Ortsbesuch bei Bauvoranfrage - wie verhalten?

Diskutiere Ortsbesuch bei Bauvoranfrage - wie verhalten? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, wir wollen auf einem Grundstück, welches sich in Familienbesitz befindet bauen. Darauf befindet sich ein ehemaliger...

  1. #1 BauNeulinge, 26.01.2017
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    Hallo liebes Forum,

    wir wollen auf einem Grundstück, welches sich in Familienbesitz befindet bauen. Darauf befindet sich ein ehemaliger Vierseitenhof. Ehemalig deshalb, weil eine Seite (alter Stall) zu DDR-Zeiten soweit abgetragen wurde, dass nur noch eine Mauer steht um den Hof optisch zusammenzuhalten. Auf diese freie Fläche wollen wir bauen.

    Klingt soweit recht einfach, dachten wir. Wir wollten zuerst beim Bauamt eine Bauvoranfrage stellen und haben dies auch getan. Während diverser Gespräche und Telefonate mit den Mitarbeitern im Landratsamt haben wir von jedem eine unterschiedliche Meinung bekommen: von "Ja, kein Problem" bis hin zu "Das können Sie sich abschminken, das ist Außenbereich" haben wir alles gehört.

    Bei der Bauvoranfrage haben wir auch eine Fotodokumentation des Grundstücks und der noch stehenden Mauer eingereicht, um das Ganze zu veranschaulichen. Nun haben die Mitarbeiter vom Amt mit uns einen Termin gemacht um sich das Grundstück vor Ort anzusehen. Ist so etwas üblich oder eher ungewöhlich? Jetzt wissen wir nicht so richtig, worauf die Besichtigung hinausläuft und wie wir uns am besten vorbereiten.

    Hab jemand von euch einen Tipp, wie wir die Sachbearbeiter von unserem Vorhaben überzeugen können?
    Hatte vielleicht jemand schonmal so einen Vor-Ort-Termin und kann uns sagen wie dieser abgelaufen ist?

    Vielen Dank im Voraus,
    BauNeulinge
     
  2. #2 Fred Astair, 26.01.2017
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    Was willst Du da noch vorbereiten?
    Das Grundstück liegt da wie und wo es ist und nur darum geht's. Ob Du Deinen Scheitel links oder rechts trägst, interessiert nicht.
    Besser wäre gewesen, die Bauvoranfrage über einen Architekten zu stellen.
    Der hätte bereits wissen können, was genehmigungsfähig ist und was nicht.
    Dazu dürfte es jetzt zu spät sein.
    Wie weit ist es denn zur nächsten Bebauung und wie liegt das Grundstück zum Ort?
     
  3. #3 BauNeulinge, 26.01.2017
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    Erstmal Vielen Dank für deine Antwort.
    Wir haben die fertige Bauvoranfrage einem Architekt gezeigt, der sie sozusagen abgenickt und uns bei einer Formulierung noch etwas geholfen hat. Eingereicht haben wir sie aber selbst. Der Architekt kennt das Grundstück auch.
    Der Sinn unserer Bauvoranfrage ist erstmal weniger, was gebaut werden darf, sondern ob überhaupt etwas gebaut werden darf. Da das Grundstück Außengelände ist, scheiden sich an dieser Frage die (natürlich unverbindlichen) Aussagen der Sachbearbeiter am Telefon.
    Die nächste Bebauung ist der Nachbarhof, etwa 150 m entfernt. Das Grundstück befindet sich zwischen zwei Ortschaften, sind jeweils etwa zwei Kilometer Fahrtweg.
     
  4. #4 Andybaut, 27.01.2017
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    aus meiner Erfahrung heraus ist eine Bebauung im Außenbereich gerne auf eine "will der Landkreis das" Frage.

    Bei Nutzung für Landwirtschaft geht das durchaus, bei Wohnnutzung will man oftmals einer Zersiedelung Einhalt gebieten.
    Du wirst auf die grundsätzliche Haltung des Kreises auch mit der schönsten Frisur, den tollsten Worten und dem charmantesten
    Lächeln nichts ändern können.

    Was dir helfen könnte, ist im Kreis nach ähnlichen Situationen zu suchen und mit den Leuten vor Ort zu sprechen.
     
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