Nicht gedämmte Geschossdecke

Diskutiere Nicht gedämmte Geschossdecke im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich weiß nicht ob es zu diesen Thema passt, entschuldige mich jetzt schon falls nicht und würde mich freuen, wenn es einer zu den...

  1. #1 Masiulla, 09.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,


    ich weiß nicht ob es zu diesen Thema passt, entschuldige mich jetzt schon falls nicht und würde mich freuen, wenn es einer zu den passenden Thema schieben könnte.


    Zu meinem Problem, ich bin vor kurzem umgezogen in eine Neubau Wohnung. Das Haus in dem meine Wohnung liegt hat um die 25 Wohnungen.


    Bevor wir hier eingezogen sind war das Haus noch im in der Bauphase, weswegen wir eine Musterwohnung besichtig bekommen haben. Wir wusste einige Eckdaten von der Wohnung wo Sie liegt und welchen Stockwerk usw.

    wir haben so viel Informationen eingesammelt wie es ging.


    Durch den denn Energieausweis konnten wir erkennen wo der Verbrauch in der Wohnung ungefähr liegt. (sehe Anhang; Schwarz/Weiß)

    Durch meine letzte Wohnung die auch eine Neubau war, wussten wir das wir kaum heizen mussten, weil wir in der alten Wohnung eigentlich nie geheizt haben, es sei denn die ging bei 5 grad Außentemperatur selber an. ( Energieausweis; Anhang Bund)


    In der neuen Wohnung ist das ganz anders obwohl der Energieausweis hier besser ist weil wir jetzt schon Heizen müssen.


    Wir leben im ersten Obergeschoss unter uns ist der Eingangsbereich der ca. 30 qm über unsere Wohnung ragt. Dieser hat eine Deckenhöhe von 6m und ist nicht gedämmt.

    Bedeutet das mein Fußboden immer kalt ist.


    Auch in der Wohnung sind einige Bauteile wo es zieht wie z.B Air Control oder die Automatische Rollläden Schalter in jedem Zimmer da zieht die Luft einfach durch.


    Ich habe bei der Verwaltung angerufen und gefragt ob die was machen können nur. Die sagten das die nichts nachträglich einbauen wie z.B eine Dämmung unter meiner Bodendecke. Ich sagte daraufhin das, dass ein Vertragsbruch sei und ich die Wohnung nur eingemietet habe weil sie so einen guten Energieverbrauch ausgeweißt hat. Was er wiederum verneinte weil der Energieausweis halt nur für die Grenze Gebäudehülle gilt.


    Meine Frage was kann ich tun damit der Vermieter zusätzlich eine Dämmung einbaut ? Theoretisch wäre es kein Problem für ihn gewesen weil die ihr noch am bauen sind und noch weiter Gebäude bauen.

    Liebe Grüße
    Maxi
     

    Anhänge:

  2. #2 Fred Astair, 09.11.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.727
    Zustimmungen:
    5.203
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Du hast also bisher als Nassauer auf Kosten Deiner Nachbarn gelebt und forderst das auch für die neue Wohnung ein.
    Dann hättest Du darauf achten müssen, dass die Wohnung oben, unten, links und rechts von anderen gut beheizten Wohnungen umgeben ist.
    Ob Du einen Anspruch auf Dämmung des Fußbodens hast, kann ein Sachverständiger feststellen. Was Du jetzt im Herbst meinst zu merken, sind allenfalls Einbildungen, Befürchtungen, Erscheinungen...
    Warte erstmal tiefere Temperaturen ab, miss die Lufttemperatur im Eingangsbereich, die Fußbodentemperatur und Deine Raumlufttemperatur. Dann reden wir weiter...
     
    simon84, BaUT und Masiulla gefällt das.
  3. #3 nordanney, 09.11.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.897
    Zustimmungen:
    1.534
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Gar nichts. Du hast bewusst die Wohnung über dem Eingangsbereich gemietet. Und der Energieausweis gilt fürs Haus und nicht für einzelne Wohnungen. Da kann man nix machen.
    Das ist natürlich ein Mangel, der behoben werden muss.
    Das ist er doch immer ohne Fußbodenheizung.
     
