Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten?

Diskutiere Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten? im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, Mein Dach wurde teilweise gemacht, volles Programm gedämmt, neu eingedeckt, 2 neue Dachflächenfenster, neue Gaube. Der Dachdecker...

  1. Homi1

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    Guten Morgen,

    Mein Dach wurde teilweise gemacht, volles Programm gedämmt, neu eingedeckt, 2 neue Dachflächenfenster, neue Gaube.

    Der Dachdecker hat mir wöchentlich einen Abschlag geschickt. 1 und 2 Abschlag wurde umgehend beglichen. Nun will er den 3 Abschlag damit wären nur noch 10 % offen. Noch offene Arbeiten: kleines Dachflächenfenster einsetzen (Ziegel runter, Lattung neu), Gaube von innen dämmen, Gaube später verschiefern, Fallrohre fehlen noch 3 Stück, alte Latten im Vorgarten, Dämmmaterial im OG, alter Schacht noch da und teilweise nicht richtig abgebaut.

    64 % wurden bezahlt. Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Ich hab keine Lust dem hinter her zu rennen und 4000 € sind nicht viel in dem Fall was er noch zubekommen hätte.

    Bin auch nicht ganz zu Frieden und muss noch Dinge erfragen wie nicht gelötete Regenrinne und verkürzte Folie unter Dachvorstand....

    Vielen Dank euch schon mal
     
  2. Domski

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    Red mit ihm und schlage vor, die Hälfte der Rechnung zu zahlen. Auf wieviel Prozent der gesamten Arbeit schätzt du die noch offenen Arbeiten?
     
  3. #3 Fabian Weber, 13.04.2019
    Fabian Weber

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    Was steht im Vertrag?
     
  4. #4 Gast85808, 13.04.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Anders herum: wenn Material da ist, und wir reden von 4.000 Euro, das sind rund 70 Stunden, also 2 Mann eine Woche.
    Ob man das schaffen kann, dafür bräuchte man mehr input.
     
  5. Homi1

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    Laut Angebot VOB Teil B DIN 1961 sonst keine Vereinbarung wegen Abschlag etc.
    Als Laie habe ich jetzt rechnen können das noch Arbeiten in Höhe von ca 4000 € offen sind. Bei manchen Punkten bin ich mir nicht sicher.
    Ebenfalls müsste eventuell noch nachgebessert werden. Regenrinne nicht gelötet, Folie unter Dachvorstand ziemlich kurz, Gaube nicht bündig zur Außenwand gesetzt. Fallrohre fehlen komplett....

    BGB gelesen da steht das doppelte könnte ich einbehalten. Mein Architekt war da hat wohl auch die Augen zu gehabt und andere Gewerbe weisen mich auf sowas hin :(
     
  6. #6 msfox30, 13.04.2019
    msfox30

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    Grundsätzlich zählt die VOB nur zwischen Gewerben. Weiterhin muss die VOB bei Vertragsaschluss vorliegen.
    Beides trifft bei dir vermutlich nicht zu. Daher kann sich dein AN nicht auf die VOB berufen. Damit dir aber keine Nachteile entstehen, du schon. Finden sich diverse Artikel im Netz dazu. Soweit zur VOB...
    Wenn vertraglich keine Abschläge vereinbart sind, gilt Zahlung erst nach erbrachter Leistung. Alles andere ist Kulanz deiner seits.
    Ja so ist es - hat uns unser Baussachverständiger ständig darauf hingewiesen. Und davor solltest du dich auch nicht scheuen, dies so zu machen. Wenn du also die Restleistungen auf 4000€ schätzt, so kannst du 8000€ einbehalten. Wobei ein Schätzen als Laie immer schwierig ist. Aber wenn du von einem Archi schreibst, kann er dir vielleicht einen Betrag nennen.
     
  7. Homi1

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    Super vielen Dank.

    Ja ich dachte auch der letzte Abschlag wäre nach Beendigung der Arbeiten. 60 % während der Durchführung ist in Ordnung. Sind ja auch vorwärts gekommen.

    Klar man kann es mal probieren da ich immer brav bezahlt habe ^^ nur diesmal halt nicht.

    Meine neue Regenrinne kommt mir auch ziemlich dünn vor im Vergleich zu meiner alten die 50 Jahre dran war. Ob die aus Titan ist mag ich noch prüfen.

    Gibt's nen Tipp wie????
     
  8. #8 Fabian Weber, 13.04.2019
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    Auch das müsste doch eigentlich im Vertrag stehen. Da stehen normalerweise ja alle Leistungen einzeln drin, also weißt Du auch, was Du genau einbehalten kannst. Und ob etwas ein Mangel ist oder nicht geht nicht darum, wie Du das findest, sondern ob es fachlich korrekt ist.

    Also wenn Du es nicht weißt, dann stell hier Fotos von den Stellen ein, dann wird Dir da auch soweit wie möglich geholfen.

    Wenn VOB vereinbart, dann wird auch nach VOB abgerechnet, also nach erbrachter Leistung.
     
  9. #9 simon84, 13.04.2019
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    Ich würde hier auch klar unterscheiden zwischen Einbehalt für evtl. Mängel und noch ausstehende Arbeiten und das auch so kommunizieren. VOB/BGB hin oder her, du kannst doch mit dem Dachdecker auf der "Arbeitsebene" reden, oder ist das eine Megariesenfirma wo niemand greifbar ist der die Rechnung gestellt hat ?
     
  10. #10 Gast85808, 13.04.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wie ist denn jetzt der Architekt involviert?

    Frage: gab es auch Ausführungsplanungen (Details?) ?

    Ich liebe immer solche Komplettinformationen... :shades
     
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  11. Homi1

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    Das Problem liegt leider darin dass ich zwar einen Architekten habe allerdings ziemlich allein gelassen werde. Fing bei Handwerker Suche an, Aufträge vergeben, Bodenaufbau selbst planen etc.
    Klar habe ich den Architekten als erster kontaktiert er sagte nur ich hab recht und soll mit dem Dachdecker sprechen. Die haben nun das nächste Haus begonnen. Ich befürchte wenn 90 % bezahlt sind wer weiß wann die wieder kommen.

    Klar gibt es Planungsunterlagen da ist die Gaube bündig zur Hauswand, tatsächlich sieht das anders aus, was für mich bedeutet die Fensterbank wird viel größer und teurer...
    Das 2 Bild ist die Gaube mit der Lücke zur Außenwand.

    Anscheinend mach ich Bauleitung allein, mein Architekt war 1 mal da in 2 Monaten... bin leider etwas überfordert mit der Situation und überlege mir einen Bauleiter zu holen der mich auch tatsächlich unterstützt!

    Danke für eure Hilfe
     

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