Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt

Diskutiere Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben anhand eines Angebotes einen Bauauftrag am 22.5.23 vergeben. Dieser erfolgte formlos per Mail. Der Bauunternehmer ist schon...

  1. #1 Krokochen, 26.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    wir haben anhand eines Angebotes einen Bauauftrag am 22.5.23 vergeben. Dieser erfolgte formlos per Mail.
    Der Bauunternehmer ist schon länger selbstständig mit insg. 3 Mitarbeitern und ein Bekannter von uns. Der Bau wurde im August von ihm begonnen und bis zur Feinschicht fertig gestellt. Die Bodenplatte sollte dann gegossen werden. Er konnte für das Matrial nicht in Vorleistung treten und wir haben ihm zur Bezahlung hierfür Geld überwiesen. Eine Rechnung darüber ist vorhanden.

    Jetzt rief er mich am Donnerstag an um mir mitzuteilen das das Finanzamt seine Konten eingefroren hat. Es wäre ihm angeblich jedoch gelungen das Geld vorher an uns zurück zu zahlen. Da es sich hierbei um ein Konto im benachbarten EU-Ausland handelt dauert die Bearbeitung i.d.R. bis zu 4 Werktage und ist bis jetzt noch nicht bei uns angekommen.
    Wir haben, sollte das Geld morgen noch gut geschrieben werden, jede Menge Zeit verloren. Da wir GsD nicht unter Zeitdruck stehen kann man das noch so einigermaßen weg stecken.
    Wir möchten natürlich nicht mehr mit ihm weiter arbeiten das wir jedes Vertrauen in ihn verloren haben.

    Meine Frage: Wie kann ich diesen Vertrag kündigen/widerrufen/stornieren? Hat er irgenwelche Ansprüche an uns?
     
  2. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Das klingt für mich alles nach "Such dir bitte einen Anwalt".
     
    Dipol und 11ant gefällt das.
  3. #3 nordanney, 26.09.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was für ein Vertrag? Was beinhaltet der Vertrag? BGB oder VOB? Widerrufsbelehrung erhalten falls BGB (Verbraucherbauvertrag?)?
    Gib mal mehr Input. Es kann soooo viele Möglichkeiten geben.

    Beispiel:
    Vertrag zum Bau eines Hauses. Keine Widerrufsbelehung. ==> Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Kündigung nicht nötig.

    Also mal raus mit den Infos.
     
    11ant gefällt das.
  4. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.173
    Zustimmungen:
    2.691
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Das FA "friert" keine Konten ein, sondern pfändet diese bis die Schuld getilgt ist.
    Da es aber ein Bekannter von dir ist, sprich mit ihm Klartext und lass von einem Anwalt einen Vertrag aufsetzen der
    den Bauvertrag (auch mündliche) kündigt und gegenseitige Ansprüche ausschließt
     
    11ant und Oehmi gefällt das.
  5. #5 Gast 85175, 26.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nö, der erfolgte nicht "formlos", sondern in Schriftform, oder hast Du es zwar per Email, da aber mittels Audiodatei in gerappter Versform beauftragt?... Wenn da keine VOB vereinbart wurde, dann gilt wohl das BGB uneingeschränkt, man weiß es aber nicht so genau, man müsste man genau nachsehen...

    Du kannst den Vertrag jederzeit kündigen, der Unternehmer darf dann den Gesamtbetrag abzüglich der "ersparten Kosten" abrechnen (§648 BGB). Schon hierüber kann man nachweislich ganze Bücher auf hohem Niveau schreiben, manche Abrechnungen von Bauunternehmen sind aber dann doch eher in der Abteilung "Humor" anzusiedeln, die Gegenrechnungen von Auftraggebern übrigens oft auch. Das ist aber trotzdem die Notbremse wenn sonst nichts mehr hilft.

