Rechnung weicht in Positionen und Preis vom Angebot ab

Diskutiere Rechnung weicht in Positionen und Preis vom Angebot ab im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; nun er hat ja in seiner Antwort auf meine Mängelrüge geschrieben, dass die Abdichtung seiner Meinung nach Mängelfrei ist. Daher meine Frage,...

  1. slor79

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    nun er hat ja in seiner Antwort auf meine Mängelrüge geschrieben, dass die Abdichtung seiner Meinung nach Mängelfrei ist.

    Daher meine Frage, wie sie genau ausgelegt sein muss, damit sie als Mängelfrei gilt.
     
  2. #42 Fliese777, 29.11.2012
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    Moin moin,

    also wenn ich mir so die Bilder ansehen stellen sich die Nackenhaare auf. Du hast doch wohl noch nicht die Rechnung bezahlt??
     
  3. #43 Fliese777, 29.11.2012
    Fliese777

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    Brauchst Du spezielle Hilfe gegen solche " Handwerker " ..................ich helfe gern. Das wa doch bestimmt einer von der Sorte....Noch einer für fast alles .....oder:hammer:
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Was er seiner Meinung nach schreibt ist pillepalle. Er muss anhand der aRdT nachweisen, dass mängelfrei gearbeitet wurde. Das wäre etwa durch Kopie der aRdT und Lieferscheine denkbar. Und/oder Fotos.
     
  5. #45 Gast036816, 29.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schreiben kann er viel, er kann dir auch bestätigen, dass in japan letzte woche ein spaten umgefallen ist. nützt nix. lieferscheine und fotos allein bringen auch nix. schichtdicken-nachweise wären schon etwas verwertbares oder du bekommst das datenblatt und du kannst anhand der lieferscheine, der qm-zahlen und der mindestverbrauchsmenge gr/qm den gesamtverbrauch errechnen.
     
  6. slor79

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    Hallo zusammen, so wie es aussieht, kann ich jede Hilfe gebrauche... ich bin grad etwas überfordert :-( Ich ärgere mich, dass ich so unbedarft an die Sache herangegangen bin und geglaubt habe die Handwerker werden das schon von selbst ordentlich machen. (Das soll kein negatives Pauschalurteil über alle Handwerker sein. Mein Klempner hat super Arbeit geleistet)

    Das Unternehmen ist ein Maurer Betrieb, die eben auch einen Fliesenleger hat. Insgesamt nicht mehr als 5-6 Angestellte.
    Gesprochen habe ich immer mit dem Chef, dem Maurermeister. Der setzt mich gerade auch massiv unter Druck, ich soll doch der Rechnung zustimmen und ihn die Mängel beseitigen lassen. (Alle ausser der Abdichtung, die er nicht als Mängel ansieht)

    Die haben das Material immer mitgebracht. Auch den (angebrochenen) Eimer mit der Lugato Duschabdichtung. Da kann ich nix errechnen. Und die Lieferscheine wird er mir wohl nicht aushändigen.
    Das Datenblatt hätte ich, da ich das Produkt kenne. Wie sieht denn so ein Schichtdickennachweiß aus?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er mir nun beweisen, dass er nach aRdT gearbeitet hat? Richtig?
    Wie sieht denn so ein Nachweis im Detail aus und wie fordere ich ihn am besten dazu auf? Gibt es da Musterbriefe?
    Wie überprüfe ich, dass dem auch so ist?

    Ich bin immer noch nicht sicher, wie die aRdT für eine Duschabdichtung nun genau aussehen und was er erfüllen muss...

    Ich stelle mir die aRdT ungefähr so vor: (Auszüge selbst zusammengesucht)

    Anforderungen an die Abdichtungen

    Für die Abdichtungs systeme sind auch bei Anwendungen im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen angegebenen Trockenschichtdicken einzuhalten.
    Die Verarbeitung der Abdichtung erfolgt nach den Angaben der Hersteller.

    Auszug aus den Verarbeitungshinweisen von Lugato für Produkt Duschabdichtung:
    1. In den Eckfugen DICHTUNGSBAND in die frische erste Schicht DUSCHABDICHTUNG einbetten.
    2. DUSCHABDICHTUNG zweimal mit je 750 g/m² (= 0,5 l/m²) mit ROLLE FÜR DUSCHABDICHTUNG unverdünnt satt auftragen. DICHTUNGSBAND deckend überstreichen. Nach frühestens 6 Stunden 2. Schicht aufbringen. Fliesen frühestens nach 18 Stunden kleben.
    Schichtdicke pro Anstrich: 0,5 mm (trocken).
    Trocknungszeiten der Anstriche: 1. Anstrich: 6 Stunden, 2. Anstrich: 18 Stunden.

    Ausführung der Flächenabdichtung

    Der dichte Anschluss von Sanitärobjekten an die Abdichtungsebene ist dauerhaft sicherzustellen. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist die Abdichtung der Wand- bzw. Bodenflächen auch vollständig hinter und unter der Badewanne, Duschtasse etc. auszuführen.

