Probleme mit bodengleicher Dusche - Mieter/Vermieter

Diskutiere Probleme mit bodengleicher Dusche - Mieter/Vermieter im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo ihr Lieben, ich möchte nur mal die Meinungen unbeteiligter Personen einholen. Ich wohne zur Miete und es geht um das Badezimmer bzw. die...

  1. Gamora

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    Hallo ihr Lieben, ich möchte nur mal die Meinungen unbeteiligter Personen einholen.
    Ich wohne zur Miete und es geht um das Badezimmer bzw. die ebenerdige Dusche.
    Die Badezimmertür ist keine 10 cm von der bodengleichem Dusche entfernt und steht genau auf den Fliesen.
    Die Abtrennung erfolgt durch eine Drehfalttür. Die Duscharmatur befindet sich direkt gegenüber. Während dem Duschen (voller Strahl) spritzt der Strahl genau an die Abtrennung.
    Unten ist die Dichtung meiner Meinung nach nicht richtig angebracht worden (s. Bild). Das Wasser sammelt sich nicht nur dort sondern wird nach außen gedrückt und läuft natürlich in Richtung Tür. Der Blendrahmen wird dementsprechend bei jedem Duschen direkter Feuchtigkeit ausgesetzt, bis ich das Wasser nach dem Duschen abziehe. Naja die Folge ist ein aufgeplatzter Blendrahmen und ich soll den Schaden ersetzten.

    Meiner Meinung nach ist es Vermietersache oder habe ich da völlig falsche Ansichten ?
    Wie sind eure Ansichten dazu?
     

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  2. #2 das ICH, 03.09.2023
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    Türzargen zu Böden die feucht gewischt werden können, müssen entweder versiegelt oder die Türzarge von unten wasserfest lackiert (Wasserfester Leim geht auch) werden (DIN 68606)
    Unabhängig davon ist hier der ein ungeeigneter Beschlag ausgesucht worden.
    Wer den Austausch bezahlen muss kann man lange vor Gericht erstreiten - ich bin aber auf deiner Seite.
     
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  3. #3 Tikonteroga, 03.09.2023
    Tikonteroga

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    Soweit ich mich erinnere, ist in Mietverträgen festgelegt, dass Mängel durch den Mieter unverzüglich angezeigt werden müssen. Möglicherweise hast du das nicht gemacht, so dass der Vermieter den Mangel nicht beheben konnte und dadurch ein Folgeschaden entstanden ist. Für mich ist in diesem Fall schon vorstellbar, dass wenn es ist, wie von mir beschrieben, dass du mitverantwortlich bist.

    Kann man denn die Dichtung z. B. zwecks Reinigung herausnehmen bzw. was passiert wenn man die Dichtung nach links zieht? Nagel mich jetzt nicht fest, aber nach meinem Verständnis müsste die Dichtung von der Beschaffenheit so sein, dass das Ende ohne die Führung übersteht, damit dieser kleine Bereich auch dicht ist...
     
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  4. #4 Fred Astair, 03.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2023
    Fred Astair

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    Wie lange hast Du Dir das Theater mit dem rauslaufenden Wasser angekuckt?
    Hast Du sofort nach Feststellung den Mangels an der Mietsache pflichtgemäß Deinem Vermieter mitgeteilt?

    Ich, als Dein Vermieter würde sagen, "Sie, liebe Frau Mieterin haben mich der Möglichkeit beraubt, einen gravierenden Mangel bei meinen Auftragnehmern geltend zu machen, um Gewährleistung einzufordern und haben durch Ihr schuldhaftes Versäumnia einen Folgeschaden verursacht. Die Türzarge werde ich auf Ihre Kosten ersetzen und falls durch Ihre Säumigkeit gegenüber meinem Auftragnehmer bereits die Verjährung eingetreten sein sollte, werde ich auch die Übernahme dieser Reparaturkosten von Ihnen verlangen."

    Ups, da war @Tikonteroga zwei Minuten schneller.
    Ich vermute hier gleich zwei oder auch drei Fehler:

    1. Dürfte das Gefälle der Dusche falsch ausgebildet sein, so dass das Wasser nach draußen läuft.
    2. Ist die Türdichtung ziemlich wirkungslos, entweder falsch montiert oder für den Zweck ungeeignet.
    3. Fehlt vermutlich eine Versiegelung der Türzargenunterkante.
     
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  5. Gamora

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    Naja als Laie denkt man da am Anfang nicht drüber nach, wenn dort Wasser rausläuft. Bin ja auch nicht die Erste, die in der Wohnung wohnt.
    Nachdem ich den eigentlichen Schaden (aufgeplatzes Holz) bemerkte, habe ich dem Vermieter sofort Bescheid gegeben. Der allerdings ziemlich unverschämt reagierte und mich natürlich darauf festnagelte, dass es meine Schuld ist.

