Neubau nach Abriss eines Altbaus

Diskutiere Neubau nach Abriss eines Altbaus im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Wir sind die Eigentümer eines 1.500 qm Grundstücks im Rhein-Main-Gebiet. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Altbau,...

  1. #1 HausGlueckauf, 17.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
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    Hallo zusammen. Wir sind die Eigentümer eines 1.500 qm Grundstücks im Rhein-Main-Gebiet. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Altbau, Baujahr 1895, unsaniert, nicht denkmalgeschützt (aber als "Erhaltenswert" eingestuft). Das Haus hat 365 qm Wohnfläche mit drei Wohnungen. Durch die neuen EU-Entwicklungen schauen wir uns die Situation neu an und wollen durchdenken, wie sich hier eventuell ein Neubau unter optimaler Ausnutzung des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters gestalten könnte (Bild anbei).

    Sinnvoll wäre in einer ersten Machbarkeitsstudie einmal festzustellen, was hier eigentlich generell möglich ist (max qm, max Mieteinnahmen, optimale Baukosten etc.). Ich denke da an fünf bis sieben Wohnungen, vollunterkellert. Gebaut werden soll in ungedämmter monolithischer Bauweise und im Innenbereich einfachster Standard, mit wieder veränderbarer Raumaufteilung.

    Wie würdet Ihr generell an eine solche Situation herangehen?


    Folie1.PNG
     
  2. #2 Viethps, 17.03.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Da ich in mehreren Fällen damit zu tun habe:
    Was schreibt die Gemeinde an notwendigen Parkplätzen pro Wohnung vor?
    Bei den genannten 7 + geht das u. U. Richtung Tiefgarage......
     
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  3. #3 HausGlueckauf, 17.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
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    Auf dem Grundstück sind jetzt bereits sieben Stellplätze vorhanden. Es sind zwei pro Wohnung vorgeschrieben und können gegen rund 10k€ pro Stück abgelöst werden.
     
  4. #4 hanghaus2000, 17.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
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    Als erstes würde ich überlegen was soll das werden? Willst Du bauen und vermieten oder bauen und verkaufen?

    Wie ist der Miet- oder Kaufmarkt in der Umgebung?

    Werden eher kleine Wohnungen gesucht oder große? MMn sind z.B. 2 - 3 Zimmer am besten zu vermieten.

    Kalkulation der Baukosten. z.B. 7 WE * 70 m2 = 490m2 * 3000Euro/m2 =1.470.000 Euro + Keller 150.000 Euro + Stellplätze 14* 5000 Euro + 10 % Sonstiges ca. 1,8 Mio.

    Finanzierung abklären 20% Eigenkapital sind zu empfehlen.

    So etwas rechnet sich mMn nicht.
     
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  5. #5 HausGlueckauf, 17.03.2023
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    Wir möchten gerne vermieten.

    Der Mietmarkt im Rhein-Main Gebiet ist hervorragend.

    2-3 Zimmer hört sich auch für mich vernünftig an.

    Sind 3.000 EUR/m2 ein normaler Wert für einfaches Bauen? Ich denke der Knackpunkt wird sein, die Baukosten zu optimieren und die Anforderungen herunterzuschrauben.

    20% Eigenkapital ist kein Problem.

    Wann und was rechnet sich derzeit überhaupt noch, wenn nicht so etwas?
     
  6. #6 hanghaus2000, 17.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
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    Wenn Du mit den abgespeckten Anforderungen Mieter findest, ist ja Alles gut. Hier geht der Trend zum Aufzug, Tiefgarage und weiterer Luxus.

    Nicht umsonst haben sich viele Große Investoren aus dem Mietwohnungsbau zurück gezogen.

    Falls Du das wirklich angehen willst, würde ich einige Firmen anfragen. Die so Bauvorhaben schon getätigt haben.

    Du kannst natürlich auch als erstes einen Architekten beauftragen der Dir das laut BBP in einem Entwurf darstellt.

    Hast Du denn den Bebauungsplan?
     
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  7. #7 HausGlueckauf, 17.03.2023
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    Der Bebauungsplan ist abgebildet. Zwei Vollgeschosse sind erlaubt, Bebauung im markierten Bereich
     
  8. #8 Fabian Weber, 17.03.2023
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    Warum willst Du, wenn es gesellschaftlich und demnächst auch gesetzlich gefordert ist,CO2 einzusparen, erstmal durch Neubau so richtig viel CO2 produzieren?

    Schon mal was von grauer Energie gehört?

    Saniere den Altbau und schone die Umwelt damit.

    Es hat schon seine Berechtigung, dass immer lauter nach generellen Abrissverboten gerufen wird.
     
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  9. #9 HausGlueckauf, 17.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
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    Der Altbau ist nicht sanierfähig. Ich möchte die Nutzung des Grundstücks optimieren.
     
  10. #10 Fabian Weber, 17.03.2023
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    Kann ich mir nicht vorstellen, nach allem was wir schon saniert haben.
     
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  11. #11 HausGlueckauf, 17.03.2023
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    Entschuldige bitte, aber Sanierung ist hier nicht das Thema.
     
  12. #12 Fabian Weber, 17.03.2023
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    Aber es ist doch erhaltenswert. Du gehst immer mit einem Gebäude auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ein.

