Pflasterarbeiten nicht flucht-/fugengerecht

Diskutiere Pflasterarbeiten nicht flucht-/fugengerecht im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich habe eine Fläche (Hofeinfahrt, Wege etc.) von ca. 230qm mit Pflastersteinen 32x16x8cm im Läuferverband erstellen lassen. Auf der...

  1. reg99

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    Hallo,

    ich habe eine Fläche (Hofeinfahrt, Wege etc.) von ca. 230qm mit Pflastersteinen 32x16x8cm im Läuferverband erstellen lassen. Auf der Hauptfläche von ca. 8x18m sind die Steine fluchtgerecht in Längsrichtung (18m) gelegt. Wenn ich quer schaue, sind deutliche "Schlenker"/Fugen nicht gleichmäßig und fluchtgerechet in den Reihen zu sehen; auch Fugenabstände varieren stark (zw. 1.5-8mm), sind teilweise unter 3mm (Laut meinen Infos muss der Abstand zw. 3-5mm betragen).
    Da der Galabauer in diesem Bereich dies nicht korrigieren will/kann, kann mir jemand sagen, was hier ein angemessener Minderungsbetrag wäre? Gibt es hier eine Faustregel?
     
  2. #2 simon84, 13.10.2018
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    Stell doch erst mal ein Foto aus der Totalen ein, und markiere wie viele qm, Reihen oder Steine von diesen "Fehlern" betroffen sind.

    Dass du hier ich sag mal vorsichtig etwas hohe Anforderungen stellst weisst du ja aus dem Fliesenthread schon.
     
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  3. SIL

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    DIN 18318 Pflaster bis 120 mm ( und l bis 60 ) d 3-5 mm, stärkeres 5-8 Fugen Abstand, aber nur bei normalen Betonpflaster, gilt nicht bei Verwendung von Entwässerungs Sickerpflaster, Flucht und Geradläufe sind per reinen Text nicht zu interpretieren.
     
  4. reg99

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    Hohe Anforderungen hin oder her. Was ich nicht erwähnt habe: ca. 40-50qm (noch nicht eingesandet und abgerüttelt) werden nochmal komplett herausgenommen, da hier Gefälle zum Haus geht und ebenfalls solche "Schlecker" vorhanden sind.
    Die hier abgebildeten Stellen, sind bereits eingesandet und abgerüttelt und daher wohl nur mit großem Aufwand korrigierbar. Dass hier Handwerker nicht vorher selbst schauen, kann mir wohl nicht zum Vorwurf gemacht werden; ich müsste sonst bei allem nebendran stehen.

    Die Schlenker sind eher im hinteren Bereich auf den Fotos (1/3).
    Pflaster-3.jpg Pflaster-2.jpg Pflaster-1.jpg
     
  5. #5 Lexmaul, 14.10.2018
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    Naja, geht schöner, aber Mangel? Sprich ihn drauf an und sag, dass du dafür nen Abzug machst - aber viel kannst da nicht machen. Niedrig dreistellig?

    Und das wäre dann schon hoch gegriffen...
     
  6. #6 Gast82596, 14.10.2018
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    Gast82596 Gast

    Ich als Handwerker würde mit der Leistung die du hier ab fotografiert hast vor Gericht zeigen wenn zu nicht alles zahlen würdest. Ich sehe hier absolut null Mangel.
     
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    Ja so richtig sieht man dort nichts, was aber ein Mangel darstellt, sind die Keilschnitte zur Rinne eigentlich hätte dort die Richtung der Verlegung gewechselt werden sollen, aber das will aus optischen Gründen ja auch niemand... was die Spalte mit 8 mm oder mehr betrifft, so spricht man auch beim Pflaster vom 'Verbund' d. h. die Lagesicherheit ist dort auf Dauer gerade bei 'befahrenen' Flächen nicht gegeben, Absenkung und Verschiebung sind da auftretend Naja @1958kos einige sind schon...
     
  8. #8 simon84, 14.10.2018
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    Ach komm Leute das ist doch lächerlich die letzten 3 Reihen da an der Regenrinne und die eine neben dem Gulli minimal schief oder unregelmäßig.
    Ist sowieso scheisse geplant mit der Rinne und sieht nicht gut aus. Hätte man vielleicht besser machen können.

    In 2 Jahren verschieben sich die Steine warscheinlich mehr mm durch das drüberfahren als was da aus der Norm ist.

    Ein Kasten Bier wäre ne angemessene Minderung. Mehr nicht.
     
  9. #9 reg99, 14.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2018
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    SIL, sollte ich den Galabauer zumindest fragen, ob er die Stellen mit 8mm Fuge und 0mm korrigert, um Senkung zu verhindern bzw. dass Steine brechen? Am Ende der Regenrinne stoßen Steine mit 0mm direkt an den Bordstein, hier erwarte ich, dass die Kanten irgendwann kaputt gehen.
    Vorschlag zur Minderung?
     
  10. reg99

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    IMG_1428.jpg IMG_1426.jpg
     
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    Zumindest können Sie das versuchen, ob er dem nachkommt ist ja eine andere Frage, ansonsten erfolgt die Abnahme mit Hinweis auf bestehende Bedenken in der Ausführung und nicht Fach Sachgerecht gemäß DIN ATV und Verband Pflaster, Herstellervorgabe etc, entweder volle Zahlung bei Anerkennung von Nacharbeit innerhalb Zeit X oder Sie kürzen halt entsprechend ein, ganz aus der Pflicht würde ich den Gala Bauer nicht lassen...
     
