Pfusch bei den Malerarbeiten?

Diskutiere Pfusch bei den Malerarbeiten? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Wir haben unsere Wohnküche vom Maler tapezieren und mit einer spachteltechnik beauftragt. Ca. 30 qm niedersachsen Nun, zufrieden bin ich...

  1. #1 olas, 06.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2023
    olas

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    Hallo
    Wir haben unsere Wohnküche vom Maler tapezieren und mit einer spachteltechnik beauftragt. Ca. 30 qm niedersachsen

    Nun, zufrieden bin ich nicht. Was meint ihr?
    Es wurde vorab dem Maler gesagt, das es ein kinderhaushalt ist und pflegeleicht und robust sein muss.

    1. Tapeziert wurde mit Glattvlies. Gestrichen dann mit Sikkens Alpa Rezisto easy clean. Seine Empfehlung.
    Die Tapetenübergänge sieht man. Diese wurde stellenweise sogar vorher zugespachtelt. (Bild)
    Kanten unbearbeitet. Ohne Kantenschutz. Teilweise fast rund

    2. Stucco pompeji impression nero
    Farbe wäscht sich ab. Wenn man mit einem Tuch wischt. Siehe Bild
    Kanten rund siehe Bild.

    3. Tapeten lösen dauerte nur eine Stunde. Dafür über 400€ ?! Obwohl nach Aufwand. Wie in der Auftragsbestätigung angegeben, abgerechnet werden soll.

    4. Es wurde nur einmal gestrichen. Wieso dann 2 mal angerechnet? (Bild)

    Wie soll ich vorgehen.
    Ich bitte um Hilfe. Bin ich zu pingelig?
     

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  2. artibi

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    Was wurde denn beauftragt und wie? Gibt es ein schriftliches Angebot? Wenn nach Menge und Arbeitszeit abgerechnet werden soll vermisse ich die Angaben in der Rechnung. Da steht ja nur "1 Stück tapezieren, 1 Stück Tapete entfernen"
     
  3. olas

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    Das Angebot habe ich angefügt. Mehr hab ich nicht
     
  4. artibi

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    Ist dass das Angebot oder Rechnung? So wie ich es verstehe das Angebot?
    D.h. du hast ein Angebot über 450€ Tapete entfernen und wunderst dich jetzt, dass er 450€ für Tapete entfernen berechnet?
     
  5. olas

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    Siehe unten
    Tatsächliche Berechnung nach Aufwand und Material
     

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  6. #6 Gast 85175, 06.10.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es fängt halt schon wieder einmal bei den Leistungstexten an. So kann man den Ablauf einer Heiligen Messe beschreiben, aber rein nur durch die Beschreibung des Tuns ("Wände spachteln"), bleibt das vereinbarte Endgebnis halt doch oft unklar, weil unter "gespachtelten Wänden" kann ich mir dann halt doch sehr viel vorstellen... Der vereinbarte Umfang ist da auch strittig, bei derartigen Pauschal-Positionen ohne Angabe der Einheiten (m,m²,etc). wäre es ja immer nett, wenn man wüsste ob da jetzt zB "Wände spachteln" und "Eck- und Anschlussprofile" zusammen pauschaliert wurden, oder ob da nur die Flächenleistung gemeint ist. Es ist schlimm, aber aus Sicht des Handwerkers wohl nicht ganz doof...

    Ja gut, Glattvlies und Spachteltechnik bringe ich persönlich jetzt nicht mit dem "robusten Kinderhaushalt" zusammen, aber da können wir wohl tagelang debattieren... Das Problem ist da nicht nur die Frage was denn "pflegeleicht und robust ist", sondern auch noch, dass ihr das nur irgendwann mal gesagt habt, aber das wohl nirgends geschrieben steht...

    Die Übergänge sind das Eine, das Andere ist, ich frage mich da eher ob das überhaupt noch als Glattvlies angesehen werden kann, oder ob das nicht doch schon eher eine feine Rauhfaser sein soll...

