Neubau ohne Gehweg

Diskutiere Neubau ohne Gehweg im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst, aber ich hoffe dass jemand schon Erfahrung zu meinem Problem sammeln konnte....

  1. #1 derbassist, 17.08.2023
    derbassist

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    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst, aber ich hoffe dass jemand schon Erfahrung zu meinem Problem sammeln konnte.

    Hier die Problemstellung:
    Meine Frau und ich bauen in einem bestehenden Wohngebiet ein EFH. Leider befindet sich vor unserem Baugrundstück kein Gehweg, sondern nur ein 20-25cm hoher Bordstein.

    Nun würden meine Frau und ich gerne, dass entlang unseres Grundstücks ein Gehweg entsteht, sowie der Bordstein bei der Einfahrt abgesenkt wird (alle Baumaßnahmen sind wir bereit selbst zu tragen). Dieses Vorhaben haben wir bereits der Gemeinde mitgeteilt, welche uns erstmal eine grundsätzliche Abfuhr erteilt hat und meinte, dass wir den Bordstein nicht abgesenken dürfen (auch wenn jedes bestehende Gebäude in unserer Straße einen abgesenkten Bordstein vorweist)..

    Nun stehen meine Frau und ich vor dem Problem dass man (außer man hat einen Off-Road Fahrzeug) man mit einem regulären Fahrzeug doch nicht über einen derart hohen Bordstein in seine Einfahrt fahren kann, sowie dass wir ja auch nicht die Einfahrt bis zum Randstein pflastern lassen können, da ja ein bestimmter Bereich Gemeindegrund ist.

    Kann die Gemeinde sowas tatsächlich stumpf ablehnen und von den Bewohnern erwarten, dass diese tagtäglich einen 20 cm hohen Bordstein befahren müssen, dann durch den Dreck und erst dann auf ihre Hofeinfahrt kommen?!

    Ich hoffe jemand hat bereits Erfahrungen dazu gemacht und ich würde mich sehr über Antworten freuen.

    Viele Grüße
    Lukas
     
  2. #2 Holzhaus61, 17.08.2023
    Holzhaus61

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    Auf einen Gehweg entlang des Grundstücks hast Du sicherlich keinen Anspruch. Das andere nennt sich Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt. Je nach Kommune/Bundesland gibts da schon vorgefertigte Formulare wo alles drin steht
     
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  3. Dimeto

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    Das kommt auf den Rechtscharakter der Straße an. Ist sie öffentlich gewidmet (für NRW z.B. §6 StrWG NRW), muss sie schon nachvollziehbare Gründe nennen, warum sie den Straßenanliegergebrauch (§14a) eingeschränkt.
     
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  4. BaUT

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    Wie sollen wir uns das vorstellen "kein Gehweg"?

    1.) Die Straße reicht bis an euer Grundstück und hat kurz vor dem Gartenzaun dann ihren Bordstein?

    Wohl eher nicht!

    2.) Zwischen Bordstein der Straße und eurem Grundstück befindet sich derzeit unbefestigtes Wegeland?

    3.) Wie sieht es denn vor den Nachbargrundstücken aus?

    Ein Übersichtsbild der aktuellen Situation wäre schon mal nicht verkehrt um die Sache hier klarer darzustellen.

    Zu Eurem Bauantrag gab es doch sicher auch einen Architektenlageplan wo u. a. auch Pkw-Stellflächen bzw. Carport/Garage eingetragen waren und aus dem die vorgesehene Grundstückseinfahrt ersichtlich war?
    Wenn absehbar ist wann die groben Baustellenarbeiten abgeschlossen sein werden und ihr keine "Baustellenzufahrt" mehr braucht, dann könnt ihr ja die kostenpflichtige Herstellung einer Grundstückszufahrt beantragen. Diese wird im öffentlichen Straßen- und Wegeland durch eine beim Tiefbauamt registrierte Firma erstellt (betrifft Bordsteinabsenkung und Pflasterung außerhalb eures Grundstücks) und ihr könnt dann ggf. diese Firma beauftragen die Pflasterung auf eurem Grundstück bis zur Garage weiter zu führen. Welchen Mit-Gestaltungsspielraum ihr außerhalb eures Grundstücks habt, hängt vom Sachbearbeiter eurer Gemeinde, von eurem Geldbeutel und von der Flexibilität der Pflasterfirma ab.
     