    Anschlussfugen von Flächen im Spritzwasserbereich
    Im Spritzwasser belasteten Bereich sind die Anschlussfugen zwischen Wänden sowie zwischen Wänden und Fußboden so zu dichten, dass die zu erwartenden Verformungen durch das Dichtungssystem sicher aufgenommen werden.
    Eckfugen sind mit der Einlage von Dichtbändern in die Flächenabdichtung auszuführen.

    Anschlussfugen im Spritzwasserbereich von Wannen an die Umfassungswände

    Für die Anschlussfuge ist grundsätzlich eine Primär- und eine Sekundärdichtung vorzusehen. Die Primärdichtung ist die nicht sichtbare Dichtung zwischen Wannenrand und Beplankungsebene. Sie kann mit elastischen Materialien, Profilen, Schaumstoffdichtbändern o. ä. ausgeführt werden.
    Die Sekundärdichtung ist der sichtbare Anschluss zwischen Wannenrand und Fliese (Wartungsfuge) und wird in der Regel mit geeigneten elastischen Dichtstoffen vorgenommen. Die wirksame Fugenbreite ist so zu bemessen, dass die Relativbewegungen sicher aufgenommen werden.

    Durchdringungen von Rohrleitungen und Armaturen
    Im Spritzwasser beanspruchten Bereich ist die Abdichtung der Durchdringung in die Flächenabdichtung einzubeziehen. Hierzu sind entsprechende dichte Verschraubungen, Dichtmanschetten oder auch spezielle Armaturen zu verwenden.
    Bei der Auswahl von Unterputzarmaturen ist darauf zu achten, dass diese für den Einbau im Trockenbau geeignet und dicht in die Flächenabdichtung einzubinden sind.
    Eine nur elastische Abdichtung der Durchdringung stellt im Spritzwasserbeanspruchten Bereich keine ausreichende Abdichtung dar.

    Ergänzungen? Hab ich was vergessen? Hat jemand aus Hamburg zufällig Zeit sich das mal anzusehen und fachmännisch zu beurteilen? Wenn ja, bitte Kontakt via PM herstellen.
     
  7. slor79

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    Hat zufällig jemand das Merkblatt: "Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Aussenbereich" als PDF herumfliegen und kann es mir zur Verfügung stellen?
     
  8. slor79

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    Sehr schön... gerade in einem Sopro Merkblatt gefunden:

    Leider begegnet man auch heute immer noch Verarbeitern,
    die sich dem Thema Verbundabdichtungen verschließen
    oder dieses stiefmütterlich behandeln. Dies ist aber
    letztlich nur schwer verständlich. Die Ausführung einer
    Verbundabdichtung ist Bestandteil des Gewerks. Und die
    Begeisterung eines Bauherrn für einen vorbildlich verlegten
    Fliesenbelag hält sich ganz bestimmt in Grenzen, wenn es im
    Stockwerk darunter von der Decke tropft.
    Von daher gesehen ist die Verbundabdichtung
    keinesfalls als ein lästiges „Übel“, sondern
    vielmehr als Chance anzusehen. Als Chance,
    einen Belag und einen kompletten Bodenaufbau
    nochmals aufzuwerten, indem der Oberbelag
    wasserdicht ausgeführt wird.
     
  9. #49 Gast036816, 29.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du brauchst eigenen sachverstand an deiner seite - äusserst dringend und sofort!
     
  10. uban

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    Wie soll denn die erforderliche bzw vorgeschriebene Abdichtungsschichtdicke geprüft werden OHNE die Fliessen zu zerstören?
    Wenn dann, nach der Öffnung, gesehen wird dass die Abdichtungs zwar vorhanden, nur etwas dünn ist, dann geht doch richtig weiter, d.h. es geht vor Gericht und ein SV hat zu beurteilen ob es Schäden heben koennte.

    Wenn die Abdichtung nicht ausreichend ist, dann muss der Handwerker noch Geld mitbringen, klar dass er das vermeiden will. aber andererseits kann es auch sein dass die Abdichtung auch völlig reicht bzw dass es nicht zum Schaden kommt.

    Ich kenne einen desein Bad selbst gefliesst hat, der hat auch nichts! abgedichtet und nach 5 und mehr Jahren ist alles Schadensfrei, der Schaden kann ja noch kommen
     
  11. slor79

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    Daher ja meine oft wiederholte Frage... Was genau muss erfüllt sein, damit die Abdichtung abgenommen werden kann...
    Kann mir jemand einen Sachverständigen aus Hamburg Empfehlen, der sich mit diesem Thema gut auskennt? Oder müsste das jeder können?
    Evtl. nimmt ja auch jemand der das ließt mit mir Kontakt auf.
     
  12. #52 Gast036816, 30.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein umsichtiger und vorausschauender bauleiter prüft die abdichtung, bevor die fliesen drauf gedeckelt werden. ist hier nicht gewesen! jetzt bleiben nur 2 varianten: öffnen und zerstören, prüfen oder mit dem risiko zu leben. das ist jetzt eine klassische auftraggeberentscheidung.
     
