Neubau zu tief gesetzt und Wasserptoblematik

Diskutiere Neubau zu tief gesetzt und Wasserptoblematik im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, letztes Jahr haben wir unser Haus abgenommen. Der Bau wurde komplett durch unseren Bauträger abgewickelt. Komplettes Baumanagemant vom...

  1. Tim226

    Tim226

    Dabei seit:
    30.11.2023
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    letztes Jahr haben wir unser Haus abgenommen. Der Bau wurde komplett durch unseren Bauträger abgewickelt. Komplettes Baumanagemant vom ersten Gespräch bis zur Hausübergabe. Wir mussten nichts machen.Das Grundstück hat uns auch der Bauträger vermittelt. Zusätzlich hat der Bauträger von uns 18000€ für Maßnahmen zur Bebaubarkeit des Grundstücks kassiert.

    Nach dem Einzug wollten wir die rest Erde abtransportieren. Doch wir haben sofort gestgestellt, dass wir ein komplettes Wasserproblem und keine funktionierende versickerung haben. Das Wasser läuft vom Grundstück auf unser Haus und sammelt sich. Es hat sich herausgestellt, dass wir über 60m tief festen Lehmboden haben und hier nichts versickern kann. Anscheinend ist die Abdichtung des Sockels auch nicht in Ordnung. Der Bauträger weigert sich überhaupt etwas zu unternehmen.

    Uns scheint es als ob das Haus zu tief gesetzt wurde, denn wenn ich aus dem Fenster schaue ist das Feld und der Nachbar höher. Alles Wasser läuft schön zu uns. Jetzt ist mit nicht klar was im Bauantrag
    OK vorh.= gepl. Gelände -0,15 bedeutet?

    Das Feld wurde mit einem Laser gemessen und liegt ca 37cm höher als unsere Fussböden zu Hause.

    Kann mir da jemand weiterhelfen.
    Vielen Dank.
     

    Anhänge:

  2. #2 WilderSueden, 30.11.2023
    WilderSueden

    WilderSueden

    Dabei seit:
    26.11.2022
    Beiträge:
    704
    Zustimmungen:
    361
    Ort:
    Westlicher Bodensee
    Das bedeutet, dass die neue Geländehöhe der ursprünglichen entspricht und diese 15cm unter Erdgeschosshöhe liegen soll.
    Schaut mal nach absoluten Höhen und versucht dann die Erdgeschosshöhe mit einem Fixpunkt (z.B. Straße) abzugleichen.

    Bezüglich Sockelabdichtung lasst ihr einen Sachverständigen kommen, der sich das anschaut und schickt den Mängelbericht an den Bauträger weiter, mit der Frist zur Nachbesserung
     
    seaway, Tim226, Oehmi und einer weiteren Person gefällt das.
  3. #3 KeinBauexperte1, 01.12.2023
    KeinBauexperte1

    KeinBauexperte1

    Dabei seit:
    23.08.2022
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    10
    Wurde ein Bodengutachten erstellt?
    Daraus gehen auch die Notwendigkeiten bezüglich Abdichtung, Bautenschutz etc. hervor.
    Das sollte Bestandteil des Bauvorhabens sein und somit auch für den GU maßgeblich.
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.915
    Zustimmungen:
    972
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Es ist gut das euch Sofort!!! aufgefallen ist das Haus zu tief ist? Also ca. 1 Jahr nach Baubeginn?

    Ich denke der GU wird sich an geplanten höhen gehalten haben. Sie müssen sich um Versickerung/ Ableitung kümmern…
    Wenn Vertraglich nichts anderes vereinbart wurde…
     
    BaUT gefällt das.
  5. #5 Hercule, 01.12.2023
    Hercule

    Hercule

    Dabei seit:
    11.11.2019
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    780
    Viel Spaß beim ersten Starkregenereignis.
    Meine Eltern hatten ein ähnliches Problem. Lösung war ein gemauerter Gartenzaun rundherum als Deich :)
     
  6. Tim226

    Tim226

    Dabei seit:
    30.11.2023
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0

    Da wir Laien sind, haben wir alles in die Hände des Bauträger gegeben. Der Bauträger hat sich laut Vertrag um alles gekümmert. Also das komplette Baumanagement übernommen. Dass das Haus so tief steht, hatten wir schon während der Bauphase bemängelt. Der Bauträger sagte aber das sieht nur so aus weil es muss ja noch der Estrich drauf und wir sollen uns keine Gedanken machen. Nach dem Einzug haben wir dann sofort gerügt, nach dem ersten Starkregen.

    Das Bodengutachten kann der Bauträger nicht vorlegen. Laut Bauantrag hätte ein Bodengutachten gemacht werden müssen. Der Bauträger kann ja auch nicht einfach los bauen. Wenn nicht alle Dokumente vorhanden sind.
     
  7. #7 KeinBauexperte1, 01.12.2023
    KeinBauexperte1

    KeinBauexperte1

    Dabei seit:
    23.08.2022
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    10
    Doch kann er. Das Haus steht doch, also hat er einfach angefangen. Es hat Ihn ja offensichtlich keiner daran gehindert oder?
    Jetzt fragst du dich, wer hätte Ihn stoppen oder hinterfragen müssen... DU!
    Der erste Bau ist immer kritisch.
    Abnahme ist wahrscheinlich auch erfolgt und das Geld bereits überwiesen oder?

    Der Zug ist leider schon vor Monaten abgefahren. Klingt vielleicht etwas hart, ist aber die Realität...