  4. #4 Masiulla, 09.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Interessante Antwort; Nassauer hab ich auch noch nie gehört. Naja, nein so ist das eben nicht ich kannte die Personen die unter mir gelebt haben, die haben auch nie geheizt und neben mir gab es keine Nachbarn nur einen vor mir denn hatten wir nur mit einer kleinen Wand eine Verbindung sonst war da eigentlich nur Außenwand und Fenster. Ich will nur das was mir zusteht wenn die Energieeffizienz das so hergibt.
     
  5. #5 nordanney, 09.11.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.897
    Zustimmungen:
    1.534
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Sag das mal dem Vermieter. Und er zeigt Dir den Energieausweise DES HAUSES und sagt Dir völlig zurecht: "Du mietest eine Wohnung in dem Haus, für den der Energieausweis erstellt wurde. Der Energieausweis sichert Dir in Deiner konkreten Wohnungen nichts weiter zu." Und damit ist das Thema auch juristisch erledigt und Du kannst Dich beleidigt zurückziehen und kündigen, wenn es Dir nicht passt. Sorry, aber das wäre ja noch schöner, wenn es für jede einzelne Wohnung einen Energieausweis gäbe.
     
  6. #6 Masiulla, 10.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    „Gar nichts. Du hast bewusst die Wohnung über dem Eingangsbereich gemietet. Und der Energieausweis gilt fürs Haus und nicht für einzelne Wohnungen. Da kann man nix machen.“

    Das Ding ist, ich habe das Haus nie davor zu Gesicht bekommen weil die war grad in der Bauphase und niemand konnte sich die das aus Anschauen halt nur die Musterwohnung und das Haus wo die Musterwohnung sich befindet ist noch mal anderes ausgestattet die haben z.B Heizkörper im Flur und der Grundriss ist nicht der selbe wie bei uns.
    Heißt ist konnte gar nicht wissen das die Bodenplatte nicht gedämmt ist.

    „Das ist er doch immer ohne Fußbodenheizung.“

    Jaein, bei mir in der alten Wohnung war es nicht so.
     
  7. #7 Masiulla, 10.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Bedeutet also ist kann nicht machen, auch wenn ich jetzt mehr Heizen muss, als in Energieausweis angegeben ist?
    Leider kann ich nicht kündigen weil ich eine ein Jahres Frist hier haben.
     
  8. #8 petra345, 10.11.2023
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.566
    Zustimmungen:
    827
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Ein Neubau hat für die ersten Jahre immer einen etwas höheren Heizbedarf.
    Daß es zieht, ist ein Mangel, den man abstellen kann und muß.

    Wenn die Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, hat man eben ein Jahr Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen.
    Das Problem ist doch, daß man nicht sicher sein kann, daß die neue Wohnung in einem Jahr auch wirklich frei ist.
     
  9. #9 VollNormal, 10.11.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.730
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    70 zu 76.3 sind nicht mal 10%, die gehen im Nutzerverhalten völlig unter.
     
  10. #10 nordanney, 10.11.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.897
    Zustimmungen:
    1.534
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Wer sagt denn, dass Du mehr heizen musst?

    Davon abgesehen hast Du den Sinn des Energieausweises nicht verstanden. Er sagt etwas über die energetische Qualität eines Hauses aus. Nicht einer Wohnung. Und mit den Heizkosten hat er ebenfalls nur eine Indikatorfunktion. Ist wie der angegebene Verbrauch beim Auto. Am Ende entscheidest Du selber, welche Heizkosten Du generierst. Mit 24 Grad Raumtemperatur aber dem gleichzeitigen Wunsch nach Frischluft mit gekippten Fenster werden die Heizkosten genauso wenig etwas mit dem Energieausweis zu tun haben wie die Heizkosten bei 18,5 Grad. DU entscheidest über die Heizkosten, nicht der Energieausweis. Er gibt Dir nur eine Info, ob Du eine Wohnung in einem insgesamt sparsamen Haus gemietet hast.

