Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG

Diskutiere Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ein gesundes neues Jahr allerseits, wir haben kürzlich die Abnahmeerklärung für die Gemeinschaftsanteile inklusive der Tiefgarage für unsere...

  1. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ein gesundes neues Jahr allerseits,

    wir haben kürzlich die Abnahmeerklärung für die Gemeinschaftsanteile inklusive der Tiefgarage für unsere Eigentumswohnung (Neubau durch Bauträger) unterzeichnet, allerdings mit folgendem Mangelvorbehalt:

    Fachgerechte Installation von Mineralwolle: Die Installation von Mineralwolle in der Garage weist Mängel auf, die in erster Linie die fachgerechte Sicherstellung der Gesundheit betreffen. Gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sollte gewährleistet sein, dass keine Fasern freigesetzt werden können. Dies erfordert in der Regel eine Abdichtung oder Abschirmung der Ränder, um eine Exposition gegenüber Faserstäuben zu vermeiden.

    Fotos s. PDF-Datei im Anhang.

    Der Bauträger behauptet, es gäbe keine Vorschrift, dass die Schnittkanten oder Randbereiche der Dämmplatten speziell geschützt werden müssen. Daher entspreche die Ausführung der Wand- und Deckendämmung den technischen Vorschriften. Eine mögliche Freisetzung von Fasern sei nicht gesundheitsschädlich, und somit müssten auch die Randbereiche bzw. Schnittstellen der Dämmplatten nicht extra geschützt werden.

    Ob gesundheitsschädlich oder nicht, mir ist die Ausführung persönlich ein Dorn im Auge. Gibt es Anhaltspunkte, die eine vollständige Abdeckung der Dämmplatten rechtfertigen würden?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung.
     

    Anhänge:

  2. #2 Fred Astair, 01.01.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.725
    Zustimmungen:
    5.202
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Diese Formulierung zeigt dem BT, dass Ihr zu geizig wart, Euch bei der Abnahme fachliche Begleitung zu sichern.
    Ich habe jetzt keine Lust, am Handy seitenlange PDF zu lesen.
    Mach doch einfach mal ein paar Fotos aus der Entfernung und aus der Nähe.
    Mir wäre in der TG eine wärmebrückenarme Dämmung wichtiger, als ein paar Schnittkanten.
    In Garagen herrschen quasi Außenluftbedingungen und man hält sich da nicht ewig auf.
     
  3. #3 Gast 85175, 01.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das ist doppelt falsch. Zuerst einmal geht es in den TRGS um den "UMGANG" mit der MiWo, also das Arbeiten damit und dann soll da auch nur vermeidbare Freisetzung (während des Arbeitens) vermieden werden, von "keine Fasern freisetzen" steht da nix. Auch die Arbeitsplatzgrenzwerte sind da nicht Null, usw...

    Und damit ist dann auch das schon im Ansatz falsch, weil eine Abdeckung nach den Arbeiten die Faserfreisetzung während der Arbeiten halt Null beeinflusst...

    Jein. Ich sehe das auch erst einmal so, dass es da keine expliziten Vorschriften gibt und selbst irgendwelche "Empfehlungen" zur Faserkonzentration in Wohn- und Arbeitsräumen da nicht heranziehbar sind, da so eine Tiefgarage halt aufgrund der geringen Verweildauer was anderes ist. Ausserdem dürfte die Faserfreisetzung da wirklich denkbar gering sein...

    Das mit den techn. Regeln ist aber nur die halbe Frage. Die eigentliche Frage ist, ob der Bauträger das schuldet. Vermutlich steht da nix explizit in den Verträgen...

    Man könnte noch nachsehen was das für ein Produkt ist. Ich hab mal kurz was dazu rausgesucht (als Beispiel), kuck mal Seite 9 hier, wie das da "empfohlen" wird:
    verarbeitungsrichtlinie_tektalan-a2-basic2.pdf (knaufinsulation.com)

    Detail | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik

    Den einzigen Punkt den es da evtl. geben könnte, wäre die Standsicherheit. Es muss da irgend ein "offizielles" Machwerk (Zulassung o.ä) für diese Art der Deckendämmung geben. Da müsste in aller Regel irgendeine Art der mechanischen Befestigung vorgeschrieben sein und das kann ja in dem Fall nur eine verdeckte Befestigung sein (anderenfalls würde die an der kompletten Decke fehlen). Ich bezweifle gerade, dass diese kleinen horizontalen Streifen ordnungsgemäß befestigt sind, das wäre zu prüfen.
    Allerdings, selbst wenn ich Recht habe mit der Vermutung, dann wird daraus noch nicht unbedingt ein "Blech" unten an der Schnittkante, da werden dann eher ein paar geschmacklose Dübel draus, die man da noch irgendwo reinhaut...

