Rechte / Pflichten Teilung Grundstück

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  1. Limmo

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    Hallo!

    Ein etwas sonderliches Problem hat meine Bekanntschaft sich aufgehalst. Also will ich hier mal fragen, weil doch einige Leute hier unterwegs sein dürften, die schon das ein oder andere erlebt haben.

    Ein Teil des Grundstücks wurde an den Nachbarn abgetreten. Eigentlich handelte es sich dabei um weitgehend ungenutzte Fläche, weil früher offenbar ein gewisser Abstand zum Nachbarn eingehalten werden sollte. Denn sonst hätte man ja auch direkt an die Grenze bauen können und keine 2m Platz zum Nachbargrundstück gelassen. Das Nachbarhaus steht einfach zu dicht dran.
    Nun ist der Teil des Grundstücks abgetreten und bezahlt. Der Nachbar baut und überdacht den größten Teil der Fläche nun direkt bis an die Grundstücksgrenze.

    Einmal wurde beim Nachbarn angefragt, weil das ganze Grundstück der Bekanntschaft eingezäunt werden sollte (eventuell; wäre jedenfalls schön). Nachbar fährt aber an der Grundstücksgrenze mit dem Auto rein und er parkt es dort auf seinem Grundstück. Auch ein anderer Nachbar kam hinzu. Die älteren Nachbarn sind von der Einzäunung nicht begeistert, weil sie einen Teil (4 bis 5 qm, das ist Zufahrtfläche) des Grundstücks meiner Bekanntschaft schon immer als "Ausweichstelle" benutzen, um ihr eigenes Grundstück bequemer befahren zu können. Von der Straßenbreite usw. ist aber genug Platz, man muss nicht andere Grundstücke befahren, wenn man halbwegs fahren und einparken kann. Der neue Nachbar sieht das ähnlich, der hat Bedenken, dass er sein Auto nun nicht unbeschwert an der Grundstücksgrenze zu meiner Bekanntschaft einparken kann bzw. dass das Ausfahren aus seinem Grundstück in die eine Richtung durch einen Zaun sehr erschwert würde, wenn wir das gesamte Grundstück und damit also die letzten 4 bis 5 qm bis zur Straße auch noch einzäunten. Deshalb sollen wir die Einzäunung unterlassen, es sei ja bisher auch ohne gegangen.

    Mit dem Grundstück meiner Bekanntschaft gibt es Pläne (ein Gutachter ist bestellt), deshalb war ich mit Vollmacht beim Amt, einen Auszug holen. Dort wurde ich angesprochen, dass der abzutrennende Grundstücksteil noch nicht vermessen ist (?). Wir dürfen wohl jetzt damit rechnen, dass dieser abgetretene Teil des Grundstücks erst nach ca. 36 Monaten endlich mal eingetragen wird (12 Monate sind schon um, aber der Nachbar ist noch nicht fertig mit dem Bebauen und ein Jahr dauert es nach der Anmeldung, bis ein Vermessungsteam erscheint, danach dauert es nochmal bis der Eintrag im Grundbuch erfolgt -- Erfahrungswert beim Amt).

    Jetzt frage ich also einfach mal nach Erfahrungen und ob jemand Hinweise geben kann, was für "uns" (meine Bekanntschaft) in dem Fall wichtig ist (was wir nicht tun sollten, vermeiden sollten, worauf zu achten ist). Leider haben wir auch keine Ahnung, was "üblich" oder "unüblich" ist.

    Danke für alle Tipps im Voraus!

    Viele Grüße!
     
  2. #2 nordanney, 04.03.2024
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    Kann ich verstehen.
    Sein Problem, nicht Eures.
     
  3. #3 WilderSueden, 04.03.2024
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    Sofern kein Wegerecht eingetragen ist, haben die Nachbarn auch keinen Anspruch darauf, fremde Grundstücke zu überfahren. Ggf. muss halt der eigene Zaun oder die Gartenhütte dran glauben, wenn es zu eng wird

    Ist diese Teilung denn legal? Denn jetzt steht das Haus ja an der Grenze?
     
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  4. 11ant

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    Das klingt, als sei der "ungenutzte" Teil von einer Abstandsflächenübernahme betroffen und garnicht so leicht übertragbar (?) 2m Grenzabstand kenne ich aus keinem Bundesland, 2,5m (2x !) sind eigentlich das Minimum (in den meisten Bundesländern sogar jeweils 3m), oder aber Anbaupflicht an die Grenze.
     
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  5. Dimeto

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    Bestimmt, aber ohne Bundesland und Auszug aus der Liegenschaftskarte fang' ich gar nicht an.
     
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  6. Limmo

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    Das Haus steht ja deswegen nicht an der Grenze, die Häuser bleiben, wo sie waren. Lediglich der früher "ungenutzte" aber doch eingezäunte Teil wurde an den Nachbarn verkauft, der den früher ungenutzten Teil, der nur Rasen war, nun bebaut hat. Dadurch gibt es nun keinerlei Abstand mehr zwischen "unserer" Garage und dem Carport des Nachbarn.
     
  7. Limmo

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    Da wir nun häufiger darüber diskutiert haben und ich auch noch einiges nachgelesen habe, werden wir nun einfach abwarten, bis der Nachbar hat vermessen lassen. Wir werden sehen, was der Gutachter sagt. Aber einem Verkauf des eigenen Grundstücks, ohne den nun vom Nachbarn bebauten Teil (obwohl er noch nicht rechtmäßiger Eigentümer ist und meine Bekanntschaft noch die Kosten für das gesamte Grundstück inkl. dem verkauften Teilstück trägt), steht eigentlich nichts im Weg. Ich denke mir zunächst, dass bei einer Schätzung es auf ein paar Quadratmeter hin oder her nicht ankommt. Ansonsten soll das Grundstück komplett übertragen werden, also inkl. des Rechtes des Nachbarn, von dem noch unvermessenen Teil Eigentümer zu werden.
     
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