    Ein eleganterer Weg aus der Praxis ist die Anforderung der Sicherung gem. §650m BGB. Solltest Du Verbraucher sein, dann steht Dir ab der ersten Abschlagsforderung eine Sicherheit gem. §650m BGB zu. Diese Sicherheit müsstest jetzt einfach mal mit Frist von 14 Tagen anfordern und dann abwarten. Der Kollege muss dann eine Bankbürgschaft oder ähnliches über die Gesamtsumme beibringen, da wäre ich mal bei den "eingefroren Konten" sehr gespannt. Bringt er die Bürgschaft nicht (er ist gesetzlich dazu verpflichtet!), dann kannst gem. 648a BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen und in dem fall steht dem nur Vergütung für die bereits erbrachte Bauleistung zu. In Verbindung mit den "eingefroren Konten" braucht der es da bei nicht erbrachter Sicherheit dann auch nicht einmal versuchen dagegen vorzugehen...

    Irgendwelche Spielchen mit fehlenden Widerrufsbelehrungen, etc. sind neuerdings ja auch noch denkbar...

    Und zuletzt sind wir dann doch noch in Deutschland, da ist halt alles etwas komplizierter. Wenn es da um viel Geld geht, dann empfiehlt sich der Gang zum (Fach!)Anwalt halt doch. Es ist halt ein Unterschied ob es da noch um 15k für irgendwas mit Bodenplatte, oder um 350k für irgendwas mit Rohbau, Garage und Aussenanlage geht...

    Die eleganteste Möglichkeit wäre ja ein kurzer und knapper Aufhebungsvertrag und dann geht man einvernehmlich seiner Wege...
     
    petra345 und Oehmi gefällt das.
  6. #6 VollNormal, 26.09.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.730
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Wenn wir schon so sind, dann wollen wir auch so sein: "in Textform".

    Die Schriftform erfordert (vereinfacht) ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück.
     
    Krokochen, Gast 85175 und Alex88 gefällt das.
  7. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.663
    Zustimmungen:
    937
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ihr habt einen Bauvertrag mit einem "Bekannten" geschlossen, der als Unternehmer schon für die Bodenplatte nicht liquide genug ist, und der nun offensichtlich Steuerschulden hat ? - die Schilderung riecht insgesamt nach einiger Gefahr der Insolvenz, und womöglich gar schon deren Verschleppung. Für Euch kann das bedeuten, daß ein Insolvenzverwalter das Geld von Euch zurück fordert. Laßt Euch am besten schon zur Auflösung des Bauvertrages von einem Anwalt beraten, der auch von Insolvenzrecht Ahnung hat.
     
    Oehmi gefällt das.
  8. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Was ist das für eine Firma - Privatperson, UG, GmbH oder eine andere Unternehmensform?
    In welchem Land ist der Firmensitz (Insolvenz in Polen, Rumänien, Jugoslavien ... mit dortiger "Einfrierung der Konten"?)

    Wer weiß, was von den Märchen alles stimmt. Würde mich nicht wundern, wenn die Rückzahlung des Materialkostenvorschusses bei euch nie ankommt.

    Ab zum Anwalt und diese Geschichte dort genau so erläutern, damit dieser eine außerordentliche Kündigung schreiben kann um alle weiteren Forderungen abzuwehren.
     
    11ant gefällt das.
  9. #9 Krokochen, 26.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Wir haben das per Mail in Auftrag gegeben. "......erteilen wir den Auftrag gemäß Angebot-Nr...." Eine Bestätigung kam nicht. Das wurde dann alles mündlich abgesprochen.
    Er fing da an und konnte aber das Eisen schon nicht mehr vorab bezahlen.
     
  10. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.663
    Zustimmungen:
    937
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    So kann man jemanden mal Milch holen schicken, aber doch kein Eigenheim bauen lassen. "Bau mir mal ein Haus, das Wechselgeld kannst Du behalten" oder wie ?
    Wo nimmt man dann den Mut zum Generalunternehmen her - von der Gewißheit, daß einen Folgen sowieso nicht treffen ?
     
