Pultdach mit Dachterasse. Risiken, Haltbarkeit, wie ausführen..

Diskutiere Pultdach mit Dachterasse. Risiken, Haltbarkeit, wie ausführen.. im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo. Ich würde gerne wissen, ob man folgendes als zuverlässiges dichtes isoliertes Pultdach ausgeführt bekommt, nämlich ein Pultdach mit...

  1. #1 malgucken, 01.12.2013
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    Hallo.
    Ich würde gerne wissen, ob man folgendes als zuverlässiges dichtes isoliertes Pultdach ausgeführt bekommt, nämlich ein Pultdach mit Dachterasse.
    Bin aktuell in der Planungsphase und spiele mit ein paar Ideen. Dem Bauamt scheint es rel. egal zu sein.

    Es sollen 2 DHH gebaut werden.
    Eine mit 2 Geschossen, die andere mit 3. Die mit 3 Geschossen, soll von der Dachfläche der DHH mit 2 Geschossen eine Dachteressae bekommen, Penthouse mäßig. SW- Ausrichtung, letztes Haus in der Straße, somit würde es sich anbieten, Teile vom Dach "schön" zu nutzen.
    Es ist ein Pultdach mit bis so um die 10Grad Neigung vorgeschrieben.
    Angenommen, man würde von der 2 geschossigen DHH ca. die Häfte als Dachterasse für die 3. Etage der anderen DHH nutzen, kriegt man dies "absolut" wasserdicht, oder muss man da in "einigen" Jahrzehnten mit Ärger rechnen?

    Angenommen, man macht die obere Decke der 2geschossigen DHH aus WU Beton (spricht was dagegen ? ), isoliert darauf (Wärme, Schall) und überlegt sich dann, wie man die Dachterasse und den Rest der Fläche abdichtet (Blechdach-etwas lauter, übliche Folienabdichtung), was würde euch da gutes in den Sinn kommen?
    Spontan was mir schon Sorgen macht, wäre z.B. wie man den Übergang von Dachtersse zum Pultdach realisieren kann, damit da nichts/Nässe durchkommt, auf die Dämmung und den Beton einwirkt.

    Reine Überlegung auf dem Papier bisher bevor ich Bauträger und dergleichen frage. Aber es würde die eine DHH sicherlich aufwerten.

    Habt Ihr vllt. ein paar Links, wo man generell nachlesen kann, wie ein gutes Pultdach ausgeführt ist, mit Beton gegossen, aus Holz, Isolationausführung, mit Blech, Folie...?

    Danke im voraus.
     
  2. PeterB

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    Wie soll das rechtlich funktionieren?
    Auf jeden Fall mal nicht mit einer anzustrebenden Realteilung.
    Ach ja, WU-Beton braucht es da nicht, besser eine sauber durchgeplante Ausführung. Der Architekt wird dann auch alle An- und Abschlüsse an was auch immer funktionierend planen.
    Undichte Flachdächer sind Planungs- und Ausführungsfehler. Richtig gemacht sind die dicht, solange das Abdichtungsmaterial hält, wie auch beim Steildach.
     
  3. R.B.

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    Das kann sich schnell ändern wenn die Planung mal realistisch auf dem Tisch liegt und ein Bauantrag gestellt wird.

    Aber würde das die andere DHH dann nicht abwerten? Eine Medaille hat immer 2 Seiten.

    Technisch sollte die Dachterrasse weniger ein Problem sein. Dafür gibt es ja erprobte Ausführungsvarianten. Das lässt sich alles planen, und bei fachgerechter Ausführung funktioniert das auch. Aber ich würde mir hier noch keine Gedanken über ungelegte Eier machen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas genehmigt würde. Heute kriegen sich die Nachbarn schon wegen 10cm WDVS Überstand in die Wolle, dann noch ein Dachterrasse über "fremdem" Grundstück? Wer sollte so etwas kaufen?
     
  4. #4 toxicmolotow, 02.12.2013
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    Vielleicht baut der TE ja beide DHH und vermietet die kleinere?

