Problem mit Terassenbau

Diskutiere Problem mit Terassenbau im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder und Bauexperten, Ich bin neu hier, und würde mich über eure Meinung zu folgendem Problem freuen: Ich baue mit einer...

  1. #1 Wilfried B, 25.02.2020
    Wilfried B

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    Liebe Forumsmitglieder und Bauexperten,

    Ich bin neu hier, und würde mich über eure Meinung zu folgendem Problem freuen:

    Ich baue mit einer Baugruppe und Architekt ein 10-Parteienhaus, das nun im Mai fertiggestellt werden soll. Wir sind also als Baugruppe der Bauherr. Gerade sind die Aussenbereiche in Arbeit.

    Meine Wohnung ist im EG und hat eine 14,5 m2 Terrasse aus Betonplatten im Splittbett. Unter der Terrasse ist die TG-Einfahrt. Es hat sich nun herausgestellt, dass die TG-Einfahrt in einem Bereich in der Kurve zu hoch gebaut wurde und die Terrasse nun nicht ebenerdig ausgeführt werden kann. Klar, Fehler können passieren, aber es ist schon sehr ärgerlich. Die Lösungsvorschläge des Architekten - bis jetzt nur mündlich ohne Pläne - sind:

    Vorschlag 1: die Terrasse kleiner auszuführen, dafür entlang des Hauses (am Plan anbei Richtung oben) grösser zu machen um auf die m2 Anzahl zu kommen. Dadurch wird sie aber schmal und lang. Wie schmal genau, dh. wie weit sie gehen kann, bis sie an die TG-Einfahrtsdecke "stösst", weiß ich noch nicht - kann sein, dass das nur ca 1 m Breite ist, also zu wenig, um einen Tisch mit Stühlen unterzubringen. Zusätzlich wäre natürlich dann am Ende der Terrasse ein ca 15-20cm hohes Beet bzw Böschung, um die TG-Einfahrt zu überdecken.

    Vorschlag 2: die Terrasse schräg auszuführen, d.h. ca in der Mitte der Terasse eine Entwässerungsrinne einzubauen und dann die restliche Fläche mit einem Gefälle von 6 Grad auszuführen. Ich denke, auf so einer Schräge kann man dann keine Tische und Stühle mehr aufstellen.

    Vorschlag 3: die Terrasse mit einer Stufe auszuführen. Wo diese Stufe ist und wie hoch, weiß ich auch noch nicht, ich vermute aber ab ca. 1m mit einer Höhe von ca 15-20 cm.

    Alle diese Vorschläge führen, so wie ich finde, zu einer Wertminderung der Wohnung und sind nicht wirklich wünschenswert oder akzeptabel. Ausserdem ist die Terrasse ja auch im Grundbuch eingezeichnet.

    Was meint ihr, wie sollte ich weiter vorgehen? Kann ich auf Ausführung der Terrasse laut Plan bestehen? Oder muss ich eine dieser "Lösungen" akzeptieren?

    Problem-Terrasse.png
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 25.02.2020
    Stadtbaumeister

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    Die rote Markierung ist doch der Außenradius der TG Zufahrt oder? Ist die TG Zufahrt über ihre gesamte Breite zu hoch ausgeführt worden? Wieviel zu hoch?
     
  3. #3 Wilfried B, 25.02.2020
    Wilfried B

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    Danke Stadtbaumeister. Ja genau, die rote Linie ist der Außenradius. Dort liegt das Hauptproblem, hier ist die TG Überdachung höher. Hier mal eine Skizze, gleich darauf die Vorschläge des Architekten, die ich soeben bekommen habe. Leider habe ich keine besseren Fotos der Lage, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass hier ein Problem schlummert.

    Problem-Terrasse-2.png
     
  4. #4 Wilfried B, 25.02.2020
    Wilfried B

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    Ich habe inzwischen 3 Varianten vom Architekten erhalten. Keine ist zufriedenstellend, aber Variante B mit dem Hochbeet scheint mir noch am unauffälligsten, was meint ihr?