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  5. #5 derbassist, 18.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2023
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    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Es wäre der Punkt 2.) der Fall . Zwischen Borderstein und Grundstück ist unbefestigtes Wegeland und der Bordstein ist entlang der Grundstücksgrenzen nicht abgesenkt. Eine andere Zufahrtmöglichkeit gibt es nicht.

    Zum Thema Übersicht und Gehweg habe ich den Architektenentwurf sowie ein Google maps bild angehangen (Das Baugrundstück ist im Bild rechts teilweise zu erkennen).

    PKW Stellflächen sind aufgeführt und gem. Entwurf genehmigt worden.

    Auf unsere Anfrage, wie es mit einem abgesenkten Bordstein aussehen würde, haben wir eine Abfuhr von der Gemeinde erhalten und diese meinte, es wäre nicht möglich und wir würden es auch nicht in Eigenrechie durchführen dürfen.

    Fraglich auch (wenn ein abgesenkter Bordstein erwirkt werden kann), wie die Grünfläche zwischen Bordstein und Beginn Einfahrt zu gestalten wäre.

    Viele Grüße
     
  6. #6 Osnabruecker, 18.08.2023
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    Das sind doch keine 20-25 cm.... Erzählst du das etwa auch deiner Frau?

    Scherz beiseite... die Bordansicht liegt vermutlich bei 10 cm. Durchaus auch mit dem PKW machbar.
    Guck mal in die Vorlagen der Stadt rein bzw lass es über den Architekten abwickeln. Ein offizieller Briefkopf hilft da manchmal.
     
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  7. #7 Osnabruecker, 18.08.2023
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    Nachtrag:
    So wie eure Stellplätze angeordnet sind wäre ja eine Absenkung auf gesamter Länge notwendig.
    Vielleicht kommt daher auch der Gegenwind vom Amt? Zufahrten sind meist auf eine gewisse Breite definiert.
     
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  8. #8 Fasanenhof, 18.08.2023
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    Einmal zum Verständnis von mir Skizziert, ist das euer Planungsziel?
    Wegeplanung.PNG
    Schwarz wäre der neue Gehweg entlang der Grundstücksgrenze, von euch als Erschließungskosten zu tragen
    Rot ist eure Einfahrt und euer Bereich, in dem der Bordstein abgesenkt werden muss.

    Dann sieht es ähnlich aus wie auf dem Brachgrundstück gegenüber.
     
  9. #9 Gast 85175, 18.08.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Der Versuch ist gestattet.
     
  10. #10 Viethps, 18.08.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Das Problem sehe ich da nicht: Die Randsteine sind Natursteine, also liegen die schon länger....
    Mit gezieltem ( zufälligen :hammer: ) Druck von einer Vibromax kann man die schon etwas ` wecken ´

    Wenn nach der Bauphase die Höhe noch nicht stimmt, hilft ggf. eine Keilbohle
     
  11. #11 Kriminelle, 18.08.2023
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    Mir stellt sich die Frage, bis wohin an die Straße euer Grundstück geht.
    1. Es gibt BPläne, dass ein ein-Meter Streifen zur Straße einzuhalten ist und der Zaun, Hecke etc. erst nach einem Meter gebaut werden darf. Da hat man dann selbst für den Meter-Streifen zu sorgen, weil es nicht offiziell als Gehweg gilt. Da das Grundstück Begrünung bis zur Straße hat, kann ich mir das gut vorstellen, dass es bei Euch so greift, wie die anderen Häuser es ausgeführt haben.
    2. Zufahrt: so etwas breites wird meist abgelehnt. Gängig sind 3 Meter, in Neubaugebieten auch 5.
    Ich würde mal schauen, ob es nicht eine Absenkung gibt. Denn es handelt sich ja um ein reelles Grundstück. Wem hat es gehört und wie kommt man mit dem Mäher aufs Terrain?
    Was auch sein kann (optisch): dass ihr linksseitig eine Absenkung habt wie jedes Grundstück von links erschlossen ist?!
    Von wo wird denn Euer Haus erschlossen?
    Wenn zwingend von links, dann müsstet Ihr umplanen.
     
