Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern

Diskutiere Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich recherchiere nun schon eine ganze Weile zum Thema Grenzbebauung und so ganz schlau werde ich beim Thema Höhe noch nicht....

  1. #1 balkongenie, 26.08.2023
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    Hallo zusammen,

    ich recherchiere nun schon eine ganze Weile zum Thema Grenzbebauung und so ganz schlau werde ich beim Thema Höhe noch nicht.

    Hintergrund ist folgende Planung:
    • gemauerte Garage 6 x 6 m (nicht wirklich rechteckig, da die hintere Wand um 10° nach hinten läuft, unser Grundstück ist nicht rechtwinklig)
    • Pultdach mit 5 % Südneigung in Sandwichbauweise. Davon erhoffe ich mir ein bisschen Dämmung, Stabilität und hoffentlich wenig Kondenswasser. Zudem haben wir ein solches Dach schon auf dem Haus im Einsatz und sind zufrieden. Auch fordert der Bebauungsplan gleiche Optik bei Haus- und Garagendach.
    • Das Dach wird um 3 m von der Garage nach "rechts" gezogen, um einen überdachten Stellplatz für einen Wohnwagen zu schaffen. Ziel der Konstruktion ist, die Einfahrthöhe möglichst hoch zu halten, um zukunftssicher zu sein.
    • Vor der Garage beträgt der Dachüberstand, je nachdem, wie es mit den Sandwichpaneelen aufgeht, bis zu einem Meter.
    • Auf das Dach kommt eine PV-Anlage. Die Module sind 3 cm hoch, die Befestigungsschienen 1,3 bis 6 cm. Zur Sicherheit rechne ich mal mit 6 cm (so könnte eine leichte Aufständerung möglich werden zwecks Selbstreinigungsfunktion)

    Nun würde ich die Garage gerne so hoch wie möglich bauen. Nach der BayBO Art. 6 Abs. 7 heißt es:
    (7) In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
    1. Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt, [...]

    Eine weitere Ausformulierung findet sich in einem Merkblatt der Bayerischen Architektenkammer:
    Die Dreiecke der Giebelwandflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt. Darüber ist das Giebeldreieck bei der Ermittlung der mittleren Wandhöhe vollständig mit anzusetzen.
    Der markierte Teil sti mmt mich leicht euphorisch, verwirrt mich aber gleichermaßen. Kann ich nun auf eine 3 m hohe Mauer ein beliebiges Dach mit bis zu 45° Neigung setzen? Mit meinen 5 % Dachneigung bin ich ja weit darunter. Zählt der Dachaufbau nicht dazu? Wie sieht es mit der aufgesetzten PV-Anlage aus? Hier mal eine Skizze in Vorderansicht und Draufsicht zur Verdeutlichung:
    upload_2023-8-26_15-35-22.png
    Mich interessiert die maximal zulässige Höhe h, wenn der darüber folgende Dachaufbau so aussieht:
    upload_2023-8-26_15-37-42.png


    Bisher ging ich davon aus, dass ich eine mittlere Höhe berechnet aus Mittelwert von rechter und linker PV-Oberkante von 3 m nicht überschreiten darf. Daher hätte ich so gebaut, dass die linke Seite mit PV 2,75 m hoch ist, die rechte Seite 3,25 m. Aber mit der oben entdeckten Regelung der BayBO wäre dann ja vllt h = 3,00 m möglich?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Herzliche Grüße
    Stefan

    Quellen: (da ich noch keine Verlinkungen erstellen darf...)
    gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-6
    byak.de/data/user_upload/M05-BayBO-Abstandsflaechen-Juni_2021.pdf
     
  2. #2 simon84, 26.08.2023
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    Bei 6x9 Meter brauchst du eh nen Bauantrag
    Der direkt mit der Garage verbundene überdachte Stellplatz / carport muss dazu gerechnet werden !

    da zieht die verfahrensfreiheit nicht mehr
     
  3. #3 balkongenie, 26.08.2023
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    Was bedeutet das für die Höhe?
     
  4. Dimeto

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    Bayern hat ja auch die kompliziertesten und unschlüssigsten Abstandsflächenvorschriften der Republik. Du solltest also erst mal prüfen, ob Deine Gemeinde nicht eigene Abstandsvorschriften erlassen hat oder der BPlan von der BayBO abweichende Regelungen trifft.
    Nein, denn nicht die Mauer darf max. 3m hoch sein, sondern der Schnittpunkt der Mauer mit der Dachhaut (s. veränderte Ansicht unten).
    Ja, aber nur für die eine Giebelseite. Beim Giebel des Pultdaches gilt die hohe Wand als Dachfläche mit 90° "Dachneigung".
    (Landesrecht BW Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat | 5 S 2324/99 | Urteil | Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung; Abstandsflächen - Wandhöhe einer Grenzgarage | Langtext vorhanden)
    Doch.
    Zählt auch dazu, da sie ja dann die Dachhaut bildet.
    Hier mein Vorschlag:
    Ansicht_neu.png
     
    balkongenie gefällt das.
  5. #5 balkongenie, 27.08.2023
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    Ok, danke für die ausführliche Antwort. Im Bebauungsplan usw. sind mir keine zusätzlichen Regelungen aufgefallen. Tatsächlich hatte ich die "rechte" Seite noch gar nicht so auf dem Schirm, da sie zur Straße hin zeigt. Ich habe soeben mal ausgemessen, die Straße hat eine Breite von 4,5 m. Hier nochmal in die Skizze integriert:
    upload_2023-8-27_13-20-14.png
    Deinen Vorschlag mit dem "heruntergezogenen" Dach auf der rechten Seite (Nord) finden wir sehr kreativ, optisch für mich kein Leckerbissen, aber das erklärt einige schiefe Dächer, die ich bisher so bestaunen durfte...

    Ändert die Straße auf der rechten Seite bzgl. der Höhenregelung? Sonst tendiere ich inzwischen dahin, die Neigung auf 2 % zu verringern und mit h_Nord = 3,00 m und h_Süd = 2,82 m zu arbeiten. Die PV-Anlage wird sich bei der Neigung sowieso nicht mehr selbst reinigen, da kann ich von 5 % auch auf 2 % gehen...

    Herzliche Grüße
    Stefan
     
  6. Dimeto

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    Für mich auch nicht und konstruktiv erst recht nicht, aber Dein Wunsch war ja, eine maximale Höhe zu erreichen.
    Vielleicht. Da aber weder die Grundstückssituation (Liegenschaftskarte 1:500) noch der BPlan hier bekannt sind, sind auch keine sinnvollen Einschätzungen möglich. Wenn der Carport direkt auf der Straßengrenze stünde, was oft nicht zulässig ist, und die Wand höher als 3m wäre, löste sie eine Abstandsfläche von 3m aus, die über die Straßenmitte hinausginge und damit unzulässig wäre.
    Wenn's für Dich passt ...
    Ich fänd's sinnvoller ein Gebäude mit symmetrischem Satteldach zu bauen und den Wohnwagen in die Mitte zu stellen.
     
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