    Das ist halt bei diesen Kreativtechniken schwierig... Das könnte "normal" sein und dann beisst sich das nur mit dem "pflegeleicht" das nirgends steht und nur besprochen wurde...

    Das ist mE nur ein Detail das dich zwar besonders stört, das ist da aber im Gesamtbild nur ein kleines Ärgernis. Ich bin auch nicht überzeugt davon, dass Du da was anderes bestellt hast.

    Also sowas nehme ich ja regelmäßig erst dann ernst, wenn mir die Leute auch über Positionen berichten bei denen die Handwerker wohl etwas lange gebraucht haben und die dann deshalb gerne mehr bezahlen würden. Dass das nach Aufwand abgerechnet wird steht da übrigens nirgends. Nach Aufwand wird nur die Entsorgung der Abfälle der Abdeck-und Abklebearbeiten abgerechnet (und sonst nix).

    Naja, das halte ich für die Folge von leichsinnigem Zusammenkopieren von irgendwelchen Leistungstexten. Das ist jetzt natürlich Pech für den Maler, weil schulden tut er wohl Glattvlies+Dispersionsfarbe+Spezialfarbe...

    Du schreibst ihm eine Mangelanzeige, kurz und knapp, die von dir vermuteten Mängel nur stichwortartig aufgeführt, keine Vorwürfe, keine Ursachenforschung, keine Sanierungsvorschläge, etc... und bittest um baldige Kontaktaufnahme zur Terminabsprache für die Mängelbeseitigung auf SEINE Kosten, die binnen 14 Tagen zu geschehen hat.

    - Stöße der Glattvliestapeten stellenweise unsauber gearbeitet und sichtbar
    - Glattvlies ist nicht glatt sondern hat einen leicht strukturierten Charakter
    - Ecken sind abgerundet
    - Die Kreativtechnik färbt beim Reinigen ab
    - Es fehlt der vereinbarte Dispersionanstrich unter der "Easy Clean"

    Und dann wartest mal, ab, dass der das alles als Mängel anerkennt glaube ich nicht, aber das zwingt ihn dazu sich einmal dazu im Detail zu äussern... Dann sieht man weiter...
     
  7. #7 msfox30, 06.10.2023
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    Ja, in dem Angebot stehen aber keine Stundenpreise. Wenn er also 1h braucht und einen Stundensatz von 400€* hat, passt es doch.
    Ich bin nicht Jurist. Aber für wäre das Angebot formal als Werkvertrag zu betrachten. Dann ist es egal, wie lange es dauert. Am Ende ist das Werk entscheidend.
    ABER: Der Satz darunter "Nach Aufwand" hebelt das wieder aus.
    --
    Ich find das bei den Handwerkern sch..., dass man hier je Pups und Teufel von Anwalt prüfen lassen muss. Wird Zeit, dass das Handwerk wieder auf den Boden kommt und froh ist, wenn es Aufträge bekommt.
    --
    Und ganz offen, darum lasse ich bestimmte Dinge nur von "Bekannten" machen. Wenn ihr versteht was ich meine....
    --
    *Ich hatte letztens für 1/2h 2 Vaillant-Techniker da, die mir nur erklärt haben, dass ich mit der SWP nicht kühlen kann. Hat mich 340€ gekostet. Und die haben sich, im Gegensatz zu deinem Maler, nicht mal dreckig gemacht.
     
  8. #8 Gast 85175, 06.10.2023
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    Du glaubst, wenn im Handwerk wieder Not- Und Elend herrschen, dann könne man den Leistungsbeschreibungen eher trauen? Meiner Erinnerung nach, war das damals genau anders herum...
     
  9. #9 msfox30, 06.10.2023
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    Nein, aber dann lohnt es sich, dass man versucht, diese nach seinen Wünschen formuliert zu bekommen. So, wie es jetzt ist, sagt der Handwerker einfach: "Dann mach ich es eben nicht...", weil er es sich leisten kann.
     
