NRW-Bank-Darlehen bei Trennung

Diskutiere NRW-Bank-Darlehen bei Trennung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Dezember 2010 wurde meiner Frau und mir ein zinsloses Baudarlehen der NRW Bank bewilligt. Ende des Jahres werden die Einkommensgrenzen...

  1. #1 zuluxxx, 25.04.2015
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    Im Dezember 2010 wurde meiner Frau und mir ein zinsloses Baudarlehen der NRW Bank bewilligt. Ende des Jahres werden die Einkommensgrenzen überprüft und entschieden zu welchen Konditionen das Darlehen weiter läuft. Mittlerweile hat sich die persönliche Situation jedoch geändert, ich suche mir aktuell eine eigene Wohnung und werde aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen. Das Haus soll gehalten werden. Meine Frau und die Kinder sollen dort wohnen bleiben.

    Welchen Einfluss hat dies auf das NRW-Bank-Darlehen? Muss mein Auszug der NRW-Bank gemeldet werden? Ist es relevant, ob ich vor oder nach der Einkommensüberprüfung ausziehe? Darlehensnehmer sind meine Frau und ich. Sind andere Grenzen bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, wenn ich einen eigenen Haushalt führe?

    Ich stelle die Frage zunächst lieber hier im Forum, ehe ich meine Fragen einem NRW-Bank-Sachbearbeiter stelle, falls dies dazu führen sollte, dass das Darlehen gekündigt werden sollte.
     
  2. #2 zuluxxx, 05.05.2015
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    Wirklich kein Bauexperte hier, der mir meine Frage beantworten kann?
     
  3. Taipan

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    Die Frage ist, was Dir ein Bauexperte dazu sagen soll. Such die einen unabhängigen Finanzberater, der kann Dir weiterhelfen.
     
  4. #4 Villert, 05.05.2015
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    ich empfehle dir einen Rechtsanwalt für Banken- und Finanzkram aufzusuchen und da 1 oder 2 Std Beratung in Anspruch nehmen. Das kostet ja nicht soviel und der wird dir sicher eine richtige Strategie aufzeigen, wie du dass mit der NRW Bank handhabst und wann und wie du ausziehen kannst.
     
  5. R.B.

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    Im Prinzip ist es egal, ob Du vor oder nach Eingekommensüberprüfung ausziehst, denn bei einer Trennung werden die Karten (für die Bank) neu gemischt. Da ist es egal, ob ein paar Tage/Wochen/Monate vorher eine Überprüfung der Einkommensgrenzen ein Ergebnis x geliefert hat.

    Ich würde an Deiner Stelle zuerst einmal den Darlehensvertrag und die Bedingungen studieren. Das Darlehen ist, soweit ich weiß, für Paare mit Kinden. An die Bewilligung werden Voraussetzungen geknüpft, unter anderem muss der Kapitaldienst erbracht werden können usw. Jetzt stellt sich die Frage, ob nach einer Trennung diese Voraussetzungen noch erfüllt sind. Wenn nein, dann steht in Deinem Darlehensvertrag sicherlich, dass die Bank zu einer Kündigung berechtigt wäre.
    Was sagt überhaupt Deine Hausbank dazu? Die ist doch auch mit im Boot. Ist es nicht so, dass das NRW Darlehen im Obligo der Hausbank läuft?

    Ich würde Dir empfehlen einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren. Für das Beratungsgespräch solltest Du die wichtigsten Verträge und Zahlen parat haben, im einfachsten Fall in Form einer Liste. Da geht es dann zuerst mal um so Dinge wie Zugewinnausgleich, Unterhaltsverpflichtungen usw. Ich unterstelle einfach mal, dass es keinen Ehevertrag o.ä. Vereinbarungen gibt.
    Erst wenn man hier einen Überblick hat, kann man prüfen, ob es möglich ist, dass Frau und Kinder im Haus bleiben. Die Chancen dafür sind meist gut, aber es ist niemandem geholfen, wenn die Frau das Haus nicht unterhalten und finanzieren kann.

    Ich vermute mal, dass auch Deiner finanziellen Belastbarkeit Grenzen gesetzt sind, d.h. wenn Du einen eigenen Hausstand führen wirst, dann steigen auch Deine Kosten. Es wird sich also die Frage stellen, was DU nach Abzug dieser Kosten und Unterhalt noch finanzieren kannst. Du solltest dabei auch an die Zukunft denken. Selbst wenn Du heute noch bereit dazu bist den Kindern jeden Monat Geld zu schenken, damit das Haus finanziert werden kann, so kann sich auch Deine Lebenssituation wieder ändern, und was dann? Kannst und willst Du dann weiterhin das Haus "finanzieren"?

