Nutzungsänderung Scheune/Schwarzbau

Diskutiere Nutzungsänderung Scheune/Schwarzbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr Lieben, Ich hoffe auf einige Ratschläge/Einwände. Und zwar stehe ich kurz davor ein Grundstück zu kaufen mit einem alten...

  1. Annie

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    Hallo ihr Lieben,

    Ich hoffe auf einige Ratschläge/Einwände.
    Und zwar stehe ich kurz davor ein Grundstück zu kaufen mit einem alten sanierungsbedürftigen Haus und einer toll ausgebauten Scheune die als Wohnraum genutzt wird seit 20 Jahren. Leider haben die jetzigen Besitzer das nie beantragt, somit fällt das unter Schwarzbau. Nächstes Problem: Es handelt sich um Grenzbebauung. Ist es denn möglich, nach dem Kauf des Grundstückes, eine Nutzungsänderung der Scheune zu erwirken dass ich da offiziell drin wohnen kann? Oder ist das aussichtslos.
    Wäre für einige Antworten dankbar
     
  2. #2 Jo Bauherr, 06.12.2023
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    Ist das im 35er-Bereich (§ BauGB) - >'Außenbereich'?
    Dann besser: Immer Finger weg von sowas! ( Es sein denn, man will tatsächlich Pilze oder Rehe (oder etc. ... ) züchten! )
    Reines 'Wohnen' im 35er heute nachträglich genehmigt zu bekommen, also das ist absolut nicht trivial! Da braucht man echte 'Fach'anwaltskanzleien!

    Oder ist es im 34er? Dann könnte man einige Zeit genau schauen und dokumentieren, was denn die Nachbarn ringsum "in den letzten Jahren" so "realisiert" haben - und DAS dann als Begründung melden ... , ... also wenn man DAS dann im Ergebnis wirklich möchte - mit allen Konsequenzen vor Ort... ---

    Falls es allerdings einen B-Plan gibt ... erübrigt sich ja jede Nachfrage. Da sollte alles drinstehen.
    Viel Erfolg!
     
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  3. #3 Kriminelle, 06.12.2023
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    Nur, wenn der Nachbar eine Baulast von 6 Metern eintragen lässt. Aufenthaltsräume dürfen nicht in dem Grenzabstand liegen, außer der Nachbar übernimmt Deinen Part der Grenzeinhaltung.
     
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  4. Annie

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    Ist im 34er. Hat ja von den Nachbarn 20 Jahre keiner gemeldet ich hätte direkte Nachbarn welche auch ihr Carport dicht an die Scheune gebaut haben (keine 3m Abstand), ebenso geht ein Fenster zu den Nachbarn raus (dürfte ja auch nicht sein bei Grenzbebauung) Die Nachbarn sind alle nett und ich kenne auch 2 Parteien. Habe trotzdem Schiss, Es könnte ja auch ein weiter weg liegender Nachbar melden weil er Langeweile hat. Wichtig wäre für mich ob es überhaupt möglich wäre eine Nutzungsänderung zu erwirken. Wenn im Nachgang mich jemand meldet, habe ich doch Angst das ich Rückbauen muss Das wäre eine Katastrophe und meine Wohnmöglichkeit wäre ja auch weg ‍♀️
     
  5. artibi

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    Es ist halt ne sau dumme Idee in einen Schwarzbau zu ziehen in der Hoffnung, dass das niemand meldet.
    Wenn du das Ding kaufen willst hol dir zuerst einen lokalen Architekt der Ahnung davon hat.

    Sonst sitzt du halt am Ende auf einer 500.000€ teuren Scheune und darfst im Hotel nächtigen.

    Sofern du das Ding finanzieren willst wird das bestimmt auch „witzig“ mit der Bank. Ob die so einen Schwarzbau aks Sicherheit akzeptieren..und deren Gutachter sind auch nicht auf den Kopf gefallen.
     
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  6. Annie

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    @artibi ja da hast du vollkommen Recht. Ich würde ja auch gerne eine Nutzungsänderung erwirken, weiß aber nicht ob das genehmigungsfähig ist ‍♀️ das wäre ja die Grundfrage. Kann ja sein ich kaufe das, stelle den Antrag und das Bauamt sagt dann „Nein“. Dann hab ich den Salat
     
  7. #7 Kriminelle, 06.12.2023
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    Wenn die Garage auf ähnlich gleicher Höhe wie die Scheune ist, also keine Möglichkeit, 6 Meter Abstand konstant zu erreichen, dann ist da nichts zu genehmigen. Brandschutz geht vor allem!
     
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  8. Annie

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    So ihr Lieben, nachdem ich die halbe Nacht nicht geschlafen habe und mir viele Gedanken gemacht habe, bin ich zu vollgendem Schluss gekommen: Ich werde mit den Verkäufern reden, dass ich nur den Grundstückswert bezahlen werde und mit dem Rest des Geldes werde ich das Haupthaus ausbauen und bewohnbar machen und nicht in der Scheune wohnen. Ist mir doch zu heiß. Mal sehen ob sie mit gehen oder nicht. Die Banken sind ja auch schon drüber gestolpert. Ist mir alles zu unsicher mit dem Schwarzbau.
     
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  9. BaUT

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    Sehr vernünftige Entscheidung.
    Die Scheune kannst du dann immernoch (illegal aber offenbar nachbarlich geduldet) als Gästehaus für Freunden/Schwiegereltern verwenden bis das Nachbargrundstück irgendwann mal von jemandem gekauft oder geerbt wird und der dann statt des Carports direkt eine Garage an eure Grenzwand bauen will und dann das Fenster zugemauert werden muss und die Wohnnutzung untersagt wird.

    Versicherungsrechtlich bleibt die Wohnnutzung der Scheune natürlich auch immer noch problematisch! Was ist, wenn da mal ein Brand ausbricht und dieser auf das Nachbargebäude überschlägt? Was dann wohl eure Versicherung dazu sagt?
     
  10. Annie

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    Also ich habe heute mit der Nachbarin telefoniert (wo das Fenster zu ihrer Seite raus geht und die ihr Carport+Solaranlage drauf haben) und sie meinte das haben sie halt Nachbarschaftlich angesprochen und schriftlich festgehalten. Aber was nützt das schon vorm Bauamt. Genau, die Scheune dient dann erstmal als Gästehaus, fertig. Brandschutz ist ja auch nicht vorhanden. Bin gespannt ob sie mit gehen mit meinem Preis, eigentlich haben sie fast keine andere Wahl, dass werden sie sonst nie los. Es sei denn es kommt jemand mit einem Bargeldkoffer.
     
  11. BaUT

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    Zieh es so durch!
    Bargeldgeschäfte sind vor dem Notar nicht mehr möglich! Geldwäschegesetz!
     
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