    -- (Beginn Email von Architekt)
    Variante A:
    Der Plattenbelag der Terrasse wird wie ursprünglich geplant ausgeführt. Dies bedeutet, dass im rot markierten Bereich ("links unten", ca. 1,90x1,90m) der Plattenbelag ein Gegengefälle von ca. 6% erhält.

    Variante B:
    Der rot markierte Bereich ("links unten", ca. 1,90x1,90m) wird mit einer Randeinfassung aus einem Stahlblech oder Betonbord um ca. 25cm erhöht, mit Substrat aufgefüllt und kann als Hochbeet/ Kräuterbeet verwendet werden. Die dadurch verkleinerte Terrassenfläche wird nach Norden um ca. 1,20m erweitert (grün markierte Fläche).

    Variante C:
    Der Plattenbelag der Terrasse wird im "hinteren Bereich" (blau markierte Fläche, ca. 4,55x1,90m) um eine Stufe (ca. 15cm) erhöht.

    -- (Ende Email von Architekt)​

    Der Architekt hat auch noch nichts zum Finanziellen erwähnt. Dass ich zusätzliche Kosten tragen muss, hoffe ich jetzt mal nicht. Im Gegenteil, ich würde davon ausgehen, dass bei solchen Planungsfehlern eine Entschädigungszahlung (oder wie man das dann nennt) üblich ist, da ich ja dann mit einer "verunstalteten" bzw nicht ganz so schlimm einer "nicht ganz so schönen" Terrasse leben muss. Liege ich da richtig?


    Varianten.png
     
  5. deimos

    deimos

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    Hi,

    die Frage ist, was würdest du mit dem Hochbeet machen? Wenn es für Gemüseanbau genutzt wird, dann würde ich da kein Beet mit 1,90x1,90m hinstellen, sondern eher einen Sockel von 2x2,5m und darauf dann zwei Hochbeete mit einem Gang zwischendrin, damit man auch sinnvoll an die gesamte Beetfläche kommt.
    Richtig verhandelt könnte das für dich kostenlos gemacht werden und wenn das dann z.B. gemauert wird, dann kann das ein echter Hingucker sein.

    Viele Grüße
    Alex
     
  6. #6 Wilfried B, 26.02.2020
    Wilfried B

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    Hallo Alex, danke für deinen Input und die Idee des zweigeteilten Beets. Das jetzt vorgesehene Beet in Variante B ist 25cm hoch, das wäre ok, aber ich möchte dort nicht ein richtiges Hochbeet stehen haben.

    Da der Architekt schon Zeitdruck gemacht hat, habe mich jetzt der Einfachheit halber für Variante B entschieden, und hoffe dass es schön und kostenneutral ausgeführt wird - und dass das Beet dann im Endeffekt vielleicht sogar eine Bereicherung der Terrasse sein wird.
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.02.2020
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    Warum wird denn die falsche Einfahrt nicht einfach abgerissen und neu gebaut?
     
  8. #8 Wilfried B, 26.02.2020
    Wilfried B

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    Hallo Fabian, ja das wäre toll, wenn ein Abriss und Korrektur eine Option gewesen wäre. Das ist auch der Tip den ich jedem gegeben hätte, wenn ich den Fall von aussen betrachtet hätte. In der Realität ist das aber nicht so einfach. Der Architekt hat meine Anfrage nach planungsgemässem Rückbau der TG-Einfahrt aber mit dem Argument "das geht nicht" zurückgewiesen, und gab mir lediglich die 3 Varianten zur Wahl, mit dem Hinweis "Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, welche Variante für Sie in Frage kommt.". Natürlich könnte man das auch einfordern und auf sein Recht pochen, Gutachter bestellen, Rechtsanwälte bemühen etc, aber mich mit meinem Architekten "anzulegen" empfand ich als weniger sinnvoll und ich habe das Gefühl, ich sitze da am kürzeren Ast.
     
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