    d.h. Du wirst eher früher als später Deine Bank(en) über die geänderten Einkommensverhältnisse usw. informieren müssen. Zu diesen Gesprächen solltest Du nicht unvorbereitet gehen, deswegen die Empfehlung zuerst einen Fachanwalt zu konsultieren. Man kann dann auch einen Plan B ausarbeiten und der Bank präsentieren, so dass diese keine Panik bekommt. Banken haben an sich kein Interesse daran Kreditverträge zu kündigen. Denen ist es viel lieber wenn eine Finanzierung störungsfrei läuft. Manchmal lassen sich aber Veränderungen nicht vermeiden, und dann muss man sich halt zusammensetzen und eine Lösung finden. Kannst Du einen plausiblen Plan B präsentieren, dann wird die Bank das problemlos abnicken. Hierbei wird die Bank insbesondere das Risiko betrachten, und wenn die Chancen gut sind, dass die Finanzierung störungsfrei weiter läuft, dann gibt es für sie keinen Grund aktiv zu werden. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der veränderten Lebensverhältnisse die Kapitaldienstfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird, und man das durch Veränderungen bei den Darlehen nicht auffangen kann, dann bleibt ihr nichts anderes übrig als die Verträge zu kündigen.

    Letztendlich geht es dabei, wie so oft, nur um Zahlen.

    Ich würde mir also im Moment weniger Gedanken über das NRW Darlehen machen, sondern mir zuerst einmal einen Überblick verschaffen. Dazu kann ich nur fachlichen Beistand empfehlen. Mit einem Plan B in der Tasche kannst Du dann aktiv werden und die Kreditgeber über die veränderten Lebensverhältnisse informieren.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2015
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    Ich an Deiner Stelle würde lieber vorgestern als übermorgen mit den Banken reden. Denn die juritische Trennung erfordert ja auch eine Regelung der finanziellen Verhältnisse und was nützt es Dir, wenn ihr (ggf. mühsam) eine Einigung habt, die die Banken zunichte machen.
     
  7. #7 toxicmolotow, 05.05.2015
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    Bei dem beschriebenen Kredit handelt es sich um Fördermittel des Staates (Landes NRW). Es gilt somit sich an die Bewilligungsbehörde (Amt für Wohnungswesen oder ähnlich) zu wenden. Dort und nur dort kann geklärt werden was wie wann wo und überhaupt. Du brauchst also weniger einen Baufinanzierungsexperten sondern vielmehr die Gesetze und die daran hängenden Regeln der Behörde auf deiner Seite.

    Die NRW.Bank ist an dieser Stelle nur Erfüllungsgehilfe und Kreditverwalter.
     
  8. #8 Villert, 05.05.2015
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    Aus Interesse: Wo steht denn, dass ich die Bank über geänderte Einkommensverhältnisse informieren muss ?
    Soweit ich weiss, müsste ich doch eine Bank auch nicht über eine Scheidung informieren, außer ich will natürlich was an den bestehenden Verträgen ändern.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2015
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    Wo das steht? Lies mal Deine Darlehnsverträge im GANZ klein Gedruckten.
     
  10. #10 Villert, 05.05.2015
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    Du sollst in Deinen Darlehensvertrag schauen, nicht in irgendwelche AGBs.
     
  12. #12 toxicmolotow, 05.05.2015
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    Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutend ändern, so ist dies dem Kreditgeber anzuzeigen. Macht idR keiner extra, sondern kommt sowieso meist von alleine raus.

    Der Bamk ist im Grunde aber nur eins wichtig: Keinen Verlust erleiden und die Finanzierung bis zum Ende der Bertragslaufzeit (oder darüber hinaus) begleiten.

    Wie der Kreditnehmer das am Ende gewährleistet ist seine Sache. Ob Scheidung oder nicht, Lottogewinn oder Arbeitslosigkeit.

    Und noch etwas: Es ist kein normales Darlehen da oben vom TE genannt worden. Es ist noch nicht einmal ein Verbraucherkredit und sogar die laufenden Verwaltungskosten sind neben dem Zins (noch) rechtmäßig.
     

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  13. #13 toxicmolotow, 05.05.2015
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    Siehe Punkt 2.2 des Kreditvertrages in Verbindung mit Punkt 7c der allgrmeinen Bedingungen der Förderzusage.
     
  14. #14 toxicmolotow, 05.05.2015
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    Alternativ die AGB der NRW.Bank Par. 18 f zum Thema Kündigung.

    Vorletzter Spiegelstrich, wann gekündigt werden darf.

    uploadfromtaptalk1430858936480.jpg
     
  15. #15 toxicmolotow, 05.05.2015
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    @Villert

    Es steht auch in den AGB der Ing.

    Lies dir mal auf Seite 6 Punkt 19 (3) , dritter Spiegelstrich durch.

    Da steht genau das was RB meint.
     
  16. #16 Villert, 06.05.2015
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    Rrichtig. Diese Passagen sind mir allgemein bekannt. Aber meiner Meinung nach verlangt niemand, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist sich vorauschauend und proaktiv bei der Bank zu melden. An die Feststellung der "wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" sind sehr hohe Hürden gesetzt, wie auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wesentliche_Verschlechterung_der_Vermögensverhältnisse
    anschaulich beschrieben ist. Scheidung und Auszug in eigene Wohnung gehören nicht automatisch dazu.
     
