Pflicht zur Fassadendämmung? Welcher Bezugswert?

Diskutiere Pflicht zur Fassadendämmung? Welcher Bezugswert? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Bauexperten, wir lassen zur Zeit eine Kernsanierung an einem Fertighaus aus 1984 durchführen. Die Planung läuft in Zusammenarbeit mit...

  1. #1 knollenpetze, 23.04.2023
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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir lassen zur Zeit eine Kernsanierung an einem Fertighaus aus 1984 durchführen. Die Planung läuft in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Architekten und einzeln beauftragten Fachbetrieben.

    Die Fassade weist Schäden auf und muss komplett neu mit Gewebe armiert und neu verputzt werden. Dies haben mehrere Fachbetriebe und unsere Architekten so bestätigt.

    Wir erfüllen nicht den u-Wert nach GEG von 0,24 W/(m²K). Im EG und DG sind wir im Bestand nur minimal schlechter (~0,28 lt Energieberater). Die Wände im KG sind deutlich schlechter als nach GEG, aber es wird einigen Räumen bereits eine Innendämmung angebracht, sodass an diesen Wänden der GEG Wert fast erreicht wird.

    In der EnEV gibt es ja Vorgaben, dass gedämmt werden muss wenn >10% der Putzfläche erneuert werden. Wir schlagen nicht großflächig Putz ab, sondern reparieren punktuell den Bestandsputz und würden dann vollflächig zusätzlichen Armierungsputz und Oberputz auftragen ohne den alten Putz abzuschlagen. Die Architekten sagen "einfach nur Putz drauf, haben wir schon oft gemacht, da schaut keiner nach". (hmm...)

    Meine Fragen
    1.) Zählt das vollständige Überputzen als Instandsetzung von mehr als 10% der Fassadenfläche, auch wenn der alte Putz nicht entfernt wird?

    2.) Wird jede einzelne Wand separat betrachtet, oder muss die Summe aller Außenwände bei < 0,24 W/(m²K) liegen? Insbesondere im Kellergeschoss ist eine nachträgliche Außendämmung an vielen Seiten nur unter großem Aufwand möglich, da Erdreich abgetragen werden muss. Wird hier zwischen Nutzfläche und Wohnfläche unterschieden? Auch im Keller sind alle Räume beheizt, dort liegen z.B. auch 2 Arbeitszimmer.


    Ich bedanke mich herzlich für alle Antworten. :biggthumpup: :biggthumpup:


    tl;dr: :Brille
    Fertighaus aus 1984 wird saniert, Fassade hinüber. Vollständig armieren und überputzen und streichen überhaupt erlaubt bei u-Wert 0,28? Wie verrechnen sich besser gedämmte Wände im OG mit schlechteren Wänden im KG? Gibt es da eine Mischkalkulation?
     
  2. #2 Tikonteroga, 24.04.2023
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    Quelle: GEGPortal - Auslegungen - Auslegung zu § 48 Satz 1 i. V. m. Anlage 7 Nr. 1b GEG 2020 (Putzerneuerung)
     
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  3. #3 knollenpetze, 24.04.2023
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    Ganz herzlichen Dank, Tikonteroga. Das habe ich gesucht aber nicht gefunden!
     
  4. #4 VollNormal, 24.04.2023
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    Eine Verbesserung des u-Wert um 0,04 solltest du mutmaßlich auch nach der Novelle des GEG wirtschaftlich kaputt rechnen können ...
     
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