    Habe ich tatsächlich schon versucht, die Dichtung bewegt sich allerdings keinen Millimeter.
    Laut meinen Recherchen ist es nämlich auch so, wie du beschreibst. Nämlich, dass diese kleine Lücke ebenfalls mit verdichtet wird.
     
  6. Gamora

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    Auch Danke für deine Antwort
    Verstehe deine Ansicht als Vermieter natürlich.
    Wie ich festgestellt habe, passiert das mit dem Wasser nur mit vollem Strahl und in einer bestimmten Ausrichtung und Höhe des Duschkopfes. Also geschah alles sehr unregelmäßig, je nach dem wer duschen war etc.
    Hätte kein Problem den Schaden über die Haftpflicht abzuwickeln. Diese verwies mich allerdings auch auf die Wohmgebäudeversicherung des Vermieters.
    Würde es nur nicht einsehen, alle Kosten zu tragen, da ja diese undichte Stelle auch ihren Teil zum Schaden beiträgt und diese Stelle nunmal nicht meine Schuld ist.
     
  7. #7 Fabian Weber, 03.09.2023
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    Der Vermieter zahlt:

    Die Türzarge ist nicht geeignet für die Gesamtsituation, da muss man dann schon eine Feuchtraumtür oder sogar Nassraumtür nehmen, wenn man die Dusche so knapp an die Tür plant.

    Es gibt Zargen in gleicher Optik, die haben unten einen verdeckten 2cm Kunststoff Anleimer, da quillt dann gar nichts mehr. Die Tür von Deinem Foto ist eine stinknormale Zimmertür.

    Das gleiche gilt für das Türblatt:

    Türblattkanten
     
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  8. #8 das ICH, 04.09.2023
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    Bei sauberer Verarbeitung der Materialien (Duschtür und Türzarge) nach den Vorgaben der Hersteller wäre auch hier alles gut gegangen.

    Bei den Türblättern sind die Kunststoffeinleimer im Kantenbereich gang und gäbe, wenn auch eher aufgrund der besseren mechanischen Beanspruchung. Bei den Zargen ist es mir im Anschlussbereich zum Fußboden noch nicht unter gekommen, dass dort 2 cm Kunststoffeinleimer drunter sind.
    Bitte einmal Info zum Produkt/Hersteller, das interessiert mich.
     
  9. BaUT

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    Ein Sack voller Planungs- und Ausführungsfehler und der Mieter soll es jetzt retten ???
    - Scharnierbereich der Duschtür undicht
    - Duschtür augenscheinlich einige Millimeter zu hoch eingebaut
    - Türdichtung an der Unterkante der Duschtür bandseitig zu kurz abgeschnitten
    - man könnte auch kleine Schwellenleisten unter der Tür auf die Bodenfliesen kleben (als "Schwallbremsen")
    - Mindestgefälle des Duschbodens >=1,5% ???
    - Badtürzarge für Nassraum ungeeignet
     
  10. #10 Gast 85175, 04.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also ich verstehe ja das ganze Konstrukt da nicht, wieso ist da die Glastür 10cm vor der Zimmertür? Das sieht sehr nach Planungsmurks aus...

    Ich bin da etwas hin und her gerissen. Als Vermieter würde es mir auch stinken, wenn der Mieter dem Wasser dabei zukuckt wie es da rausläuft und kein Wort sagt. Als Bauingenieur sage ich aber, wer solche Duschabtrennungen 10cm vor Zimmertüren setzt, der hat sich die aufgequollenen Türen redlich verdient, bei sowas kannst dem Vermieter nicht helfen, wer als Vermieter glaubt sowas ginge sicher gut, der ist halt ein Traumtänzer und sollte die Vermieterei lieber sein lassen.

    Daher meine (!) ich: Sowas ist eine objektbedingte Besonderheit und der Mieter ist über diese Eigenart vor Vertragsschluss aufzuklären, die besondere Sorgfalt die hier im Umgang mit der Mietsache angezeigt ist, muss vertraglich vereinbart werden, ansonsten hat der Vermieter mit seinem Pfusch da einfach nur Pech gehabt. Wie gesagt: Meine Meinung, die ich erst begründen könnte wenn mir der gegnerische Anwalt geantwortet hätte...
     
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  11. #11 Fred Astair, 04.09.2023
    Fred Astair

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    Bei mir würde es sowas auch nicht geben, ich kenne aber aus meiner beruflichen Praxis Vermieter, die irgendwelchen Universaldilletanten den Schlüssel in die Hand drücken und sagen, "mach mal Wohnung schick aber günstig."
    Und als Mieter hat man evtl. dann die Arschkarte, wenn ein Richter urteilt, der selbst Nebenerwerbsvermieter ist.
     
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