    Rechtlich würde man es alternativ wohl problemlos als WEG hin bekommen.

    Ob es dann abe4 das ist, was man will steht auf einem anderen Blatt.
     
  5. R.B.

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    Aber bei WEG wird er für die 2. DHH nicht das erzielen was er für eine DHH bekommen könnte, deswegen mein Kommentar mit der Abwertung. Zudem wäre es möglich, dass das Bauamt einer Zusammenlegung der beiden Grundstücke widerspricht. Das ist in Gegenden in denen Grundstücke rar sind, gar nicht so selten.

    Tja, und dann gibt es noch so Dinge wie Brandschutz etc.

    Wenn er eine Zusammenlegung erreichen kann, und der Rest der 2. DHH nur für Mietzwecke genutzt werden soll, dann könnte er dort auch eine Dachterrasse unterbringen. Dann sollte er sich aber sicher sein, dass er später die beiden Hälften nicht wieder trennen möchte, denn sonst geht der Zirkus von vorne los.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Kalle88, 02.12.2013
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    Grundsätzlich: Ja ist möglich auch dauerhaft. Vorraussetzung: Ordentliche und gute Planung. Welche Bedachung, ob nun Folie oder Schweißbahn oder was ganz anderes muss geplant sein. Je weniger Ecken, Durchdringungen usw. umso unanfälliger wird die Konstruktion.

    Flachdachabdichtung sind per se nicht scheiße, auch wenn der Laie das glauben mag. Ein anständige Planung kann viel Unterschied am Ende bringen. Dachterassen die Revisionierbar sind (leicht zu demontieren) sind sicherlich ebenso von Vorteil. Kein Dach der Welt hält ewig und am Ende wird Terrasse wie auch Dachdeckung einer Instandsetzung erhalten müssen.
     
  7. Baumal

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    merkwürdige überlegung.

    hast du dir mal vorgestellt, wie sich bewohner der DHH2 vorkommen
    mögen, wenn die nachbarn von DHH1 auf ihrem kopf feste feiern.?

    angenommen in DHH2 befindet sich ein schlafzimmer.
    es ist sommer, das fenster ist offen. in DHH2 möchte man
    schlafen, oder anderen aktivitäten nachgehen.
    einen meter darüber sitzen die nachbarn auf der dachterrasse....???
     
  8. R.B.

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    Ich sagte ja, was er auf der einen Seite "aufwertet" (sofern überhaupt möglich) macht er auf der anderen Seite kaputt....unter Umständen doppelt und dreifach. ;)
     
  9. #9 malgucken, 02.12.2013
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    Danke schon mal für die rege Anteilnahme. Echt hilfsbereit.
    Das Grundstück ist eines, was ich evtl. teilen möchte, da es mir zu groß ist/"eigentlich" zu teuer. Man könnte da mehr machen, in der Zeit knapper Wohnungen. Diese Woche soll es übergeben werden. Beim Bauamt war ich schon mehrmals, einfach Bauvoranfrage mit andrem Baufenster usw. sollte diese Woche endlich starten.
    Ich würde sogar in die DHH nehmen, die nur 2. Etagen hat, da SüdWest Seite und dort mehr Garten ist. Grundstück würde etwa 1/3 zu 2/3 geteilt, was ok wäre.
    Diese kleinere DHH kann man sich ja mit Balkon usw. schön machen, da dort auf dieser Seite kein Nachbar ist, nur ein rel. ruhiger kleiner Grünparkplatz einer Firma.
    Das wäre auch die Blickrichtung der Dachterasse. Die DHH mit Dachterasse soll EVTL. unten eine Mietwohnung bekommen, Geschoss 2 und 3 Penthousestil, verkaufen, damit die Schulden nicht so groß werden. (rein hypothetisch bisher) Ist ja schon ein ungutes Gefühl, von einiges Plus in noch mehr Minus. Weil das eine drittel einfach leerlassen, wäre eigentlich Schade momentan. Und wenn man zwei Sachen baut, kann man evtl. auch steuerlich die Kosten ein wenig optimeiren, hoffe ich.
    Die Dachterasse soll ja auch bei einer Grundfläche von so 12*8m der einen DHH (die andere evtl. 3 geschossige etwas kleiner) nur ca. 4*3m groß werden, damit man gar nicht direkt runtergucken kann. Also zum Rand so 3m Abstand zu jeder Seite.
    Gefällt euch so was besser :) ?
    Wie gesagt, meine Bedenken sind, Übergang von der recht gerade Terasse zum schrägen Pultdach und dann durch die Terasse nichts durchkommt. Aber so wie es hier klingt, ist es prinzipell gut machbar, man muss eben gute Materialen wählen, und diese gut verarbeiten :)
    Ich kann ja mal Ende der Woche einen Plan online stellen, wenn es besiegelt ist. Zwecks Bemusterung, wer Verbesserungsideen hat. Sowas macht ja i.A. Spass.
    Würde mich über ein paar Links freuen, in denen generell auch was über Pultdächer und deren Bauweise steht.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Noch ein Tipp. Was den Leuten im Forum gefällt muss noch lange nicht Deinem Bauamt gefallen. ;)

