Öberflächenwasser der Wegeparzelle in Kanal leiten?

Diskutiere Öberflächenwasser der Wegeparzelle in Kanal leiten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben in NRW gebaut und seinerzeit einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, der besagt, dass wir den Wirtschaftsweg als...

  1. Crypto

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    Hallo zusammen,
    wir haben in NRW gebaut und seinerzeit einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, der besagt, dass wir den Wirtschaftsweg als Zufahrt nutzen dürfen. (Keine ausgebaute Straße mit Entwässerung, nur Schotterweg)

    Nun sind wir aktuell an der Vorgartengestaltung dran. Haus liegt im übrigen unter Strassenniveau. Wir konnten bereits einige Male feststellen, dass sich das Regenwasser den direkten Weg Richtung Haus suchte.

    Wir wollten nun an der Grundstücksgrenze zum Wirtschaftsweg einen Bordstein setzen mit einer Abflussrinne davor, samt zwei Gullis.

    Darf dieses Wasser in den Regenwasserkanal geleitet werden? (Trennsystem) Oder ist das eher unüblich?

    Mit dieser Fragestellung sind wir noch nicht an die Stadt herangetreten, da wir uns im Vorfeld darüber informieren wollten.
     
  2. Domski

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    Grundsätzlich darfst du dich vor Oberflächenwasser schützen, solange du niemand anders damit beglückst.

    Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du denn Bordstein und die Entwässerung auf öffentlichem Grund bauen? Da würde ich schon mit der Stadt sprechen.

    Was sagt denn die Satzung, wie du mit deinem Oberflächenwasser umgehen musst? Bei Trennsystem könnte ich mir vorstellen, das eine Einleitung möglich ist. Hier wird die Wegeentwässerung sogar im Mischsystem eingeleitet, als natürliche Kanalspülung. Mein Drainagewasser muss ich trotzdem versickern....bei 100% Lehm und Schluff:mauer
     
  3. Crypto

    Crypto

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    Hi und Danke für Deine Rückmeldung.
    Bordstein und Ablauf werde ich auf meinem Grundstück bauen, sodass der Wirtschaftsweg davon unberührt bleibt. Andernfalls, wenn der Bordstein auf dem Wirtschaftsweg gebaut werden würde, müsste ich erneut mit der Stadt sprechen und mir eine Gestattung hierfür einholen.

    Andere Grundstücke dürften von dieser Baumaßnahmen nicht betroffen sein.

    Bei uns ist leider der Boden ebenfalls sehr Lehmhaltig, das Wasser sickert nur schlecht ab. Das Drainwasser leiten wir nichtsdestotrotz in eine Sickergrube.
     
  4. seaway

    seaway

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    Hier bitte Rücksprache mit der Gemeinde.
    Wem gehört der Wirtschaftsweg? Wie groß m²? Woher kommt das Wasser auf dem Weg? Nur von diesem Weg oder fließt es von wo anders auf den Weg und sucht sich dann seinen Weg zu euch?
    Einfach mal etwas in einen Kanal (egal welcher) ist erst mal schwierig, erst recht wenn es ein fremdes Grundstück ist welches ihr entwässern wollt. Mal den schlimmsten Fall zurechtgedacht könnte man auch sagen, dass Ihr dann die Entwässerung des Weges übernehmt mit den dazu gehörenden Niederschlagswassergebühren (muss, nicht kann - hatte hier schonmal so einen Fall in dem eifach mal gemacht wurde). Hier sollte mit der eigenen Behörde geredet werden. Ggf. haben die auch eine Möglichkeit des Zufluss zu euerm Grundsück zu verändern. Ggf. durch Ertüchtigung des Wirtschaftsweges und einer Änderung der Querneigung.
    Mit etwas Glück und einer guten Behörde sehen die ein, dass auch das Wasser des Wirtschaftsweges euch nicht negativ beeinträchtigen darf. Somit wäre der Besitzer des Wirtschaftsweges im Boot (vorausgesetzt es gibt nich irgendwo eine Klausel bei euch in der ihr darauf hingewiesen werdet, dass der Wirtschaftsweg zu Abflüssen auf euer Grundstück führt).
    Ein hoher Bordstein ist erst mal nicht schlecht. Den Straßenablauf würde ich mir absegnen lassen. Denn wenn der liegt bist du für dessen Zustand, Wartung und Leitungen verantwortlich.
     
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  5. #5 petra345, 11.06.2019
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    Ohne einen entsprechenden Sandfang oder ähnliche Einrichtungen, die den Lehm vom Kanal fernhalten wird das nicht gehen. M. a. W. Das Wasser ungefiltert einfach in den Kanal leiten, wird ihn sehr schnell mit Boden zuschwemmen.


    .
     
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