PIR/PUR Fußbodendämmung Alu

Diskutiere PIR/PUR Fußbodendämmung Alu im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, Ich benötige Hilfe bzgl. Eines Anbaus . im 1.OG soll ein Teil des vorhandenen Balkons in die Wohnfläche integriert werden. Die...

  1. Pstra

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    Hallo,

    Ich benötige Hilfe bzgl. Eines Anbaus .

    im 1.OG soll ein Teil des vorhandenen Balkons in die Wohnfläche integriert werden.
    Die Konstruktion wird mit Holzständerbau errichtet. Nun geht es um die Planung des Fussbodenaufbaus. Der alte und neue estrich muss ja miteinander verbunden werden.
    Da der Unterschied von Betonplatte des Balkons zur Oberkante des innenliegenden Estrichs NUR 8 cm beträgt muss ein dünner Bodenaufbau her.
    Geplant wäre folgender Aufbau:
    Bitumen Schweißbahn
    4 cm PUR Alu
    4 cm Estrich
    Bodenbelag

    ich weiß das normalerweise viel mehr Dämmung in den Boden müsste… aber es geht nicht anders.

    was ist der worsecase wenn wir den Aufbau so machen? Nur kalte Fuße oder kann es auch zu einem Feuchtigkeitsschäden kommen?

    und ich hoffe ich werde hier jetzt nicht in der Luft zerrissen…
     
  2. #2 simon84, 11.01.2022
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    Gibt es auch eine FBH in dem Bereich ?
    Wieso wird der Balkon nicht Unterseitig gedämmt ?
     
  3. Pstra

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    Nein , Fußbodenheizung ist keine verbaut. Und der Nachbar drunter möchte keine Dämmung an seiner Terrassendecke.
     
  4. #4 simon84, 11.01.2022
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    Das ist also ein MFH und du bist Eigentümer der Wohnung?
     
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    Ja genau.
     
  6. #6 simon84, 11.01.2022
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    Die Dämmung bringt dich auf ungefähr einen U-Wert von 0,5-0,6 (ich hab mal 15cm Stahlbeton zugrundegelegt).
    Damit bewegst du dich weit außerhalb der GEG und somit entspricht das Vorhaben nicht den aRdT.

    Damit sollte das Thema erledigt sein, denn die WEG wird sicherlich um eine Zustimmung zu erteilen eine fachgerechte Ausführung fordern.

    Auch wenn es nicht durch deine Umbauten zu Schäden kommen muss, wirst garantiert du als Umbauer bei sämtlichen Schäden in dem Bereich erstmal rangezogen.

    Also ich würde sagen, Finger weg von der Idee in dieser Konstellation.

    Wenns ein selbstbenutztes EFH im Eigentum wäre könnte man das schon so machen.
     
  7. Pstra

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    Danke für die ausführliche Antwort.

    der Stahlbeton hat eine Dicke von 24cm, da müsste der u Wert doch steigen oder?

    das Thema WEG ist bereits schriftlich geklärt.

    Mir geht es mehr darum, ob wir lediglich mit einem etwas kälteren Fußboden rechnen müssen oder ob es eine erhebliche Gefahr von feuchtigkeitsschäden gibt.
     
  8. #8 simon84, 12.01.2022
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    Mir geht es darum, dass du bei einer Wohnraumerweiterung in einem MFH die GEG zu berücksichtigen und erfüllen hast.
    Diese hat nunmal leider in Deutschland Gesetzescharakter.

    GEG § 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
    https://geg-info.de/geg/anlage_01_geg_referenzgebaeude_wohnbau.pdf

    Das geht mit der geplanten 4cm PIR Dämmung nicht, dabei spielt es auch keine Rolle ob die Stahlbetondecke 15 oder 24cm beträgt.
    Du kommst nicht unter einen U-Wert von ca 0,5.

    Die WEG hat schriftlich einer nicht fachgerechten Ausführung, welche die GEG nicht erfüllt zugestimmt ?

    Ein "kalter Boden" wird auftreten.
    Weitere Schäden durch den nun ggf. stärker beheizten Boden und Kondensationsbildung an Wärmebrücken, Übergang Aussenwand/Balkonunterseite beim Nachbarn etc. können auftreten, müssen aber nicht.

    In jedem Fall wirst du in der Praxis als allererstes auch für Schäden an dem Bauteil, die überhaupt nichts mit deinem Umbau zu tun haben angesprochen werden.
    Wenn du darauf dann nicht mit einer korrekten Planung und Ausführung antworten kannst, geht das gerne schnell vor Gericht und wie dort dann entschieden wird, weiss niemand.
    Jedenfalls war es noch nie vor Gericht und mit Gutachtern hilfreich, wenn etwas nicht fachgerecht erstellt wurde.
     
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