  12. #12 simon84, 14.10.2018
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    Was du nicht bezahlt hast müsste er ja einklagen.
    Viele Handwerker haben was besseres zu tun.

    Frage ist halt was du erreichen willst. Wenn er nicht nacharbeitet.....
     
  13. #13 Lexmaul, 14.10.2018
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    Also bekannter Pflasterer hat angefangen die Steine rauszuschlagen bis der Bauherr wieder zur Vernunft gekommen ist ;)
     
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    Verstehe ich nicht, es geht doch darum ist die Leistung gemäß Beauftragung erfolgt oder nicht, schon mal eine Anlage mit Gemeinschaftseigentum abgenommen? Frag mal Fred gerade bei dem Pflaster drehen die regelmäßig durch. Und ich erkenne keinen Unterschied zwischen Beauftragungen, sind seine € weniger Wert als Deine oder Meine?, wenn Du dein PW in die Garage schaffst erwartest Du doch auch die selbe Sorgfalt wie bei Fleet Kunden oder zahlst du weniger für selbe Leistung ... Wohl kaum...
     
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  15. #15 Lexmaul, 14.10.2018
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    Ich bleibe aber realistisch - das ist Pflaster und keine Präzisionsarbeit.

    Immer bezogen auf die außer Flucht gehende Reihe - die anderen Sachen soll er klar nacharbeiten.

    Und letztlich entscheidet auch der Preis über die Qualität. Mein Pflasterer hat immer hübsch Schnüre gezogen, um zu schauen, ob die Flucht passt - obwohl Fischgrät-Verlegung...
     
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    Wenn ich die Antworten richtig verstehe, sind die nicht fluchtgerechten Reihen nicht mehr zu korrigieren? Aber was kann er noch korrigieren?
    Schnürre wurde wurde wie verrückt gespannt, um so verwunderlicher ist es, dass teilweise noch nicht einmal Gefälle stimmen (Null Gefälle oder zum Haus hin).
    SIL, wie kann ich denn auf einen fairen Minderungsbetrag kommen - sollte der Galabauer wie er es bereits gesagt hat, die schiefen Reihen nicht mehr nacharbeiten wollen? Ich zahle rund 50 EUR/qm inkl. MwSt.
     
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    Ähm ja Sie haben eine Rinne und dort stimmt das Gefälle? Also zum Gebäude hin mit negativ Gefälle das geht gar nicht, da wüsste ich auch keine Minderung das heisst eigentlich neu verlegen, Pflaster kann auch waagerecht verlegt werden wenn - der Untergrund entsprechend als 'Wasserführende Schicht' konzipiert ist, zum Beispiel Einsätzen von ACO Zinkro etc, (oder vertraglich vereinbart) ansonsten gilt klipp und klar das Gefälle einzuhalten, zumal wenn Linienentwässerung vorgegeben ist, gute Frage wegen dem Einbehalt - vorab vllt 20% mit Aufforderung zur Beseitigung der Mängel bis Datum xx - Ansonsten empfehle ich Ihnen dringend einen Aussendienstler vom Hersteller kommen zu lassen, der berät Sie schon ausführlich.Was sagst du @FabianWeber ?
     
  18. #18 Gast85808, 15.10.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Je länger man hier liest, stellt man fest, daß es nur um eines geht: Geld einbehalten. Ob das überhaupt ein optischer Mangel ist, wage ich zu bezweifeln. Nullgefälle/Gegengefälle taucht jetzt urplötzlich auf.
     
  19. SIL

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    Nun ja 8 mm Fuge ist ein technischer Mangel, ich hab die ATV nicht gemacht....
     
  20. reg99

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    Bei den Bilder/ursprünglicher Frage geht es mir "nur" um zu geringe/große Fugen und schiefes Fugenbild was nach meiner Info aus DIN ein Mange ist (wenn auch teilweise nur optischer). Bzgl. Gefälle zum Haus bzw. 0% Gefälle ist an anderer Stelle und vom Galabauer nicht bestritten (auch Schlenker werden dort korrigiert); dies wird korrigerit. Ich habe es nur mal ewähnt, da hier einige meinen, ich würde mich nur bei Kleinigkeiten aufregen. Nein. Nur wenn man die anderen Sachen hat/sieht, schaut man halt nun extra-genau hin.
    Beim Bild mit der regenrinne ist am oberen Ende ein Gefälle zur Rinne hin, daher weiß ich nicht, ob die dort schiefen Pflastersteine normal sind, da dort ein Gefälle zur Rinne und auch von hinten nach vorne ist.

    Hersteller des Pflasters war auch schon da. Aber wegen einem anderen Punkt. Der Galabauer hat Pflaster verlegt, bei dem teilweise 1x1cm große Abplatzungen sind. Er meinte "Produktionsfehler". Der Hersteller sagte aber, dass er dies hätte nicht verlegen dürfen, sondern vorher prüfen. Nun hat er bereits 15-20 Steine ausgetauscht, ist aber auch hier noch nicht fertig. Bzgl. gefälle etc. sagt der Hersteller nichts, nur dass es z.B. um Dohlen/Gullydeckel "besser geht".
     
Thema: Pflasterarbeiten nicht flucht-/fugengerecht
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