Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; z.b. noch nie von einem wohnungsbrand gehört, bei dem nicht brandermittler tätig werden und die staatsanwaltschaft erst recht, handelt es sich um...

  1. #101 feelfree, 20.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Doch, z.B. als eine 8- bis 10-köpfige Asylantenfamilie im illegal ausgebauten 30qm Dachgeschoss hauste. Aber noch nie bei einer Unterschreitung der lichten Höhe um 3cm.
     
  2. #102 Thomas B, 20.06.2012
    Thomas B

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    Diese Gedanken sollte sich doch eigentlich der Ersteller des Gebäudes machen (Architekt/ GU/ GÜ/ BT), der hier ja gegen die LBO großzügig verstoßen hat.

    Und ich bleibe dabei: wenn der Planer/ Ersteller hier nicht noch dünnere FB-Aufbauhöhen "zuläßt", wird es mE kaum bei den 3 cm bleiben. Mein Tip: 4-5 cm!

    Thomas
     
  3. #103 feelfree, 20.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Und schon wieder Äpfel und Birnen. Ein zu niedriges Geländer ist potentiell gefährlich. Ein zu niedriger Raum eher nicht.
     
  4. ktown

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    Achso nachdem nun die 18015 nichts hergab wird mal die 18560 rausgekramt. Nur leider geht es in dieser DIN um Estrich und Estricharten und nicht um Verlegerichtlinien des Sanitärhandwerks.
     
  5. #105 Thomas B, 20.06.2012
    Thomas B

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    Sollte eine Unterschreitung schadensursächlich sein (Fluchtweg nicht vorhanden, zu eng, zu klein, zu was weiß ich....) wird's eng...logisch. Aber hier dient die Festlegung der raumlichten wohl eher dem Wohnwohl des bewohners als das es sich um Mindestmaße handelt, die aus irgendwelchen technischen Gründen benötigt werden um Leib und Leben zu sichern....
     
  6. ktown

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    Ich geh mal schwer davon aus, dass es sich hier nicht um eine Gebäude der Gebäudeklasse 1 gehandelt hatte.
     
  7. Julius

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    Thomas,

    bezüglich DIESES Kriteriums ("nicht gebrauchswertrelevante" Unterschreitung der Mindestraumhöhe) stimme ich Dir ja durchaus zu.
    Nur hatte der Vielleicht-Architekt seine Aussage eben derart generell und absolut gefaßt, daß ALLE nicht nachbarrelevanten Punkte völlig egal seien und weder kontrolliert noch beanstandet würden! Also auch Dinge wie Fehlen des zweiten Rettungswegs oder unzureichende natürliche Belichtung...

    Gerade dazu ist mir nämlich ein konkretes Beispiel bekannt.
    Dort wurde eine ungenehmigte und (wegen mehrerer Punkte) nicht genehmigungsfähige Kellerwohnung beanstandet, was dem Vermieter argen Ärger und heftige Buße einbrachte. Anlaß war die hartnäckige Meldung eines (von ihm selbst beauftragten...) Schädlingsbekämpfers bei der Sozialbehörde, welcher der Meinung war, die Mieterin sei nicht in der Lage, ohne Hilfe weiter allein in der Wohnung zu leben.
     
  8. ktown

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    @Thomas B.: Sie vergessen ihren Gast mit 2,49 Körpergröße.
     
  9. Baumal

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    dass ein zu niedriges geländer gefährlich ist,
    sollte uns allen mit gesundem menschenverstand
    klar sein. deshalb wird eine geländerhöhe vorgeschrieben.

    dass eine raumhöhe niedriger mit seinen 3cm
    nicht gefährlich ist, dürfte jedem klar sein.

    er ist aber schlichtweg nicht zulässig, so wie es
    ein geländer um 3cm zu niedrig wäre.

    punk aus. ist so.
     
  10. Baumal

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    dass ein zu niedriges geländer gefährlich ist,
    sollte uns allen mit gesundem menschenverstand
    klar sein. deshalb wird eine geländerhöhe vorgeschrieben.

    dass eine raumhöhe niedriger mit seinen 3cm
    nicht gefährlich ist, dürfte jedem klar sein.

    es ist aber schlichtweg nicht zulässig, ein
    geländer 3cm zu niedrig zu machen.
    einen wohnraum auch nicht
    kommt jemand zu schaden ist der bauherr
    in teufels küche...

    punkt aus. ist so.
     
  11. #111 Thomas B, 20.06.2012
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    No.....Punk is still alive.....
     
  12. #112 feelfree, 20.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Dann erklär mir jetzt mal, wie jemand ursächlich durch eine 3cm zu kleine Deckenhöhe zu Schaden kommen könnte. Bin gespannt.
     
  13. Baumal

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    ein bewohner/mieter verbrennt in dieser
    etage, welche nicht als wohnräume
    genehmigungsfähig sind....

    was denkst was der anwalt der
    versicherung macht, der haut dir das dingen um die ohren!
     
  14. Baumal

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    .......
     
  15. #115 Thomas B, 20.06.2012
    Thomas B

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    Mal zurück zum Ausgangsthread......was sagt denn der Arch./ GU/ GÜ/ BT/
    zu dem Malheur????

    Die müssen doch einen "Fachmann" haben, der weiß was er tut bzw. was erlaubt ist und was nicht....

    Weis' doch den Kollegen auf den Verstoß hin und spiel ihm den Ball zu, er möge sein Hirn zermartern und sich etwas richtig Kluges überlegen....wir sind gespannt.

    (Mein Tip: er wird sagen: "....ist nicht so schlimm, ist innerhalb der Toleranzen und außerdem kann man da jetzt sowieso nichts mehr machen....")
     
  16. ktown

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    Er wird es versuchen. Der Richter wird frage: Liebe Staatsanwaltschaft. Hat die Raumhöhe eine relevanz bezüglich der Todesursache? Dies wird die Staatsanwaltschaft wohl kleinlaut verneinen müssen.

    Das waäre genauso, wenn dort die geländerhöhe nicht eingehalten worden wäre.
     
  17. #117 Gast036816, 20.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ ktown - gebäudeklasse 5

    bei dem geländer betrug die abweichung -4 oder -5 mm, die abnahme war 1998, das genaue maß habe ich nicht mehr im kopf, jedoch wurde die abweichung toleriert und im abnahmeprotokoll festgehalten.
     
  18. Lukas

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    Und woran liegts, daß Du den Zusammenhang nicht erkennst?

    Gruß Lukas
     
  19. ktown

    ktown

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    Na siehste. Bei Gebäudeklasse 4 wie auch 5 ist das Bauamt verpflichtet dieses abzunehmen.
     
  20. #120 Gast036816, 20.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du das ausschnittsweise so liest, ja äpfel und birnen. verstanden hast du es jedoch nicht.
     
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