    Es macht auch einen Unterschied ob das letztendlich 1 Gebäude mit Miet-, Eigentums- und eigengenutzer Wohnung wird, oder ob zuerst einmal eine Trennung in 2 Hälften erfolgt. Sobald eine Trennung in 2 DHH erfolgt ist eine Überbauung des Nachbargebäudes tabu. Ich kann mir nicht vorstellen, wie so etwas genehmigt würde. Ob man da was mit Baulast oder so ähnlich machen kann, das müsste ein Profi klären.
     
  11. #11 Gast036816, 02.12.2013
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    Gast036816 Gast

    mach die beiden häuser so, dass jeder seins nutzen kann und keiner dem anderen auf dem deckel sitzt, ansonsten bleibst du auf dem anderen teil sitzen oder vermietest zum dumpingpreis. was willst du mit einer mehrwertlösung, die beim drauflegen endet?
     
  12. #12 malgucken, 02.12.2013
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    vertippt
     
  13. #13 malgucken, 02.12.2013
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    Ja, das mit der Privatsphäre ist so ne Sache, wer was mag. Finde die neuen Baugebiete mit weniger als 400mm Grundstück links und rechts und hinten einen Nachbar sehr eng, aber die Bauplätze, sogar vom Bauträger, gehen ruck zuck weg. Bin gestern nicht weit entfernt durch einen Rohbau gelaufen, und drüben waren die Nachbarn im Bademantel am Balkon. Wenn man so etwas in vergleicht, sieht es wieder anders aus. Klar wäre eine Villa mit gut grün drumherum und nur seitlichen Nachbarn fein, aber irgendwo muss das Geld auch stimmen.
    Die andere DHH als eine WE zu vermieten, finde ich nicht so prickelnd. Wer fast 1000 Miete zahlt, kann sich auch selber was kaufen. Und wenn man es teilt, und einer ein paar Monate nicht zahlen sollte, ist es nicht soo schlimm. Deswegen würde ich sehr gerne auf 2 Wohneinheiten setzen, oder sofern die oberen 2 Etagen erlaubt werden, diese als Eigentumswohnung verkaufen, und damit überhaupt nicht so viele Schulden aufkommen lassen. Wie gesagt, bin mal gespannt was die Stadt sagt. Erstmal klangen die nicht direkt ablehnend. Also ist der Plan, WENN so etwas durchgeht, würde ich noch vor Baubeginn einen Käufer suchen, der sich selber was gestalten kann und die Kosten trägt. Sollte den Leuten ja etwas wert sein, hoffe ich.
     
  14. Baumal

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    mir wäre so etwas keinen cent wert.
    weder als bewohner von DHH1, noch als bewohner von DHH2.
     
  15. #15 Gast036816, 03.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    soll er erst einmal einen plan einstellen, wie seine idee aussehen wird, dann sehen wir weiter.
     
  16. #16 Skeptiker, 03.12.2013
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