Neubau Keller undicht welche Ansprüche hab ich gegenüber dem Bauunternehmer?

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  1. #1 Wowawowa, 13.01.2024
    Wowawowa

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    Hallo zusammen, benötige Hilfe bzw.
    Ratschläge zu einem undichten Keller.
    Habe versucht eine Gliederung zu erstellen:
    1. Einleitung
    2. Vertragsergänzung
    3. Problem
    4. Eigentliche Frage
    1. Einleitung:
    Wir bauen mit einem Bauunternehmen ein KFW 55 Haus mit Keller. Zunächst war im Standard ein gemauerter Keller enthalten.
    Auf Anraten der Architektin haben wir uns für den Aufpreis eines Stahlbeton Kellers entschieden.
    In dieser Vertragsergänzung steht folgendes:
    2. Vertragsergänzung:
    Der Keller des Einfamilienhauses wird statt Standardausführung gemauert in Stahlbeton ausgeführt gemäß gültiger Statik. Die Wanddicke zirka 30 Zentimeter die Innenwände des Kellers werden gemauert der Keller erhält eine Abdichtung an den senkrechten Außenwänden nach Din 18533 , Wasser einwirkungsklasse w 1.1 E, Wenn notwendig. Ansonsten Ausführungen nach gültiger Bau und Leistungsbeschreibung. Diese Kellerausführung ist inklusive Mehrwertsteuer pauschal beziffert Betrag x. Zusätzlich und ohne Anrechnung wird die untere horizontale Fuge zwischen Bodenplatte und senkrechten Außenwänden mit einem Fugenband ausgestattet und im Fugenbereich mit einer Abdichtung der Wasser einwirkungsklasse W 2.1 -E versehen.
    Dadurch ist diese Fuge ähnlich ausgestattet wie eine Ausführung entsprechend weiße Wanne.
    3. Problem
    Angefangen zu bauen haben wir im Jahr 2022 im August. Der Keller bestand aus Fertigelementen aus Beton, welche vor Ort ausgegossen wurden. Der Hersteller der Fertigelemente hat auf seinen Datenblättern auf das Fugenband hingewiesen. Der Rohbauer meinte er würde eine Abdichtung eines bekannten Keller Herstellers verwenden. Da sei dieses Fugenband nicht notwendig. Ich hatte meine Zweifel und hatte mit dem Bauunternehmen gesprochen dieser teilte mir mit das ist egal sei wie sie die Abdichtung herstellen, Hauptsache der Keller ist dicht.Daraufhin ließ ich sie gewähren. Im Juni 2023 haben wir festgestellt dass der Keller am Kellerabgang undicht ist. Wichtig zu erwähnen, dass der Keller rundherum dicht ist, nur am Keller Abgang nicht. Wir haben dem Rohbauer mitgeteilt dass der Keller undicht ist. Dieser hat die wildesten Theorien aufgestellt Beispiel das Wasser käme vom Technikraum weil dort der Wasserhahn tropfen würde. Des weiteren hat er versucht von innen mit einer Dichtmasse den Keller abzudichten was ich Ihnen wieder rückgängig machen ließ da ich ursprünglich von außen eine Abdichtung möchte. Es kamen immer größere Zweifel auf dass wir mit dem Bauunternehmen Kontakt aufgenommen haben und mitgeteilt haben dass wir gerne nochmal eine Ecke aufgraben würden und die Abdichtung generell zu prüfen. Dies wurde dann im Oktober auch getan. Das Bauunternehmen hat vom Hersteller der Abdichtung einen Gutachter beauftragt.
    Aus diesem Gutachten ergab sich folgendes
    • die Abdichtung ist an der vorstehenden Stirnseite der Bodenplatte überstand 8 bis 9 cm nicht herunter geführt worden
    • der Haftverbund der Abdichtung zum Untergrund war gut ein Glasseidengewebe war in die Abdichtung eingelegt
    • aufgrund der schlechten und engen Verhältnisse in der Schurf Grube konnte die Breite der streifenförmigen Abdichtung nicht gemessen werden
    • die gemessene Schichtige an der Stichprobe betrug 3,8 Millimeter
    Anhand dieser vorgefundenen Gegebenheiten wurde die Abdichtung im geöffneten Bereich Nicht regelkonform ausgeführt.
    Wir hatten zwischenzeitlich auch einen Gutachter eingeschalten dieser meint Wir sollen vor Gericht gehen denn die Ausführung ist katastrophal. Die Abdichtung würde uns in ein paar Jahren weg faulen. Auf Anraten des Gutachters sind wir zu einem Anwalt gegangen. Der Anwalt teilte uns mit wir sollten uns mit dem Bauunternehmer einigen und froh sein das er überhaupt noch kooperativ ist.
    Dies Wiederum haben wir unseren Gutachter mitgeteilt und diese ist aus allen Wolken gefallen. Diese meinte dann Er redet mal mit seinem Anwalt.
    1. eigentliche Frage:
    Letztendlich will das Bauunternehmen von innen verpressen. Das Verpressen erfolgt durch eine Flaschnerei, sowie durch den Rohbauer dem ich sowieso nicht mehr vertraue. (Hat soviel gemurkst). Die Kernfrage ist nun ob ich mich mit dem Verpressen zufrieden geben muss oder ob das Unternehmen noch mal von außen Aufgraben muss. Ich habe den Bauunternehmen angedroht juristisch vorzugehen denn er sieht das Abdichten von außen als unverhältnismäßig. Was würdet ihr jetzt tun?
    Des Weiteren glaube ich das von außen abdichten die Problematik am Kellerabgang nicht beheben wird,
    da der Rohbauer einen Denkfehler hatte.
    Grüße
    wowawowa
     
  2. #2 Fabian Weber, 13.01.2024
    Fabian Weber

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    Eine Mangelbeseitigung ist in 99% der Fälle verhältnismäßig. Es gibt kaum Gerichtsurteile, bei denen die Unverhältnismäßigkeit akzeptiert wurde.

    Da gibt’s sogar BGH-Urteile dazu.
     
  3. #3 Wowawowa, 13.01.2024
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    Problem ist halt das von außen angefüllt ist und es auch einen Kellerabgang gibt zwischen Haus und Garage.
    Aber das sollte dann nicht mein Problem sein.
    Also siehst du hier gute Chancen das er das von außen nachbessern muss?
     
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