Neues GEG und neue Gasheizung

Diskutiere Neues GEG und neue Gasheizung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich habe mir den Gesetzesbeschluss angeguckt und habe eine Verständnisfrage. Und zwar: wenn eine neue Gasheizung, die bis zum...

  1. faffm

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    Hallo zusammen,

    ich habe mir den Gesetzesbeschluss angeguckt und habe eine Verständnisfrage. Und zwar: wenn eine neue Gasheizung, die bis zum 19.04.2023 beauftragt wurde, zwischen dem 01.01.2024 und 18.10.2024 eingebaut wird, müssen die Auflagen zur Verwendung von Biomasse/ Wasserstoff ab 2029 beachtet werden? Nach § 71 in der Drucksache 20/6875 (Gesetzesbeschluss Bundesrat), Punkt 12, würde ich sagen: nein. Aber Punkt 9 macht mich unsicher. Oder bezieht sich Punkt 9 nur auf Anlagen, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag nach dem 19. April 2023 geschlossen wurde?

    Hier der Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs...4A47049AFF.live241?__blob=publicationFile&v=2
     
  2. #2 VollNormal, 16.10.2023
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    §71(1) besagt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes eine neu eingebaute Heizung die Nutzwärme zu mindestens 65% aus erneuerbarer Energie bzw. Abwärme erzeugen muss.
    §71(8) besagt, dass bis zum Vorliegen eines Wärmeplans, längstens bis zu einem von der Einwohnerzahl des Gemeindegebietes abhängigen Stichtag, auch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die diese Anforderung nicht erfüllen.
    Gemäß §71(9) müssen die in (8) genannten Anlagen in drei Stufen mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.

    In §71(12) steht endlich, dass für Anlagen, die vor dem 19.04.2023 verbindlich bestellt wurden und vor dem 18.10.2024 eingebaut werden, der Absatz (1) überhaupt nicht gilt.

    Ich lese daraus, dass eine Anlage, für die bis Mitte April ein Liefervertrag abgeschlossen wurde, genauso gestellt ist, wie eine Anlage, die in diesem Jahr noch eingebaut wird.
     
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  3. #3 faffm, 18.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2023
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    Danke für die Antwort!

    Etwas blöd ist jetzt, dass ich damals keine Auftragsbestätigung bekommen habe. Ich habe quasi nur meine E-mail mit dem unterschriebenen Angebot im Anhang. Wird das als Nachweis ausreichen? Bzw. wie soll sowas überhaupt kontrolliert werden... als würde man 2029 anfangen zu kontrollieren, wer bis wann beauftragt hat?
     
  4. #4 Gast 85175, 19.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das müsste eigentlic der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau kontrollieren.

    Es ist ziemlich einfach, die Gasnetzbetreiber werden 2029 damit anfangen müssen 15% Wasserstoff beizumischen, sonst funktioniert das alles nicht. Ab dem Tag ist dein Gaskessel dann eh Vollschrott...
     
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    Der neue Kessel sollte bis 20% verarbeiten können - was das genau bedeutet ist mir eh ziemlich unklar. Muss ich dann 2035 einen neuen Kessel einbauen weil 30% Wasserstoff in der Leitung??
    Jedenfalls sollte ich, nach dieser Auflage, auch nach 2029 weiterhin mit "normalen" Gas heizen dürfen, oder? Ach keine Ahnung. je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen tauchen auf.
     
  6. #6 Gast 85175, 19.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn der Wasserstoffanteil so hoch ist, dass dein Kessel das nicht mehr verkraftet, dann brauchst einen neuen Kessel... Aber vielleicht ist ja auch der Gasnetzbetreiber schon vorher bankrott, dann erledigt sich die Frage von alleine... Man weiß es nicht, man kann nur abwarten.
     
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