  10. olas

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    Was meinst du genau damit
     
  11. olas

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    Es steht doch Stundensatz 50€. Nur eben nicht die benötigten Stunden. Bin davon ausgegangen, dass es dann bei der Rechnung erfasst wird.
     
    msfox30 gefällt das.
  12. #12 Gast 85175, 06.10.2023
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    Ja einmal hat er in der Pos. 5 schon einen Dispersionanstrich mit drinnen und dann noch zusätzlich die Pos. 6 mit doiesem "Easyclean". Das ergibt für mich zwei Anstriche, aber mit verschiedenen Materialien. Das halte ich für einen Fehler der pasiert wenn man einfach irgenwelche Leistungstexte zusammenkopiert, aber das bringt dem Maler nix, weil schulden tut er es jetzt halt doch.
    Wie kommst Du darauf, dass der zweimal "abgerechnet" hätte?

    Wo steht das? In dem Angebot oben sehe ich das nicht?

    Hat er anders abgerechnet als Angeboten? Oder bin ich echt schon so blind?
     
  13. olas

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    Da steh es oder
     

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  14. olas

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    Weil es in 2 Positionen vorkommt und nur einmal gemacht wurde.
    Dann ist es doch doppelt berechnet worden oder.
    Kein Abzug möglich?
     
  15. #15 Gast 85175, 06.10.2023
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    Ich bin echt blind, ich hielt das ja für Werbung und habe es gleich ausgeblendet... Das ist ganz kurios... Mal abgesehen davon, dass ich das gerade für eine unzulässige AGB halte, würde ich in dem Fall erstmal die Rechnung abwarten. Der soll erstmal dokumentieren, wie er sich das mit der Abrechnung vorstellt. Du kannst dann noch immer die Mängel anzeigen und mit ihm streiten.

    Es ist doppelt vereinbart, dann kann er es eigemntlich auch doppelt abrechnen. Nur hat er es ja nur einmal gemacht... Mit dem Abzug wird es durch diese Stundenlohnarbeiten kompliziert... Das ist alles ein fürchterliches Chaos. Man sollte solchen Chaoten die Handwerkskarte abnehmen... Meine Meinung...
     
  16. #16 VollNormal, 06.10.2023
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    Der hat doch pauschal angeboten, sonst müssten da Mengen und Einheitspreise stehen. Falls nur einmal gestrichen wurde, würde ich das gepflegt als den in Position 5 angebotenen Anstrich deuten und Position 6 aus der Rechnung kürzen. Im Gegenzug gibt es an der Position 2 nichts zu deuteln - mit der Beauftragung hast du ihm dafür 436,25 € netto versprochen, die stehen ihm jetzt auch zu.
     
  17. #17 Fabian Weber, 06.10.2023
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    Nein er hat das quasi als Kostenvoranschlag angeboten und explizit dazugeschrieben, dass die tatsächliche Abrechnung nach Aufwand und Material der geht. Den Aufwand hat er mit 50€/h angeboten.

    Also müsste er jetzt ja eine Menge Stundenzettel oder detaillierte Bautagesberichte vorlegen, wo er alle Arbeitsschritte schön zur Prüfung aufgeschrieben hat.

    Und dann noch die Rechnungen fürs Material dazulegen. Es ist hier allerdings unklar, ob er was aufschlagen darf auf das Material oder nicht.

    Selten so ein unprofessionelles Angebot gelesen.
     
  18. #18 msfox30, 07.10.2023
    msfox30

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    Hatte ich übersehen. Also hat er 8h geschätzt und nur 1h gebraucht.
     
  19. #19 driver55, 07.10.2023
    driver55

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    Von was reden wir denn jetzt? Einmal isses Angebot, dann Auftragsbestätigung und Rechnung wurde auch schon genannt. Das ist mir zu wirr.
    Um wieviel qm geht’s überhaupt, wenn er 8 h für Tapetenlösen- und entsorgen ansetzt?
    Wo sind die reinen Materialkosten und wieviele Stunden/Tage war er am werkeln?
     
    Berndt gefällt das.
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    Ein Angebot auf Nachweis muß mind. ?? ca. Std. a € und ca. kosten Material enthalten, oder ca. m² a € .
    Als Laie kannste das Ding da oben als Festpreisangebot devinieren
     
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