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  12. #12 derbassist, 19.08.2023
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    das wäre so geplant ja!

    Zwischen Bordstein und Grundstücksgrenze existiert 1 m Gemeindefläche auf welchen wir den besagten Gehweg gerne fortsetzen würden. Die Gesamte Einfahrbreite hat ca. 12 m aber eine Absenkung des Bordsteins auf gesamter Fläche wäre nicht zwingend notwending.

    Alle bestehenden Gebäude in unserer Straße haben den abgesenkten Bordstein bei der Einfahrt, also frage ich mich, wieso das bei uns garnicht gehen soll?! Es handelt sich auch um ein Mischgebiet - Wohn und Gewerbegebiet...evtl kann man damit ja was machen.

    Die Bordsteinhöhe sind tatsächlich eher bei 15 bis 20 meter aber diesen tagtäglich zu befahren ist aus meiner Sicht nicht gut für die Fahrzeuge.

    Ein Bebauungsplan liegt nicht vor jedoch ist der von Kriminelle genannte 1m Streifen zur Straße eingeplant.
     
  13. #13 Kriminelle, 19.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.08.2023
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    Ja, und wie geht denn der Strassenverlauf weiter?
    Handelt es sich um eine Baulückr?! Und dann gibt es wieder eine Auffahrt Eures rechten Nachbarn?

    Durch die Gemeinde? Wie ist er denn bei den Nachbarn? Erkennen tut man fast nix. Ich sehe festgestampftes Erdreich? Also, ein richtiges Bild, zb Bsp auch von anderer Seite, Deinem rechten Nachbarn, als das wenige wäre hilfreich.
    Ich komme noch einmal auf meine Frage zurück: jeder hat seine Auffahrt links. Und das begrünte Grundstück, also Eures, sieht planlinks doch so aus, als wenn der Grünwuchs dort tiefer liegt. Kannst Du definitiv sagen, dass dort keine Absenkung vorhanden ist?
    Vom Grundsatz her gehört so etwas meiner Meinung nach zur Erschließung - keine Absenkung, kein Bauland. Da ich aber davon ausgehe, dass es eine normale Baulücke ist, müsste eine Absenkung angeboten werden. Ich würde mal telefonieren.
     
  14. #14 derbassist, 19.08.2023
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    Ja es handelt sich um eine Baulücke. Das direkt anschließende Grundstück ist ebenfalls unbebauter Baugrund (Bebauung in den nächsten Jahren nicht abzusehen) - dennoch selber Sachverhalt hier bzgl. keines Gehwegs oder abgesenkten Bordsteins.

    Es handelt sich um das Baugrundstück rechts auf dem Bild. Leider ist das Bild etwas verzerrt. Das Grundstück ist nicht abfallend sondern ansteigend. Die Entwässerung wäre also kein Problem
     
  15. #15 Kriminelle, 19.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.08.2023
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    Ja, das ist klar! Dennoch sage ich mal, dass man doch Fotos seines Grundstückes hat. Heutzutage fotografiert man doch jeden Sch… nippel mit der Handykamera.

    Ich habe das Gefühl, dass Du es nicht weißt.

    Es könnte sein, dass ab dem Löwenzahn ein Unterschied in der Höhe zu finden ist.
     
  16. #16 Diamand, 20.08.2023
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    Ja was denn nun?
     
  17. #17 derbassist, 20.08.2023
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    Vielen Dank an alle Antworten. Ich habe Rückmeldung vom Architekten erhalten. Er kümmert sich darum und stellt einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde, um im Bereich der Einfahrt den Bordstein abzusenken.

    Thema kann geschlossen werden.

    Nochmal vielen Dank
     
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