  13. slor79

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    Danke danke, meine Frage ist nun, ob das was bekannt ist ausreicht um mit hoher Sicherheit sagen zu können, dass die Abdichtung nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Wenn die neu gemacht werden muss, dann wird ja so oder so alles zerstört.
    Auf der anderen Seite frage ich mich, wie hoch das Risiko wirklich ist, dass was durch geht.
     
  14. #54 Fliesenprofi, 04.12.2012
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    ich muß mich mal dazu äußern

    1. die außwahl der fliesen sei doch jedem selbst überlassen ob das nun gut aussieht oder nicht, es muß ganz alleine dem bauherrn gefallen.

    außerdem reden wir hier von einem bad, von der größe eines gäste wc... da braucht es keinen fliesenplan und schon gar keine bauleitung... oder soll das ganze bauvorhaben gleich doppelt so teuer werden? wenn ich 90 minuten!!!! eingewiesen werde, weiß ich was zu tun ist und habe sogar zeit zum messen um zu gucken ob alles paßt...

    hier ist´s einzig und allein an der kompetenz des fliesenlegers gescheitert.
    den grund dafür sehe ich fast täglich...
    fast jeder 2. handwerker oder auch hausmeisterservice bietet fliesenlegen an. nur weil ich mal im baumarkt einen film über´s fliesenlegen gesehen habe, bin ich kein fachmann... aber ich kenne auch genug "gelernte oder umgeschulte" fliesenleger, die die bezeichnung nicht verdienen...

    warum sehen die schnittkanten denn unschön aus...sicher weil er keinen großen schneider hatte.
    oder auch die beiden streifen über der wanne, die eigentliche eine fliese sein sollten, sind nicht mal gleich groß bzw mittig, die kleinen streifen über der wanne und an der decke, oder die fehlende gehrung bei den schienen... hier war kein fachmann am werk. das sieht man auf den ersten blick....

    dann wurden noch 8 tage gebraucht... in der zeit fliese ich ein ganzes haus... und dann ist doch klar, warum die endrechnung so hoch ist. der muß die verkalkulierten stunden irgendwo unterbringen.

    der leidtragende ist hier der bauherr... ihm hier jetzt teilschuld zu geben wegen fehlender aufsicht ist falsch. wenn ich ne pizza bestelle, schicke ich auch keinen hin, um zu gucken ob er das richtig macht...

    die sache ist doch eindeutig...der bauherr wollte was anderes wie erbracht. also wird´s geändert oder kein bzw weniger geld...
     
  15. slor79

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    Danke! Ich hab so langsam an mir gezweifelt... Ich habe meine Mängelrüge nun noch mal detaillierter an den FL geschickt. Seitdem Funkstille. Muss ich eigentlich in jedem Fall die Rechnung zurückweisen? Oder darf er die vor Abnahme eh nicht stellen? Bzw. wird sie nicht fällig. Nicht, dass ich in der Schufa lande :-(
     
  16. uban

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    Das mit dem 'unschönen' Arbeiten ist Pech für den Bauherren, vor Gericht wird hier ein SV beide Augen zudrücken solange es nicht allzu bescheiden aussieht.
    Interessant wird es doch wegen der zweifelhaften Abdichtung, wenn die unzureichend ist dann muss der Handwerker dem Bauherren Geld mitbringen (alles abreisse und neu machen).

    DAS ist die interessante Frage.
     
  17. #57 Gast036816, 04.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst den unbestreitbaren betrag bezahlen und ihm mitteilen, in welcher höhe du den einbehalt geltend machst, wofür genau und den einbehaltenen betrag aufschlüsseln.
     
  18. slor79

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    Mir geht es ja auch (mittlerweile) primär um die Abdichtung.
    Könnte mal jemand wirklich Konkret sagen ab wann die als unzureichend gilt?
    Es sind ja genügend SV hier im Forum, die sowas tagtäglich machen und das eigentlich sehr genau beurteilen könnten. Auch ohne es gesehen zu haben.

    DAS wäre mal eine interessante Antwort :-)
     
  19. slor79

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    Muss ich erst nach der Abnahme zahlen oder direkt nach der Rechnungsstellung?
    Soweit ich weiß kann ich ja den 3-fachen Betrag den die Behebung des Schadens kosten wird einbehalten? Oder?

    Das wäre dann so ziemlich der ganze Rechnungsbetrag, da ich die Fliesen ja selbst bezahlt habe...

    Wie gehe ich bei der Berechung konkret vor?
     
  20. slor79

    slor79

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    So, heute hat er nun wieder auf mein Fax geantwortet...
    Er ist der Meinung seine Abdichtung ist OK. Er hätte zweimal gestrichen und nur nicht die 18 Stunden mit dem fliesen gewartet weil das müsste man bei Gipskarton nicht. Das trocknet schneller.
    Auch wollen seine beiden Mitarbeiter, die das verbrochen haben bezeugen, dass das alles in Ordnung ist.
    Und Abdichtungsbänder an den Ecken seien optional und es wäre auch ohne diese Fachgerecht.

    Kann evlt. mal jemand eine konkrete Aussage dazu machen?

    Ich hab das jetzt an meine Rechtsschutzversicherung gegeben. Die klären das nun in meinem Auftrag.
     
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