  17. #17 toxicmolotow, 06.05.2015
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    Niemand hat hier bisher definiert, was wesentlich oder unwesentlich ist.

    Alleine die Änderung der Steuerklasse (bisher 3/5, neu 1) und zusätzliche Unterhaltsverpflichtung für Kind und Frau dürften bei einem (ordentlichen) Bruttoeinkommen von 4.000 Euro und einer Darlehensrate von 1.000 Euro gefühlt zu einer Existenzbedrohung führen. Egal ob man muss oder sollte... Auch für eine Bank ist es leichter ein Kind vor dem Brunnen beim reinschauen festzuhalten als.... den Rest kennst du.

    Ob die Bank das verlangt hätte merkt man, wenn die Kreditkündigung im Briefkasten liegt.

    Aber nochmal: Viel wesentlicher ist die Frage, ob weiterhin eine Förderfähigkeit vorliegt oder ob diese entzogen (oder gerettet) werden kann.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2015
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    Villert, Deine Auffassung, geltendes Recht sei nicht mehr als - sagen wir mal - eine von vielen möglichen Handlungsgrundlagen, hast Du uns schon vielfach dargelegt.
    Deswegen musst Du damit aber nicht noch andere ins Unglück stürzen!
     
  19. R.B.

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    Ich empfehle einfach mal nach Mitwirkungspflicht oder Sorgfaltspflicht des Kunden zu suchen.

    Diese Meinung steht Dir frei. Wer die entsprechenden Passagen aber sorgfältig liest wird zwangsläufig zu einer anderen Meinung kommen. Ich habe gerade mal in einen alten Kreditvertag geschaut, da werden "Eheschließung, Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes" auch noch als Beispiel aufgeführt. Keine Ahnung ob das in den aktuellen Vertragsbedingungen heute noch so enthalten ist, findet sich aber in einigen AGBs.

    Oben hatte ich nachgehakt, ob der TS die ganze Angelegenheit aus der Portokasse bezahlen kann. Hintergrund war der, dass es der Bank bei einem üppigen Einkommen des TS schwer fallen könnte hier mit einer wesentlichen Verschlechterung zu argumentieren. Bitte daran denken, eine Verschlechterung muss nicht eingetreten sein, es genügt wenn diese droht.
    Ich hatte auch geschrieben, dass er eher früher als später die Bank informieren soll (Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht), aber so lange die Kreditraten bedient werden, wird ihm niemand einen Strick daraus drehen wenn er jetzt etwas Zeit in einen Plan B investiert, vor allen Dingen dann nicht, wenn der Plan B plausibel ist und damit das "Problem" aus der Welt geschafft werden kann. Es sollte aber keinesfalls der Eindruck einer Verzögerungstaktik entstehen, sprich wenn die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen, dann besser heute als morgen das Gespräch suchen. Man liefert dann schon keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung aufgrund Verletzung der Sorgfaltspflicht.

    Wie gesagt, noch ist nichts passiert was die Bank aufschrecken würde. Wichtig ist, dass der TS möglichst zügig einen Überblick bekommt was, wie möglich ist, und wie die Zukunft aussehen kann. Dazu braucht er einen Überblick über seine zukünftigen Zahlen. Sollte das Ergebnis negativ sein, dann möglichst schnell die Reißleine ziehen. Sollten die Zahlen positiv sein, dann ist der Rest nur noch eine Formsache. Die Bank wird zwar im ersten Moment etwas stutzig sein, aber mit dem Plan B im Gepäck wird auch sie feststellen, dass das die einfachste und für beide Seiten beste Lösung ist. Dann erledigt sich auch die Frage mit den Fördermitteln, selbst wenn hier zukünftig ein paar Euro Zinsen zu zahlen wären.
     
  20. #20 zuluxxx, 06.05.2015
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    Kurz zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Darlehensnehmer sind meine Frau und ich zu gleichen Teilen. Soweit ich es bisher immer verstanden habe, ist es für den Hauptkredit unerheblich, wie sich die persönlichen Verhältnisse ändern, sofern man die Kreditrate (ca 600€ inkl. 2 % Tilgung) bedienen kann. Deshalb bezog sich meine Frage eher auf den Kredit der NRW-Bank (monatlich ca. 280€ bei halbjährlicher Zahlung). Das sich die Einkommenstaschen aufgrund Unterhalt etc. erneuern, ist klar. Fakt ist aber, dass das aktuelle Bruttoeinkommen meiner Frau und mir ja zunächst konstant bleibt und "nur" eine Mietwohnung zusätzlich bezahlt werden muss. Das aktuelle Familienbruttoeinkommen beträgt ca. 5.900€ zzgl. Kindergeld für 2 Kinder.
     
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