Preis je Einheit / Hausnebenkostenabrechnung / XXXXXXX

Diskutiere Preis je Einheit / Hausnebenkostenabrechnung / XXXXXXX im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Liebes Bauexpertenforum, ich bin zur Zeit im Clinch mit unserer Hausverwaltung und der Fa. Raddadazong und hoffe von ein paar fachkundigen...

  1. #1 Muskeltier, 21.10.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.10.2015
    Muskeltier

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    Liebes Bauexpertenforum,

    ich bin zur Zeit im Clinch mit unserer Hausverwaltung und der Fa. Raddadazong und hoffe von ein paar fachkundigen Experten ein bestätigende Meinung oder plausible Widerlegung zu erhalten.

    Folgendes ist passiert:

    Meine Freundin und ich haben uns eine schlüsselfertige ETW in einem 8-Einheiten MFH gekauft. Fertigstellung des MFH Ende April 2014.

    Übergabe der Wohnung an uns war der 09.08.2014. Einzug war am 15.09.2014

    Für 2014 haben wir nun die erste Hausnebenkostenabrechnung der Fa. Raddadazong erhalten.

    Da diese sich ja meist aus "normalen 3-Satz-Rechnungen" zusammensetzt ist eine Berechnung eigentlich ja gar net so schwer.

    Zu meiner Verdeutlichung, vielleicht entdeckt Ihr ja ein Denkfehler:

    Gesamtkosten Aufteilung in Heizkosten und Warmwasserkosten, -> korrekt
    Aufteilung Heizkosten nach qm, -> korrekt
    Aufteilung Warmwasserkosten in 30% Grundkosten und 70% Verbrauch ->annehmbar und korrekt
    Berechnung der Warmwasserkosten:
    Die Kosten entstehen durch unsere verbrauchten Einheiten (korrekter Wert) x den Preis der Einheit.

    Mit dem Preis der Einheit, bzw. dessen Berechnung, habe ich ein Problem:

    Nach Abzug der Grundkosten von den Gesamtwarmwasserkosten verbleibt ein Wert von 985,46 €

    Von diesem Wert wird ein Wert für ein Zeitraum 01.05-26.05.14 abgezogen (entspricht 26 Tage von 245 Gesamttagen auf Verbrauchskosten angesetzt)= 104,58 €

    Der verbleibende Betrag ( 880,88€) wird durch die Gesamtkubikmeter des Hauses geteilt und somit ein Preis je Einheit festgelegt.

    Dieses ist meines Erachtens in der Zuordnung nicht korrekt. Es müsste für uns meiner Meinung nach so aus sehen:

    985,46€ x 101:245= 406,25 € -->nicht ansetzbar da Zeitraum bis Übergabe ETW 01.05.14-09.08.14 = 101 Tage
    985,46€ x 144:245= 579,21 € --> Ausgangsgrösse für uns zur Berechnung Preis je Einheit

    579,21€:124,95= 4,63353 -> 4,63353 x 22,000 = 101,94 € anstatt lt. Abrechnung 155,10 €

    Mir will partout nicht in den Kopf, dass wir für die Zeit vor der Übergabe der ETW 01.05.2014-08.09.2015 etwaige dem Preis je Einheit beeinflussende Faktoren mit tragen müssen.

    Die ETWs in unserem MFH wurden in 2014 zu unterschiedlichen Zeitpunkten verkauft und übergeben.
    Muss dementsprechend nicht auch der Preis je Einheit je ETW variieren? (Wenn in 2015 alle vom 01.01.15-31.12.15 im jeweiligen Eigentum sind würde ich einen für jeden gleichen Preis je Einheit verstehen) Denkfehler?

    PS:
    Wenn z.B. vom 01.05.2015 - 30.06.2015 nur 2 ETW übergeben sind ist die Bewertung/Übertragung der Kosten beim Preis der Einheit doch viel höher als wenn 6 ETW bereits übergeben sind.

    Müssten die dadurch entstehenden Differenzen vom Bauträger getragen werden, da die Wohnungen noch nicht übergeben wurden?
    Oder wird den "Ersteingezogenen" dadurch mehr angelastet?

    Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, was meinen Intention zur Beanstandung ist und jemand kann mich bestätigen oder widerlegen.

    Ich hoffe der Upload der Anhänge klappt

    Besten Dank schonmal
    Euer Muskeltier
     
  2. #2 Kater432, 21.10.2015
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    Aufteilung nach qm ist nicht korrekt bin ich der Meinung. Wie soll da unterschieden werden für jemanden der heizt und immer Fenster auf hat. Oder jemand mag es 24 Grad warm und dir reichen 20. Mieter hätten später auf jeden Fall Anrecht auf Heizkostenzähler.

    Heizkörper oder Fußbodenheizung ?
     
  3. #3 JamesTKirk, 21.10.2015
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    JamesTKirk Gast

    Bitte auch in den Anhängen keine Firmennamen.
    Außer Du hattest die ausdrückliche Genehmigung der Firma, dass Du die Abrechnung hier einstellen darfst. Das bezweifele ich aber ...
     
  4. #4 Muskeltier, 21.10.2015
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    Hallo Kater432,

    wir haben komplett Fussbodenheizung ausser im Bad da ist noch eine an der Wand für die Handtücher.

    Die Heizkosten wurden nach qm umgelegt, weil in allen ETWs die Heizzähler falsch herum eingebaut wurden.
    Mit den "reinen Heizkosten" habe ich auch nicht das Problem, sondern mit der Herleitung/Berechnung des Preis je Einheit.

    LG
    Muskeltier
     
  5. #5 Muskeltier, 21.10.2015
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    @JamesTKirk

    werde morgen die Anhänge neu anonymisiert einscannen, sry hatte ich nicht bedacht.

    Danke für das Korrigieren.

    LG
    Muskeltier
     
  6. #6 SirSydom, 21.10.2015
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    Ich könnte mir das schon vorstellen. Ist ja bei Miete nichts anderes, wenn du unterjährig umziehst. Da werden ja auch immer die Kosten des ganzen Jahres ermittelt und dann abgerechnet.
    Alles andere könnte ich mir extrem schwierig in der Abrechnung vorstellen..
     
  7. #7 Muskeltier, 22.10.2015
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    nun nochmal die Anhänge anonymisiert.

    Vielleicht findet sich ja jemand der auf die Berechnung des Preis je Einheit eingehen kann.

    Da Verbrauch der Einheiten 09.08.14-31.12.14 ist, müsste doch auch die Berechnung des zugehörigen Preis je Einheit für diesen Zeitraum gelten.
    Ob die Berechnung der einzelnen Parteien nun 2-3 "3-Satz-Rechnungen" mehr beträgt kann doch kein ausschlaggebendes Argument sein, schließlich wurde die Zeiträume eh nur nach Tagen gerechnet.
    Meiner Meinung hat doch der Bauträger anfallende Kosten bis zu der Übergabe zu tragen.

    Beste Grüße
    Muskeltier
     

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  8. Julius

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    Diese Abrechnung ist in mehreren Punkten fehlerhaft.
    Allerdings nicht in dem, den Du meintest.
    Laß sie vom Fachmann prüfen und beanstande sie förmlich!
     
  9. #9 Muskeltier, 26.10.2015
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    Hi Julius,

    wen kann muss ich denn als Fachmann ansprechen, gleich zum Anwalt oder gibt es Sachverständige die so etwas prüfen und beanstanden können.

    LG
    Muskeltier
     
  10. #10 SirSydom, 27.10.2015
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    Mieterbund bietet sowas an.
     
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