    Wie gesagt, Abriss ist 2023 nicht mehr das Mittel der Wahl.
     
  13. #13 WilderSueden, 17.03.2023
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    Welche Rendite hättest du denn gerne?
    Das Problem ist, dass die ersten 10-12€ Miete rein für den Zins weggehen. Und dann kommen die ganzen anderen Kosten und Rücklagen. Dann erst kommt deine Tilgung und deine Rendite. Jetzt kannst du natürlich versuchen, die Kosten zu drücken. Eigenleistung sind der größte Hebel an den Baukosten, bei knapp 500qm aber doch eine Menge Arbeit. Beim Material kannst du ein bisschen sparen, aber 10€ bei den Fliesen werden es nicht rausreißen. Und die Zeiten von 2 Steckdosen pro Raum sind vorbei, da erzielst du die nötigen Mieten nicht
     
  14. #14 hanghaus2000, 18.03.2023
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    Ich habe mal eingezeichnet so wie ich das verstanden habe. Baufenster und Stellplätze.
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    Wenn dann noch ein Satteldach erlaubt ist gehen sogar 8 Wohnungen.
     
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  15. #15 HausGlueckauf, 18.03.2023
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    Yep, so verstehe ich das auch.
     
  16. #16 hanghaus2000, 18.03.2023
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    Was sagt der Bebauungsplan zum Dach? Neigung? Kniestock? Aufbauten? usw.

    So kann das gut gehen.

    2 WE dann im Dach?

    upload_2023-3-18_15-32-5.png

    Was ist das Runde an der Einfahrt?
     
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    Das klingt alles sehr widersprüchlich. Erhaltenswert und indiskutabel zu erhalten ist der erste Widerspruch. Bebauungsplan und Baujahr 1895 ist keiner, klingt aber nach Nachverdichtungsbebauungsplan. "Die neuen EU-Entwicklungen" (oder auch UN-Entwicklungen und BRD-Entwicklungen) zeigen in starker gemeinsamer Tendenz in Richtung Förderung von energetischer Altbausanierung und Stadtbegrünung, also keinen Neubau (und eine Ausnutzung der Förderlandschaft, die mehr Erträge verprechen könnte als bei der Ausnutzung der möglichen Vermietfläche). Letztere sehe ich hier grob geschätzt bei etwa 480 qm liegen können, bei 5 bis 7 Wohnungen bekäme man da ein gut vermarktbares Objekt hin. In der Region wüßte ich sogar geeignete Architekten. Allerdings zeigt sich in
    einige Naivität, Kurzdenke und Phantasmus. Abgelöste Stellplätze kann man nicht mehr (unter)vermieten und schrecken DINKS ab, auf die man in einem MFH in Rhein-Main ja wohl nicht wird verzichten wollen. Daß Du explizit heizintensiv bauen willst, ist noch unsinniger, dann laß´ die Bude lieber wie sie ist und nutze die "aktuellen politischen Entwicklungen", um sie mit amtlich einquartierten Bewohnern voll zu bekommen. Veränderbare Aufteilungen interessieren die Nachfrager nicht die Bohne - wir reden hier ja nicht von Büroraum - wohl jedoch Mitgestaltungsmöglichkeiten als Erstbezieher. An wie viele Käufer möchtest Du die Mietwohnungen denn abgeben, bzw. welchen Anteil behalten ?
     
  18. #18 HausGlueckauf, 18.03.2023
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    Im Bebauungsplan (aus den 80er Jahren) markiert als "Erhaltenswert" gem. Paragraph 172 BauGB (was aber nichts darüber aussagt, ob ich das Objekt als erhaltenswert erachte). Zu den Stellplätzen hatte Hanghaus2000 bereits eine gute Idee. Keine Dämmung, ich bevorzuge dicke 50cm unverfüllte Porotonwände. Eine "energetische Sanierung" eines, im Innenraum überwiegend aus einer bereits nicht mehr astreinen Holzkonstruktion bestehenden, Altbaus erspare ich mir - wenn ich eine Pilzzucht haben möchte, gehe ich das anders an. Veränderbare Aufteilung, damit ich später selbst nutzen und verändern kann. Ich möchte selbst anfangs eine Wohnung á 110m² behalten.
     
  19. #19 HausGlueckauf, 18.03.2023
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    Zu Neigung, Kniestock und Aufbauten sagt der Bebauungsplan meines Wissens nach nichts. Ja, 2 WE im Dach. Das Runde gibt es nicht, Symbol für einen Baum?

    Finde Deine Idee gut!
     
  20. 11ant

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    Ein 1895er Altbau in einem Bebauungsplangebiet aus den 80ern, das klingt interessant.
    Nichttragende Wände kannst Du herausnehmen - sofern sie auch nicht aussteifend sind, sogar ersatzlos. Bei 7 WE könntest Du aber auch innerhalb des Hauses umziehen, wenn sich eine Vakanz ergibt. Ein mit im Haus wohnender Vermieter wird übrigens von nicht wenigen guten Mietern als Kontamination angesehen, damit beeinflußst Du die Marktchancen des Objektes entsprechend ;-)
    Aus Threads, deren Ersteller das Thema nicht ernst nimmt, verabschiede ich mich.
     
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Neubau nach Abriss eines Altbaus

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