    Fred Astair gefällt das.
  11. #11 Gast 85175, 26.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich weiß ja worauf Du hinaus willst, dir wäre es am Liebsten wenn es da keinen Vertrag gäbe. Aber nachdem Du eine Auftragsmail geschrieben hast, dem beim Arbeiten zugesehen hast und dann auch noch Geld hin und her überwiesen wurde, wirst diesen Wunschtraum keinem Gericht der Welt verkauft bekommen... Da gibts nen Vertrag, ob der mündlich, textlich oder durch konkludentes Handeln zustande kam, ist erstmal egal, das ändert nichts an den Regeln die gelten, wenn man den Vertrag wieder los werden will...

    Es ist so, bei solchen Geschichten mit irgendwelchen bösartigen Dritten (dem Finanzamt), die angeblich an allem Schuld sind, da gehe ich schon aufgrund vieler derartiger Erfahrungen erstmal von Märchen aus. Da ist einfach damit zu rechnen, dass der gute Mann bereits insolvent ist, aber versucht das Unausweichliche noch mit Märchen und noch mehr Chaos abzuwenden... Das bedeutet dann für dich nicht nur, dass Du es wohl bald mit einem Juristen zu tun bekommst (Insolvenzverwalter), sondern, dass der Jurist auch dazu verpflichtet ist Außenstände einzutreiben. Der wird sich von dir nicht erzählen lassen es gäbe da keinen Vertrag und dann einfach abziehen, nur weil dir das lieber wäre. Der wird dich fragen wie Du gedenkst deine Schulden (Vorauszahlung) zu zahlen, etc... Soweit die bundesdeutsche Ansicht zu dem Thema. Wie das im Rest der EU gehandhabt wird weiß ich nicht...

    Du solltest einfach zusehen, dass Du den Vertrag bald sauber und eindeutig los wirst, idealerweise noch bevor der Jurist das Sagen hat... Auch wenn das Direkte Gespräche erfordert und zu ganz theatralischen Ausbrüchen führen kann, der baldige Aufhebungsvertrag wäre mE die sauberste Lösung… Dass dann Du und das Finanzamt an allem Schuld haben ist eh klar, das musst aber mit der Brille des Erwachsenen sehen, wer schon ein Jahr nach den „fetten Jahren“ den Baustahl für ein Fundamentchen nicht mehr kaufen kann… Aus der Erfahrung heraus: Der hätte die Selbstständigkeit wohl nie anfangen sollen und aller Erfahrung nach hattest Du das Gefühl ja auch schon öfter mal…

    Ich wäre bereit dazu mir das alles nochmal anzuhören wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ankommt, aber ich seh ja schon da schwarz. Das Finanzamt hat den doch nicht 24h vor der Pfändung nochmal vorgewarnt und der hat dann ausgerechnet an dich gedacht, als er die Kohle in Sicherheit gebracht hat…? Das ist mir zu sehr Schundroman…
     
    Alex88 und Dipol gefällt das.
  12. #12 nordanney, 26.09.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Auftrag für was? Einen Hausbau?

    Dann siehe meine Ausführungen oben. Hausbauvertrag widerrufen und das Thema ist erledigt. Klar, die geleistete Arbeit muss bezahlt werden, da eine Rückgabe nicht möglich ist. Aber Du ersparst Dir jeglichen Stress. Auch mit einem möglichen Insolvenzverwalter, denn ohne Vertrag gibt es auch nichts zu diskutieren.

    Läuft alles ganz entspannt, falls es so ist, wie ich oben geschrieben habe. Kann ich tatsächlich auch aus eigenen Erfahrungen berichten.
    Warum einen Hausbauvertrag aufheben, wenn er gar nicht existiert ==> Widerruf.
     
    11ant gefällt das.
  13. #13 Gast 85175, 27.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, ich hatte ja auf die Aufhebung kurz hingewiesen. Ich mag aber diese Situation, in der es bei einer "halbfertigen" Baustelle plötzlich nie einen Vertrag gab nicht. Ich finde das fürchterlich, da gilt dann eigentlich plötzlich der ortsübliche Preis, da weisst nicht wie man so verworrende Geschichten wie die mit der vertraglich wohl nicht sauber vereinbarten Vorauszahlung auflöst, usw... Als Notbremse von mir aus, aber mir rollt es bei einer halbfertigen Baustelle (die mehr ist als ein Kleinauftrag) ganz ohne Vertrag halt die Zehennägel auf, dieser Wiederruf ist mE eher auf Flachbildfernseher und Sterbeversicherungen gemünzt...
     