    P.S. Sollten die 24 anderen Parteien stochen ohne Ende, bezahlst Du deren Heizkosten übrigens teilweise auch mit. So ist halt die Heizkostenabrechnung (teilweise nach Verbrauch, teilweise nach Fläche).
     
  11. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Was steht dir denn zu?
    Der durchschnittliche Energiebedarf für alle Wohnungen liegt also im Mittel bei ca. 70-80 kWh/(m² a), das kann bedeuten, dass die thermisch ungünstigste Wohnung des Gebäudes (vielleicht deine neue Wohnung) 140-150% des Durchschnittsbedarfs braucht, also ca. 100-120 kWh/(m² a).

    Also das wird deutlich mehr als dein bisher gewohntes "gar nicht heizen müssen"
    DAS steht dir lt. Energieausweis zu!
     
  12. #12 Deliverer, 10.11.2023
    Deliverer

    Deliverer

    Dabei seit:
    24.07.2022
    Beiträge:
    1.042
    Zustimmungen:
    445
    ... außerdem keine wirklich guten Werte. Schon gar nicht, wenn eins davon ein Neubau sein soll.
    Da muss man ordentlich heizen. Weit weg von vernünftigem Neubaustandard, vor allem im MFH.
     
  13. #13 Kriminelle, 10.11.2023
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.471
    Zustimmungen:
    1.202
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Du wusstest aber, dass die Wohnung keine FBH hat? Denn ohne ist es eben fußkälter, schon vom Gefühl her.

    Ich persönlich würde gar nicht auf die Idee kommen, eine Wohnung zu mieten, wenn ich nicht wüsste, welche Lage diese im MFH hat. Davon hängt schließlich das Wohlbefinden ab (Grundriss, Süd oder Nord, am lauten Eingang, am Ende eines dunklen Flures…)

    Melde die anderen Mängel dem Vermieter, ich glaube, dazu bist Du verpflichtet, bevor das Gebäude Schaden nimmt.
     
  14. #14 Masiulla, 10.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    OK danke, für die vielen Antworten.
    Ich weiß Bescheid anscheinend wird das hier leider nicht mehr wie bei mir in der alten Wohnung.
    Wäre natürlich gut wenn man da was machen könnte aber anscheinend hab ich das mit den Energieausweis falsch verstanden.
     
  15. #15 Andreas Teich, 11.11.2023
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    2.927
    Zustimmungen:
    475
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Die Heizwärmedarfsberechnung zur Auslegung der jeweiligen Heizflächen berücksichtigt auch die konkreten Verhältnisse,
    zB niedrig erwärmte Flächen angrenzend zum Treppenhaus-
    ggf nachfragen und evt auch die konkreten Berechnungen und Angabe der Bauteile überprüfen, sofern möglich.
    Dann kannst du den Wärmebedarf zB mit U-Wert-Rechner selber nachrechnen.
    Oberflächentemperatur mit Infrarotmeßgerät überprüfen, die es schon billig gibt.
     
  16. #16 Fred Astair, 11.11.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.727
    Zustimmungen:
    5.203
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Er will doch gar nicht wissen, ob die Heizkörper groß genug sind. Er will nicht heizen.
     
  17. #17 Gast 85175, 11.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Man müßte jetzt erst einmal kucken was es mit diesem „Eingangsbereich“ auf sich hat. Ist das beheizt, unbeheizt oder sogar außen? Dann wüsste man auch gleich wie da mindestens gedämmt sein müsste. Dass da überhaupt nicht gedämmt ist glaube ich nicht, das wäre auch nur zulässig wenn der Eingangsbereich beheizt wäre…. Man weiß es alles nicht…

    Mein Hauptpunkt ist aber, Du lieferst ein paar Indizien, aber das große Hauptargument bleibt aus… Wenn da 70kWh/m2a im Energieausweis stehen und da in einer gewissen Bandbreite darum herum auch wirklich landest, dann wirst dir von vorne herein sehr schwer damit tun, da einen Mangel zu konstruieren.