    Du bist meiner Meinung nach an einem Punkt, wo du ohne externe und professionelle Hilfe nichts erreichen wirst. Die Frage wäre auch, was du erreichen möchtest. Verträge müssen geprüft werden, Dokumente müssen eingefordert werden.
     
  8. Tim226

    Tim226

    Dabei seit:
    30.11.2023
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Ja die Sache hat sich auch schon ein Rechtsanwalt und ein Gutachter angenommen. Der Gutachter spricht von einem Planungsfehler wegenb der Höhe des Gebäudes. So wie wir es vermuten. Mir war nur nicht klar was OK vorh.= gepl. Gelände -0,15 bedeutet. Aber das wurde mir ja beantwortet.
     
  9. #9 WilderSueden, 01.12.2023
    WilderSueden

    WilderSueden

    Dabei seit:
    26.11.2022
    Beiträge:
    704
    Zustimmungen:
    361
    Ort:
    Westlicher Bodensee
    Wenn wir hier wirklich von einem Bauträger reden, hat der TE während der Bauzeit quasi nichts zu sagen und keinen Einfluss. Er ist ja nur Käufer. Da würde ich nicht zu hart mit ihm ins Gericht gehen. Blöd ist es trotzdem. Ihr habt hoffentlich eine Gewährleistungsbürgschaft?

    Meiner Meinung nach habt ihr folgende Aufgaben jetzt:
    1. Abdichtung im Sockelbereich überprüfen und nachbessern lassen
    2. Prüfen, ob die Gebäudehöhe tatsächlich der Höhe im Antrag entspricht und entsprechenden Schadensersatz vom Bauträger holen
    3. Grundstück gut untersuchen. Wie tief geht die Lehmschicht, was kommt darunter
    4. Problem über die Außenanlagen lösen, zum Beispiel mit einem kleinen Wall ums Grundstück sowie - falls die Lehmschicht nicht zu tief geht - Sickergräben und Löcher, eventuell Drainage. Außenanlagen ums Haus müsst ihr ein bisschen tiefer setzen
     
    BaUT gefällt das.
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Latürnicht!
    Welcher BT gibt denn sowas freiwillig raus?!

    Und der BT wird sagen:
    Es wurde alles nach Plan gebaut und die Außenanlagen sind Bauherrensache!

    Wie wurde denn die Regenwasserversickerung geplant? Bauherrensache?
     
  11. #11 WilderSueden, 01.12.2023
    WilderSueden

    WilderSueden

    Dabei seit:
    26.11.2022
    Beiträge:
    704
    Zustimmungen:
    361
    Ort:
    Westlicher Bodensee
    Soweit ich weiß, ist der BT dazu verpflichtet entweder eine Bürgschaft rauszurücken oder den Gewährleistungseinbehalt zu gewähren

    Da sehe ich zwei Varianten:
    1. Das Grundstück war vorher auf einer Höhe mit dem Feld und das Haus steht nicht auf der richtigen Höhe und insbesondere auch nicht 15cm über dem Gelände -> Fehler bei der Ausführung
    2. das Grundstück war vorher schon niedriger als das Feld -> Es widerspricht garantiert den aaRdT das Haus ins Loch zu planen, also Planerfehler des BT

    Kurz gesagt...es gibt hier sicherlich ein paar Hebel, um mit einem guten SV und Anwalt was vom Bauträger zu holen...sofern der noch solvent ist.
     
    BaUT gefällt das.
  12. #12 hanghaus2000, 01.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2023
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.169
    Zustimmungen:
    434
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Ich vermute mal die Firma hat die Hoehenangabe falsch interpretiert. Die haben anstelle 15 cm hoeher 15 cm tiefer gebaut. Das sind dann 30 cm zu tief. Was den Eindruch wohl bestaetigt. Das kann man ja leicht nachmessen.

    Hast Du die Bedenken am Bauanfang schriftlich angemeldet?

    Nachfragen der Beteiligten zu beantworten ist auch recht hilfreich.
     
    WilderSueden und BaUT gefällt das.
  13. #13 Hercule, 01.12.2023
    Hercule

    Hercule

    Dabei seit:
    11.11.2019
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    780
    Was passierte genau beim ersten Starkregen ?

    Das mit dem Bodengutachten könnte ihm auf den Kopf fallen. Unterm Strich wirst du die Sache mit Anwalt und vor Gericht klären müssen.
    Inzwischen mit einem Sachverständigen die Aussenanlage korrekt planen. Versickerung. Abdichtung usw.
    Schöne Sch.... aber was soll man machen.
     
    BaUT gefällt das.
Thema:

Neubau zu tief gesetzt und Wasserptoblematik

Die Seite wird geladen...

Neubau zu tief gesetzt und Wasserptoblematik - Ähnliche Themen

  1. Schallschutz Neubau Reihenhaus

    Schallschutz Neubau Reihenhaus: Hallo! Ich bräuchte ein wenig Entscheidungshilfe. Es geht um Lärm im Neubau Eckreihenhaus - 25cm Ziegelwand mit 3cm Dämmung, dann 25cm Wand des...
  2. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  3. Balkenabstand 80cm Neubau

    Balkenabstand 80cm Neubau: Hallo, ist ein Balkenabstand von ca 80cm bei einer Holztafeldecke nicht realisierbar? Der Bodenaufbau ist Vinyl 7cm Zementestrich 3cm...
  4. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  5. Neubau zu tief?

    Neubau zu tief?: Hallo liebe Experten! Nachdem ich schon viel mitgelesen und echt begeistert bin von diesem Forum, habe ich mich mal angemeldet. Ich hoffe ihr...