halt nicht…
     
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  18. #18 VollNormal, 11.05.2023
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    Was nicht bedeutet, dass die Gegenseite nicht doch vor den Kadi zieht. Ist alles schon vorgekommen und die gefällten Urteile sind teilweise, vorsichtig formuliert, abenteuerlich ...
     
  19. Tilo

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    Hallo
    Ehe du da selber Hand anlegen willst, rede mit dem Chef und kläre das bitte ordentlich.

    Er hat ein Nachbesserungsrecht. Du zerstörst bitte auch nicht seine Leistungen, welche du nicht abgenommen und nicht bezahlt hast.
     
  20. #20 Gast 85175, 11.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also das letzte was der BGH dazu gesagt hatte war wohl, niemand könne sich da auf irgendwas berufen, weil das alles einfach nur sittenwidrig sei und es da weder Schadensersatzansprüche einerseits, noch Zahlungsansprüche andererseits geben könne.

    Dieses Jahrzehnt in dem man versucht hat den Schwarzarbeitern die Schwarzarbeit auszutreiben in dem man ihnen die „Gewährleistung“ auferlegt hat, ist wohl vorbei, das Experiment ist gescheitert… (Die haben echt gedacht, der durchschnittliche Schwarzarbeiter würde BGH-Urteile lesen und sich dann von der Gewährleistung abschrecken lassen…).
     
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