    Ein aller letzter Krüppel wäre der §650k BGB. Wenn dazu nichts explizites vereinbart ist, dann gilt auch bei solchen Details der allgemeine "Qualitätsstandard" der für das gesamte Bauwerk vereinbart ist. Das in Bezug auf die Tiefgarage sprachlich hin zu biegen ist aber eine Herausforderung und selbst wenn man das geschafft hat, dann ist ja noch immer nur ne "Rechtsmeinung"... Besser als nix ist es, aber vor Gericht wollte ich mit dem alleine dann doch nicht...

    § 650k BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja , diese muss verschlossen sein , die typischen Vertreter von TOP NEO Tec etc sind alle ( ich glaube seit 2017 ) auch zu verschließen, es gibt keine Ausnahme ob TG Zugangsbereich etc ob Decke / Wand / Laibung es besteht allerdings die Wahl mit Profilen zu arbeiten oder falls der Hersteller der Dämmung es wahlweise stellt auch mit Putz / Gewebe und Schienen.
    Das wird geschuldet, auch ohne explizite Erwähnung Herr Chilli und falls es Heraklit/ Tekta ist dort gibt es m.W. sogar Profile direkt mit Anker.....glaubs mir Chilli offene Kanten/ Schnitte ist vorbei
     
  5. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    @HCL ihr solltet die zum verwendeten Material gehörigen Herstellervorgaben und Ausführungsbeispiele sichten , gleichfalls könnt ihr auch den Hersteller/ Lieferant dazu befragen, die Sachlage ist eindeutig - Mangel.
     
  6. #6 Gast 85175, 01.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich habe vorher danach gesucht, ich habe diese "technische Vorschrift" nicht gefunden... Wo steht das explizit?
     
  7. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Beim Hersteller - da ich in der Übergangszeit 2016/2017 diese leidige Debatte auch führen musste , dazu kommt noch der übliche Schnack mit Gefährdung 'freie Faser' etc dir ist ja bekannt das MiWo allseitig 'einzupacken' ist oder ist das auch Neuland ..Frohes Neues...falls der TE uns das Material exakt gibt , kannst ja nachschauen
     
    Gast 85175 gefällt das.
  8. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ein Sachverständiger wurde beauftragt. Auf den Hinweis zu den offenen Randbereichen reagierte er lediglich mit einem Schulterzucken. Trotzdem bin ich mir sicher, dass weder er noch der Bauträger offene Dämmungsplatten in ihrer eigenen Garage akzeptieren würden. Die Frage ist nur, wie ich das angehen kann. Dass ich in dieser Angelegenheit ein Laie bin, ist offensichtlich. Die Hinweise von chillig80 sind jedoch wie immer sehr hilfreich.

    Die Befestigung der Dämmplatten wurde mit horizontal gesetzten Dübeln realisiert, siehe Fotos. Ich werde den Sachverständigen nachfragen, ob dies ausreichend ist, vermute aber, dass dies der Fall sein wird.

    Ich betrachte es aus folgendem Blickwinkel: Selbst wenn die Dämmung nach heutigem Wissen nicht gesundheitsschädlich ist, wirkt sie optisch unvollständig und unschön. Natürlich steht dazu nichts explizit im Kaufvertrag, und wir haben lediglich diesen einen Vertrag. Von einer gehobenen Ausstattung kann auch nicht die Rede sein, nicht einmal in den Verkaufsprospekten und definitiv nicht im Vertrag. Es ist ein Verkäufermarkt in München, und die Bauträger wissen dies zu ihrem Vorteil zu nutzen.

    123.jpg
     
  9. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Um die genaue Materialbezeichnung werde ich mich bemühen. Ich vermute aber etwas von Knauf, da im Trockenbau damit gearbeitet wurde.
     
  10. #10 Gast 85175, 01.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jaja, wie immer, man muss es halt glauben, weil der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge... Nur was, wenn der Bauträger einer anderen Glaubensrichtung anhängt? Da brauchen wir dann Glaubensgutachten die sich auf irgendeine heilige Schrift berufen und genau da finde ich gerade nix... Die Heilige Schrift ist das Problem...