    Alex88 und 11ant gefällt das.
  14. #14 Krokochen, 27.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Das Geld haben wir zurück.
     
  15. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.173
    Zustimmungen:
    2.691
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Dann ganz schnell den Aufhebungsvertrag machen, bevor das von @chillig80 geschilderte Szenario eintritt....
     
  16. #16 Krokochen, 27.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Gibt es da Formulierungen auf die man achten muss?
     
  17. #17 Krokochen, 27.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Den werden wir auch heute machen.
     
  18. #18 Krokochen, 27.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Kurze Zusammenfassung. Wir haben das Geld zurück bekommen, der Bauunternehmer ist mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden. Wie ich bereits schrieb ist er ein Bekannter von mir. Er hat sich 1000 x entschuldigt und verhält sich absolut korrekt, wenn auch ein wenig zu spät. :lock Von ihm geht sozusagen keine Gefahr aus. Was natürlich ein Anwalt evtl. daraus machen kann steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Wir hoffen jetzt da mit dem Aufhebungsvertrag die Angelegenheit für uns erledigt ist.

    Wenn jemand noch einen Tipp hat auf welche Formulierungen man bei dem Aufhebungsvertrag noch achten sollte wäre ich sehr dankbar.

    Danke euch jedenfalls für die Antworten und Tips :bierchen:
     
  19. #19 nordanney, 27.09.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Nein. Einfach Bezug auf den Vertrag nehmen und seinen Widerruf erklären. Oder natürlich den Aufhebungsvertrag machen, wenn Dein Bekannter mitspielt und ein Insolvenzverwalter nicht plötzlich im Wege ist.

    Viel Erfolg beim weiteren Hausbau!
     
  20. #20 Krokochen, 27.09.2023
    Krokochen

    Krokochen

    Dabei seit:
    26.09.2023
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Nein er spielt (zumindest Stand von gestern) mit. Er kann es sich auch gar nicht leisten da jetzt nicht mitzuspielen.

    Danke. :bau_1: Wir haben auch schon eine Firma gefunden die das Ganze übernimmt zu einem guten Preis.
     
Thema:

Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt

Die Seite wird geladen...

Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt - Ähnliche Themen

  1. Probleme mit Luftfeuchtigkeit und Schimmel in Neubau (noch im Bau)

    Probleme mit Luftfeuchtigkeit und Schimmel in Neubau (noch im Bau): Hallo zusammen, meine Frau und ich lassen aktuell über einen lokalen Bauträger ein Haus bauen. Der Bau ist schon weit fortgeschritten und neigt...
  2. Fassadendämmung oder Dach Probleme

    Fassadendämmung oder Dach Probleme: Hallo, Kann mir jemand sagen, woran das liegen kann? Läuft da etwas Regenwasser hinter die Hausdämmung, oder sind nur Dachschindeln verschoben.
  3. Remeha eco w21 - Probleme hoffentlich gelöst

    Remeha eco w21 - Probleme hoffentlich gelöst: Hallo zusammen, Wollte kurz noch über meine Probleme mit meiner Remeha w21 eco schreiben...hatte jetzt ein paar Sachen, die hoffentlich gelöst...
  4. Wie schwerwiegend sind die Probleme mit dem Dach?

    Wie schwerwiegend sind die Probleme mit dem Dach?: Liebe Mitglieder des Bauforums, ich bin kein Bauexperte und handwerklich nicht begabt. Deshalb wende ich mich mit einigen Fragen an Sie. Meine...
  5. Probleme mit Sockel vor Garage

    Probleme mit Sockel vor Garage: Unsere Garage selbst ist eigentlich innen soweit fertig. Die Zufahrt zur Garage an unserem Neubau gestaltet sich aber leider schwieriger als...