    Ich höre nur Du müsstest heizen, irgendwo würde es ziehen und irgendwas wäre nicht gedämmt, da sind Punkte dabei über die man sich unterhalten kann, aber so lange der tatsächliche Endenergieverbrauch nicht merklich über dem Wert aus dem Ausweis liegt, ist das halt alles nur Detailkram…

    So langeDu nicht mitteilst wieviel Du wirklich brauchst und das dann auch nicht deutlich über der Angabe aus dem Ausweis liegt, wird es schwierig mit dem „Vertragsbruch“ (wir Laien sagen „Mangel an der Mietsache“ dazu).
     
  18. #18 Masiulla, 13.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Das habe ich nie behauptet bitte nicht irgendwas erfinden. Ich weiß auch nicht wirklich was dein Problem ist, ich lediglich als Laie ihr und bräuchte ein paar Infos. Wenn du sie mir nicht geben kannst bitte ich dich nicht zu antworten, einen Klugsch…. benötige ich nicht.


    Der Eingangsbereich der nicht gedämmt ist liegt im Haus also man muss durch eine Größe Eingangstür rein. Der Flur ist jedoch ungeheizt. Es ist jedoch eine große Fläche im Eingangsbereich die ca.30qm groß ist und eine Deckenhöhe hat von 6m hat. Es ist halt schon kalt wenn man unten im Eingangsbereich steht. Naja ich muss einfach mal die Temperatur messen und denn U-Wert ausrechnen.

    Das andere was noch war sind die elektronischen Schalter für die Rollläden außen am Fenster aus den zieht kalte Luft durch. Kann es sein das es eine indirekte Durchlüftung ist ?
    Wenn ja ich habe schon in jedem Zimmer „Air Control“ drin. Durch die zieht die kalte Luft nur so durch wenn ich den Deckel öffne. Ich merke zwar nichts wenn der Deckel geschlossen ist, ich glaube aber nicht das dieser Kunststoff Deckel die kalte Luft abhalten kann, in die Wohnung zu gelangen.
     
  19. #19 Masiulla, 13.11.2023
    Masiulla

    Masiulla

    Dabei seit:
    09.11.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Achso ich habe eine Fußbodenheizung.
     
  20. #20 driver55, 13.11.2023
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.851
    Zustimmungen:
    1.228
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Dann schalte sie ein.
     
    profil gefällt das.
Thema:

Nicht gedämmte Geschossdecke

Die Seite wird geladen...

Nicht gedämmte Geschossdecke - Ähnliche Themen

  1. Fehlendes Heizen gedämmter Dachboden

    Fehlendes Heizen gedämmter Dachboden: Im EFH KFW55 mit folgendem Dachaufbau (6cm Holzfaserdämmplatte, Zwischensparendämmung, OSB, Gibskarton) gehört das DG zur thermischen Hülle des...
  2. Abdichtung Sockelbereich mit gedämmter Platte

    Abdichtung Sockelbereich mit gedämmter Platte: Hallo zusammen. Ich werde demnächst die Abdichtung des Sockelbereiches vornehmen. Das macht ja irgendwie jeder anders. Ich dachte da an eine...
  3. Dampfsperre Dämmung oberste Geschossdecke bei gedämmtem Dach?

    Dampfsperre Dämmung oberste Geschossdecke bei gedämmtem Dach?: Hallo zusammen, Unsere Geschossdecke zwischen OG und Dachstuhl besteht derzeit nur aus Rauspund (28mm) auf den Sparren verlegt. Unser...
  4. Zwischensparrendämmung über gedämmter oberster Geschossdecke

    Zwischensparrendämmung über gedämmter oberster Geschossdecke: Hallo, ich habe nun schon sehr viel gelesen und nun ist es dann doch Zeit für den ersten Beitrag. Situation: Wir haben 2015 ein EFH in...