    Ich neige auch dazu die offene Kante gruselig zu finden, nur scheitere ich daran dem TE da die Kopiervorlage rauszusuchen, mit der er den Kampf ganz elegant gewinnt...

    Frohes Neues!
     
  11. #11 Fabian Weber, 01.01.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.594
    Zustimmungen:
    5.172
    Bevor man hier lange rumstreitet könnte man die Kante mindestens mal durch so ein Kaschier-Klebeband abdecken.
     
  12. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Was mir gerade noch einfällt wo ist eigentlich die Fluchtweg Kennzeichnung und wo Feuerlöscher/ Sprinkler ?Und nein Chilli wenn die Anzahl der Stellplätze stimmt , ist es nicht der BT schuldet dies nicht - guckst GaVO etc
     
  13. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Die Kennzeichnung der Fluchtwege befindet sich auf dem Boden. Teilweise hängen auch Schilder von der Decke herab (siehe Fotos). Feuerlöscher und Sprinkleranlagen sind nicht vorhanden, stattdessen gibt es eine Brandmeldeanlage. Ich nehme an, dass dies in Bayern zulässig ist, da der Sachverständige (SV) andernfalls Einwände erhoben hätte. Oder sieht du das anders, @SIL ?

    IMG_3360.JPG IMG_3361.JPG IMG_3363.JPG IMG_3365.JPG IMG_3359.JPG IMG_3368.JPG
     
  14. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Die Antwort von Knauf deutet darauf hin, dass keine Notwendigkeit für eine Abdeckung besteht. Die Verarbeitungsrichtlinien wurden jedoch nicht eingehalten (siehe Fotos), was einen möglichen Ansatz zur Problemlösung eröffnet. Ob dies angemessen wäre, bleibt eine offene Frage.

    1.jpg IMG_3371.JPG IMG_3376.JPG
     
  15. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Bei der erneuten Begehung ist mir aufgefallen, dass die Position des Abflusses in einigen Gängen der Tiefgarage möglicherweise falsch ist. Manchmal befindet sich der Abfluss im tiefsten Punkt des Bodens, manchmal aber auch nicht. Ich frage mich, was im letzteren Fall mit dem Wasser passiert. Der Boden besteht aus einfachen Pflastersteinen. Es könnte sein, dass das Konzept darauf abzielt, dass überschüssiges Wasser direkt in den Boden versickert. Ich hoffe nur, dass keines der geparkten Fahrzeuge jemals Öl verliert, um des Grundwassers willen... Ich schreibe hier aber als Laie, d.h. ohne jegliche Ahnung von der Materie zu haben.

    IMG_3381.JPG IMG_3382.JPG
     
  16. #16 VollNormal, 03.01.2024
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.730
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Der Schachtdeckel ist kein Abfluss! :think
     
  17. #17 Fred Astair, 03.01.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.725
    Zustimmungen:
    5.202
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Dafür aber mit ganz viel Meinung!
    Suchst Du jetzt solange, bis Du jemanden was am Zeug flicken kannst?
     
  18. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Bist du Eigentümer? Wenn sowohl euer Brandschutzkonzept eingehalten wurde , eure zuständige FW auch keine Einwände hatte , euer Lüftungskonzept auch und die entsprechenden Herren unterschrieben haben , was de facto ja passiert ist da ja eine Nutzung vorliegt , insofern kann ich da keine endgültige Aussage dazu treffen.
    Dieser ganze Berg an Planungsunterlagen und Ausführungsunterlagen steht jedem Käufer zu , den solltet ihr euch besorgen, eigentlich müsste der BT euch diese anstandslos geben ..was das Pflaster betrifft es gibt dazu diverse Ansichten , positiv ist schnell tauschbar , keine komplizierte Reinigung, Nachteil eventuell Versickerung von Ölen etc eine Beschichtung a la OS 8 / 11 bringt jährliche laufende Kosten in der Wartung und muss kostenintensiv nach ca 10 Jahren erneut werden ( liegt natürlich an der Beanspruchung).
     
  19. HCL

    HCL

    Dabei seit:
    10.08.2022
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Das bedeutet also, dieser Schachtdeckel dient nicht dazu, Wasser abzuleiten, sondern ermöglicht den Zugang zu Inspektions-, Wartungs- oder Kanalschächten? Dann verstehe ich, was du meinst.

