Parkplattform mit unbewehrten L-Steinen

Diskutiere Parkplattform mit unbewehrten L-Steinen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Leute, unser Bauträger hat eine Parkplattform für die Autos gebaut. Wir haben aber ein wenig Zweifel ob die Ausführung so stabil ist. Wie...

  1. #1 Yolo, 18.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 20.07.2022
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    Hallo Leute,

    unser Bauträger hat eine Parkplattform für die Autos gebaut. Wir haben aber ein wenig Zweifel ob die Ausführung so stabil ist.
    Wie ihr seht wurden unbewehrten LSteine verwendet.
    Sind diese Zulässig bzw. stabil genug um Verkehrslasten auszuhalten?

    Danke für euer Feedback.

    Grüße
     
  2. #2 Osnabruecker, 18.07.2022
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    Lasst euch den Lieferschein geben / das Material benennen.

    Dann damit beim Hersteller ins Datenblatt gucken ob und für welchen Lastfall das Material geeignet ist.


    Aaaber.... Was habt ihr denn bestellt? Bzw. was besagt euer Vertrag?
     
  3. Yolo

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    Moin, es handelt sich um ein Neubauprojekt. Heißt die Parkplattform ist angelegt worden um die gesetzlich erforderlichen Parkplätze zu realisieren.
    Oder zielst du mit deiner Frage, nach dem Vertrag auf etwas anderes ab?
     
  4. Yolo

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    Ist der Bauträger verpflichtet die Lieferscheine heraus zu geben? Bzw. was wäre der nächste Schritt wenn der Bauträger die Lieferscheine nicht herausgibt?
     
  5. #5 Osnabruecker, 19.07.2022
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    Steht möglicherweise auch im Vertrag.

    Was sagt denn der Bauträger zu der Thematik? Schon mal ganz unverbindlich nachgefragt?

    Ein paar Betonteile haben irgendwo einen Aufdruck, aber meist dort, wo man es nicht sieht. Also wäre aufbuddeln der letzte Schritt.

    Davor wären noch ein paar Gespräche mit dem Bauträger oder deren Firmen sinnvoll. Vllt bei dem Gartenbauer das Modell nachfragen, mit der Ausrede "wenn man mal Ersatz braucht".

    Wem gehört da eigentlich was? Ist die Höhe der kombinierten Wände erlaubt bei euch an der Grenze?
     
  6. Yolo

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    Wir haben selbst schon recherchiert. Mein Bruder und mein Schwager sind beide gelernte Galabauer und sagen, die unbewehrten Steine brechen schon wenn man mit dem Gummihammer drauf haut. Eigentlich nimmt man da armierte Mauerplatten ist deren Meinung. Aber vielleicht sind die beiden Gebiased.
    Von Lithon gibt's kein Datenblatt für solche Steine und ein Baustoffhändler sagt, wenn es kein Datenblatt gibt sind sie nicht für Last geeignet. Bei anderen Herstellern gibt es zwar Datenblätter aber da steht bisher immer "keine Verkehrslast".
     
  7. #7 Osnabruecker, 19.07.2022
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    Dann verweise den Bauträger doch auf deine Recherche mit der Bitte um Klärung.
     
  8. SIL

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    Ach was , WEG? Gemeinschaftseigentum abgenommen? Wenn ja - dumm gelaufen, wenn noch nicht super ...
    Die L Steine sind hier erstmal zweitrangig
    1. Entwässerung Konzept wo geht das Oberflächenwasser hin ( Antrag muss in der Baugenehmigung vorhanden sein )
    2. Belag der Fläche und Unterbau ( Verdichtung etc )
    3. Was stellt dieser 'Zaun' dar - Anfahrtschutz ? Wohl kaum
    4. Was ist mit den Fahrgassen/ Achsen stimmen die ..
    5. Was sagt euer BL SV oder Gutachter dazu
    6. Was steht im not. Vertag / Grundlagenurkunde/Teilung etc ...

    Grundsätzlich wenn noch keine Annahme erfolgt ist - stat. Nachweis für das 'Konstrukt' fordern , ganz lapidar
     
    simon84 gefällt das.
  9. SIL

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    :hammer: wohl kaum
     
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    Das mit den L-Steinen und dem Gummihammer habe ich selber ausprobiert. Auf einem armierten kann man so oft und fest drauf hauen wie man will da bricht nichts.
    Bei den nicht armierten reicht ein fester Schlag mit dem Gummihammer dann brechen die schon.
     
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    Das Gemeinschaftseigentum würde noch nicht abgenommen.
    1. Es gibt keine Rinne oder Drainagerohr, welche das Wasser abfängt. Im Extremfall entwässert man auf öffentliche Flächen, was ja eigentlich meines Wissens nicht zulässig ist.
    2. Unterbau ist mit Erde aufgefüllt. Unter dem Pflaster sind max 20cm Recyclingschotter und Split drüber. Was meint ihr dazu
     
  12. Yolo

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    3. Das mit dem Zaun habe ich mich auch gefragt. Gibt es da irgendwelche Vorschriften bezüglich Absturzsicherheit?
     
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    Wo kann man das erfahren? Bauamt?
     
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    Hier ein paar Bilder des Unterbaus
     
  15. Yolo

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    Ist ein Standsicherheitsnachweis bzw. statischer Nachweis für ein solches Konstrukt erforderlich?
    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben auf die man sich beziehen kann?
     
  16. #16 Dachs Doedel, 19.07.2022
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    Doch.
    Hinzu kommt, dass auch die bewehrten Winkelsteine der namhaften Hersteller, welche für die Lastklasse "PKW" (nennt sich bei jedem anders) ausgelegt sein sollen, NICHT für Verdichtungserddruck ausgelegt sind. Hatte da mal ein interessantes Gespräch bei der Firma mit dem dicken B. Ein fachgerechter Einbau ist also gar nicht erst möglich, außer man nimmt die, die dafür ausgelegt sind und das sind meistens die dicksten, schwersten und teuersten. Oder direkt ZTV Ing, wenn man es vernünftig haben möchte.
     
  17. #17 hanghaus2000, 19.07.2022
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    Wie kommst Du auf die Idee, das die nicht bewehrt sind?
     
  18. #18 Yolo, 19.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 19.07.2022
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    Weil keine Stahlarmierung in den oberen Steinen ist.
    Ich meine man sieht es auch am Aufbau, Härtegrad und Dicke. Auch die Datenblätter die man zu solchen Steinen findet, weißen immer aus "nicht für Verkehrslast geeignet".
    Ich bin aber offen für Gegenbeispiele solcher Steine mit Armierung. Kennst du einen Stein der so aussieht wie die oberen welcher Armierung hat und für PKW Lasten ausgelegt ist?
     
  19. Yolo

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    @hanghaus2000 hier der Stein im Profil von der Seite
     

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  20. #20 simon84, 22.07.2022
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