Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen

Diskutiere Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Dafür gibt es keinen Grund, das Thema ist ja geklärt. Es ging darum, ob man so etwas in einem Partnerschaftsvertrag regeln muss, und da bin ich...

  1. gonso

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    Sorry sehe gerade das ich einige Posts übersehen hab.
     
  2. #22 bobby81, 09.09.2011
    bobby81

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    Danke schon mal der zahlreichen Beiträge!
    Ich denke auch das man da keinen Partnerschaftsvertrag braucht. Bin eigentlich gegen so Verträge.
    Mal sehen was da noch rauskommt! Also das sie die Möbel nach einer Trennung will kann man ja noch festhalten in einem Vertrag, aber mehr denk ich ist sinnlos und wird auch nix bringen.

    Auch mal wieder ein anderer Beitrag!! :biggthumpup:
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Dafür genügt eine Bestandsliste. Dann gibt´s später auch keinen Stress, wem, was gehört. Interessant wird´s dann erst, wenn später während des Zusammenlebens weitere Anschaffungen getätigt werden. ;)

    Ihr könnt ja auch eine Buchhaltung eröffnen, so richtig mit allem drum und dran. Kosten, Anlagebuchhaltung usw. usw. :bounce:

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 ThomasMD, 09.09.2011
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    Richtig.
    Und dann empfehle ich noch, die Löffel und Kaffeetassen mit Laser zu markieren und per RFID-Chip die Wasserhähne und Steckdosen freizugeben. Könnte sonst mal Stress geben.
     
  5. Dingo

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    Selbst für die Möbel brauchts keinen Vertrag. Wer sie mitbringt und wem sie gehören nimmt sie am Ende auch mit zurück!
    Gemeinsame Anschaffungen gibts dann ja auch nicht: Er bezahlt, sie bezahlt... wers bezahlt bekommts am Ende und trägt es aus der Bude!

    Eine sehr merkwürdige "gemeinsame" Lebensform.
    Für mich wärs nix. Und wenn doch so gewünscht sehr sehr nervig :bef1021: :bef1021: :bef1021::deal :deal :deal
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Der Streit könnte höchstens dann eintreten, wenn der Todesfall eintritt, und die "Erben" dann behaupten, dieser Schrank, dieser Tische, diese Stühle gehören zum Erbe....Ob sie dann noch durch Quittungen oder Rechnungen einen Nachweis führen kann?

    Ich käme niemals auf die Idee, aber wenn man schon alles regeln möchte, dann richtig.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Dingo

    Dingo

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    Diese Nachweise muß ich selbstverständlich bringen.
    Sollte aber kein Problem sein, denn in einer solchen Familie mit einem derartigen AL-Faktor - sorry der Ausdruck - baut jeder etwas kluge Lebensabschnittsbespaßer einen unglaublichen persönlichen Schutzwall auf.

    Somit wäre es mir eine Freude dann mit einer Ordnersammlung aufzutauchen, Foto vom Objekt, zugehöriger Kassenzettel, Datum sortiert, etc. gemeinsam durch die Hütte zu schlendern und unter Aufsicht raustragen zu lassen, was mir gehört.
     
  8. Rene'

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    @Bobby:

    Wie im Falle einer Trennung zu Lebzeiten zu verfahren ist wurde ja schon angemerkt. Jeder nimmt seinen Kram, die Katze wird geteilt :mega_lol: und gut is.

    Das deine Lebensabschnittsgefährtin nach deinem ungeplanten,überraschendem Ableben noch drei Monate in deinem bzw. in dem Haus der Erben wohnen darf solltest DU mit den potentiellen Erben jetzt schon klären.

    Sag deinen Eltern klipp und klar das Du willst das sie für den Fall der Fälle diese Zeit da wohnen darf.
    Sollten Sie deinen zukünftigen "letzten Willen" nicht akzeptieren und respektieren dann würde ich mich eher von den Eltern trennen. ;)
    In der Regel haben Eltern aber nach dem plötzlichen Tod eines Kindes andere Probleme als sich um das Erbe zu streiten.
    Wenn man seine Eltern trotzdem so einschätzt das diese die Freundin aus dem geerbten Haus des Sohnes schmeissen dann wird es mit Sicherheit vorher schon einen "Bruch" gegeben haben.

    Gruß,
    Rene'

    PS: Die selbe Textzeile die Hundertwasser zitiert hat kam mir auch in den Sinn als ich diesen Thread las. HRK hatte anscheinend damals schon die Weitsicht was Beziehungen angeht.
     
Thema: Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen
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