    Nein, mir geht es eher darum, zu verstehen, was ich kaufe und wo meine Familie leben wird.

    @SIL, wir sind Eigentümer, oder werden es zumindest sein, wenn das Objekt in drei Monaten fertiggestellt ist und die letzte Zahlung erfolgt. Die Unterlagen, die wir bisher erhalten haben, umfassen den Wohnungsgrundriss, die Teilungserklärung, den Freiflächengestaltungsplan und eine relativ grobe Baubeschreibung, die Teil des Kaufvertrages ist. Meinst du, wir haben das Recht auf eine detaillierte Baubeschreibung einschließlich der Spezifikationen der verwendeten Materialien sowie der Elektro- und Sanitärpläne? Das wäre natürlich interessant.
     
  20. #20 SIL, 03.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.01.2024
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.115
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja .
    Ja habt ihr , allerdings nicht bis in die letzte Schraube, alle Unterlagen wie Schallschutz / Wärmeschutz / Statik / Brandschutzkonzept etc dazu kommen alle Unterlagen von der TGA wie PV , Heizung etc und von der TG wie hier zum Beispiel Brandmeldeanlage etc , dort wird auch das Fabrikat und die Wartungsintervalle etc angegeben , gleichfalls muss euch ein Wartungsvertrag für alle technischen Objekte die der Wartung bedürfen ein Angebot zur Wartung gegeben werden ob ihr das dann als WEG nutzt ist eure Entscheidung.
    Nicht falsch interpretieren auch bei der TGA gilt nicht bis zur letzen Schraube!
    Aber zum Beispiel die verwendeten Farben der Fassade und das Putzsystem gehört auch dazu
    Die Ausführungsplanung der ELT und SAN und Lüftung gehört auch dazu ( Leitungsführung ), ob die dann dem Tatsächlichen entspricht ist eine andere Frage

    Grundsätzlich sind alle Unterlagen euch kostenfrei zu übergeben , bei denen die Teil der Bauakte sind und der Genehmigung gibt es sowieso keine Diskussion , der Gesetzgeber hat dies noch unter 'Angie' so explizit verankert , Verbraucher - Endverbraucher etc

    Ich möchte noch darauf hinweisen, eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums kann nur von allen Eigentümern erfolgen - unterschreiben Sie ja keine Abnahme des Eigentums, im schlimmsten Fall stehen Sie in Regress!
    Rechtlich bildet eine Vorwegnahme von Ihren Seiten eine 'Schlechterstellung' der späteren, desweiteren ist es unmöglich so einen Gewährleistungsbeginn zu deklarieren Usus ist allgemein 'der letzte Eigentümer oder Erwerber ' ist maßgeblich als Datum und erst mit diesem erfolgt auch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
     
Thema:

Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG

Die Seite wird geladen...

Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG - Ähnliche Themen

  1. Firstanfangsziegel unten offen

    Firstanfangsziegel unten offen: Hallo zusammen, bei unserem neuen Dach ist der Firstanfangsziegel unten offen und es nisten jetzt Vögel darin. Der Ziegelhersteller bietet keine...
  2. Übergang Fenster Mauerwerk außen offen

    Übergang Fenster Mauerwerk außen offen: Hallo liebe Forengemeinde, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben ein Reihenendhaus erworben. Eine Sache, die mir bei Besichtigung der...
  3. Offene Glaswolle gefährlich?

    Offene Glaswolle gefährlich?: Hallo! In meinem Bürozimmer wurde vor 6 Monaten Parkett verlegt und ein ca. 5x7 cm Loch in die Wand wegen dem LAN-Kabel gebohrt. Der Loch wurde...
  4. Wasserschaden hinter Fließen wegen offenem Dübel?

    Wasserschaden hinter Fließen wegen offenem Dübel?: Hallo Alle, ich habe folgendes Problem: Schimmel bei Fließenfugen in der Dusche (siehe Bild): [ATTACH] Einen Schimmel-Hotspot sehe ich bei...
  5. Haus "offen" durch fehlendes Garagentor; Estrich verlegt

    Haus "offen" durch fehlendes Garagentor; Estrich verlegt: Hallo zusammen, gestern und heute wurde Zementestrich in unserem Neubau verlegt. Da die Garage im Haus integriert ist und das Garagentor noch...